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Zyrtex-X läuft über wealthinvsthubs.com – was tun?

Zyrtex-X läuft über wealthinvsthubs.com – was tun?

Zyrtex-X ist laut BaFin aktuell über wealthinvsthubs.com erreichbar und bietet ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienste an. Die BaFin-Warnung stammt vom 12.10.2026.

Ein Wort in dieser Meldung verdient Aufmerksamkeit: „aktuell“. Die BaFin warnt nicht vor einer Website, sondern vor einem Angebot, das derzeit unter einer bestimmten Adresse läuft. Markenname und Domain passen nicht zusammen, und das ist bei solchen Angeboten kein Zufall. Wer bei Zyrtex-X eingezahlt hat, steht deshalb vor einer anderen Ausgangslage als bei einer Plattform mit festem Namen und fester Adresse. Ich führe Sie durch die Entscheidungen, die jetzt anstehen, jeweils in der Form: wenn das Ihre Lage ist, dann folgt daraus dieser Schritt.

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Was die Meldung vom 12.10.2026 hergibt

Die BaFin nennt den Namen Zyrtex-X, die Domain wealthinvsthubs.com und drei Arten von Dienstleistungen, für die ein Verdacht fehlender Erlaubnis besteht: Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen. Als Rechtsgrundlage der Veröffentlichung gibt sie § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz an. Betreiber, Sitz und Produkt bleiben offen. Aus den öffentlichen Registrierungsdaten der Domain (RDAP-Abfrage, Stand 14.10.2026) ergibt sich ergänzend: wealthinvsthubs.com wurde am 29.05.2026 über den Registrar NameCheap registriert, ist nur bis Mai 2027 bezahlt und nutzt die Nameserver von Cloudflare, die den eigentlichen Standort des Servers verdecken. Die Domain war zum Zeitpunkt der Warnung also knapp viereinhalb Monate alt.

Wenn Sie noch nicht eingezahlt haben

Dann ist die Entscheidung einfach: Zahlen Sie nicht. Ein Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland muss eine BaFin-Erlaubnis vorweisen (§ 32 Abs. 1 KWG), ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eine Zulassung nach der europäischen MiCAR. Beides fehlt nach dem Verdacht der Aufsicht. Was ein solcher Mangel für Anleger bedeutet, erläutert mein Beitrag Was eine fehlende BaFin-Erlaubnis für Anleger bedeutet. Brechen Sie den Kontakt ab, auch wenn Ihr Berater noch so freundlich nachfasst.

Wenn Sie eingezahlt haben und das Angebot morgen unter neuer Adresse läuft

Dann verlieren Sie nicht Ihren Fall, sondern nur eine Adresse. Sichern Sie heute, was an die alte Domain gebunden ist: Screenshots des Logins, des Kontostands, der Transaktionsliste, der Einzahlungsanweisungen und des Impressums, soweit vorhanden. Speichern Sie jede E-Mail mit vollständigem Header. Ein Angebot, das die Domain wechselt, lässt sich später vor allem über zwei Dinge wiedererkennen: die Wallet-Adressen, an die Sie gezahlt haben, und die Telefonnummern oder Messenger-Konten Ihrer Ansprechpartner. Notieren Sie beides vollständig.

Wenn Sie in Kryptowerten gezahlt haben

Dann ist Ihre Spur unabhängig von der Website. Jede Transaktion liegt auf der Blockchain, mit Zeitstempel, Betrag und Zieladresse. Von dort lässt sich der Weg der Coins über Zwischenadressen bis zu dem Punkt verfolgen, an dem sie bei einem Dienstleister mit Identitätsprüfung eingehen. Wird eine solche Einlieferung gefunden, kann ein Antrag auf Sicherstellung oder Freezing gestellt werden, und zwar unabhängig davon, ob Zyrtex-X noch erreichbar ist. Wie wir das Tracing durchführen und in Anträge überführen, steht auf der Leistungsseite Tracing; die Grundlagen und Grenzen erklärt der Ratgeber zum Krypto-Tracing. Je kürzer der Abstand zur Zahlung, desto größer die Chance, dass die Coins noch nicht weiterbewegt wurden.

Wenn Ihr Geld per SEPA-Überweisung geflossen ist

Dann bildet das Empfängerkonto den Anker. Lesen Sie Empfängername und IBAN vom Beleg ab und prüfen Sie, ob der Name zu Zyrtex-X passt oder auf eine Ihnen unbekannte Firma oder Person lautet. Melden Sie die Zahlung Ihrer Bank und bitten Sie um einen Rückrufversuch bei der Empfängerbank. Ob Ihre eigene Bank hätte warnen müssen, hängt von den Umständen Ihrer Überweisung ab; die Prüfpunkte dazu finden Sie im Cornerstone zur Bankenhaftung bei Anlagebetrug. Liegt das Empfängerkonto im Ausland, lesen Sie, wie die Rückholung von Geld im Ausland angegangen wird.

Wenn das Guthaben auf der Plattform Gewinne zeigt

Dann stellt sich eine Frage, die viele Geschädigte erst beim Steuerberater erreicht: Was ist mit den angezeigten Gewinnen? Ein Kontostand auf einer Plattform ohne Erlaubnis, der nie ausgezahlt wurde, ist in der Regel kein steuerpflichtiger Gewinn, und der tatsächliche Verlust Ihrer Einzahlung kann steuerlich relevant werden. Verlassen Sie sich dabei nicht auf Abrechnungen, die Ihnen die Plattform selbst schickt. Wie Verluste und Scheingewinne nach einem solchen Fall behandelt werden, habe ich im Beitrag Steuer nach Krypto-Betrug zusammengestellt; die Überblicksseite Kryptosteuer ordnet das Thema ein.

Wenn ein Anrufer die Rückholung verspricht

Dann gilt die Reihenfolge: erst prüfen, dann antworten, nie vorab zahlen. Nach Veröffentlichungen wie dieser werden Geschädigte erfahrungsgemäß von Anrufern kontaktiert, die den Fall genau zu kennen scheinen. Das ist nicht Teil der BaFin-Meldung, sondern ein Folgemuster, das ich in vielen Akten sehe. Die Prüffragen dazu stehen im Beitrag zum Recovery-Scam.

„Ein Angebot, das heute unter wealthinvsthubs läuft und morgen woanders, verliert seine Adresse, aber nicht seine Zahlungsspur. Daran halten wir uns“, sagt Rechtsanwältin Anna O. Orlowa.

In jedem dieser Fälle

Erstatten Sie Strafanzeige und nennen Sie darin den Namen Zyrtex-X, die Domain, alle Wallet-Adressen und Kontoverbindungen, die Sie kennen. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, dann prüfe ich, ob Ihre Zahlung noch zu verfolgen und zu sichern ist. Ob der Name Zyrtex-X oder die Domain wealthinvsthubs schon an anderer Stelle aufgefallen ist, sehen Sie in unserer laufend ergänzten Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.

Sie haben an Zyrtex-X gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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