Die BaFin warnt am 16.09.2026 vor der Plattformreihe „Goldoren“, „Nevald“, „Rendzyx“, „Wertoren“ und „Zinsoren“. Die Seiten werben mit einer KI-Geldanlage, die „Ihre Bank Ihnen nie angeboten hat“. Lesen Sie, was die Aufsicht feststellt und wie Sie Zahlungen zurückholen.
Die BaFin warnt am 16.09.2026 vor einer Reihe nahezu identischer Websites mit den Namen Goldoren, Nevald, Rendzyx, Wertoren und Zinsoren. Nach den Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber ihre Geschäfte dort ohne Erlaubnis an. Sie werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Seiten werben laut BaFin mit dem Satz, immer mehr deutsche Haushalte entdeckten „die KI, die ihre Bank ihnen nie angeboten hat“. Die Plattform sei „jetzt in Deutschland für die Öffentlichkeit freigegeben“, eine Redaktion habe das System 30 Tage lang getestet. Die BaFin stützt ihre Information auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Nevald, Rendzyx & Co. auf einen Blick
- Namen der Reihe: Goldoren, Nevald, Rendzyx, Wertoren, Zinsoren
- Bekannte Websites: unter anderem nevaldki[.]io, nevaldki24[.]de, rendzyx[.]de, zinsoren-ki[.]de, goldoren-ki[.]io, wertoren-ki[.]io (vollständige Liste unten)
- Werbeaussage laut BaFin: KI-Geldanlage, angeblich von einer Redaktion 30 Tage getestet
- Betreiber: unbekannt
- Feststellung der BaFin: Geschäfte ohne Erlaubnis der BaFin
- Datum der Warnung: 16.09.2026
- Rechtsgrundlage der Veröffentlichung: § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 KMAG
Diese Websites nennt die BaFin
goldoren-ki[.]io, nevaldki[.]io, nevaldki24[.]de, rendzyx[.]de, rendzyx-ki[.]de, rendzyxki[.]de, nevald-direkt[.]de, nevald-finanz[.]de, nevald-geld[.]de, nevald-kapital[.]de, nevaldki[.]de, nevald-konto[.]de, nevald-sparen[.]de, nevald-system[.]de, nevalfinanz[.]de, wertoren-ki[.]io, wertorenki24[.]app, zinsoren-ki[.]de
Viele Domains enden auf .de. Das soll Nähe zu Deutschland vermitteln. Über den Betreiber sagt eine .de-Endung nichts aus.
Nevald, Rendzyx & Co. Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?
Die Erfahrungen, die zählen, stehen in der Warnung: Die BaFin stellt fest, dass die Betreiber ohne Erlaubnis tätig sind. Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis der BaFin (§ 32 Abs. 1 KWG) oder eine Zulassung nach der MiCAR.
Die Werbung spielt mit dem Misstrauen gegenüber Banken und mit dem Versprechen eines Tests durch eine „Redaktion“. Der kleine Hinweis, es gebe keine Gewinngarantie, ändert nichts daran, dass das Angebot hier nicht betrieben werden darf.
Ist Nevald, Rendzyx & Co. Betrug?
Die BaFin spricht in ihrer Warnung nicht von Betrug, sondern von Geschäften ohne Erlaubnis. Wer ohne Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt, macht sich nach § 54 KWG strafbar. Ob zusätzlich ein Betrug vorliegt, klären die Ermittlungsbehörden.
Ihre Ansprüche hängen davon nicht ab. Wichtig ist, die Zahlungswege früh zu sichern.
Welche Rechte Anleger bei fehlender Erlaubnis haben
Für Geschädigte ist die Feststellung der Aufsicht ein Hebel. § 32 KWG dient nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dem Schutz der einzelnen Anleger. Wer gegen die Erlaubnispflicht verstößt, haftet deshalb unter Umständen nach § 823 Abs. 2 BGB auf Ersatz des Schadens, und zwar nicht nur das Unternehmen, sondern auch handelnde Personen. Mehr dazu im Beitrag Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Geld zurück von Nevald, Rendzyx & Co.: Diese Wege gibt es
- Rückruf über die Bank: Melden Sie jede Überweisung sofort Ihrer Bank und verlangen Sie den Rückruf. Prüfen Sie zugleich, ob die Bank Warnsignale missachtet hat: Bankenhaftung bei Kryptobetrug.
- Strafanzeige: Sie bringt die Ermittlungen in Gang. Hinweise im Beitrag Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
- Sicherung im Strafverfahren: Über den Vermögensarrest nach §§ 111e ff. StPO können Werte der Täter gesichert werden: Sperrantrag und Vermögensarrest.
- Tracing und Freezing: Krypto-Zahlungen lassen sich auf der Blockchain nachverfolgen. Landen die Werte bei einer Börse mit Kundenidentifizierung, kommt ihre Sicherstellung in Betracht. So arbeitet das Krypto-Tracing durch REXUS.
- Ausland: Für Empfänger im Ausland gelten eigene Regeln, siehe Rückholung von Geld im Ausland.
Typisches Muster solcher Angebote
Diese Punkte gehören nicht zur Warnung der BaFin. Sie zeigen ein typisches Muster vergleichbarer Fälle. Vergleichen Sie es mit dem, was Sie erlebt haben.
- Werbung: Anzeigen und angebliche Presseartikel versprechen Gewinne durch eine KI, oft mit dem Hinweis auf einen „Test der Redaktion“ oder auf bekannte Persönlichkeiten.
- Kontaktformular: Interessierte hinterlassen Name, E-Mail und Telefonnummer. Kurz darauf ruft ein angeblicher Berater oder Analyst an.
- Ersteinzahlung: Verlangt wird zunächst ein kleiner Betrag. Das Kundenkonto zeigt schnell Gewinne.
- Steigerung: Der Berater drängt zu höheren Einzahlungen, häufig über den Kauf von Kryptowerten bei einer Börse und die Weiterleitung an eine vorgegebene Wallet, teils mit Fernwartungssoftware.
- Auszahlungssperre: Bei der Auszahlung werden Steuern, Gebühren oder eine Freischaltung verlangt, oder der Kontakt bricht ab.
Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten
Rechnen Sie damit, nach der Warnung von angeblichen Rückholfirmen angerufen oder angeschrieben zu werden. Sie kennen Namen und Beträge, weil die Daten aus demselben Umfeld stammen. Wer Vorkasse verlangt, holt kein Geld zurück. Hinweise unter Recovery-Scam erkennen.
Was Betroffene jetzt tun
- Überweisen Sie keinen weiteren Euro.
- Sichern Sie Belege: Kontoauszüge, Verträge, Screenshots, Nachrichten.
- Halten Sie Wallet-Adressen und Transaktions-IDs fest, wenn Sie in Kryptowerten gezahlt haben.
- Verlangen Sie bei Ihrer Bank den Rückruf aller Überweisungen.
- Erstatten Sie Strafanzeige.
- Ignorieren Sie Angebote angeblicher Rückholdienste.
- Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, bevor Sie mit jemand anderem sprechen.
Prüfen Sie weitere Namen in der Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.
Sie haben an Nevald, Rendzyx & Co. gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.
kryptoschaden@rexus-recht.de

