Fanoren und Wertqor: BaFin-Warnung (16.09.2026) – Erfahrungen, Seriosität, Wege zum Geld zurück

Die BaFin warnt am 16.09.2026 vor der Plattformreihe „Fanoren“ bzw. „Wertqor“ mit Seiten wie fanorenki[.]de und wertqor[.]de. Lesen Sie, was die Aufsicht feststellt und wie Sie Ihr Geld zurückfordern.

Die BaFin warnt am 16.09.2026 vor einer Reihe nahezu identischer Websites unter den Namen „Fanoren“ und „Wertqor“. Nach den Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber ihre Geschäfte dort ohne Erlaubnis an. Sie werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Seiten werben laut BaFin mit demselben Wortlaut wie die am selben Tag gewarnte Reihe Nevald, Rendzyx und Zinsoren: eine KI für die Geldanlage, die „ihre Bank ihnen nie angeboten hat“, angeblich 30 Tage von einer Redaktion getestet. Die BaFin stützt ihre Information auf § 37 Absatz 4 KWG und § 10 Absatz 7 KMAG.

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Fanoren und Wertqor auf einen Blick

  1. Namen der Reihe: Fanoren, Wertqor
  2. Bekannte Websites: fanorenki24[.]de, fanorenki[.]de, fanorenki[.]io, fanoren-direkt[.]de, fanoren-finanz[.]de, fanoren-geld[.]de, fanoren-kapital[.]de, fanoren-konto[.]de, fanoren-sparen[.]de, fanorfinanz[.]de, wertqor[.]de, wertqor-ki[.]de, wertqorki[.]de
  3. Werbeaussage laut BaFin: KI-Geldanlage, angeblich von einer Redaktion 30 Tage getestet
  4. Betreiber: unbekannt
  5. Feststellung der BaFin: Geschäfte ohne Erlaubnis der BaFin
  6. Datum der Warnung: 16.09.2026
  7. Rechtsgrundlage der Veröffentlichung: § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 KMAG

Zusammenhang mit Nevald, Rendzyx und Zinsoren

Die BaFin hat am selben Tag vor zwei Reihen mit wortgleicher Werbung gewarnt. Die Domains folgen demselben Bauplan: ein Fantasiename, ergänzt um „ki“, „ki24“, „direkt“, „finanz“, „geld“, „kapital“, „konto“ oder „sparen“. Wer über eine solche Seite Kontakt hatte, sollte auch die Warnung zu Nevald, Rendzyx, Zinsoren, Goldoren und Wertoren lesen.

Fanoren und Wertqor Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?

Nach der BaFin fehlt den Betreibern die Erlaubnis. Das allein beantwortet die Frage nach der Seriosität: Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis der BaFin (§ 32 Abs. 1 KWG) oder eine Zulassung nach der MiCAR.

Typisch ist die Masse der Domains mit deutschen Wortbestandteilen wie „sparen“ oder „konto“. Sie sollen den Eindruck einer Bank vermitteln. Ein Impressum mit überprüfbarem Betreiber nennt die BaFin nicht.

Ist Fanoren und Wertqor Betrug?

Die BaFin spricht nicht von Betrug, sondern von Geschäften ohne Erlaubnis. Unerlaubte Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen sind nach § 54 KWG strafbar. Ob ein Betrug vorliegt, klären die Ermittlungsbehörden.

Für Betroffene ist die Feststellung der BaFin dennoch der Ausgangspunkt für eigene Ansprüche.

Welche Rechte Anleger bei fehlender Erlaubnis haben

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schützt die Erlaubnispflicht des § 32 KWG auch die einzelnen Anleger. Wer ohne Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt, kann deshalb nach § 823 Abs. 2 BGB auf Schadensersatz haften. Das gilt nicht nur für die Gesellschaft, sondern unter Umständen auch für die Personen, die für sie handeln. Die Einzelheiten erkläre ich im Beitrag Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.

Geld zurück von Fanoren und Wertqor: Diese Wege gibt es

  1. Bank einschalten: Bei Überweisungen verlangen Sie sofort einen Rückruf der Zahlung. In bestimmten Fällen kann auch die eigene Bank haften, etwa wenn sie deutliche Warnsignale übergangen hat. Mehr dazu unter Bankenhaftung bei Kryptobetrug.
  2. Kryptozahlungen verfolgen: Wurde Geld über eine Kryptobörse an eine vorgegebene Wallet geschickt, lässt sich der Weg auf der Blockchain verfolgen. Führt die Spur zu einer Börse mit Kundenidentifizierung, kommt eine Sicherstellung der Werte in Betracht – das Freezing. So arbeitet das Krypto-Tracing durch REXUS.
  3. Vermögen sichern lassen: Im Strafverfahren kann die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte sichern, etwa durch einen Vermögensarrest nach §§ 111e ff. StPO. Wie das abläuft: Sperrantrag und Vermögensarrest.
  4. Strafanzeige erstatten: Sie ist die Grundlage für Ermittlungen und für die Sicherung von Vermögen. Hinweise dazu im Beitrag Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
  5. Zahlungen ins Ausland: Bei Empfängerkonten außerhalb Deutschlands gelten eigene Regeln, siehe Rückholung von Geld im Ausland.

Typisches Muster solcher Angebote

Die folgenden Punkte stammen nicht aus der Warnung der BaFin. Sie beschreiben ein Muster, das bei solchen Angeboten häufig auftritt. Gleichen Sie es mit Ihrem eigenen Ablauf ab.

  1. Werbung: Anzeigen und angebliche Presseartikel versprechen Gewinne durch eine KI, oft mit dem Hinweis auf einen „Test der Redaktion“ oder auf bekannte Persönlichkeiten.
  2. Kontaktformular: Interessierte hinterlassen Name, E-Mail und Telefonnummer. Kurz darauf ruft ein angeblicher Berater oder Analyst an.
  3. Ersteinzahlung: Verlangt wird zunächst ein kleiner Betrag. Das Kundenkonto zeigt schnell Gewinne.
  4. Steigerung: Der Berater drängt zu höheren Einzahlungen, häufig über den Kauf von Kryptowerten bei einer Börse und die Weiterleitung an eine vorgegebene Wallet, teils mit Fernwartungssoftware.
  5. Auszahlungssperre: Bei der Auszahlung werden Steuern, Gebühren oder eine Freischaltung verlangt, oder der Kontakt bricht ab.

Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten

Nach einer Behördenwarnung melden sich häufig Anbieter, die versprechen, das verlorene Geld gegen Vorkasse zurückzuholen. Das ist oft der zweite Betrug am selben Opfer. Woran Sie solche Angebote erkennen, lesen Sie unter Recovery-Scam erkennen.

Was Betroffene jetzt tun

  1. Zahlen Sie nichts weiter. Das gilt auch für jede Zahlung, die als Voraussetzung einer Auszahlung verlangt wird.
  2. Sichern Sie alle Unterlagen: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Screenshots des Kundenkontos, E-Mails, Chatverläufe, Rufnummern und Namen der Ansprechpartner.
  3. Sichern Sie bei Krypto-Zahlungen die Transaktions-IDs, die Wallet-Adressen und die Auszüge der genutzten Börse.
  4. Informieren Sie Ihre Bank sofort und verlangen Sie den Rückruf der Zahlungen.
  5. Erstatten Sie Strafanzeige.
  6. Reagieren Sie nicht auf Anrufe oder Nachrichten angeblicher Rückholdienste.
  7. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

Weitere aktuelle Behördenwarnungen finden Sie in der Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.

Sie haben an Fanoren und Wertqor gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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