Die BaFin warnt am 18.09.2026 vor marathonasset[.]com, zuvor marathonasset[.]pro, und weist auf Identitätsdiebstahl hin. Die Seite verlinkt auf eine angebliche SEC-Verifizierung, die laut BaFin falsch ist. Lesen Sie, was das für Ihr Geld bedeutet.
Die BaFin warnt am 18.09.2026 vor Angeboten auf der Website marathonasset[.]com, zuvor marathonasset[.]pro. Nach den Erkenntnissen der BaFin werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die unbekannten Betreiber treten als Marathon Assets LLC auf und nennen Sitze in Chicago und New York.
Über einen Link „Verifizierung anzeigen“ gelangen Besucher auf entity-verification[.]com, angeblich eine offizielle Seite der US-Regierung bzw. der US-Börsenaufsicht SEC. Diese Behauptungen sind nach der BaFin ausdrücklich falsch. Die BaFin stützt ihre Information auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Marathon Assets (marathonasset.com) auf einen Blick
- Websites: marathonasset[.]com, zuvor marathonasset[.]pro; Verweis auf marathonassets[.]ai (laut BaFin inaktiv)
- Auftreten: Marathon Assets LLC, angeblich Chicago und New York
- Gefälschte Verifizierung: entity-verification[.]com, anonym registriert, keine Seite der US-Regierung oder der SEC
- Identitätsdiebstahl: die angegebene SEC-Registrierungsnummer gehört zur Marathon Asset Management, L.P.; laut BaFin keine Verbindung zur Website
- Feststellung der BaFin: Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis
- Datum der Warnung: 18.09.2026
- Rechtsgrundlage der Veröffentlichung: § 37 Abs. 4 KWG
Der Trick mit der falschen Verifizierung
Die Website nutzt im Impressum die SEC-Registrierungsnummer der Marathon Asset Management, L.P., die tatsächlich bei der SEC geführt wird. Bei der britischen FCA sind zudem die Marathon Asset Management Limited und die Marathon Asset Management (Services) Limited registriert. Der BaFin liegen keine Informationen vor, dass diese Unternehmen mit marathonasset[.]com in Verbindung stehen. Sie geht mutmaßlich von einem Identitätsdiebstahl aus.
Für Anleger heißt das: Ein Link „Verifizierung anzeigen“ auf der Seite des Anbieters beweist nichts. Prüfen Sie Registrierungen immer selbst und direkt bei der Behörde.
Marathon Assets (marathonasset.com) Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?
Erfahrungen mit Marathon Assets sind nach der Warnung klar einzuordnen: keine Erlaubnis, eine gefälschte Behördenverifizierung und eine fremde Registrierungsnummer. Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis der BaFin (§ 32 Abs. 1 KWG). Sie fehlt.
Der Domainwechsel von .pro auf .com zeigt, dass das Angebot unter neuer Adresse weiterläuft. Sichern Sie deshalb beide Adressen in Ihren Unterlagen.
Ist Marathon Assets (marathonasset.com) Betrug?
Die BaFin spricht von unerlaubten Dienstleistungen und mutmaßlichem Identitätsdiebstahl. Eine gefälschte Behördenseite deutet auf gezielte Täuschung hin. Ob ein Betrug nach § 263 StGB vorliegt, entscheiden die Ermittlungsbehörden. Unerlaubte Finanzdienstleistungen sind nach § 54 KWG strafbar.
Ihre Ansprüche hängen vom Ausgang nicht ab.
Welche Rechte Anleger bei fehlender Erlaubnis haben
Für Geschädigte ist die Feststellung der Aufsicht ein Hebel. § 32 KWG dient nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dem Schutz der einzelnen Anleger. Wer gegen die Erlaubnispflicht verstößt, haftet deshalb unter Umständen nach § 823 Abs. 2 BGB auf Ersatz des Schadens, und zwar nicht nur das Unternehmen, sondern auch handelnde Personen. Mehr dazu im Beitrag Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Geld zurück von Marathon Assets (marathonasset.com): Diese Wege gibt es
- Rückruf über die Bank: Melden Sie jede Überweisung sofort Ihrer Bank und verlangen Sie den Rückruf. Prüfen Sie zugleich, ob die Bank Warnsignale missachtet hat: Bankenhaftung bei Kryptobetrug.
- Strafanzeige: Sie bringt die Ermittlungen in Gang. Hinweise im Beitrag Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
- Sicherung im Strafverfahren: Über den Vermögensarrest nach §§ 111e ff. StPO können Werte der Täter gesichert werden: Sperrantrag und Vermögensarrest.
- Tracing und Freezing: Krypto-Zahlungen lassen sich auf der Blockchain nachverfolgen. Landen die Werte bei einer Börse mit Kundenidentifizierung, kommt ihre Sicherstellung in Betracht. So arbeitet das Krypto-Tracing durch REXUS.
- Ausland: Für Empfänger im Ausland gelten eigene Regeln, siehe Rückholung von Geld im Ausland.
Typisches Muster solcher Angebote
Diese Punkte gehören nicht zur Warnung der BaFin. Sie zeigen ein typisches Muster vergleichbarer Fälle. Vergleichen Sie es mit dem, was Sie erlebt haben.
- Fremde Identität: Die Website nutzt Namen, Adresse oder Registernummer eines echten, beaufsichtigten Unternehmens.
- Scheinbelege: Links zu angeblichen Registern oder Behörden sollen die Aufsicht bestätigen. Die verlinkten Seiten sind selbst gefälscht.
- Depot und Betreuung: Ein persönlicher Berater eröffnet ein Kundenkonto, das schnell Gewinne zeigt.
- Auszahlungssperre: Für die Auszahlung werden Steuern, Gebühren oder Nachweise verlangt, oder der Kontakt bricht ab.
Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten
Rechnen Sie damit, nach der Warnung von angeblichen Rückholfirmen angerufen oder angeschrieben zu werden. Sie kennen Namen und Beträge, weil die Daten aus demselben Umfeld stammen. Wer Vorkasse verlangt, holt kein Geld zurück. Hinweise unter Recovery-Scam erkennen.
Was Betroffene jetzt tun
- Überweisen Sie keinen weiteren Euro.
- Sichern Sie Belege: Kontoauszüge, Verträge, Screenshots, Nachrichten.
- Halten Sie Wallet-Adressen und Transaktions-IDs fest, wenn Sie in Kryptowerten gezahlt haben.
- Verlangen Sie bei Ihrer Bank den Rückruf aller Überweisungen.
- Erstatten Sie Strafanzeige.
- Ignorieren Sie Angebote angeblicher Rückholdienste.
- Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, bevor Sie mit jemand anderem sprechen.
Prüfen Sie weitere Namen in der Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.
Sie haben an Marathon Assets (marathonasset.com) gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.
kryptoschaden@rexus-recht.de

