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Uniox Gold LLC: Prospekt fehlt laut BaFin – Geld zurück?

Laut BaFin-Warnung vom 08.10.2026 bietet die Uniox Gold LLC „Goldinvestments“ von 2.000 bis 20.000 Euro ohne den nach § 6 VermAnlG vorgeschriebenen Verkaufsprospekt an. Käufer fragen: Geld zurück?

Die BaFin nennt hier keine Website und spricht nicht von unerlaubten Bankgeschäften, sondern von einem fehlenden Prospekt. Gerade daraus kann sich für Käufer ein eigener, gesetzlich geregelter Anspruch ergeben. Ich beantworte die Fragen, die Anleger in dieser Lage stellen.

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„Was genau hat die BaFin über Uniox Gold festgestellt?“

Nach der Mitteilung der BaFin vom 08.10.2026 bietet die Uniox Gold LLC in Deutschland Vermögensanlagen öffentlich an, die als „Goldinvestment“ in Stufen von 2.000, 5.000, 10.000 und 20.000 Euro bezeichnet sind. Einen Verkaufsprospekt hat die Gesellschaft dafür nach Angabe der BaFin entgegen § 6 VermAnlG nicht veröffentlicht. Die Uniox Gold LLC sitzt nach eigenen Angaben in Wyoming in den USA; so gibt es die BaFin wieder. Eine Internetadresse enthält die Mitteilung nicht.

Die BaFin spricht von „Anhaltspunkten“. Das ist kein Urteil. Einen Betrugsvorwurf enthält die Meldung nicht, und ich erhebe ihn auch nicht. Für Ihre Rechte als Käufer ist das zunächst zweitrangig, denn der Anspruch, um den es unten geht, setzt keinen Betrug voraus.

„Warum braucht ein Goldinvestment überhaupt einen Prospekt?“

Das Vermögensanlagengesetz erfasst nicht nur Unternehmensbeteiligungen und Darlehen. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 VermAnlG zählen auch Anlagen dazu, die für die zeitweise Überlassung von Geld oder handelsüblichen Edelmetallen eine Verzinsung und Rückzahlung, die Herausgabe von Edelmetallen oder einen vermögenswerten Ausgleich gewähren oder in Aussicht stellen. Wer Vermögensanlagen im Inland öffentlich anbietet, muss nach § 6 VermAnlG grundsätzlich einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Die BaFin prüft einen solchen Prospekt nach eigener Darstellung auf die gesetzlichen Mindestangaben, auf Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit, nicht aber auf die Seriosität des Anbieters oder die Qualität des Produkts. Fehlt er, haben Sie auf der Grundlage von Werbung oder Gesprächen entschieden.

„Ich habe bei Uniox Gold gekauft. Kann ich mein Geld zurückverlangen?“

§ 21 VermAnlG gibt Erwerbern einen eigenen Anspruch, wenn ein Verkaufsprospekt entgegen § 6 nicht veröffentlicht wurde. Sie können dann vom Emittenten und vom Anbieter als Gesamtschuldnern verlangen, die Vermögensanlage gegen Erstattung des Erwerbspreises und der mit dem Erwerb verbundenen üblichen Kosten zurückzunehmen. Sind Sie nicht mehr Inhaber der Anlage, richtet sich der Anspruch auf den Unterschiedsbetrag zwischen Erwerbs- und Veräußerungspreis.

Das Gesetz knüpft daran Bedingungen. Der Kauf muss vor der Veröffentlichung eines Prospekts und innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot im Inland abgeschlossen worden sein. Der Anspruch entfällt, wenn Sie beim Kauf wussten, dass ein Prospekt hätte veröffentlicht werden müssen. Weil die Uniox Gold LLC nach eigenen Angaben im Ausland sitzt, ist außerdem § 21 Abs. 3 VermAnlG zu prüfen: Wird die Anlage auch im Ausland öffentlich angeboten, besteht der Anspruch nur bei einem Erwerb aufgrund eines im Inland abgeschlossenen Geschäfts. Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung bleiben nach § 21 Abs. 5 VermAnlG daneben bestehen.

Ein Anspruch auf dem Papier ist nur so viel wert wie die Möglichkeit, ihn gegen eine Gesellschaft in Wyoming tatsächlich durchzusetzen. Deshalb kommt es darauf an, wohin Ihr Geld geflossen ist.

„Ich habe auf ein Konto überwiesen. Spielt das eine Rolle?“

Ja, die Zahlungsspur entscheidet, wo sich ein Anspruch praktisch durchsetzen lässt. Ging Ihre Überweisung auf ein Konto in Deutschland oder im EU-Ausland, lässt sich über die Empfängerbank, eine Strafanzeige und gegebenenfalls einen Vermögensarrest ansetzen, solange dort noch Geld liegt. Ging das Geld in die USA oder in ein anderes Drittland, brauchen Sie einen Plan für die Rückholung über die Grenze; was dabei zählt, erklären wir im Beitrag Geld im Ausland zurückholen. Haben Sie in Kryptowerten bezahlt, lässt sich der Weg über die Blockchain nachzeichnen; dazu unser Ratgeber zum Krypto-Tracing.

„Hat schon eine andere Aufsicht vor Uniox gewarnt?“

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 20.07.2026 die Internetadresse unioxgold.ch in ihre Warnliste aufgenommen, ohne Angabe von Sitz und Adresse und mit dem Vermerk, dass kein Handelsregistereintrag besteht. Ob diese Adresse und die Uniox Gold LLC aus der BaFin-Mitteilung zusammengehören, lässt sich den beiden Meldungen nicht entnehmen. Prüfen Sie deshalb in Vertrag, Rechnungen und E-Mails, welche Firma, Anschrift und Domain dort als Ihr Vertragspartner steht; davon hängt ab, gegen wen sich ein Anspruch richtet.

„Ist das dasselbe wie eine Warnung vor unerlaubten Geschäften?“

Nein. Wer ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, verstößt gegen § 32 Abs. 1 KWG; das ist ein anderer Vorwurf als ein fehlender Prospekt. Die Mitteilung zu Uniox Gold betrifft nach ihrem Wortlaut allein die Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz. Was Anlegern zusteht, wenn ein Anbieter ohne die nötige Erlaubnis gearbeitet hat, lesen Sie in unserem Ratgeber zur fehlenden Erlaubnis.

„Jetzt ruft jemand an, der mein Gold zurückholen will. Was nun?“

Unabhängig von dieser Mitteilung beobachten wir als allgemeines Muster, dass sich nach öffentlichen Warnungen angebliche Rückholdienste, Kanzleien oder Behördenvertreter melden, die gegen Vorkasse helfen wollen. Geben Sie am Telefon weder Daten noch Geld heraus und prüfen Sie jeden Anrufer über eine unabhängig recherchierte Nummer nach. Wie diese Masche abläuft, lesen Sie im Beitrag Recovery-Scam.

„Was soll ich jetzt konkret tun?“

Zahlen Sie nichts weiter ein, auch nicht für eine höhere Anlagestufe oder eine angebliche Absicherung. Sichern Sie Vertrag, Rechnungen, Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Zertifikate oder Bestätigungen über Ihr Gold und den gesamten Schriftverkehr. Notieren Sie, wann, wo und auf welchem Weg Sie das Angebot erhalten und angenommen haben, denn nach § 21 VermAnlG kommt es auf Zeitpunkt und Ort des Kaufs an. Erstatten Sie Strafanzeige, wenn Ihnen Gold nicht geliefert, eine Rückzahlung verweigert oder eine neue Zahlung verlangt wird. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen: Ich prüfe, ob die Voraussetzungen des § 21 VermAnlG vorliegen, wer Ihr Gegner ist und wo sich Ihr Anspruch durchsetzen lässt.

Weitere aktuelle Behördenmeldungen finden Sie gesammelt in unserer Warnübersicht zu Scam-Brokern.

Sie haben an Uniox Gold gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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