Die Schweizer FINMA nimmt Gutmann Strategies (gutmann-strategies[.]de, gutmann-strategies[.]at) am 17.09.2026 in ihre Warnliste auf. Die österreichische FMA hatte schon am 25.08.2026 gewarnt und auf Verwechslungsgefahr hingewiesen. Lesen Sie, wie Sie Ihr Geld zurückfordern.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA nimmt Gutmann Strategies am 17.09.2026 in ihre Warnliste auf. Genannt werden die Websites gutmann-strategies[.]de und gutmann-strategies[.]at sowie eine Adresse in der Badenerstrasse 47 in Zürich. Einen Eintrag im Handelsregister gibt es nach der FINMA nicht.
Bereits am 25.08.2026 hatte die österreichische FMA gewarnt: Der Anbieter habe keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen, und dürfe keine Portfolioverwaltung anbieten. Die FMA nannte angebliche Standorte in Wien, Berlin und Zürich, mehrere E-Mail-Adressen sowie die Domains gutmann-strategies[.]at und – so in der Warnung geschrieben – gutmann-straegies[.]de. Sie wies auf eine mögliche Verwechslung mit einem beaufsichtigten Anbieter hin und stützte sich auf § 92 Abs. 11 WAG 2018.
Gutmann Strategies auf einen Blick
- Websites: gutmann-strategies[.]de und gutmann-strategies[.]at (FINMA); in der FMA-Warnung gutmann-strategies[.]at und gutmann-straegies[.]de
- Adresse laut FINMA: Badenerstrasse 47, 8004 Zürich; kein Handelsregistereintrag
- Angebliche Standorte laut FMA: Wien, Berlin, Zürich
- FMA, 25.08.2026: keine Berechtigung für Wertpapiergeschäfte, keine Portfolioverwaltung; Verwechslungsgefahr
- FINMA, 17.09.2026: Eintrag in die Warnliste
Was die Warnliste der FINMA bedeutet
Die FINMA führt eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung bewilligungspflichtige Tätigkeiten ausüben. Aufgenommen werden nach ihren Angaben Anbieter, gegen die sie wegen unerlaubter Tätigkeit ermittelt, die ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben, oder bei denen eine erhebliche Gefährdung von Anlegern zu vermuten ist. Ein Eintrag bedeutet nach der FINMA nicht zwingend, dass die Tätigkeit illegal ist; er zeigt aber, dass keine Bewilligung besteht.
Zusammen mit der FMA-Warnung ergibt sich ein klares Bild: Für Gutmann Strategies besteht weder in Österreich eine Berechtigung noch in der Schweiz eine Bewilligung.
Verwechslungsgefahr mit einer Privatbank
Der Name Gutmann ist in Österreich aus dem Private Banking bekannt. Die FMA warnt ausdrücklich vor einer Verwechslung mit einem beaufsichtigten Anbieter. Die Websites gutmann-strategies[.]de und gutmann-strategies[.]at haben nach den Warnungen keine Erlaubnis. Wer dort Geld zur Vermögensverwaltung übergeben hat, hatte es nicht mit einer beaufsichtigten Bank zu tun.
Gutmann Strategies Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?
Wer nach Erfahrungen mit Gutmann Strategies sucht, findet zwei Warnungen aus zwei Ländern. Beide stellen fest, dass keine Erlaubnis besteht. Die FMA verbietet ausdrücklich die Portfolioverwaltung.
Die Kombination aus einem bekannten Namen und angeblichen Standorten in Wien, Berlin und Zürich ist typisch für Angebote, die sich fremdes Vertrauen leihen. Eine überprüfbare Gesellschaft mit Handelsregistereintrag nennt die FINMA nicht.
Ist Gutmann Strategies Betrug?
Weder FINMA noch FMA sprechen ausdrücklich von Betrug. Sie stellen fehlende Erlaubnisse fest und warnen vor Verwechslung. Ob ein Betrug vorliegt, klären die Ermittlungsbehörden.
Bei Anlegern in Deutschland, die über die .de-Domain angesprochen wurden, kommt zusätzlich das deutsche Aufsichts- und Haftungsrecht ins Spiel.
Welche Rechte Anleger in Deutschland haben
Für Anleger in Deutschland zählt zusätzlich das deutsche Recht. Wer hier gewerbsmäßig Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis der BaFin (§ 32 Abs. 1 KWG). Fehlt sie, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB in Betracht, unter Umständen auch gegen handelnde Personen. Wer Anleger täuscht, haftet außerdem nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und nach § 826 BGB. Mehr dazu im Beitrag Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Geld zurück von Gutmann Strategies: Diese Wege gibt es
- Krypto-Spur sichern: Bei Zahlungen in Kryptowerten zählt jeder Tag. Über das Tracing lässt sich der Weg der Coins bis zu einer Börse verfolgen; dort können die Werte sichergestellt werden – das Freezing. Wie wir dabei vorgehen: Krypto-Tracing und Sicherstellung.
- Überweisungen zurückrufen: Lassen Sie Ihre Bank jede Überweisung sofort zurückrufen. Hat die Bank Warnsignale übersehen, kann sie selbst haften: Haftung der Bank bei Anlagebetrug.
- Strafanzeige stellen: Ohne Anzeige keine Ermittlungen und keine Sicherung von Vermögen. Was in die Anzeige gehört: Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
- Vermögensarrest beantragen lassen: Die Staatsanwaltschaft kann Vermögen der Täter nach §§ 111e ff. StPO sichern. Einzelheiten: Vermögensarrest und Freezing.
- Auslandskonten prüfen: Liegt das Empfängerkonto im Ausland, gelten besondere Wege, siehe Geld aus dem Ausland zurückholen.
Typisches Muster solcher Angebote
Die folgende Beschreibung stammt nicht aus der Warnung. Sie fasst ein Vorgehen zusammen, das bei vergleichbaren Angeboten immer wieder vorkommt. Prüfen Sie, ob Sie Ihren Fall darin wiederfinden.
- Fremde Identität: Name und Auftritt lehnen sich an ein echtes, beaufsichtigtes Unternehmen an.
- Scheinbelege: Registernummern, Zertifikate oder Links auf angebliche Behördenseiten sollen eine Aufsicht belegen.
- Depot und Betreuung: Ein persönlicher Berater eröffnet ein Kundenkonto, das schnell Gewinne zeigt.
- Auszahlungssperre: Für die Auszahlung werden Steuern, Gebühren oder Nachweise verlangt, oder der Kontakt bricht ab.
Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten
Kaum ist eine Warnung veröffentlicht, melden sich angebliche Rückholdienste, oft mit Behördenlogos oder als „Anwalt“ getarnt. Sie verlangen Gebühren im Voraus und liefern nichts. Zahlen Sie keinem Dienst, der Sie unaufgefordert kontaktiert. Mehr unter Recovery-Scam: seriöse Hilfe erkennen.
Was Betroffene jetzt tun
- Stoppen Sie alle Zahlungen sofort, auch angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltkosten.
- Brechen Sie den Kontakt zu den Ansprechpartnern ab und installieren Sie keine Fernwartungssoftware.
- Sichern Sie Screenshots des Kundenkontos, Chatverläufe, E-Mails und alle Zahlungsbelege.
- Notieren Sie bei Krypto-Zahlungen Transaktions-IDs und Wallet-Adressen.
- Lassen Sie Überweisungen von Ihrer Bank zurückrufen.
- Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
- Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, damit die Spur gesichert wird.
Alle aktuellen Warnungen der Aufsichtsbehörden sammelt die Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.
Sie haben an Gutmann Strategies gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.
kryptoschaden@rexus-recht.de

