Die FINMA nimmt hurion-advisors[.]com am 30.09.2026 in ihre Warnliste auf. Die Website hat laut FINMA nichts mit der eingetragenen Hurion Advisors Sàrl in Genf zu tun. Lesen Sie, was das für Ihr Geld bedeutet.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA nimmt die Website hurion-advisors[.]com am 30.09.2026 in ihre Warnliste auf. Als Adresse wird 1207 Genf genannt, einen Handelsregistereintrag gibt es nicht.
Die FINMA vermerkt ausdrücklich: hurion-advisors[.]com steht nicht im Zusammenhang mit der Hurion Advisors Sàrl in Genf, die im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist (CHE-352.151.027).
hurion-advisors.com auf einen Blick
- Website: www[.]hurion-advisors[.]com
- Adresse laut FINMA: 1207 Genf; kein Handelsregistereintrag
- Vermerk der FINMA: keine Verbindung zur Hurion Advisors Sàrl, Genf (CHE-352.151.027)
- Eintrag in die Warnliste: 30.09.2026
Was die Warnliste der FINMA bedeutet
Die FINMA führt eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung bewilligungspflichtige Tätigkeiten ausüben. Aufgenommen werden nach ihren Angaben Anbieter, gegen die sie wegen unerlaubter Tätigkeit ermittelt, die ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben, oder bei denen eine erhebliche Gefährdung von Anlegern zu vermuten ist. Ein Eintrag bedeutet nach der FINMA nicht zwingend, dass die Tätigkeit illegal ist; er zeigt aber, dass keine Bewilligung besteht.
Genfer Adresse, fremder Name
Die Website nutzt den Namen einer im Handelsregister eingetragenen Genfer Gesellschaft. Eine Genfer Adresse und ein Firmenname, der sich im Register findet, sollen Vertrauen schaffen. Die FINMA stellt klar, dass die Website mit dieser Gesellschaft nichts zu tun hat. Wer nur prüft, ob es die Firma gibt, fällt auf diese Masche herein. Entscheidend ist, ob genau diese Website und genau dieses Konto zu einem beaufsichtigten Unternehmen gehören.
hurion-advisors.com Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?
Für Erfahrungen mit hurion-advisors[.]com ist der Vermerk der FINMA entscheidend: Die Website nutzt den Namen einer eingetragenen Gesellschaft, ohne mit ihr verbunden zu sein. Eine Bewilligung besteht nicht.
Für Anleger in Deutschland gilt zusätzlich: Wer hier Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis der BaFin (§ 32 Abs. 1 KWG).
Ist hurion-advisors.com Betrug?
Die FINMA spricht nicht von Betrug. Sie stellt fest, dass die Website nicht mit der eingetragenen Gesellschaft verbunden ist. Ob ein Betrug vorliegt, klären die Ermittlungsbehörden.
Wer unter fremdem Firmennamen Geld einwirbt, setzt sich dem Verdacht der Täuschung aus. Sichern Sie Ihre Zahlungswege jetzt.
Welche Rechte Anleger in Deutschland haben
Für Anleger in Deutschland zählt zusätzlich das deutsche Recht. Wer hier gewerbsmäßig Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis der BaFin (§ 32 Abs. 1 KWG). Fehlt sie, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB in Betracht, unter Umständen auch gegen handelnde Personen. Wer Anleger täuscht, haftet außerdem nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und nach § 826 BGB. Mehr dazu im Beitrag Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Geld zurück von hurion-advisors.com: Diese Wege gibt es
- Bank einschalten: Bei Überweisungen verlangen Sie sofort einen Rückruf der Zahlung. In bestimmten Fällen kann auch die eigene Bank haften, etwa wenn sie deutliche Warnsignale übergangen hat. Mehr dazu unter Bankenhaftung bei Kryptobetrug.
- Kryptozahlungen verfolgen: Wurde Geld über eine Kryptobörse an eine vorgegebene Wallet geschickt, lässt sich der Weg auf der Blockchain verfolgen. Führt die Spur zu einer Börse mit Kundenidentifizierung, kommt eine Sicherstellung der Werte in Betracht – das Freezing. So arbeitet das Krypto-Tracing durch REXUS.
- Vermögen sichern lassen: Im Strafverfahren kann die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte sichern, etwa durch einen Vermögensarrest nach §§ 111e ff. StPO. Wie das abläuft: Sperrantrag und Vermögensarrest.
- Strafanzeige erstatten: Sie ist die Grundlage für Ermittlungen und für die Sicherung von Vermögen. Hinweise dazu im Beitrag Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
- Zahlungen ins Ausland: Bei Empfängerkonten außerhalb Deutschlands gelten eigene Regeln, siehe Rückholung von Geld im Ausland.
Typisches Muster solcher Angebote
Die folgenden Punkte stammen nicht aus der Warnung der FINMA. Sie beschreiben ein Muster, das bei solchen Angeboten häufig auftritt. Gleichen Sie es mit Ihrem eigenen Ablauf ab.
- Fremde Identität: Name und Auftritt lehnen sich an ein echtes, beaufsichtigtes Unternehmen an.
- Scheinbelege: Registernummern, Zertifikate oder Links auf angebliche Behördenseiten sollen eine Aufsicht belegen.
- Depot und Betreuung: Ein persönlicher Berater eröffnet ein Kundenkonto, das schnell Gewinne zeigt.
- Auszahlungssperre: Für die Auszahlung werden Steuern, Gebühren oder Nachweise verlangt, oder der Kontakt bricht ab.
Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten
Nach einer Behördenwarnung melden sich häufig Anbieter, die versprechen, das verlorene Geld gegen Vorkasse zurückzuholen. Das ist oft der zweite Betrug am selben Opfer. Woran Sie solche Angebote erkennen, lesen Sie unter Recovery-Scam erkennen.
Was Betroffene jetzt tun
- Zahlen Sie nichts weiter. Das gilt auch für jede Zahlung, die als Voraussetzung einer Auszahlung verlangt wird.
- Sichern Sie alle Unterlagen: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Screenshots des Kundenkontos, E-Mails, Chatverläufe, Rufnummern und Namen der Ansprechpartner.
- Sichern Sie bei Krypto-Zahlungen die Transaktions-IDs, die Wallet-Adressen und die Auszüge der genutzten Börse.
- Informieren Sie Ihre Bank sofort und verlangen Sie den Rückruf der Zahlungen.
- Erstatten Sie Strafanzeige.
- Reagieren Sie nicht auf Anrufe oder Nachrichten angeblicher Rückholdienste.
- Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Weitere aktuelle Behördenwarnungen finden Sie in der Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.
Sie haben an hurion-advisors.com gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.
kryptoschaden@rexus-recht.de

