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AstraTradingAI: BaFin-Warnung vom 26.10.2026 – „In 5 Stunden 6.288 €“ ohne Zulassung

AstraTradingAI: BaFin-Warnung vom 26.10.2026

AstraTradingAI und der Slogan „6.288 € in 5 Stunden“: Die BaFin warnt am 26.10.2026 vor einer ganzen Plattformreihe, die über wealthinvsthubs[.]com erreichbar ist und nach ihrem Verdacht ohne Zulassung arbeitet.

Nach der Mitteilung der BaFin vom 26.10.2026 werben mehrere Online-Handelsplattformen mit dem Slogan „Intelligentes Investieren das Ihnen in 5 Stunden 6.288 € einbringt und Armut bekämpft“. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Zulassung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Websites haben nach der BaFin eine identische Textgestaltung und denselben Aufbau. Konkret nennt die Aufsicht die Plattformen AstraTradingAI und Zyrtex-X; erreichbar sind die Angebote über die Domain wealthinvsthubs[.]com. Angaben zum Geschäftssitz machen die Websites nicht. Die Warnung stützt sich auf § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes und § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.

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Eine Reihe, nicht ein Einzelfall

Dass die BaFin von einer „Plattformreihe“ spricht, ist der wichtigste Satz dieser Warnung. Gleicher Text, gleicher Aufbau, wechselnde Namen: Wer eine Seite der Reihe kennt, kennt alle. Für Betroffene bedeutet das zweierlei. Erstens kann der Name, unter dem Sie eingezahlt haben, morgen schon ein anderer sein, während dieselben Hintermänner weiterarbeiten. Zweitens hilft gerade die Gleichförmigkeit bei der Aufklärung: Zahlungswege, Wallets und Empfängerkonten einer Reihe überschneiden sich häufig, sodass Spuren mehrerer Geschädigter zusammenführen können.

Zyrtex-X und die Domain wealthinvsthubs[.]com waren auf kryptoschaden.de bereits Thema; den Beitrag finden Sie hier. Neu ist mit der Warnung vom 26.10.2026 vor allem AstraTradingAI als weiterer Name derselben Reihe sowie der Hinweis der BaFin auf Kryptowerte-Dienstleistungen.

Was der Slogan verspricht – und was er verrät

Eine krumme Summe wie 6.288 Euro soll nach Rechnung klingen, nach einer Software, die exakt kalkuliert. Die Zeitangabe von fünf Stunden soll Ungeduld wecken, das Motiv „Armut bekämpfen“ ein gutes Gewissen. Dieser Absatz stammt nicht aus der Warnung der BaFin, sondern ordnet den Slogan ein: Kein zugelassener Anbieter von Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU sagt einen festen Gewinn in einer festen Zeit zu. Solche Versprechen sind schon für sich ein Warnsignal, unabhängig vom Namen der Plattform.

Häufig führen solche Slogans über Anzeigen in sozialen Netzwerken oder gefälschte Nachrichtenartikel zu einem Formular. Wer dort Name und Telefonnummer einträgt, bekommt kurz darauf einen Anruf von einem „Kundenbetreuer“, der eine erste kleine Einzahlung empfiehlt. Auch das ist eine allgemeine Beobachtung, keine Feststellung der BaFin.

Was die Zulassungspflicht bedeutet

Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sind in Deutschland nach § 32 Abs. 1 KWG erlaubnispflichtig; für Kryptowerte-Dienstleistungen verlangt die europäische Kryptoverordnung MiCAR eine Zulassung. Nach dem Verdacht der BaFin fehlt beides. Was das für Ihre Ansprüche bedeutet, erklärt der Ratgeber zur fehlenden Erlaubnis.

Ihr Geld folgt einer Spur

Haben Sie per Kreditkarte gezahlt, prüfen Sie mit Ihrer Bank eine Rückbuchung. Haben Sie überwiesen, bitten Sie Ihre Bank sofort schriftlich um einen Rückruf und nennen Sie die BaFin-Warnung vom 26.10.2026. Haben Sie über eine Kryptobörse Coins an eine Wallet geschickt, zeigt die Blockchain, wohin sie weiterflossen. Landen sie bei einer Börse, die ihre Kunden identifiziert, kommt eine Sicherstellung in Betracht; mehr dazu im Beitrag zum Krypto-Tracing.

Hat Ihnen jemand per Fernwartung geholfen, ein Konto bei einer Kryptobörse einzurichten, ändern Sie dort sofort Passwort und Zwei-Faktor-Zugang und deinstallieren Sie die Fernwartungssoftware.

Prüfen Sie auch, ob Ihre Bank vor den Zahlungen gewarnt hat oder hätte warnen sollen. Häufen sich ungewöhnlich hohe Überweisungen an Kryptobörsen oder ins Ausland, die nicht zu Ihrem bisherigen Kontoverhalten passen, kann das eine Haftung der Bank auslösen. Wann das in Betracht kommt, beschreibt der Beitrag zur Bankenhaftung.

Ihre nächsten Schritte

  1. Zahlen Sie nichts nach, auch keine „Steuer“ oder „Freischaltgebühr“ für eine Auszahlung.
  2. Sichern Sie Screenshots von AstraTradingAI oder Zyrtex-X, vom Kontostand und von der Anzeige, über die Sie kamen.
  3. Stellen Sie Zahlungen mit IBAN, Kartenbelegen, Wallet-Adressen und Transaktions-IDs zusammen.
  4. Notieren Sie Rufnummern und Namen der Betreuer.
  5. Erstatten Sie Anzeige und nennen Sie die BaFin-Warnung zur Plattformreihe.

Meldet sich anschließend ein angeblicher Rückholdienst, zahlen Sie keine Vorkasse; der Beitrag zum Recovery Scam zeigt das Muster. Weitere Namen finden Sie in der Übersicht der Warnungen.

Sie haben bei AstraTradingAI oder Zyrtex-X eingezahlt? Schicken Sie mir Ihre Zahlungsbelege und Screenshots – ich verfolge, wohin Ihr Geld geflossen ist.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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Vertretung und RegisterGeschäftsführung: Anna O. Orlowa, LL.M.
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 790095
USt-IdNr.: DE362668004

BerufsrechtGesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin / Rechtsanwalt, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart. Berufsrechtliche Regelungen: BRAO, BORA, FAO, RVG, EuRAG, CCBE-Berufsregeln.

BerufshaftpflichtversicherungR+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Versicherungssumme jeweils 2.500.000,00 EUR, Geltungsbereich EU-Mitgliedstaaten.

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