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Scandiportalen auf FINMA-Liste: Welcher Schritt jetzt zählt

Scandiportalen auf FINMA-Liste: Welcher Schritt jetzt zählt

Die FINMA nahm Scandiportalen unter scandiportalen.com am 09.10.2026 auf ihre Warnliste: Adresse Bahnhofstrasse 36 in Zürich, kein Eintrag im Handelsregister. Was die FINMA-Warnung für Einzahler bedeutet.

Viel mehr steht im Eintrag der FINMA nicht. Für Anleger, die bei Scandiportalen eingezahlt haben oder gerade überlegen, ob sie es tun, ist die Meldung trotzdem ein Wendepunkt. Ich zeige Ihnen, welcher Schritt sich aus Ihrer Lage ergibt, je nachdem, wie weit Sie schon gegangen sind.

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Was der FINMA-Eintrag festhält

Die FINMA führt Scandiportalen mit der Internetadresse scandiportalen.com, der Adresse Bahnhofstrasse 36, 8001 Zürich, ohne Angabe eines Sitzes und mit dem Vermerk „Ohne HR-Eintrag“. Nach der Erläuterung der FINMA zu ihrer Warnliste werden dort Anbieter aufgeführt, die möglicherweise ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben; der Eintrag bedeutet nach Angabe der FINMA nicht zwangsläufig, dass die Tätigkeit illegal ist, weist aber darauf hin, dass der Anbieter über keine Bewilligung der FINMA verfügt. Auf die Liste kommt nach Darstellung der FINMA, wer auf ihre Fragen nicht oder unzutreffend antwortet, oder wenn ihre Abklärungen eine ernsthafte Gefahr für Anleger nahelegen.

Eine Adresse an einer der bekanntesten Geschäftsstraßen Zürichs, aber kein Handelsregistereintrag: Diese Kombination sollte jeden Anleger stutzig machen. Eine Adresse beweist nichts über eine Gesellschaft. Ein Handelsregistereintrag dagegen ist öffentlich und nachprüfbar.

Ergänzend aus den öffentlichen Registrierungsdaten der Domain (RDAP-Abfrage vom 09.10.2026): scandiportalen.com wurde am 30.03.2026 über den Registrar OnlineNIC registriert, die letzte Änderung des Eintrags datiert vom 05.10.2026. Das Angebot ist damit gut ein halbes Jahr alt. Wer hinter der Domain steht, ergibt sich aus diesen Daten nicht.

Wenn Sie noch nichts eingezahlt haben

Dann zahlen Sie nicht ein. Das gilt auch, wenn ein Berater am Telefon erklärt, die Warnung sei ein Versehen, eine Verwechslung oder bereits „in Klärung“. Für Deutschland gilt: Wer im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, braucht nach § 32 Abs. 1 KWG die Erlaubnis der BaFin. Ob ein Anbieter sie hat, prüfen Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin, deren Adresse Sie selbst eintippen.

Wenn Sie eingezahlt haben und die Auszahlung noch funktioniert

Dann versuchen Sie jetzt, so viel wie möglich abzuziehen, und dokumentieren Sie jeden Schritt. Ebenfalls ein allgemeines Muster und kein Inhalt der Meldung: Bei vielen gewarnten Plattformen klappen kleine Auszahlungen zunächst, um Vertrauen für größere Einzahlungen aufzubauen. Eine erfolgreiche Testauszahlung ist deshalb kein Beleg für Seriosität. Zahlen Sie nichts nach, um eine Auszahlung zu „beschleunigen“.

Wenn die Auszahlung stockt oder neue Forderungen kommen

Dann ist der Zeitpunkt erreicht, an dem Sie aufhören zu zahlen. Verlangt Scandiportalen eine Gebühr, eine Steuer, eine Sicherheitsleistung oder einen Mindestumsatz, bevor ausgezahlt wird, ist das ein typisches Warnsignal. Beantworten Sie keine Anrufe mehr, in denen Sie zu Bildschirmfreigaben oder Fernwartungsprogrammen gedrängt werden.

Wenn Sie per Überweisung gezahlt haben

Dann ist Ihre eigene Bank die erste Anlaufstelle. Lassen Sie die Zahlung zurückrufen und verlangen Sie, dass Ihre Bank die Empfängerbank informiert. Ein allgemeines Muster, das nicht aus der FINMA-Meldung stammt: Zahlungen an solche Angebote laufen oft über Konten in einem anderen Land als dem angegebenen Sitz. Welches Land es in Ihrem Fall ist, zeigt Ihr Kontoauszug. Wie man Gelder in solchen Fällen grenzüberschreitend verfolgt und sichert, steht im Beitrag zur Rückholung von Geld im Ausland.

Wenn Sie in Kryptowerten gezahlt haben

Dann liegt die Spur offen auf der Blockchain. Sichern Sie die Transaktions-Hashes, die Wallet-Adressen, an die Sie gesendet haben, und die Belege der Börse, über die Sie gekauft haben. Mit einem Tracing lässt sich verfolgen, ob die Werte bei einer Börse angekommen sind, die sie sperren kann. Wie das abläuft, erklärt die Seite zum Krypto-Tracing; was nach dem Tracing für eine Sperre nötig ist, der Beitrag zu Vermögensarrest und Freezing.

Wenn sich jemand meldet, der Ihr Geld „zurückholen“ will

Dann seien Sie besonders misstrauisch. Erfahrungsgemäß melden sich nach einer Aufsichtswarnung angebliche Rückholfirmen, die den Namen Scandiportalen kennen, Ihren Schaden beziffern und eine Vorauszahlung verlangen. Das ist eine eigene, bekannte Masche. Woran Sie sie erkennen, steht im Beitrag zum Recovery Scam.

In jedem Fall

Sichern Sie Ihre Unterlagen vollständig: Kontoauszüge, Zahlungsbelege, Chatverläufe, E-Mails, Screenshots des Kundenkontos mit Kontostand und Transaktionsliste sowie die Namen und Telefonnummern Ihrer Ansprechpartner. Löschen Sie nichts, auch nicht die App. Erstatten Sie Strafanzeige, damit Ermittlungen und eine Vermögenssicherung möglich werden. Wenn Sie mir Ihre Unterlagen schicken, sehe ich mir an, ob und wo sich Ihr Geld noch erreichen lässt.

Ob auch andere Namen aus Ihrem Umfeld schon aufgefallen sind, zeigt unsere laufend ergänzte Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.

Sie haben an Scandiportalen gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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