Die österreichische FMA warnt am 18.09.2026 vor der „AI App“, die FINMA führt „AI Headlines / aiapp-ch-autoprofit[.]com“ seit dem 17.09.2026 auf ihrer Warnliste. Lesen Sie, was hinter der KI-Trading-App steckt und wie Sie Ihr Geld zurückfordern.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt am 18.09.2026 vor Angeboten der „AI App“. Nach der FMA hat dieser Anbieter keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen, und darf keine Aufträge für Rechnung von Kunden ausführen. Als Website nennt die FMA eine lange Weiterleitungsadresse über eine Domain „heuristicreview“. Sie stützt ihre Veröffentlichung auf § 92 Abs. 11 WAG 2018.
Einen Tag zuvor, am 17.09.2026, hat die Schweizer FINMA „AI Headlines / aiapp-ch-autoprofit[.]com“ in ihre Warnliste aufgenommen, mit einer Adresse in Genf und ohne Handelsregistereintrag.
AI App auf einen Blick
- Bezeichnung: „AI App“, bei der FINMA „AI Headlines“
- Websites: aiapp-ch-autoprofit[.]com (FINMA); Weiterleitung über eine „heuristicreview“-Domain (FMA)
- Adresse laut FINMA: Place Ruth-Bösiger 6, 1201 Genf; kein Handelsregistereintrag
- FMA, 18.09.2026: keine Berechtigung für Wertpapiergeschäfte, keine Ausführung von Kundenaufträgen
- FINMA, 17.09.2026: Eintrag in die Warnliste
- Rechtsgrundlage der FMA-Veröffentlichung: § 92 Abs. 11 WAG 2018
Was die Warnliste der FINMA bedeutet
Die FINMA führt eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung bewilligungspflichtige Tätigkeiten ausüben. Aufgenommen werden nach ihren Angaben Anbieter, gegen die sie wegen unerlaubter Tätigkeit ermittelt, die ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben, oder bei denen eine erhebliche Gefährdung von Anlegern zu vermuten ist. Ein Eintrag bedeutet nach der FINMA nicht zwingend, dass die Tätigkeit illegal ist; er zeigt aber, dass keine Bewilligung besteht.
Warum die Adresse ständig wechselt
Die von der FMA genannte Adresse ist keine normale Website, sondern ein Weiterleitungslink mit Klick-Kennung. Solche Links stammen aus Werbeanzeigen und führen je nach Herkunft auf wechselnde Landingpages. Für Betroffene heißt das: Speichern Sie die Adresse, über die Sie sich angemeldet haben, und die Rufnummern der Anrufer. Der Name „AI App“ allein reicht später nicht, um den Anbieter zu identifizieren.
AI App Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?
Für Erfahrungen mit der AI App geben zwei Behörden den Rahmen vor: Die FMA stellt fehlende Berechtigungen fest, die FINMA führt den Anbieter auf ihrer Warnliste. Ein seriöser Anbieter von Wertpapierdienstleistungen braucht eine Erlaubnis – in Deutschland die der BaFin.
Der Name „autoprofit“ in der Domain verspricht automatische Gewinne. Solche Versprechen sind bei Geldanlagen ein Warnsignal für sich.
Ist AI App Betrug?
Weder FMA noch FINMA sprechen ausdrücklich von Betrug. Sie stellen fehlende Berechtigungen fest. Ob ein Betrug vorliegt, klären die Ermittlungsbehörden.
Für Betroffene zählt, ob Geld per Überweisung oder in Kryptowerten geflossen ist und wohin.
Welche Rechte Anleger in Deutschland haben
Für Anleger in Deutschland zählt zusätzlich das deutsche Recht. Wer hier gewerbsmäßig Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis der BaFin (§ 32 Abs. 1 KWG). Fehlt sie, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB in Betracht, unter Umständen auch gegen handelnde Personen. Wer Anleger täuscht, haftet außerdem nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und nach § 826 BGB. Mehr dazu im Beitrag Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Geld zurück von AI App: Diese Wege gibt es
- Krypto-Spur sichern: Bei Zahlungen in Kryptowerten zählt jeder Tag. Über das Tracing lässt sich der Weg der Coins bis zu einer Börse verfolgen; dort können die Werte sichergestellt werden – das Freezing. Wie wir dabei vorgehen: Krypto-Tracing und Sicherstellung.
- Überweisungen zurückrufen: Lassen Sie Ihre Bank jede Überweisung sofort zurückrufen. Hat die Bank Warnsignale übersehen, kann sie selbst haften: Haftung der Bank bei Anlagebetrug.
- Strafanzeige stellen: Ohne Anzeige keine Ermittlungen und keine Sicherung von Vermögen. Was in die Anzeige gehört: Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
- Vermögensarrest beantragen lassen: Die Staatsanwaltschaft kann Vermögen der Täter nach §§ 111e ff. StPO sichern. Einzelheiten: Vermögensarrest und Freezing.
- Auslandskonten prüfen: Liegt das Empfängerkonto im Ausland, gelten besondere Wege, siehe Geld aus dem Ausland zurückholen.
Typisches Muster solcher Angebote
Die folgende Beschreibung stammt nicht aus der Warnung. Sie fasst ein Vorgehen zusammen, das bei vergleichbaren Angeboten immer wieder vorkommt. Prüfen Sie, ob Sie Ihren Fall darin wiederfinden.
- Werbung: Anzeigen und angebliche Presseartikel versprechen Gewinne durch eine KI, oft mit Prominenten oder einem „Test der Redaktion“.
- Weiterleitung: Ein Klick führt über Tracking-Links auf eine Anmeldeseite. Die Adresse wechselt häufig.
- Kontaktformular: Interessierte hinterlassen ihre Daten. Kurz darauf ruft ein angeblicher Berater an.
- Ersteinzahlung: Zunächst wird ein kleiner Betrag verlangt. Das Kundenkonto zeigt schnell Gewinne.
- Auszahlungssperre: Bei der Auszahlung werden Steuern, Gebühren oder eine Freischaltung verlangt, oder der Kontakt bricht ab.
Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten
Kaum ist eine Warnung veröffentlicht, melden sich angebliche Rückholdienste, oft mit Behördenlogos oder als „Anwalt“ getarnt. Sie verlangen Gebühren im Voraus und liefern nichts. Zahlen Sie keinem Dienst, der Sie unaufgefordert kontaktiert. Mehr unter Recovery-Scam: seriöse Hilfe erkennen.
Was Betroffene jetzt tun
- Stoppen Sie alle Zahlungen sofort, auch angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltkosten.
- Brechen Sie den Kontakt zu den Ansprechpartnern ab und installieren Sie keine Fernwartungssoftware.
- Sichern Sie Screenshots des Kundenkontos, Chatverläufe, E-Mails und alle Zahlungsbelege.
- Notieren Sie bei Krypto-Zahlungen Transaktions-IDs und Wallet-Adressen.
- Lassen Sie Überweisungen von Ihrer Bank zurückrufen.
- Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
- Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, damit die Spur gesichert wird.
Alle aktuellen Warnungen der Aufsichtsbehörden sammelt die Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.
Sie haben an AI App gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.
kryptoschaden@rexus-recht.de

