Die BaFin warnt am 23.09.2026 vor einer Reihe von 39 nahezu identischen Websites, die als „KI-gestützte Krypto-Handelsplattform“ auftreten – darunter Tavorello, Jorvaki, Levorelio, Solkrane und Vordeli. Lesen Sie, was die Aufsicht feststellt und wie Sie Ihr Geld zurückfordern.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt am 23.09.2026 vor einer Plattformreihe, die sich als „KI-gestützte Krypto-Handelsplattform“ präsentiert. Nach den Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Websites haben kein rechtsgültiges Impressum, die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Interessierte sollen ihre Daten in ein Kontaktformular eintragen. Diese Daten werden nach den Erkenntnissen der BaFin an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergegeben. Die Websites stehen deshalb im Verdacht, vor allem der Geschäftsanbahnung für unerlaubte Kryptowerte-Dienstleistungen zu dienen. Ihre Information stützt die BaFin auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Tavorello, Jorvaki & Co. auf einen Blick
- Bezeichnung der Reihe: „KI-gestützte Krypto-Handelsplattform“
- Bekannte Websites: 39 Domains, unter anderem tavorello[.]com, jorvaki[.]com, levorelio[.]com, solkrane[.]com, vordeli[.]com (vollständige Liste unten)
- Betreiber: unbekannt, kein rechtsgültiges Impressum
- Vorgehen laut BaFin: Kontaktformular, Weitergabe der Kundendaten an Betreiber unerlaubter Handelsplattformen
- Feststellung der BaFin: Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Zulassung
- Hinweis der BaFin: möglicher Zusammenhang mit weiteren Plattformreihen, vor denen sie bereits gewarnt hat
- Datum der Warnung: 23.09.2026
- Rechtsgrundlage der Veröffentlichung: § 10 Abs. 7 KMAG
Diese Websites nennt die BaFin
Die BaFin führt folgende Domains auf. Prüfen Sie, ob die Website, über die Sie Kontakt hatten, darunter ist:
coravelis[.]com, jorvaki[.]com, jorvaki[.]net, jorvaki[.]org, levorelio[.]com, levorelio[.]net, levorelio[.]org, lexovario[.]com, lexovario[.]net, lexovario[.]org, loravexo[.]com, loravexo[.]net, loravexo[.]org, mavriten[.]com, mavriten[.]net, mavriten[.]org, monvaret[.]com, monvaret[.]net, monvaret[.]org, natrovex[.]com, renvaki[.]com, renvaki[.]net, renvaki[.]org, semtovexo[.]org, solkrane[.]com, solkrane[.]net, solkrane[.]org, tavorello[.]com, tavorello[.]net, tavorello[.]org, varezuno[.]com, varezuno[.]net, varezuno[.]org, vordeli[.]com, vordeli[.]net, vordeli[.]org, zarevuno[.]com, zarevuno[.]net, zarevuno[.]org
Tavorello, Jorvaki & Co. Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?
Wer nach Erfahrungen mit Tavorello, Jorvaki oder einer der anderen Seiten sucht, findet in der Warnung eine klare Aussage: Die Betreiber bieten Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung an. Seit Geltung der MiCAR braucht jeder Anbieter solcher Dienstleistungen in der EU eine Zulassung. Ohne sie darf das Angebot in Deutschland nicht betrieben werden.
Auffällig ist schon die Bauweise: Dutzende fast gleicher Seiten unter Fantasienamen, jeweils mit den Endungen .com, .net und .org, und kein Impressum. Nach der BaFin dienen die Seiten vor allem dazu, Kontaktdaten einzusammeln. Wer sich dort eingetragen hat, muss damit rechnen, von Dritten angerufen zu werden, die eine Handelsplattform anbieten.
Ist Tavorello, Jorvaki & Co. Betrug?
Die BaFin spricht in ihrer Warnung nicht ausdrücklich von Betrug. Sie stellt fest, dass Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Zulassung angeboten werden, und weist auf die Weitergabe der Kundendaten an unerlaubte Handelsplattformen hin. Ob ein Betrug vorliegt, klären die Ermittlungsbehörden.
Für Ihre Ansprüche müssen Sie darauf nicht warten. Entscheidend ist, wohin Ihr Geld geflossen ist und ob es sich noch sichern lässt.
Welche Rechte Anleger bei fehlender Erlaubnis haben
Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in der EU nur mit einer Zulassung erbracht werden (Art. 59 der Verordnung (EU) 2023/1114, MiCAR). Für die Erlaubnispflicht des § 32 KWG hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sie auch die einzelnen Anleger schützt und bei Verstößen Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB auslöst. Ob für die Zulassungspflicht der MiCAR dasselbe gilt, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. Unabhängig davon haftet, wer Anleger täuscht, nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und nach § 826 BGB. Einzelheiten im Beitrag Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Geld zurück von Tavorello, Jorvaki & Co.: Diese Wege gibt es
- Bank einschalten: Bei Überweisungen verlangen Sie sofort einen Rückruf der Zahlung. In bestimmten Fällen kann auch die eigene Bank haften, etwa wenn sie deutliche Warnsignale übergangen hat. Mehr dazu unter Bankenhaftung bei Kryptobetrug.
- Kryptozahlungen verfolgen: Wurde Geld über eine Kryptobörse an eine vorgegebene Wallet geschickt, lässt sich der Weg auf der Blockchain verfolgen. Führt die Spur zu einer Börse mit Kundenidentifizierung, kommt eine Sicherstellung der Werte in Betracht – das Freezing. So arbeitet das Krypto-Tracing durch REXUS.
- Vermögen sichern lassen: Im Strafverfahren kann die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte sichern, etwa durch einen Vermögensarrest nach §§ 111e ff. StPO. Wie das abläuft: Sperrantrag und Vermögensarrest.
- Strafanzeige erstatten: Sie ist die Grundlage für Ermittlungen und für die Sicherung von Vermögen. Hinweise dazu im Beitrag Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
- Zahlungen ins Ausland: Bei Empfängerkonten außerhalb Deutschlands gelten eigene Regeln, siehe Rückholung von Geld im Ausland.
Typisches Muster solcher Angebote
Die folgenden Punkte stammen nicht aus der Warnung der BaFin. Sie beschreiben ein Muster, das bei solchen Angeboten häufig auftritt. Gleichen Sie es mit Ihrem eigenen Ablauf ab.
- Werbung: Anzeigen und angebliche Presseartikel versprechen Gewinne durch eine KI, oft mit dem Hinweis auf einen „Test der Redaktion“ oder auf bekannte Persönlichkeiten.
- Kontaktformular: Interessierte hinterlassen Name, E-Mail und Telefonnummer. Kurz darauf ruft ein angeblicher Berater oder Analyst an.
- Ersteinzahlung: Verlangt wird zunächst ein kleiner Betrag. Das Kundenkonto zeigt schnell Gewinne.
- Steigerung: Der Berater drängt zu höheren Einzahlungen, häufig über den Kauf von Kryptowerten bei einer Börse und die Weiterleitung an eine vorgegebene Wallet, teils mit Fernwartungssoftware.
- Auszahlungssperre: Bei der Auszahlung werden Steuern, Gebühren oder eine Freischaltung verlangt, oder der Kontakt bricht ab.
Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten
Nach einer Behördenwarnung melden sich häufig Anbieter, die versprechen, das verlorene Geld gegen Vorkasse zurückzuholen. Das ist oft der zweite Betrug am selben Opfer. Woran Sie solche Angebote erkennen, lesen Sie unter Recovery-Scam erkennen.
Was Betroffene jetzt tun
- Zahlen Sie nichts weiter. Das gilt auch für jede Zahlung, die als Voraussetzung einer Auszahlung verlangt wird.
- Sichern Sie alle Unterlagen: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Screenshots des Kundenkontos, E-Mails, Chatverläufe, Rufnummern und Namen der Ansprechpartner.
- Sichern Sie bei Krypto-Zahlungen die Transaktions-IDs, die Wallet-Adressen und die Auszüge der genutzten Börse.
- Informieren Sie Ihre Bank sofort und verlangen Sie den Rückruf der Zahlungen.
- Erstatten Sie Strafanzeige.
- Reagieren Sie nicht auf Anrufe oder Nachrichten angeblicher Rückholdienste.
- Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Weitere aktuelle Behördenwarnungen finden Sie in der Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.
Sie haben an Tavorello, Jorvaki & Co. gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.
kryptoschaden@rexus-recht.de

