ProMarkets CFD, RorMarkets, Firstrade24 (Purpose Mutual Funds Limited): BaFin-Warnung (29.09.2026) – Erfahrungen, Seriosität, Wege zum Geld zurück

Die BaFin warnt am 29.09.2026 vor promarketscfd[.]com, rormarkets[.]com und firstrade24[.]com der Purpose Mutual Funds Limited. Die behauptete Aufsicht in Kanada, auf den Kaimaninseln und in Italien besteht laut BaFin nicht. Lesen Sie, was das für Ihr Geld bedeutet.

Die BaFin warnt am 29.09.2026 vor Angeboten auf den Websites promarketscfd[.]com, rormarkets[.]com und firstrade24[.]com. Betreiber ist nach der Warnung die Purpose Mutual Funds Limited. Nach den Erkenntnissen der BaFin bietet sie dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen an.

Der Betreiber behauptet, in Kanada, auf den Kaimaninseln und in Italien beaufsichtigt zu sein. Das trifft nach der BaFin nicht zu. Die BaFin stützt ihre Information auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

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ProMarkets CFD, RorMarkets und Firstrade24 auf einen Blick

  1. Websites: promarketscfd[.]com, rormarkets[.]com, firstrade24[.]com
  2. Betreiber laut BaFin: Purpose Mutual Funds Limited
  3. Behauptete Aufsicht: Kanada, Kaimaninseln, Italien – laut BaFin nicht zutreffend
  4. Feststellung der BaFin: Bankgeschäfte bzw. Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis
  5. Datum der Warnung: 29.09.2026
  6. Rechtsgrundlage der Veröffentlichung: § 37 Abs. 4 KWG

ProMarkets CFD, RorMarkets und Firstrade24 Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?

Wer Erfahrungen mit ProMarkets CFD, RorMarkets oder Firstrade24 gemacht hat, sollte die Warnung genau lesen. Die BaFin stellt nicht nur das Fehlen der Erlaubnis fest. Sie widerspricht auch ausdrücklich der Behauptung, der Betreiber werde in drei Ländern beaufsichtigt.

Falsche Angaben zur Aufsicht sind ein deutliches Warnsignal. Sie sollen Anleger in Sicherheit wiegen. In Deutschland braucht jeder, der Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, eine Erlaubnis der BaFin (§ 32 Abs. 1 KWG). Sie fehlt hier.

Ist ProMarkets CFD, RorMarkets und Firstrade24 Betrug?

Die BaFin spricht nicht ausdrücklich von Betrug. Sie stellt unerlaubte Geschäfte und falsche Angaben zur Aufsicht fest. Unerlaubte Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen sind nach § 54 KWG strafbar. Ob ein Betrug vorliegt, klären die Ermittlungsbehörden.

Drei Websites unter einem Betreiber deuten darauf hin, dass das Angebot unter wechselnden Namen läuft. Sichern Sie deshalb alle Domains und Namen, unter denen Sie Kontakt hatten.

Welche Rechte Anleger bei fehlender Erlaubnis haben

Für Geschädigte ist die Feststellung der Aufsicht ein Hebel. § 32 KWG dient nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dem Schutz der einzelnen Anleger. Wer gegen die Erlaubnispflicht verstößt, haftet deshalb unter Umständen nach § 823 Abs. 2 BGB auf Ersatz des Schadens, und zwar nicht nur das Unternehmen, sondern auch handelnde Personen. Mehr dazu im Beitrag Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.

Geld zurück von ProMarkets CFD, RorMarkets und Firstrade24: Diese Wege gibt es

  1. Rückruf über die Bank: Melden Sie jede Überweisung sofort Ihrer Bank und verlangen Sie den Rückruf. Prüfen Sie zugleich, ob die Bank Warnsignale missachtet hat: Bankenhaftung bei Kryptobetrug.
  2. Strafanzeige: Sie bringt die Ermittlungen in Gang. Hinweise im Beitrag Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
  3. Sicherung im Strafverfahren: Über den Vermögensarrest nach §§ 111e ff. StPO können Werte der Täter gesichert werden: Sperrantrag und Vermögensarrest.
  4. Tracing und Freezing: Krypto-Zahlungen lassen sich auf der Blockchain nachverfolgen. Landen die Werte bei einer Börse mit Kundenidentifizierung, kommt ihre Sicherstellung in Betracht. So arbeitet das Krypto-Tracing durch REXUS.
  5. Ausland: Für Empfänger im Ausland gelten eigene Regeln, siehe Rückholung von Geld im Ausland.

Typisches Muster solcher Angebote

Diese Punkte gehören nicht zur Warnung der BaFin. Sie zeigen ein typisches Muster vergleichbarer Fälle. Vergleichen Sie es mit dem, was Sie erlebt haben.

  1. Kontakt: Werbung im Internet oder ein Anruf, danach betreut ein persönlicher „Broker“ das Konto.
  2. Handelsoberfläche: Eine professionell wirkende Plattform mit Kursen für Devisen, Aktien, Rohstoffe und Kryptowerte.
  3. Einzahlungen: Erst kleine Beträge, dann größere, häufig mit Fernwartungssoftware auf dem eigenen Rechner.
  4. Auszahlungssperre: Gewinne stehen nur auf dem Bildschirm. Für die Auszahlung werden Gebühren, Steuern oder Nachweise verlangt.

Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten

Rechnen Sie damit, nach der Warnung von angeblichen Rückholfirmen angerufen oder angeschrieben zu werden. Sie kennen Namen und Beträge, weil die Daten aus demselben Umfeld stammen. Wer Vorkasse verlangt, holt kein Geld zurück. Hinweise unter Recovery-Scam erkennen.

Was Betroffene jetzt tun

  1. Überweisen Sie keinen weiteren Euro.
  2. Sichern Sie Belege: Kontoauszüge, Verträge, Screenshots, Nachrichten.
  3. Halten Sie Wallet-Adressen und Transaktions-IDs fest, wenn Sie in Kryptowerten gezahlt haben.
  4. Verlangen Sie bei Ihrer Bank den Rückruf aller Überweisungen.
  5. Erstatten Sie Strafanzeige.
  6. Ignorieren Sie Angebote angeblicher Rückholdienste.
  7. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, bevor Sie mit jemand anderem sprechen.

Prüfen Sie weitere Namen in der Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.

Sie haben an ProMarkets CFD, RorMarkets und Firstrade24 gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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