Die BaFin-Warnung vom 09.09.2026 nennt WhatsApp-Gruppen wie Pinney Investment Lab und PISI Investment Forum, die Seite pisigroup.com, die Plattform zspki und die Apps ZSP-KI-Plus und ZSP-KI-HUB.
Die BaFin warnt am 09.09.2026 vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen und -Chats. Unbekannte geben sich dort als US-amerikanisches Unternehmen „Pinney Investment Lab“ oder als „PISI Investment Forum“ aus. Sie bewerben ein KI-Projekt namens „Dual-Track-Transformationsplan“ und verweisen auf die Website pisigroup.com.
Dort behaupten sie, bereits einen Antrag auf Zulassung bei der BaFin gestellt zu haben und im Einklang mit deutschem und europäischem Aufsichtsrecht zu handeln. Das entspricht nach der BaFin nicht den Tatsachen. Ihre Information stützt die BaFin auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Pinney Investment Lab / PISI-Group auf einen Blick
- Auftreten: „Pinney Investment Lab“, „PISI Investment Forum“, WhatsApp-Gruppen und -Chats
- Beworbenes Projekt: „Dual-Track-Transformationsplan“ (KI)
- Websites und Apps: pisigroup.com, web.zspki.com, web.zspki.vip, Apps „ZSP-KI-Plus“ und „ZSP-KI-HUB“
- Angeblicher Plattformbetreiber: „Silverpeak Exchange Inc“
- Feststellung der BaFin: angeblicher Zulassungsantrag und Aufsicht durch US-Behörden unzutreffend; Betreiber nicht von der BaFin beaufsichtigt
- Datum der Warnung: 09.09.2026
- Rechtsgrundlage der Veröffentlichung: § 37 Abs. 4 KWG
So läuft die Masche nach der BaFin ab
- Anleger werden über WhatsApp-Gruppen angeworben.
- Sie sollen ein Anmeldeformular ausfüllen, um Zugang zu einer externen Handelsplattform auf web.zspki.com bzw. web.zspki.vip zu erhalten. Betreiberin soll eine „Silverpeak Exchange Inc“ sein.
- Zusätzlich sollen sie die Apps „ZSP-KI-Plus“ und/oder „ZSP-KI-HUB“ aus den gängigen App-Stores laden. Darüber sollen angeblich automatisiert Aktien gehandelt werden.
- Um Seriosität vorzutäuschen, werden fingierte Nachweise einer Aufsicht durch US-Behörden vorgelegt. Weder das trifft zu, noch werden die Betreiber von der BaFin beaufsichtigt.
Die BaFin hat nach eigenen Angaben bereits mehrfach vor dieser Masche gewarnt. Ihr sind keine lizenzierten Institute bekannt, die sich über WhatsApp-Gruppen an deutsche Anleger wenden.
Pinney Investment Lab / PISI-Group Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?
Wer Erfahrungen mit Pinney Investment Lab oder der PISI-Group sucht, findet in der Warnung eine klare Antwort: Der angebliche Zulassungsantrag bei der BaFin und die Aufsicht durch US-Behörden sind nach der BaFin nicht wahr. Die Betreiber werden nicht beaufsichtigt.
Dass die Apps in gängigen App-Stores stehen, ist kein Qualitätsmerkmal. Die Stores prüfen nicht, ob ein Anbieter eine Erlaubnis für Finanzdienstleistungen hat.
Ist Pinney Investment Lab / PISI-Group Betrug?
Die BaFin spricht ausdrücklich von einem „Ablauf des Betrugs“ und beschreibt die Masche Schritt für Schritt. Wer mit gefälschten Nachweisen über eine Aufsicht Geld einwirbt, setzt sich dem Verdacht des Betrugs nach § 263 StGB aus. Die strafrechtliche Bewertung im Einzelfall treffen die Ermittlungsbehörden.
Für Sie heißt das: Handeln Sie, bevor weitere Zahlungen verlangt werden.
Welche Rechte Anleger bei fehlender Erlaubnis haben
Eine fehlende Erlaubnis ist kein bloßer Formfehler. Der Bundesgerichtshof versteht § 32 KWG als Schutzgesetz zugunsten der Kunden. Daraus kann ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB folgen – gegen das Unternehmen und je nach Lage auch gegen Geschäftsleiter und Vermittler, die das unerlaubte Geschäft betreiben. Wie dieser Anspruch aufgebaut ist, lesen Sie unter Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Geld zurück von Pinney Investment Lab / PISI-Group: Diese Wege gibt es
- Krypto-Spur sichern: Bei Zahlungen in Kryptowerten zählt jeder Tag. Über das Tracing lässt sich der Weg der Coins bis zu einer Börse verfolgen; dort können die Werte sichergestellt werden – das Freezing. Wie wir dabei vorgehen: Krypto-Tracing und Sicherstellung.
- Überweisungen zurückrufen: Lassen Sie Ihre Bank jede Überweisung sofort zurückrufen. Hat die Bank Warnsignale übersehen, kann sie selbst haften: Haftung der Bank bei Anlagebetrug.
- Strafanzeige stellen: Ohne Anzeige keine Ermittlungen und keine Sicherung von Vermögen. Was in die Anzeige gehört: Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
- Vermögensarrest beantragen lassen: Die Staatsanwaltschaft kann Vermögen der Täter nach §§ 111e ff. StPO sichern. Einzelheiten: Vermögensarrest und Freezing.
- Auslandskonten prüfen: Liegt das Empfängerkonto im Ausland, gelten besondere Wege, siehe Geld aus dem Ausland zurückholen.
Typisches Muster solcher Angebote
Die folgende Beschreibung stammt nicht aus der Warnung. Sie fasst ein Vorgehen zusammen, das bei vergleichbaren Angeboten immer wieder vorkommt. Prüfen Sie, ob Sie Ihren Fall darin wiederfinden.
- Einladung: Anleger werden ungefragt in WhatsApp- oder Telegram-Gruppen aufgenommen oder über Anzeigen dorthin gelockt.
- Autorität: Ein angeblicher Professor, Analyst oder Fondsmanager teilt täglich Tipps. Assistentinnen kümmern sich um einzelne Mitglieder.
- Scheinbeweise: Andere Gruppenmitglieder posten Gewinne. Zertifikate und Registrierungen sollen Seriosität belegen.
- Plattform oder App: Gehandelt wird über eine eigene Plattform oder App. Einzahlungen laufen per Überweisung auf wechselnde Konten oder in Kryptowerten.
- Auszahlungssperre: Bei der Auszahlung werden Steuern, Gebühren oder eine Kaution verlangt, oder das Konto wird „eingefroren“.
Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten
Kaum ist eine Warnung veröffentlicht, melden sich angebliche Rückholdienste, oft mit Behördenlogos oder als „Anwalt“ getarnt. Sie verlangen Gebühren im Voraus und liefern nichts. Zahlen Sie keinem Dienst, der Sie unaufgefordert kontaktiert. Mehr unter Recovery-Scam: seriöse Hilfe erkennen.
Was Betroffene jetzt tun
- Stoppen Sie alle Zahlungen sofort, auch angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltkosten.
- Brechen Sie den Kontakt zu den Ansprechpartnern ab und installieren Sie keine Fernwartungssoftware.
- Sichern Sie Screenshots des Kundenkontos, Chatverläufe, E-Mails und alle Zahlungsbelege.
- Notieren Sie bei Krypto-Zahlungen Transaktions-IDs und Wallet-Adressen.
- Lassen Sie Überweisungen von Ihrer Bank zurückrufen.
- Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
- Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, damit die Spur gesichert wird.
Alle aktuellen Warnungen der Aufsichtsbehörden sammelt die Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.
Sie haben an Pinney Investment Lab / PISI-Group gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.
kryptoschaden@rexus-recht.de

