Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnt am 06.10.2026 vor Coinmindz (coinmindz[.]com). Lesen Sie, was die Aufsicht feststellt, was das für Ihr Geld bedeutet und welche Wege es gibt, Zahlungen zurückzuholen.
Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) warnt am 06.10.2026 vor Angeboten von Coinmindz. Nach Mitteilung der FMA hat dieser Anbieter keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen, und darf daher keine Anlageberatung gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 betreiben. Ihre Veröffentlichung stützt die FMA auf § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.
Coinmindz auf einen Blick
- Anbieter: Coinmindz
- Website: coinmindz[.]com
- Angeblicher Sitz: Dubai (laut FMA)
- Feststellung der FMA: keine Berechtigung für konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich, keine Anlageberatung erlaubt
- Datum der Warnung: 06.10.2026
- Rechtsgrundlage der Veröffentlichung: § 92 Abs. 11 WAG 2018
Coinmindz Erfahrungen: Ist der Anbieter seriös?
Wer nach Erfahrungen mit Coinmindz sucht, sollte die Feststellung der Aufsicht kennen: Nach der FMA darf Coinmindz in Österreich keine Anlageberatung erbringen. Weitere Angaben zu Produkten, Zahlungswegen oder Auszahlungen enthält die Warnung nicht. Ein angeblicher Sitz in Dubai bedeutet für Anleger aus Deutschland und Österreich vor allem eines: Ansprüche lassen sich nur schwer unmittelbar gegen den Anbieter durchsetzen. Umso wichtiger ist es, dem Geld zu folgen.
Auch in Deutschland gilt: Wer gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, braucht dafür eine Erlaubnis der BaFin. Was eine fehlende Erlaubnis für Ihre Ansprüche bedeuten kann, erkläre ich im Beitrag Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Ist Coinmindz Betrug?
Die FMA spricht in ihrer Warnung nicht von Betrug. Sie stellt fest, dass Coinmindz keine Berechtigung für Wertpapierdienstleistungen in Österreich hat. Ob darüber hinaus ein Betrug vorliegt, klären die Ermittlungsbehörden. Für die Sicherung Ihrer Zahlungen müssen Sie darauf nicht warten.
Geld zurück von Coinmindz: Diese Wege gibt es
- Bank einschalten: Bei Überweisungen verlangen Sie sofort einen Rückruf der Zahlung. In bestimmten Fällen kann auch die eigene Bank haften, etwa wenn sie deutliche Warnsignale übergangen hat. Mehr dazu unter Bankenhaftung bei Kryptobetrug.
- Kryptozahlungen verfolgen: Wurde Geld über eine Kryptobörse an eine vorgegebene Wallet geschickt, lässt sich der Weg auf der Blockchain verfolgen. Führt die Spur zu einer Börse mit Kundenidentifizierung, kommt eine Sicherstellung der Werte in Betracht – das Freezing. So arbeitet das Krypto-Tracing durch REXUS.
- Vermögen sichern lassen: Im Strafverfahren kann die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte sichern. Wie das abläuft: Sperrantrag und Vermögensarrest.
- Strafanzeige erstatten: Sie ist die Grundlage für Ermittlungen und für die Sicherung von Vermögen. Hinweise dazu im Beitrag Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
- Zahlungen ins Ausland: Bei Empfängerkonten außerhalb Deutschlands gelten eigene Regeln, siehe Rückholung von Geld im Ausland.
Typisches Muster solcher Angebote
Die folgenden Punkte stammen nicht aus der FMA-Warnung. Sie beschreiben ein Muster, das bei Online-Angeboten ohne Erlaubnis häufig auftritt. Gleichen Sie es mit Ihrem eigenen Ablauf ab.
- Kontaktweg: Erstkontakt über Online-Werbung, soziale Netzwerke oder ein Kontaktformular, danach Anrufe oder Nachrichten eines „Account Managers“ über Messenger-Dienste.
- Zahlungsweg: Überweisungen auf Konten im Ausland oder der Kauf von Kryptowerten bei einer Börse, die anschließend an eine vorgegebene Wallet-Adresse gesendet werden sollen.
- Auszahlungssperre: Das Kundenkonto zeigt Gewinne. Bei der Auszahlung werden weitere Zahlungen verlangt, etwa für Steuern, Gebühren oder einen Notar, oder der Kontakt bricht ab.
Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten
Nach einer Behördenwarnung melden sich häufig Anbieter, die versprechen, das verlorene Geld gegen Vorkasse zurückzuholen. Das ist oft der zweite Betrug am selben Opfer. Woran Sie solche Angebote erkennen, lesen Sie unter Recovery-Scam erkennen.
Was Betroffene jetzt tun
- Zahlen Sie nichts weiter. Das gilt auch für jede Zahlung, die als Voraussetzung einer Auszahlung verlangt wird.
- Sichern Sie alle Unterlagen: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Screenshots des Kundenkontos, E-Mails, Chatverläufe, Rufnummern und Namen der Ansprechpartner.
- Sichern Sie bei Krypto-Zahlungen die Transaktions-IDs, die Wallet-Adressen und die Auszüge der genutzten Börse.
- Informieren Sie Ihre Bank sofort und verlangen Sie den Rückruf der Zahlungen.
- Erstatten Sie Strafanzeige.
- Reagieren Sie nicht auf Anrufe oder Nachrichten angeblicher Rückholdienste.
- Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Weitere aktuelle Behördenwarnungen finden Sie in der Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.
Sie haben an Coinmindz gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.
kryptoschaden@rexus-recht.de

