Kryptowerte im Spiel
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Digital Trust Mining: FCA warnt vor BetrugWarnlisten-Report 2026
Wir haben alle 503 Warnungen ausgewertet, die wir bis zum 1. November 2026 auf kryptoschaden.de eingeordnet haben. Sie stammen von 17 Finanzaufsichten. Das Ergebnis ist ein Muster. Wer es kennt, erkennt Betrugsplattformen, bevor er zahlt.
Von Anna O. Orlowa, LL.M., Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht · Stand: 1. November 2026
Wer warnt
355 der 503 Warnungen stammen von BaFin, FINMA und FMA. Die BaFin allein hat fast jede zweite Warnung ausgesprochen. Die britische FCA liegt fast gleichauf mit der Schweizer FINMA.
Eine Warnung heißt: Der Anbieter hat für das, was er anbietet, keine Erlaubnis, oder die Aufsicht hat einen konkreten Betrugsverdacht. Ein Urteil ist sie nicht. Für Betroffene ist sie trotzdem das wichtigste Beweisstück am Anfang.
Warnungen nach Aufsichtsbehörde, n = 503
Zugeordnet ist die Behörde, die zuerst genannt wird. Weitere: ASIC 13, CSSF 10, CBI 9, CONSOB 7, AFM 6, AMF 5, CNMV 5, SFC 4, FSMA 2, MFSA 2, SEC Thailand 1, FSA Japan 1. Die FMA umfasst zwei Warnungen der FMA Liechtenstein.
Der Namens-Trick
Betrüger kopieren Namen, Adressen und Registernummern echter Unternehmen. Wer nachschaut, findet einen Handelsregistereintrag und glaubt, alles sei in Ordnung. Der Eintrag gehört aber einer anderen Firma.
Ein Registereintrag schützt Sie nicht. Er gehört oft der Firma, deren Namen die Betrüger stehlen.
Prüfen Sie deshalb nicht den Firmennamen, sondern die Webadresse und das Konto, auf das Sie zahlen sollen. Stehen beide im Register der Aufsicht? Wenn nicht, zahlen Sie nicht.
Vier Beispiele aus den letzten Monaten
Gezählt, wenn Titel oder Kurzbeschreibung unseres Beitrags eine Kopie, fremde Identität oder ausdrücklich keinen Bezug zu einer echten Firma nennen. Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen.
Namens-Bingo
In 281 von 503 gewarnten Namen und Webadressen steht mindestens eines dieser 14 Wörter. Sie sollen nach Börse, Bank und Vermögen klingen. Neu im Bingo: „AI" und „GPT", schon in 21 Namen.
Ein solches Wort im Namen beweist keinen Betrug. Viele seriöse Anbieter heißen ähnlich. Es ist aber ein Grund, die Erlaubnis zu prüfen, bevor Sie Geld überweisen.
Warnungen mit diesem Wort in Name oder Domain, n = 503
Groß- und Kleinschreibung zählen nicht. Ein Name kann mehrere Wörter enthalten.
Die Maschen 2026
Jede fünfte Warnung betrifft Kryptowerte. Dahinter folgen Maschen, die mit Sicherheit werben: Festgeld, Kredite, Banken. Am Ende vieler Fälle steht ein zweiter Betrug. Angebliche Rückholer oder Behörden verlangen eine Gebühr, um das verlorene Geld zurückzuholen.
Coins, Wallets, Token, Mining
Digital Trust Mining: FCA warnt vor BetrugBots, „AI" im Namen, gefälschte Promi-Videos
AstraTradingAI: „In 5 Stunden 6.288 €"Tagesgeld, Einlagen, Anleihen mit Traumzins
Landschaftsliebe: Festgeld in Paulownia-BäumenErst die Gebühr, dann angeblich das Darlehen
Trust Line Fund: Kreditgebühr bezahlt?„Bank" im Namen, aber keine Banklizenz
SWISS APEX BANK: Paradeplatz ohne HandelsregisterDevisen- und Differenzgeschäfte ohne Erlaubnis
Goldberg Capitals: Broker ohne RechtsformErstkontakt über Telegram, WhatsApp, Instagram
BeHappy Exchange: über Telegram getauschtErfundene Aufsichten, falsche Zertifikate
Ifinma: Fake-Behörde mit BaFin-LogoWer verloren hat, soll ein zweites Mal zahlen
Goldenlegacyshares.com: Rückholer?Anteil an allen 503 Warnungen. Mehrfachnennung möglich. Gezählt nach Titel und Kurzbeschreibung unserer Beiträge, daher Mindestwerte.
Die Adresse
397 Warnungen nennen eine Webadresse. 263 davon enden auf .com. Auffällig sind die deutschen und Schweizer Endungen: 21 Adressen enden auf .de, 13 auf .ch. Sie sollen Nähe und Sicherheit vermitteln.
Beispiele: whitetip-invest[.]de missbraucht den Namen einer griechischen Wertpapierfirma, riverfieldcapital[.]ch steht auf der FINMA-Warnliste.
Domain-Endungen, n = 397 Warnungen mit Webadresse
Weitere Endungen zusammen unter 15 %, darunter .io, .eu, .co, .ai und .live.
Schon gezahlt?
Oft verlangt die Plattform vor der Auszahlung noch einmal Geld: Steuern, Gebühren, Notarkosten. Genau dann entscheidet sich, ob der Schaden wächst.
Keine Steuer, Gebühr oder „Freischaltung" vor der Auszahlung. Steuern überweisen Sie nie an eine Plattform.
Notfall-Check in 7 FragenKontoauszüge, Chats, E-Mails, Wallet-Adressen und Transaktions-IDs. Exportieren statt nur Screenshots.
So verfolgen wir das GeldBinnen 24 Stunden erhalten Sie Vergütungsvereinbarung mit Obergrenze und Rechnung per E-Mail. Nach Zahlung und Unterlagen folgt das Ergebnis schriftlich binnen 24 Stunden, Mo–Fr.
Fall schriftlich schildern350 € zzgl. USt je Stunde. Verbindlich erst mit Ihrer Unterschrift unter die Vergütungsvereinbarung.
Methodik
Für Redaktionen
Sie dürfen alle Zahlen und Grafiken dieses Reports mit Quellenangabe verwenden (CC BY 4.0). Rückfragen beantwortet Rechtsanwältin Orlowa schriftlich: kryptoschaden@rexus-recht.de.
Häufige Fragen
Prüfen Sie nicht nur den Firmennamen, sondern die Webadresse und das Konto, auf das Sie zahlen sollen. Beides muss im Register der zuständigen Aufsicht stehen, in Deutschland in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Eine abweichende Domain, ein Konto im Ausland oder Kontakt nur über Messenger sind Warnzeichen.
Die Aufsicht teilt mit, dass ein Anbieter ohne die nötige Erlaubnis tätig ist oder dass ein konkreter Betrugsverdacht besteht. Ein Urteil ist das nicht. Für Betroffene ist die Warnung ein wichtiger Beleg, etwa für die Strafanzeige und die Prüfung der Bankhaftung.
Nein. In unserer Auswertung enden 21 gewarnte Adressen auf .de und 13 auf .ch. Die Endung sagt nichts darüber aus, ob der Anbieter eine Erlaubnis hat.
Nicht zahlen. Steuern überweisen Sie nie an eine Plattform. Sichern Sie Kontoauszüge, Chats und Wallet-Adressen und lassen Sie den Fall prüfen, bevor Sie erneut Geld überweisen.
Ja. Zahlen und Grafiken dürfen Sie mit der Quellenangabe „REXUS Warnlisten-Report 2026, kryptoschaden.de" verwenden (CC BY 4.0).
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