REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kolpingstr. 9, 73732 Esslingen Amtsgericht Stuttgart, HRB 790095 Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Warnlisten-Report 2026

Jede vierte Betrugsplattform tarnt sich mit dem Namen einer echten Firma.

Wir haben alle 503 Warnungen ausgewertet, die wir bis zum 1. November 2026 auf kryptoschaden.de eingeordnet haben. Sie stammen von 17 Finanzaufsichten. Das Ergebnis ist ein Muster. Wer es kennt, erkennt Betrugsplattformen, bevor er zahlt.

Von Anna O. Orlowa, LL.M., Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht · Stand: 1. November 2026

503Warnungen ausgewertet
17Aufsichtsbehörden, von der BaFin bis zur FSA Japan
24 %tarnen sich mit dem Namen einer echten Firma
56 %tragen ein typisches Lockwort im Namen

Wer warnt

Sieben von zehn Warnungen kommen aus Deutschland, der Schweiz und Österreich.

355 der 503 Warnungen stammen von BaFin, FINMA und FMA. Die BaFin allein hat fast jede zweite Warnung ausgesprochen. Die britische FCA liegt fast gleichauf mit der Schweizer FINMA.

Eine Warnung heißt: Der Anbieter hat für das, was er anbietet, keine Erlaubnis, oder die Aufsicht hat einen konkreten Betrugsverdacht. Ein Urteil ist sie nicht. Für Betroffene ist sie trotzdem das wichtigste Beweisstück am Anfang.

Alle aktuellen Warnungen ansehen

Warnungen nach Aufsichtsbehörde, n = 503

BaFinDeutschland23146 %
FINMASchweiz9218 %
FCAGroßbritannien8317 %
FMAÖsterreich und Liechtenstein326 %
12 weitere Aufsichtenu. a. ASIC, CSSF, CBI, CONSOB, AFM, AMF, CNMV, SFC6513 %

Zugeordnet ist die Behörde, die zuerst genannt wird. Weitere: ASIC 13, CSSF 10, CBI 9, CONSOB 7, AFM 6, AMF 5, CNMV 5, SFC 4, FSMA 2, MFSA 2, SEC Thailand 1, FSA Japan 1. Die FMA umfasst zwei Warnungen der FMA Liechtenstein.

Der Namens-Trick

123 Plattformen nutzen den Namen einer Firma, die es wirklich gibt.

Betrüger kopieren Namen, Adressen und Registernummern echter Unternehmen. Wer nachschaut, findet einen Handelsregistereintrag und glaubt, alles sei in Ordnung. Der Eintrag gehört aber einer anderen Firma.

Ein Registereintrag schützt Sie nicht. Er gehört oft der Firma, deren Namen die Betrüger stehlen.

Prüfen Sie deshalb nicht den Firmennamen, sondern die Webadresse und das Konto, auf das Sie zahlen sollen. Stehen beide im Register der Aufsicht? Wenn nicht, zahlen Sie nicht.

41 %der FINMA-Warnungen (38 von 92)
23 %der BaFin-Warnungen (54 von 231)
17 %der FCA-Warnungen (14 von 83)

Vier Beispiele aus den letzten Monaten

Gezählt, wenn Titel oder Kurzbeschreibung unseres Beitrags eine Kopie, fremde Identität oder ausdrücklich keinen Bezug zu einer echten Firma nennen. Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen.

Namens-Bingo

Trade, Capital, Invest: 14 Wörter stecken in mehr als der Hälfte aller Namen.

In 281 von 503 gewarnten Namen und Webadressen steht mindestens eines dieser 14 Wörter. Sie sollen nach Börse, Bank und Vermögen klingen. Neu im Bingo: „AI" und „GPT", schon in 21 Namen.

Ein solches Wort im Namen beweist keinen Betrug. Viele seriöse Anbieter heißen ähnlich. Es ist aber ein Grund, die Erlaubnis zu prüfen, bevor Sie Geld überweisen.

Geben Sie einen Namen oder eine Webadresse ein.

Warnungen mit diesem Wort in Name oder Domain, n = 503

Trade / Trading459 %
Capital / Kapital408 %
Invest398 %
Coin / Crypto / Bit306 %
Finance / Finanz296 %
Bank265 %
AI / GPT214 %
FX / Forex194 %
Group184 %
Markets153 %
Global133 %
Wealth133 %
Fund / Fonds122 %
Asset112 %

Groß- und Kleinschreibung zählen nicht. Ein Name kann mehrere Wörter enthalten.

Die Maschen 2026

Krypto vorn, KI als Köder, und zum Schluss die falschen Helfer.

Jede fünfte Warnung betrifft Kryptowerte. Dahinter folgen Maschen, die mit Sicherheit werben: Festgeld, Kredite, Banken. Am Ende vieler Fälle steht ein zweiter Betrug. Angebliche Rückholer oder Behörden verlangen eine Gebühr, um das verlorene Geld zurückzuholen.

Anteil an allen 503 Warnungen. Mehrfachnennung möglich. Gezählt nach Titel und Kurzbeschreibung unserer Beiträge, daher Mindestwerte.

Die Adresse

Zwei Drittel enden auf .com. Aber .de und .ch sind kein Gütesiegel.

397 Warnungen nennen eine Webadresse. 263 davon enden auf .com. Auffällig sind die deutschen und Schweizer Endungen: 21 Adressen enden auf .de, 13 auf .ch. Sie sollen Nähe und Sicherheit vermitteln.

Beispiele: whitetip-invest[.]de missbraucht den Namen einer griechischen Wertpapierfirma, riverfieldcapital[.]ch steht auf der FINMA-Warnliste.

Plattform-Check: Namen oder Adresse prüfen

Domain-Endungen, n = 397 Warnungen mit Webadresse

.com26366 %
.net226 %
.de215 %
.org195 %
.pro154 %
.ch133 %

Weitere Endungen zusammen unter 15 %, darunter .io, .eu, .co, .ai und .live.

Schon gezahlt?

Drei Schritte, bevor Sie noch einmal überweisen.

Oft verlangt die Plattform vor der Auszahlung noch einmal Geld: Steuern, Gebühren, Notarkosten. Genau dann entscheidet sich, ob der Schaden wächst.

  1. Nicht weiter zahlen

    Keine Steuer, Gebühr oder „Freischaltung" vor der Auszahlung. Steuern überweisen Sie nie an eine Plattform.

    Notfall-Check in 7 Fragen
  2. Beweise sichern

    Kontoauszüge, Chats, E-Mails, Wallet-Adressen und Transaktions-IDs. Exportieren statt nur Screenshots.

    So verfolgen wir das Geld
  3. Erstprüfung beauftragen

    Binnen 24 Stunden erhalten Sie Vergütungsvereinbarung mit Obergrenze und Rechnung per E-Mail. Nach Zahlung und Unterlagen folgt das Ergebnis schriftlich binnen 24 Stunden, Mo–Fr.

    Fall schriftlich schildern
Erstprüfung beauftragen, ab 416,50 €

350 € zzgl. USt je Stunde. Verbindlich erst mit Ihrer Unterschrift unter die Vergütungsvereinbarung.

Methodik

So haben wir gezählt.

Datenbasis
Alle Beiträge der Kategorie Warnungen auf kryptoschaden.de bis zum 1. November 2026, die eine konkrete Warnung einer Finanzaufsicht einordnen: 503 Warnungen. Beiträge ohne benannte Aufsicht, etwa Polizeimeldungen, sind nicht enthalten.
Zuordnung
Aufsicht ist die zuerst genannte Behörde. Klon, Masche, Lockwort und Endung werden nach Titel, Kurzbeschreibung und Webadresse gezählt. Mehrfachnennungen sind möglich.
Grenzen
Die Auswertung umfasst die Warnungen, die wir redaktionell eingeordnet haben, nicht alle Warnungen aller Behörden. Eine Warnung ist keine gerichtliche Feststellung eines Betrugs.

Für Redaktionen

Zahlen und Grafiken frei verwenden.

Sie dürfen alle Zahlen und Grafiken dieses Reports mit Quellenangabe verwenden (CC BY 4.0). Rückfragen beantwortet Rechtsanwältin Orlowa schriftlich: kryptoschaden@rexus-recht.de.

REXUS Warnlisten-Report 2026, kryptoschaden.de

Häufige Fragen

Fragen zum Warnlisten-Report

Wie erkenne ich, ob eine Trading-Plattform eine echte Firma kopiert?

Prüfen Sie nicht nur den Firmennamen, sondern die Webadresse und das Konto, auf das Sie zahlen sollen. Beides muss im Register der zuständigen Aufsicht stehen, in Deutschland in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Eine abweichende Domain, ein Konto im Ausland oder Kontakt nur über Messenger sind Warnzeichen.

Was bedeutet eine Warnung der BaFin oder der FINMA?

Die Aufsicht teilt mit, dass ein Anbieter ohne die nötige Erlaubnis tätig ist oder dass ein konkreter Betrugsverdacht besteht. Ein Urteil ist das nicht. Für Betroffene ist die Warnung ein wichtiger Beleg, etwa für die Strafanzeige und die Prüfung der Bankhaftung.

Ist eine Plattform mit .de- oder .ch-Adresse sicher?

Nein. In unserer Auswertung enden 21 gewarnte Adressen auf .de und 13 auf .ch. Die Endung sagt nichts darüber aus, ob der Anbieter eine Erlaubnis hat.

Die Plattform verlangt vor der Auszahlung Steuern oder Gebühren. Was tun?

Nicht zahlen. Steuern überweisen Sie nie an eine Plattform. Sichern Sie Kontoauszüge, Chats und Wallet-Adressen und lassen Sie den Fall prüfen, bevor Sie erneut Geld überweisen.

Darf ich die Zahlen des Reports verwenden?

Ja. Zahlen und Grafiken dürfen Sie mit der Quellenangabe „REXUS Warnlisten-Report 2026, kryptoschaden.de" verwenden (CC BY 4.0).

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AnbieterREXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Vertretung und RegisterGeschäftsführung: Anna O. Orlowa, LL.M.
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 790095
USt-IdNr.: DE362668004

BerufsrechtGesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin / Rechtsanwalt, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart. Berufsrechtliche Regelungen: BRAO, BORA, FAO, RVG, EuRAG, CCBE-Berufsregeln.

BerufshaftpflichtversicherungR+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Versicherungssumme jeweils 2.500.000,00 EUR, Geltungsbereich EU-Mitgliedstaaten.

StreitschlichtungZuständige Rechtsanwaltskammer oder Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin. Die Teilnahme ist freiwillig.

Alle Preise inkl. 19 % USt. Keine Garantie für eine erfolgreiche Rückforderung, Identifizierung oder Sicherung von Kryptowerten. Jeder Fall erfordert eine eigene technische und rechtliche Prüfung.