Die BaFin warnt am 06.10.2026 erneut vor Gervest Capital Club (gervestcapitalclub[.]com). Lesen Sie, was die Aufsicht feststellt, was das für Ihr Geld bedeutet und welche Wege es gibt, Zahlungen zurückzuholen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt am 06.10.2026 vor Angeboten auf der Website gervestcapitalclub[.]com. Nach Erkenntnissen der BaFin werden dort ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten. Ihre Information stützt die BaFin auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Es ist bereits die zweite Warnung: Vor dem Unternehmen hatte die BaFin schon am 12.02.2025 gewarnt.
Gervest Capital Club auf einen Blick
- Website: gervestcapitalclub[.]com
- Betreiberin laut BaFin: Gervest Capital Consulting LTD
- Angegebener Sitz: Gazimaǧusa, Türkische Republik Nordzypern (nach Angaben der Gesellschaft, wiedergegeben von der BaFin)
- Telefonischer Kontakt: laut BaFin eine deutsche Festnetznummer
- Vorwurf der BaFin: Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis
- Warnungen der BaFin: 12.02.2025 und 06.10.2026
- Rechtsgrundlage der Veröffentlichung: § 37 Abs. 4 KWG
Gervest Capital Club Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?
Wer nach Erfahrungen mit Gervest Capital Club sucht, sollte zuerst auf die Aufsicht schauen. Die BaFin stellt fest, dass auf gervestcapitalclub[.]com Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden. Eine Erlaubnis der BaFin braucht in Deutschland jeder, der gewerbsmäßig Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet (§ 32 Abs. 1 KWG). Ohne diese Erlaubnis darf das Angebot hier nicht betrieben werden.
Auffällig ist eine Angabe aus der Warnung selbst: Die Gesellschaft nennt einen Sitz in Nordzypern, ist nach der BaFin aber über eine deutsche Festnetznummer erreichbar. Dass die BaFin binnen weniger als zwei Jahren ein zweites Mal warnt, zeigt zudem, dass das Angebot weiter aktiv ist.
Ist Gervest Capital Club Betrug?
Die BaFin spricht in ihrer Warnung nicht von Betrug. Sie stellt das unerlaubte Angebot von Finanzdienstleistungen fest. Das ist für Anleger dennoch entscheidend: Wer ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen erbringt, macht sich nach § 54 KWG strafbar. Ob darüber hinaus ein Betrug vorliegt, klären die Ermittlungsbehörden. Für Ihre Ansprüche müssen Sie darauf nicht warten.
Welche Rechte Anleger bei fehlender Erlaubnis haben
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schützt die Erlaubnispflicht des § 32 KWG auch die einzelnen Anleger. Wer ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen erbringt, kann deshalb nach § 823 Abs. 2 BGB auf Schadensersatz haften. Das gilt nicht nur für die Gesellschaft, sondern unter Umständen auch für die Personen, die für sie handeln. Die Einzelheiten erkläre ich im Beitrag Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Geld zurück von Gervest Capital Club: Diese Wege gibt es
- Bank einschalten: Bei Überweisungen verlangen Sie sofort einen Rückruf der Zahlung. In bestimmten Fällen kann auch die eigene Bank haften, etwa wenn sie deutliche Warnsignale übergangen hat. Mehr dazu unter Bankenhaftung bei Kryptobetrug.
- Kryptozahlungen verfolgen: Wurde Geld über eine Kryptobörse an eine vorgegebene Wallet geschickt, lässt sich der Weg auf der Blockchain verfolgen. Führt die Spur zu einer Börse mit Kundenidentifizierung, kommt eine Sicherstellung der Werte in Betracht – das Freezing. So arbeitet das Krypto-Tracing durch REXUS.
- Vermögen sichern lassen: Im Strafverfahren kann die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte sichern, etwa durch einen Vermögensarrest nach §§ 111e ff. StPO. Wie das abläuft: Sperrantrag und Vermögensarrest.
- Strafanzeige erstatten: Sie ist die Grundlage für Ermittlungen und für die Sicherung von Vermögen. Hinweise dazu im Beitrag Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
- Zahlungen ins Ausland: Bei Empfängerkonten außerhalb Deutschlands gelten eigene Regeln, siehe Rückholung von Geld im Ausland.
Typisches Muster solcher Angebote
Die folgenden Punkte stammen nicht aus der BaFin-Warnung. Sie beschreiben ein Muster, das bei Online-Angeboten ohne Erlaubnis häufig auftritt. Gleichen Sie es mit Ihrem eigenen Ablauf ab.
- Kontaktweg: Erstkontakt über Online-Werbung oder ein Kontaktformular, danach Anrufe eines „Beraters“, später Kontakt über Messenger-Dienste.
- Zahlungsweg: Überweisungen auf wechselnde Konten im In- und Ausland oder der Kauf von Kryptowerten, die an eine vorgegebene Wallet-Adresse weitergeleitet werden sollen.
- Auszahlungssperre: Das Kundenkonto zeigt Gewinne. Bei der Auszahlung werden weitere Zahlungen verlangt, etwa für Steuern, Gebühren oder einen Notar, oder der Kontakt bricht ab.
Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten
Nach einer Behördenwarnung melden sich häufig Anbieter, die versprechen, das verlorene Geld gegen Vorkasse zurückzuholen. Das ist oft der zweite Betrug am selben Opfer. Woran Sie solche Angebote erkennen, lesen Sie unter Recovery-Scam erkennen.
Was Betroffene jetzt tun
- Zahlen Sie nichts weiter. Das gilt auch für jede Zahlung, die als Voraussetzung einer Auszahlung verlangt wird.
- Sichern Sie alle Unterlagen: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Screenshots des Kundenkontos, E-Mails, Chatverläufe, Rufnummern und Namen der Ansprechpartner.
- Sichern Sie bei Krypto-Zahlungen die Transaktions-IDs, die Wallet-Adressen und die Auszüge der genutzten Börse.
- Informieren Sie Ihre Bank sofort und verlangen Sie den Rückruf der Zahlungen.
- Erstatten Sie Strafanzeige.
- Reagieren Sie nicht auf Anrufe oder Nachrichten angeblicher Rückholdienste.
- Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Weitere aktuelle Behördenwarnungen finden Sie in der Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.
Sie haben an Gervest Capital Club gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.
kryptoschaden@rexus-recht.de

