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Gatefund Bank (gatefundbank[.]com): FMA-Warnung vom 22.10.2026 – Konto oder Einlage eröffnet?

Gatefund Bank, gatefundbank[.]com: Die österreichische FMA warnt am 22.10.2026. Der Anbieter tritt als Bank mit Sitz in Wien auf, hat nach Angaben der FMA aber keine Berechtigung für Bankgeschäfte in Österreich.

Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) hat am 22.10.2026 eine Warnung zur „Gatefund Bank“ veröffentlicht. Genannt werden die Website gatefundbank[.]com, eine E-Mail-Adresse unter derselben Domain und ein angeblicher Sitz in Wien. Nach der Mitteilung der FMA darf der Anbieter in Österreich weder fremde Gelder zur Verwaltung oder als Einlage entgegennehmen (Einlagengeschäft, § 1 Abs. 1 Z 1 Bankwesengesetz) noch den bargeldlosen Zahlungsverkehr für andere abwickeln (Girogeschäft, § 1 Abs. 1 Z 2 Bankwesengesetz). Die Veröffentlichung stützt sich auf § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz.

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Die Warnung betrifft damit genau die beiden Leistungen, die man mit einer Bank verbindet: Geld einlegen und Geld überweisen. Wer bei der Gatefund Bank ein Konto eröffnet oder eine Einlage getätigt hat, stellt sich jetzt andere Fragen als jemand, der nur eine Werbeanzeige gesehen hat. Die wichtigsten beantworten wir hier der Reihe nach.

„Die Seite sieht aus wie eine echte Bank. Wie kann das sein?“

Ein Bankauftritt lässt sich mit wenig Aufwand gestalten: Logo, Wiener Adresse, Online-Banking-Login, Zinssätze. Ob dahinter eine zugelassene Bank steht, zeigt nicht die Website, sondern das Register der zuständigen Aufsicht. Für Österreich ist das die Unternehmensdatenbank der FMA, für Deutschland die Unternehmensdatenbank der BaFin. Steht der Name dort nicht, ist der Auftritt kein Beleg für eine Zulassung, gleich wie professionell er wirkt.

In Deutschland braucht jedes Unternehmen, das gewerbsmäßig Einlagen annimmt oder Zahlungen für Kunden ausführt, eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG. Was das Fehlen dieser Erlaubnis für Ihre Ansprüche heißt, zeigt der Ratgeber zur fehlenden Erlaubnis bei Finanzdienstleistungen.

„Ich habe ein Konto eröffnet und Geld eingezahlt. Was zuerst?“

Zahlen Sie nichts weiter ein, auch nicht, um ein bestehendes Guthaben „freizuschalten“ oder eine Auszahlung zu beschleunigen. Halten Sie dann fest, auf welchem Weg Ihr Geld geflossen ist. Entscheidend ist nicht der Name „Gatefund Bank“, sondern das Empfängerkonto: IBAN, Name des Kontoinhabers und die Bank, bei der dieses Konto geführt wird. Diese Angaben stehen auf Ihren Kontoauszügen.

Sichern Sie außerdem alles, was die Gatefund Bank Ihnen geschickt hat: Kontoeröffnungsunterlagen, Bestätigungen, Screenshots aus dem Online-Bereich, E-Mails. Speichern Sie Dateien ab, statt sich auf den Zugang zum Kundenportal zu verlassen. Portale solcher Anbieter sind erfahrungsgemäß nicht dauerhaft erreichbar.

„Kann meine eigene Bank die Überweisung noch zurückholen?“

Bitten Sie Ihre Bank sofort schriftlich, einen Rückruf der Überweisung bei der Empfängerbank zu veranlassen, und verweisen Sie auf die Warnung der FMA vom 22.10.2026. Ein Rückruf gelingt nur, solange das Empfängerkonto noch Guthaben aufweist; deshalb zählt jeder Tag. Ob Ihre Bank darüber hinaus für den Schaden einsteht, etwa weil sie Warnsignale übersehen hat, hängt vom Einzelfall ab. Die Maßstäbe dafür beschreibt der Beitrag zur Bankenhaftung.

Liegt das Empfängerkonto im Ausland, gelten eigene Regeln für Auskunft und Sicherung. Unser Beitrag zur Rückholung von Geld im Ausland zeigt, welche Wege es in der EU, in der Schweiz und in Großbritannien gibt.

„Ich habe auch in Kryptowerten gezahlt. Ist das verloren?“

Nicht zwingend. Jede Krypto-Transaktion ist in der Blockchain gespeichert, mit Betrag, Zeitpunkt und Zieladresse. Ein Krypto-Tracing verfolgt diese Spur bis zu dem Punkt, an dem die Coins eine Börse oder einen Dienstleister erreichen, der seine Kunden identifiziert. Dort setzen Anträge auf Sicherstellung an. Halten Sie dafür die Transaktions-IDs (Hashes) und die Wallet-Adressen bereit, an die Sie gezahlt haben.

„Jemand bietet mir an, das Geld zurückzuholen. Soll ich?“

Seien Sie bei solchen Angeboten besonders vorsichtig, wenn Vorkasse verlangt wird oder der Anbieter von selbst auf Sie zukommt. Nach Warnungen wie dieser melden sich häufig angebliche Rückholdienste, Kanzleien oder sogar angebliche Behörden. Woran Sie seriöse Hilfe erkennen, erklärt der Beitrag zum Recovery Scam.

„Gilt die Warnung auch für Deutschland?“

Die FMA spricht für Österreich. Wer von Deutschland aus eingezahlt hat, kann sich trotzdem auf die Warnung stützen: Sie dokumentiert, dass der Anbieter in Österreich keine Bankkonzession besitzt, obwohl er sich auf einen Wiener Sitz beruft. Ob für Ihr Geschäft zusätzlich eine deutsche Erlaubnis nötig gewesen wäre, ergibt sich aus Ihren Unterlagen. Weitere aktuelle Meldungen finden Sie in der Übersicht der Warnungen.

Gehen Sie jetzt in dieser Reihenfolge vor: Zahlungen stoppen, Unterlagen sichern, Bank schriftlich um Rückruf bitten, Empfängerkonten auflisten.

Sie haben bei der Gatefund Bank ein Konto eröffnet oder Geld eingelegt? Schicken Sie mir Kontoeröffnungsunterlagen und Auszüge – ich verfolge, bei wem Ihre Einlage gelandet ist.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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