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riverfieldcapital[.]ch: FINMA-Warnliste seit 26.10.2026 – was die Schweizer Domain nicht beweist

riverfieldcapital[.]ch: FINMA-Warnliste seit 26.10.2026

riverfieldcapital[.]ch: Die FINMA hat die Website am 26.10.2026 auf ihre Warnliste gesetzt. Mit der Riverfield AG in Zollikon besteht nach dem Eintrag kein Zusammenhang.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt riverfieldcapital[.]ch seit dem 26.10.2026 auf ihrer Warnliste. Der Eintrag nennt als Adresse Zollikon im Kanton Zürich; im Schweizerischen Handelsregister ist der Anbieter nicht eingetragen. Die FINMA hält ausdrücklich fest, dass die Website nicht im Zusammenhang mit der Riverfield AG in Zollikon steht, die im Handelsregister unter CHE-110.629.507 verzeichnet ist. Auf der Warnliste stehen Anbieter, bei denen die FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne Bewilligung vermutet.

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Der Fall zeigt ein Muster, das deutsche Anleger besonders leicht täuscht: eine Schweizer Domain mit der Endung .ch, eine Adresse in einer wohlhabenden Zürcher Gemeinde und ein Name, der in fast identischer Form im Handelsregister zu finden ist. Wer googelt, findet die echte Gesellschaft und fühlt sich bestätigt. Gerade diese Prüfung führt hier in die Irre.

Was die Endung .ch beweist – und was nicht

Eine .ch-Domain kann grundsätzlich jeder registrieren, der die Bedingungen der Vergabestelle erfüllt. Sie belegt weder eine Schweizer Gesellschaft noch eine Aufsicht durch die FINMA. Ob ein Finanzinstitut in der Schweiz bewilligt ist, zeigt allein das Verzeichnis der von der FINMA bewilligten Institute. Und ob es seine Dienste in Deutschland erbringen darf, richtet sich nach deutschem Recht: Für gewerbsmäßige Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen gegenüber Kunden in Deutschland ist eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG erforderlich, die ein Schweizer Institut nicht automatisch mitbringt. Mehr dazu im Ratgeber zur fehlenden Erlaubnis.

Richten Sie Ihre Ansprüche an die Richtigen

Die Riverfield AG ist nach der FINMA nicht beteiligt. Wer über riverfieldcapital[.]ch angelegt hat, hat sein Geld Unbekannten überwiesen. Ihre Ansprüche bestehen gegen die tatsächlichen Empfänger, und deren Daten stehen nicht auf der Website, sondern auf Ihrem Kontoauszug: Empfängername, IBAN, Bank. Liegt das Empfängerkonto in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, ist der Kontoinhaber der Bank bekannt. Bitten Sie Ihre Bank sofort schriftlich um einen Rückruf der Überweisungen und nennen Sie den Eintrag der FINMA vom 26.10.2026.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihre eigene Bank Warnsignale hätte erkennen können. Wer an eine „Capital“-Gesellschaft in der Schweiz zahlen wollte, das Geld aber auf das Konto einer Privatperson in einem dritten Land überwies, hat womöglich bei der Empfängerüberprüfung eine Abweichung angezeigt bekommen. Fordern Sie das Ergebnis schriftlich an; die Maßstäbe beschreibt der Ratgeber zur Bankenhaftung. Haben Sie in Kryptowerten gezahlt, verfolgt ein Krypto-Tracing die Coins bis zur Börse.

Ein Anruf bei der echten Gesellschaft klärt viel

Bevor Sie weiter Zeit verlieren, holen Sie sich Klarheit. Suchen Sie die Kontaktdaten der Riverfield AG im Schweizerischen Handelsregister und fragen Sie dort schriftlich nach, ob ein Vertragsverhältnis mit Ihnen besteht. Verwenden Sie dafür nie die Telefonnummern oder E-Mail-Adressen aus Ihren Vertragsunterlagen; sie führen in aller Regel zurück zu den Tätern. Die Antwort der echten Gesellschaft ist ein starkes Beweismittel. Sie zeigt Ermittlern, Banken und Gerichten, dass Ihr Vertragspartner nur vorgetäuscht war, und sie nimmt dem Einwand die Grundlage, Sie hätten an ein reguläres Schweizer Institut gezahlt.

Nach Warnungen wie dieser wechseln die Täter oft nur die Domain und schreiben bestehende Kunden mit einer neuen Adresse an, angeblich wegen eines Systemwechsels. Jede neue Domain, die Ihnen genannt wird, gehört in Ihre Unterlagen.

Ihre Schritte heute

Zahlen Sie nichts weiter, auch nicht für eine angebliche Freigabe Ihres Guthabens. Sichern Sie Verträge, Kontoauszüge des Kundenportals, E-Mails mit Kopfzeilen und Notizen zu Telefonaten mit Datum und Rufnummer. Erstellen Sie eine Liste aller Zahlungen. Erstatten Sie Anzeige und nennen Sie den FINMA-Eintrag. Melden sich danach Helfer, die gegen Gebühr Ihr Geld zurückholen wollen, lesen Sie zuerst den Beitrag zum Recovery Scam. Weitere Namen prüfen Sie in der Übersicht der Warnungen.

Sie haben über riverfieldcapital[.]ch angelegt? Schicken Sie mir die Belege Ihrer Zahlungen – ich prüfe, wo Ihr Geld gelandet ist und wer dafür einsteht.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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BerufshaftpflichtversicherungR+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Versicherungssumme jeweils 2.500.000,00 EUR, Geltungsbereich EU-Mitgliedstaaten.

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