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investvision-ag[.]com: FINMA-Warnliste seit 29.10.2026 – nicht die InvestVision AG, Rheinfelden

investvision-ag[.]com: FINMA-Warnliste seit 29.10.2026

investvision-ag[.]com: Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA führt diese Website seit dem 29.10.2026 auf ihrer Warnliste. Mit der InvestVision AG aus Rheinfelden hat sie nach dem Eintrag nichts zu tun.

Die FINMA hat investvision-ag[.]com am 29.10.2026 in ihre Warnliste aufgenommen. Als Adresse nennt der Eintrag 4310 Rheinfelden im Kanton Aargau; einen Eintrag im Schweizerischen Handelsregister hat der Anbieter nach der FINMA nicht. In den Bemerkungen hält die Aufsicht fest, dass die Website nicht im Zusammenhang mit der InvestVision AG in Rheinfelden steht, die im Handelsregister unter CHE-103.264.702 eingetragen ist. Die Warnliste führt Anbieter, die möglicherweise ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.

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Rheinfelden liegt direkt an der deutschen Grenze

Rheinfelden gibt es zweimal: das schweizerische Rheinfelden im Aargau und gleich gegenüber, auf der anderen Rheinseite, das baden-württembergische Rheinfelden. Für Anleger aus Süddeutschland wirkt ein Vermögensverwalter von dort fast wie ein Nachbar. Diese Nähe macht eine Kopie besonders glaubwürdig. Ein Angebot aus Rheinfelden klingt nicht nach fernem Offshore-Platz, sondern nach Schweizer Solidität vor der Haustür.

Hinzu kommt der Name. „InvestVision“ verbindet Geldanlage und Zukunft, das Kürzel „AG“ in der Domain signalisiert eine eingetragene Aktiengesellschaft. Die echte AG gibt es. Die Website gehört nach der FINMA nicht zu ihr.

Eine Masche, die gerade häufig auftritt

Die FINMA hat in den vergangenen Tagen mehrere Websites auf ihre Liste gesetzt, die Namen und Orte echter Schweizer Gesellschaften übernehmen, darunter ig-ipco[.]ch und ig-ipco[.]com und rivet-partners[.]org. Ob dieselben Personen dahinterstehen, sagen die Einträge nicht. Das Muster ist aber gleich: echte Firma, echter Ort, fremde Domain.

So unterscheiden Sie Original und Kopie

Die folgenden Hinweise stammen nicht aus dem Eintrag der FINMA, sondern aus der allgemeinen Erfahrung mit nachgeahmten Schweizer Vermögensverwaltern. Suchen Sie die Firma im Handelsregister des Kantons und notieren Sie die dort angegebene Adresse. Prüfen Sie in der Liste der von der FINMA bewilligten Institute, ob die Gesellschaft dort steht und welche Website sie angegeben hat. Vergleichen Sie diese Website mit der Adresse, über die Sie Kontakt hatten. Achten Sie auf kleine Unterschiede: einen zusätzlichen Bindestrich, eine andere Endung, ein angehängtes „ag“. Und fragen Sie sich, ob der Kontakt von Ihnen ausging oder ob man Sie angerufen, angeschrieben oder über soziale Medien angesprochen hat. Seriöse Vermögensverwalter in der Schweiz werben in Deutschland nicht per Kaltakquise. Eine erste Einordnung in wenigen Minuten bietet der Plattform-Check.

Welche Erlaubnis zählt für Sie?

Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis der BaFin nach § 32 Abs. 1 KWG beziehungsweise nach dem Wertpapierinstitutsgesetz. Die Nähe zur Grenze ändert daran nichts. Die Schweiz ist kein EU-Staat, Schweizer Anbieter haben keinen europäischen Pass. Wer unter fremdem Namen auftritt, hat nach aller Erfahrung keine Erlaubnis. Den rechtlichen Rahmen für Ihre Ansprüche erklärt der Ratgeber zur fehlenden Erlaubnis. Forderungen gegen die echte InvestVision AG gehen ins Leere; sie ist nach der FINMA unbeteiligt.

Wem haben Sie überwiesen?

Ihr Kontoauszug beantwortet das. Er nennt Empfängername, IBAN und Bank jeder Zahlung. Eine Schweizer IBAN beginnt mit CH; steht dort eine andere Länderkennung oder eine Privatperson, haben Sie nicht an eine Aargauer Aktiengesellschaft gezahlt. Bitten Sie Ihre Bank sofort schriftlich um einen Rückruf und nennen Sie den Eintrag der FINMA vom 29.10.2026. Welche Sicherungswege es gibt, beschreibt der Beitrag zu Vermögensarrest und Freezing; bei Zahlungen ins Ausland hilft der Beitrag zur Rückholung von Geld im Ausland. Hat Ihre Bank auffällige Überweisungen ohne Rückfrage ausgeführt, kann sie in der Pflicht stehen; dazu der Beitrag zur Bankenhaftung.

Wird für eine Auszahlung plötzlich eine Gebühr oder Steuer verlangt, zahlen Sie nicht und machen Sie zuerst den Selbsttest „Zahlung vor der Auszahlung“.

Jetzt handeln

  1. Zahlen Sie nichts weiter.
  2. Sichern Sie Verträge, Depotauszüge, E-Mails mit Kopfzeilen und Screenshots von investvision-ag[.]com.
  3. Bitten Sie Ihre Bank um Rückruf aller Überweisungen.
  4. Rufen Sie die echte InvestVision AG über eine selbst recherchierte Nummer an und melden Sie den Missbrauch.
  5. Erstatten Sie Anzeige und nennen Sie den Eintrag der FINMA.

Werden Sie danach von angeblichen Rückholdiensten angesprochen, zahlen Sie keine Vorkasse; mehr dazu im Beitrag zum Recovery Scam. Weitere Namen finden Sie in der Übersicht der Warnungen.

Sie haben über investvision-ag[.]com Geld angelegt? Schicken Sie mir Ihre Zahlungsbelege und die Korrespondenz – ich prüfe, wo Ihr Geld gelandet ist.

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Vertretung und RegisterGeschäftsführung: Anna O. Orlowa, LL.M.
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Registernummer: HRB 790095
USt-IdNr.: DE362668004

BerufsrechtGesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin / Rechtsanwalt, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart. Berufsrechtliche Regelungen: BRAO, BORA, FAO, RVG, EuRAG, CCBE-Berufsregeln.

BerufshaftpflichtversicherungR+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Versicherungssumme jeweils 2.500.000,00 EUR, Geltungsbereich EU-Mitgliedstaaten.

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