Die BaFin warnt am 11.09.2026 vor schelhammer-systems[.]com. Zuvor hatten bereits die österreichische FMA (12.08.2026) und die Schweizer FINMA (26.08.2026) gewarnt. Lesen Sie, was drei Aufsichtsbehörden feststellen und wie Sie Ihr Geld zurückfordern.
Die BaFin warnt am 11.09.2026 vor der Website schelhammer-systems[.]com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die BaFin stützt ihre Information auf § 37 Absatz 4 KWG und § 10 Absatz 7 KMAG.
Die BaFin ist nicht die erste Behörde. Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnte bereits am 12.08.2026: Der Anbieter habe keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen, und dürfe keine Portfolioverwaltung anbieten. Die FMA nannte angebliche Standorte in Wien, Berlin und Zürich und warnte vor einer Verwechslung mit einem beaufsichtigten Anbieter. Die Schweizer FINMA nahm Schelhammer Systems am 26.08.2026 in ihre Warnliste auf.
Schelhammer Systems auf einen Blick
- Website: schelhammer-systems[.]com
- Angebliche Standorte (laut FMA): Wien, Berlin, Zürich
- BaFin, 11.09.2026: Verdacht auf Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis
- FMA, 12.08.2026: keine Berechtigung für konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte, keine Portfolioverwaltung; Hinweis auf Verwechslungsgefahr
- FINMA, 26.08.2026: Eintrag in die Warnliste, ohne Handelsregistereintrag
- Rechtsgrundlagen: § 37 Abs. 4 KWG, § 10 Abs. 7 KMAG (BaFin); § 92 Abs. 11 WAG 2018 (FMA)
Verwechslungsgefahr mit einer echten Bank
Die FMA weist ausdrücklich auf eine mögliche Verwechslung mit einem beaufsichtigten Anbieter hin. Der Name Schelhammer ist in Österreich aus dem Bankwesen bekannt. Mit der Website schelhammer-systems[.]com hat das nach den Warnungen nichts zu tun. Wer dort Geld angelegt hat, hatte es nicht mit einer beaufsichtigten Bank zu tun.
Schelhammer Systems Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?
Drei Aufsichtsbehörden in drei Ländern – das ist ein deutliches Bild. Nach der BaFin besteht der Verdacht unerlaubter Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen, nach der FMA fehlt jede Berechtigung für Wertpapiergeschäfte, und die FINMA führt den Anbieter auf ihrer Warnliste.
Die angeblichen Standorte in Wien, Berlin und Zürich sollen Seriosität im ganzen deutschsprachigen Raum vermitteln. In Deutschland braucht jeder Anbieter von Finanzdienstleistungen eine Erlaubnis der BaFin (§ 32 Abs. 1 KWG).
Ist Schelhammer Systems Betrug?
Keine der drei Behörden spricht ausdrücklich von Betrug. Sie stellen das Fehlen der Erlaubnis fest und warnen vor Verwechslung mit einem echten Anbieter. Unerlaubte Finanzdienstleistungen sind nach § 54 KWG strafbar. Ob ein Betrug vorliegt, klären die Ermittlungsbehörden.
Bei grenzüberschreitenden Angeboten sind schnelle Rückrufe und die Sicherung der Zahlungswege besonders wichtig.
Welche Rechte Anleger bei fehlender Erlaubnis haben
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schützt die Erlaubnispflicht des § 32 KWG auch die einzelnen Anleger. Wer ohne Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt, kann deshalb nach § 823 Abs. 2 BGB auf Schadensersatz haften. Das gilt nicht nur für die Gesellschaft, sondern unter Umständen auch für die Personen, die für sie handeln. Die Einzelheiten erkläre ich im Beitrag Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Geld zurück von Schelhammer Systems: Diese Wege gibt es
- Bank einschalten: Bei Überweisungen verlangen Sie sofort einen Rückruf der Zahlung. In bestimmten Fällen kann auch die eigene Bank haften, etwa wenn sie deutliche Warnsignale übergangen hat. Mehr dazu unter Bankenhaftung bei Kryptobetrug.
- Kryptozahlungen verfolgen: Wurde Geld über eine Kryptobörse an eine vorgegebene Wallet geschickt, lässt sich der Weg auf der Blockchain verfolgen. Führt die Spur zu einer Börse mit Kundenidentifizierung, kommt eine Sicherstellung der Werte in Betracht – das Freezing. So arbeitet das Krypto-Tracing durch REXUS.
- Vermögen sichern lassen: Im Strafverfahren kann die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte sichern, etwa durch einen Vermögensarrest nach §§ 111e ff. StPO. Wie das abläuft: Sperrantrag und Vermögensarrest.
- Strafanzeige erstatten: Sie ist die Grundlage für Ermittlungen und für die Sicherung von Vermögen. Hinweise dazu im Beitrag Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
- Zahlungen ins Ausland: Bei Empfängerkonten außerhalb Deutschlands gelten eigene Regeln, siehe Rückholung von Geld im Ausland.
Typisches Muster solcher Angebote
Die folgenden Punkte stammen nicht aus der Warnung der BaFin. Sie beschreiben ein Muster, das bei solchen Angeboten häufig auftritt. Gleichen Sie es mit Ihrem eigenen Ablauf ab.
- Fremde Identität: Die Website nutzt Namen, Adresse oder Registernummer eines echten, beaufsichtigten Unternehmens.
- Scheinbelege: Links zu angeblichen Registern oder Behörden sollen die Aufsicht bestätigen. Die verlinkten Seiten sind selbst gefälscht.
- Depot und Betreuung: Ein persönlicher Berater eröffnet ein Kundenkonto, das schnell Gewinne zeigt.
- Auszahlungssperre: Für die Auszahlung werden Steuern, Gebühren oder Nachweise verlangt, oder der Kontakt bricht ab.
Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten
Nach einer Behördenwarnung melden sich häufig Anbieter, die versprechen, das verlorene Geld gegen Vorkasse zurückzuholen. Das ist oft der zweite Betrug am selben Opfer. Woran Sie solche Angebote erkennen, lesen Sie unter Recovery-Scam erkennen.
Was Betroffene jetzt tun
- Zahlen Sie nichts weiter. Das gilt auch für jede Zahlung, die als Voraussetzung einer Auszahlung verlangt wird.
- Sichern Sie alle Unterlagen: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Screenshots des Kundenkontos, E-Mails, Chatverläufe, Rufnummern und Namen der Ansprechpartner.
- Sichern Sie bei Krypto-Zahlungen die Transaktions-IDs, die Wallet-Adressen und die Auszüge der genutzten Börse.
- Informieren Sie Ihre Bank sofort und verlangen Sie den Rückruf der Zahlungen.
- Erstatten Sie Strafanzeige.
- Reagieren Sie nicht auf Anrufe oder Nachrichten angeblicher Rückholdienste.
- Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Weitere aktuelle Behördenwarnungen finden Sie in der Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.
Sie haben an Schelhammer Systems gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.
kryptoschaden@rexus-recht.de

