zinsava: BaFin-Warnung – was dahintersteckt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 17. März 2026 eine offizielle Warnung herausgegeben. Betroffen ist die Plattform zinsava[.]com, die ohne jede Erlaubnis Festgeldanlagen anbietet und dabei gegen § 32 KWG verstößt. Für Geschädigte stellt sich neben der zivilrechtlichen Rückforderung auch eine steuerliche Frage: Unter welchen Voraussetzungen lässt sich der erlittene Schaden steuerlich geltend machen?
Wer nach Erfahrungen mit dem Anbieter, nach einer seriösen Einschätzung oder nach Möglichkeiten zur Verlustabsicherung sucht, findet häufig unklare Antworten. Deshalb erläutert dieser Beitrag, was die BaFin-Warnung im Detail bedeutet. Außerdem zeigt er, welche regulatorischen Lücken die Situation offenbart, und warum die steuerliche Dimension für Betroffene relevant ist. Denn die Möglichkeit zur Verlustgeltendmachung nach § 22 EStG wird in der Praxis häufig übersehen.
Wovor warnt die BaFin zu zinsava?
Die BaFin hat festgestellt, dass zinsava[.]com Festgeldanlagen ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis anbietet. Dieser Paragraph verpflichtet jeden Anbieter, der im Inland gewerbsmäßig Einlagengeschäfte betreibt, eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Der Anbieter verfügt über keinerlei derartige Genehmigung. Deshalb sind die versprochenen Festgeldzinsen das Angebot eines nicht lizenzierten Anbieters ohne staatliche Aufsicht.
Zudem suggeriert der Markenauftritt die Seriosität eines regulierten Bankprodukts. Tatsächlich fehlen jedoch die wesentlichen Schutzmerkmale: keine Einlagensicherung nach der Einlagensicherungsrichtlinie 2014/49/EU, kein BaFin-Schlichtungsverfahren, keine Prospektpflicht. Folglich sind Einzahlungen dort nicht mit echten Festgeldkonten bei regulierten Kreditinstituten vergleichbar.
Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu zinsava?
Zinsava[.]com agiert vollständig außerhalb des deutschen Bankenaufsichtssystems. Es fehlt nicht nur die BaFin-Erlaubnis, sondern auch jede Registrierung in den EBA-Datenbanken. Folglich können Anleger im Streitfall weder eine Finanzombudsstelle noch die BaFin in ihrer Schlichtungsfunktion anrufen. Überweisungen sind deshalb rechtlich Zahlungen an einen nicht autorisierten Anbieter.
Jedoch erschöpft sich die Situation nicht in der Feststellung des Schadens. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen gibt es einen steuerlichen Ansatz, der in der Praxis häufig übersehen wird. Wenn die Einlage endgültig verloren ist, kann dieser Verlust unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich relevant sein. Insbesondere der Bereich der sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG kommt dabei in Betracht.
Was stellt die Behörde fest – und was nicht?
Die BaFin dokumentiert den aufsichtsrechtlichen Verstoß: Der Anbieter ist ohne Erlaubnis tätig. Eine strafrechtliche Einordnung – ob Betrug nach § 263 StGB vorliegt – obliegt hingegen den Staatsanwaltschaften. Wer die Suchbegriffe „zinsava Betrug“ oder „zinsava Scam“ verwendet, nimmt damit eine Einschätzung vor, die durch eine Strafanzeige formal herbeigeführt werden kann.
Darüber hinaus äußert sich die BaFin nicht zur steuerlichen Behandlung des Schadens. Diese Frage richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und den einschlägigen Vorschriften des EStG. Dennoch lassen sich aus dem Befund und der konkreten Schadenshöhe sowohl steuerliche als auch zivilrechtliche Strategien ableiten.
Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei zinsava?
Grundlage ist zunächst die vollständige Sicherung aller Belege: Kontoauszüge der Einzahlungen, E-Mail-Kommunikation, Screenshots sowie alle Dokumente zu versprochenen Zinssätzen und Laufzeiten. Diese Belege sind sowohl für zivilrechtliche Rückforderungsansprüche als auch für die steuerliche Verlustgeltendmachung erforderlich. Deshalb sollten keine Dokumente gelöscht werden, auch wenn ihr Inhalt das Ausmaß des Schadens verdeutlicht.
Sofern Überweisungen über deutsche Kreditinstitute erfolgten, lohnt es sich zudem, mögliche Aufklärungspflichtverletzungen der kontoführenden Bank zu prüfen. Die Scam-Broker-Warnungsübersicht auf kryptoschaden.de dokumentiert vergleichbare Fälle. Ergänzende Informationen bietet außerdem der Beitrag Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug auf anwalt.de.
Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu zinsava?
Wer bei zinsava[.]com ein Festgeld angelegt hat und keine Rückzahlung erhält, steht vor zivilrechtlichen und steuerlichen Handlungsoptionen. Zivilrechtlich kommen Bereicherungsansprüche nach § 812 BGB und deliktische Ansprüche nach §§ 823, 826 BGB in Betracht. Steuerlich kann der endgültig eingetretene Verlust als Verlust aus sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dabei ist eine steuerliche Beratung unerlässlich, da die Voraussetzungen im Einzelfall zu prüfen sind.
Außerdem sollten keine weiteren Zahlungen an den Anbieter geleistet werden. Das gilt auch dann, wenn eine Freigabe der Einlage von einer Steuernachzahlung oder Freischaltgebühr abhängig gemacht wird. Welche zivilrechtlichen Rückforderungswege gangbar sind, erläutert der Beitrag Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern auf anwalt.de. Folglich empfiehlt sich eine frühe Kontaktaufnahme mit einer spezialisierten Kanzlei, die die zivilrechtliche und die steuerliche Perspektive berücksichtigt.
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Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern