REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kolpingstr. 9, 73732 Esslingen Amtsgericht Stuttgart, HRB 790095 Rechtsanwaltskammer Stuttgart
HomeFall einreichen
← Aktuelle Warnungen

Landschaftsliebe (landschaftsliebe[.]com): BaFin-Warnung vom 28.10.2026 – Festgeld in Paulownia-Bäumen?

Landschaftsliebe (landschaftsliebe[.]com): BaFin-Warnung vom 28.10.2026

Landschaftsliebe GmbH: Die BaFin warnt am 28.10.2026 vor Festgeldangeboten über landschaftsliebe[.]com. Angeboten werden Investments in Paulownia-Bäume in Form von Festgeldverträgen – nach dem Verdacht der Aufsicht ohne die nötige Erlaubnis.

Nach der Mitteilung der BaFin vom 28.10.2026 bietet die Landschaftsliebe GmbH auf der Website landschaftsliebe[.]com sowie per E-Mail Investments in Paulownia-Bäume, auch Blauglockenbäume genannt, in Form von Festgeldverträgen an. Es besteht nach der BaFin der Verdacht, dass das Unternehmen damit ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt. Die Information stützt sich auf § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes.

Plattform-Check

Plattform unsicher? Dann prüfen Sie den Namen.

Suche in unseren Warnmeldungen und acht Fragen. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.

Plattform-Check starten

Grüne Geldanlage mit dem Etikett „Festgeld“

Paulownia gilt als einer der am schnellsten wachsenden Bäume der Welt. Sein Holz ist leicht, begehrt und lässt sich gut vermarkten. Daraus entsteht eine Geschichte, die viele Anleger anspricht: Nachhaltigkeit, Klimaschutz, ein greifbarer Sachwert und dazu eine feste Verzinsung. Das Wort „Festgeld“ verspricht Planbarkeit. Es klingt nach Sparbuch, nicht nach Plantage.

Genau in dieser Verbindung liegt der Kern der Warnung. Ein Festgeld ist rechtlich eine Einlage: Der Anleger überlässt Geld und hat einen unbedingten Anspruch, es zurückzubekommen. Wer gewerbsmäßig solche Gelder annimmt, betreibt das Einlagengeschäft und braucht dafür eine Erlaubnis der BaFin nach § 32 Abs. 1 KWG. Ob das Geld am Ende in Bäume, Immobilien oder Unternehmen fließt, ändert daran nichts.

Nicht der erste Fall mit Paulownia

Auf kryptoschaden.de war ein Angebot mit Paulownia-Bäumen bereits Thema: Zur Greenchild LLC, die ebenfalls mit Paulownia-Bäumen warb, hat sich die BaFin wenige Tage zuvor geäußert; den Beitrag finden Sie hier. Ob zwischen den Anbietern ein Zusammenhang besteht, sagt keine der beiden Mitteilungen. Wer in Paulownia-Investments angelegt hat, sollte aber beide Warnungen kennen und seine Verträge genau lesen.

Festgeld oder Baum-Investment – wo liegt der Unterschied?

Bei einem echten Direktinvestment kauft der Anleger einen Baum oder einen Anteil an einer Plantage und trägt das Risiko von Wachstum, Ernte und Holzpreis. Sein Ertrag hängt vom Erfolg ab. Bei einem Festgeld dagegen soll er sein Geld unabhängig vom Erfolg mit einem festen Zins zurückerhalten. Beides zugleich zu versprechen, ist widersprüchlich. Entweder trägt der Anleger das Risiko der Bäume, oder er hat einen festen Rückzahlungsanspruch. Im zweiten Fall liegt nach der Wertung des Kreditwesengesetzes regelmäßig ein Einlagengeschäft vor, und genau dafür fehlt nach dem Verdacht der BaFin die Erlaubnis. Für Ihre Ansprüche kann dieser Unterschied entscheidend sein.

Was bedeutet der Verdacht für Ihren Vertrag?

Die BaFin spricht von einem Verdacht, nicht von einer abschließenden Feststellung. Für Anleger ist die Warnung dennoch ein klares Signal, den eigenen Vertrag prüfen zu lassen. Entscheidend sind drei Fragen. Haben Sie einen unbedingten Anspruch auf Rückzahlung Ihres Geldes, also Festgeld im eigentlichen Sinn? Wann ist er fällig, und was steht zur Kündigung? Und auf welches Konto haben Sie gezahlt? Wie Ansprüche bei fehlender Erlaubnis aufgebaut sind, erklärt der Ratgeber zur fehlenden Erlaubnis.

Zahlen Sie vor einer Klärung kein weiteres Geld ein, auch nicht für Nachkäufe, Pflegegebühren oder Verlängerungen. Kündigen Sie nicht überstürzt per E-Mail; sichern Sie zuerst Ihre Unterlagen.

Was Sie jetzt sichern

  1. Den Festgeldvertrag mit allen Anlagen, Zinsbestätigungen und Jahresübersichten.
  2. Kontoauszüge mit jeder Zahlung, Empfänger, IBAN und Bank.
  3. Alle E-Mails, vollständig mit Kopfzeilen, und Werbematerial zu den Paulownia-Bäumen.
  4. Notizen zu Telefonaten und Beratungsgesprächen mit Datum und Namen.
  5. Screenshots von landschaftsliebe[.]com.

Haben Sie in den letzten Wochen überwiesen, bitten Sie Ihre Bank schriftlich um einen Rückruf und nennen Sie die Warnung der BaFin vom 28.10.2026. Bei größeren Beträgen, die nicht zu Ihrem üblichen Zahlungsverhalten passten, lohnt außerdem ein Blick auf die Pflichten Ihrer Bank; dazu der Beitrag zur Bankenhaftung.

Vorsicht vor der zweiten Welle

Nach öffentlichen Warnungen melden sich oft Dritte, die Anlegern gegen Vorkasse helfen wollen, ihr Geld zurückzubekommen, oder die Verträge zu einem „Rückkaufpreis“ übernehmen wollen. Zahlen Sie nichts an Unbekannte, die von sich aus auf Sie zukommen; woran Sie diese Masche erkennen, steht im Beitrag zum Recovery Scam. Weitere aktuelle Warnungen finden Sie in der Übersicht der Warnungen.

Sie haben bei der Landschaftsliebe GmbH Festgeld in Paulownia-Bäume angelegt? Schicken Sie mir Ihren Vertrag und die Zahlungsbelege – ich prüfe Ihre Ansprüche auf Rückzahlung.

kryptoschaden@rexus-recht.de

Ihr Fall

Sie haben gezahlt? Erstprüfung beauftragen

Name, E-Mail und ein paar Sätze genügen. Binnen 24 Stunden erhalten Sie Vergütungsvereinbarung mit Obergrenze und Rechnung per E-Mail. Nach Zahlung und Eingang Ihrer Unterlagen folgt das Ergebnis schriftlich binnen 24 Stunden, Montag bis Freitag. Erstprüfung ab 416,50 € inkl. USt.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

Name *
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
E-Mail-Adresse *
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Telefon
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Schadenshöhe
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Name der Plattform / Domain
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Zahlungsweg
Wähle eine Option
Zeitraum der Zahlungen
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Auszahlung verweigert?
Wähle eine Option
Beweise vorhanden?
Wähle eine Option
Nachricht
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Beweise hochladen (optional)
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und stimme der Verarbeitung meiner Angaben zur Bearbeitung meiner Anfrage zu (DSGVO). *
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.
16 - 14 = ?
Bitte geben Sie das Ergebnis ein, um fortzufahren

Nächster Schritt

Erstprüfung beauftragen

Wir sichten Ihre Unterlagen, ordnen die Masche ein und prüfen Plattform und erste Wallets. Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich, in 24 Stunden ab Zahlung und Eingang Ihrer Unterlagen, Montag bis Freitag.

Ab 416,50 € inkl. USt für eine Stunde Prüfung.

Impressum anzeigen

AnbieterREXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kolpingstr. 9, 73732 Esslingen, Deutschland
Telefon +49 (0) 711 504 46 603
Telefax +49 (0) 711 504 55 844
kontakt@rexus-recht.de

Vertretung und RegisterGeschäftsführung: Anna O. Orlowa, LL.M.
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 790095
USt-IdNr.: DE362668004

BerufsrechtGesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin / Rechtsanwalt, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart. Berufsrechtliche Regelungen: BRAO, BORA, FAO, RVG, EuRAG, CCBE-Berufsregeln.

BerufshaftpflichtversicherungR+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Versicherungssumme jeweils 2.500.000,00 EUR, Geltungsbereich EU-Mitgliedstaaten.

StreitschlichtungZuständige Rechtsanwaltskammer oder Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin. Die Teilnahme ist freiwillig.

Alle Preise inkl. 19 % USt. Keine Garantie für eine erfolgreiche Rückforderung, Identifizierung oder Sicherung von Kryptowerten. Jeder Fall erfordert eine eigene technische und rechtliche Prüfung.