Crypto-Börse (crypto-boerse.com): FINMA-Warnung (24.09.2026), auch FMA – Erfahrungen, Seriosität, Wege zum Geld zurück

Die FINMA nimmt Crypto-Börse (crypto-boerse[.]com) am 24.09.2026 in ihre Warnliste auf. Die österreichische FMA hatte schon am 25.08.2026 gewarnt: keine Berechtigung, keine Portfolioverwaltung. Lesen Sie, wie Sie Krypto-Einzahlungen zurückverfolgen.

Die Schweizer FINMA führt Crypto-Börse mit der Website crypto-boerse[.]com seit dem 24.09.2026 auf ihrer Warnliste, ohne Handelsregistereintrag.

Die österreichische FMA hatte bereits am 25.08.2026 vor dem Anbieter gewarnt. Nach der FMA hat Crypto-Börse keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen, und darf keine Portfolioverwaltung nach § 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2018 anbieten. Die FMA nannte angebliche Standorte in Wien, Berlin und Zürich und drei E-Mail-Adressen. Sie stützte sich auf § 92 Abs. 11 WAG 2018.

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Crypto-Börse (crypto-boerse.com) auf einen Blick

  1. Website: crypto-boerse[.]com
  2. Angebliche Standorte laut FMA: Wien, Berlin, Zürich
  3. FMA, 25.08.2026: keine Berechtigung für Wertpapiergeschäfte, keine Portfolioverwaltung
  4. FINMA, 24.09.2026: Eintrag in die Warnliste, kein Handelsregistereintrag
  5. Rechtsgrundlage der FMA-Veröffentlichung: § 92 Abs. 11 WAG 2018

Was die Warnliste der FINMA bedeutet

Die FINMA führt eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung bewilligungspflichtige Tätigkeiten ausüben. Aufgenommen werden nach ihren Angaben Anbieter, gegen die sie wegen unerlaubter Tätigkeit ermittelt, die ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben, oder bei denen eine erhebliche Gefährdung von Anlegern zu vermuten ist. Ein Eintrag bedeutet nach der FINMA nicht zwingend, dass die Tätigkeit illegal ist; er zeigt aber, dass keine Bewilligung besteht.

Ein Name, der nach Börse klingt

„Crypto-Börse“ ist kein Unternehmensname, sondern ein Gattungsbegriff. Er soll den Eindruck eines regulierten Handelsplatzes erwecken. Tatsächlich bietet der Anbieter nach der FMA eine Portfolioverwaltung an – also die Verwaltung von Kundengeld nach eigenem Ermessen. Genau dafür fehlt ihm die Berechtigung.

Crypto-Börse (crypto-boerse.com) Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?

Zwei Aufsichtsbehörden, ein Ergebnis: Für Crypto-Börse besteht keine Erlaubnis. Wer Erfahrungen mit crypto-boerse[.]com gemacht hat, hat Geld an einen Anbieter gegeben, der es nicht verwalten darf.

Für Anleger in Deutschland gilt zusätzlich: Kryptowerte-Dienstleistungen bedürfen einer Zulassung nach der MiCAR, Finanzdienstleistungen einer Erlaubnis der BaFin.

Ist Crypto-Börse (crypto-boerse.com) Betrug?

Weder FINMA noch FMA sprechen ausdrücklich von Betrug. Sie stellen fehlende Erlaubnisse fest. Ob ein Betrug vorliegt, klären die Ermittlungsbehörden.

Haben Sie Kryptowerte an den Anbieter übertragen, ist die Blockchain-Spur Ihr wichtigstes Beweismittel.

Welche Rechte Anleger in Deutschland haben

Für Anleger in Deutschland zählt zusätzlich das deutsche Recht. Wer hier gewerbsmäßig Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis der BaFin (§ 32 Abs. 1 KWG). Fehlt sie, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB in Betracht, unter Umständen auch gegen handelnde Personen. Wer Anleger täuscht, haftet außerdem nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und nach § 826 BGB. Mehr dazu im Beitrag Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.

Geld zurück von Crypto-Börse (crypto-boerse.com): Diese Wege gibt es

  1. Rückruf über die Bank: Melden Sie jede Überweisung sofort Ihrer Bank und verlangen Sie den Rückruf. Prüfen Sie zugleich, ob die Bank Warnsignale missachtet hat: Bankenhaftung bei Kryptobetrug.
  2. Strafanzeige: Sie bringt die Ermittlungen in Gang. Hinweise im Beitrag Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
  3. Sicherung im Strafverfahren: Über den Vermögensarrest nach §§ 111e ff. StPO können Werte der Täter gesichert werden: Sperrantrag und Vermögensarrest.
  4. Tracing und Freezing: Krypto-Zahlungen lassen sich auf der Blockchain nachverfolgen. Landen die Werte bei einer Börse mit Kundenidentifizierung, kommt ihre Sicherstellung in Betracht. So arbeitet das Krypto-Tracing durch REXUS.
  5. Ausland: Für Empfänger im Ausland gelten eigene Regeln, siehe Rückholung von Geld im Ausland.

Typisches Muster solcher Angebote

Diese Punkte gehören nicht zur Warnung der FINMA. Sie zeigen ein typisches Muster vergleichbarer Fälle. Vergleichen Sie es mit dem, was Sie erlebt haben.

  1. Fremde Identität: Name und Auftritt lehnen sich an ein echtes, beaufsichtigtes Unternehmen an.
  2. Scheinbelege: Registernummern, Zertifikate oder Links auf angebliche Behördenseiten sollen eine Aufsicht belegen.
  3. Depot und Betreuung: Ein persönlicher Berater eröffnet ein Kundenkonto, das schnell Gewinne zeigt.
  4. Auszahlungssperre: Für die Auszahlung werden Steuern, Gebühren oder Nachweise verlangt, oder der Kontakt bricht ab.

Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten

Rechnen Sie damit, nach der Warnung von angeblichen Rückholfirmen angerufen oder angeschrieben zu werden. Sie kennen Namen und Beträge, weil die Daten aus demselben Umfeld stammen. Wer Vorkasse verlangt, holt kein Geld zurück. Hinweise unter Recovery-Scam erkennen.

Was Betroffene jetzt tun

  1. Überweisen Sie keinen weiteren Euro.
  2. Sichern Sie Belege: Kontoauszüge, Verträge, Screenshots, Nachrichten.
  3. Halten Sie Wallet-Adressen und Transaktions-IDs fest, wenn Sie in Kryptowerten gezahlt haben.
  4. Verlangen Sie bei Ihrer Bank den Rückruf aller Überweisungen.
  5. Erstatten Sie Strafanzeige.
  6. Ignorieren Sie Angebote angeblicher Rückholdienste.
  7. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, bevor Sie mit jemand anderem sprechen.

Prüfen Sie weitere Namen in der Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.

Sie haben an Crypto-Börse (crypto-boerse.com) gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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