Die BaFin warnt am 07.10.2026 vor Decapitalus (de-capitalus[.]com). Die Aufsicht stellt Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis fest und spricht von zweifachem Identitätsmissbrauch. Was das für Anleger bedeutet und wie Sie Geld zurückholen können.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt am 07.10.2026 vor Angeboten auf der Website de-capitalus[.]com. Nach Erkenntnissen der BaFin werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Ihre Information stützt die BaFin auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Beide Vorschriften erlauben es der Aufsicht, die Öffentlichkeit unter Nennung des Namens zu informieren, wenn Tatsachen die Annahme unerlaubter Geschäfte rechtfertigen.
Decapitalus auf einen Blick
- Website: de-capitalus[.]com
- Auftreten des Betreibers laut BaFin: unter der Bezeichnung „Decapitalus“
- Angegebener Sitz: Brüssel, Belgien (Angabe des Betreibers, wiedergegeben von der BaFin)
- Kontaktdaten: nennt die BaFin in ihrer Warnung nicht
- Feststellung der BaFin: Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis
- Verwendete „Zertifikate“: angeblich von der Capital Finance Australia Limited und der Hmc Capital Investments Limited; nach der BaFin offensichtlich zweifacher Identitätsmissbrauch
- Datum der Warnung: 07.10.2026
- Rechtsgrundlage der Veröffentlichung: § 37 Abs. 4 KWG, § 10 Abs. 7 KMAG
Decapitalus Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?
Wer nach Erfahrungen mit Decapitalus sucht, findet vor allem eines: die Feststellung der Aufsicht. Die BaFin hält fest, dass auf de-capitalus[.]com Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden. In Deutschland braucht eine Erlaubnis, wer gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt (§ 32 Abs. 1 KWG). Für Wertpapierdienstleistungen gilt die Erlaubnispflicht nach dem Wertpapierinstitutsgesetz. Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen nach Art. 59 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR) nur zugelassene Anbieter erbringen.
Bemerkenswert ist, womit die Website Vertrauen erzeugen will. Nach der BaFin verweist der Betreiber auf zwei „Zertifikate“. Sie sollen von der Capital Finance Australia Limited und der Hmc Capital Investments Limited stammen. Die erste Gesellschaft ist nach der BaFin bei der australischen Aufsicht APRA registriert, die zweite bei der australischen Finanzmarktaufsicht ASIC. Der BaFin liegen keinerlei Informationen vor, dass diese Gesellschaften mit de-capitalus[.]com oder den dort unterbreiteten Angeboten in Verbindung stehen. Die BaFin spricht von offensichtlich zweifachem Identitätsmissbrauch. Wichtig für Ihre Einordnung: Die beiden australischen Gesellschaften sind nach der Warnung nicht Urheber des Angebots, sondern selbst Betroffene des Missbrauchs.
Auch der angegebene Sitz in Brüssel ändert nichts an der Erlaubnispflicht. Maßgeblich ist, ob die Dienstleistungen gegenüber Kunden in Deutschland erbracht werden.
Ist Decapitalus Betrug?
Das Wort Betrug verwendet die BaFin in ihrer Warnung nicht. Sie stellt das Angebot ohne Erlaubnis und den Identitätsmissbrauch fest. Schon das hat Gewicht: Wer in Deutschland ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen erbringt, macht sich nach § 54 KWG strafbar. Ob zusätzlich ein Betrug vorliegt, klären die Ermittlungsbehörden. Ihre zivilrechtlichen Ansprüche hängen davon nicht ab.
Welche Rechte Anleger bei fehlender Erlaubnis haben
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Erlaubnispflicht des § 32 KWG ein Schutzgesetz zugunsten der einzelnen Anleger. Wer ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen erbringt, haftet deshalb nach § 823 Abs. 2 BGB auf Schadensersatz. Die Haftung kann neben der Gesellschaft auch die Personen treffen, die für sie handeln. Wie Sie diesen Anspruch durchsetzen, erkläre ich im Beitrag Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Geld zurück von Decapitalus: Diese Wege gibt es
- Bank einschalten: Verlangen Sie bei Überweisungen sofort den Rückruf. Hat Ihre Bank deutliche Warnsignale übergangen, kann sie selbst haften. Einzelheiten unter Bankenhaftung bei Kryptobetrug.
- Kryptozahlungen verfolgen: Haben Sie Kryptowerte an eine vorgegebene Wallet geschickt, lässt sich der Weg auf der Blockchain nachzeichnen. Endet die Spur bei einer Börse mit Kundenidentifizierung, kommt die Sicherstellung der Werte in Betracht, das Freezing. So arbeitet das Krypto-Tracing durch REXUS.
- Vermögensarrest im Strafverfahren: Die Staatsanwaltschaft kann Vermögenswerte sichern, etwa durch einen Vermögensarrest nach § 111e StPO. Den Ablauf beschreibt der Beitrag Sperrantrag und Vermögensarrest.
- Strafanzeige erstatten: Ohne Anzeige keine Ermittlungen und keine strafprozessuale Sicherung. Worauf es ankommt: Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
- Zahlungen ins Ausland: Bei einem angeblichen Sitz in Belgien und Empfängerkonten im Ausland gelten eigene Regeln, siehe Rückholung von Geld im Ausland.
Welche dieser Wege in Ihrem Fall offenstehen, zeigt eine strukturierte Prüfung Ihrer Zahlungen.
Typisches Muster solcher Angebote
Die folgenden Punkte stammen nicht aus der BaFin-Warnung zu Decapitalus. Sie beschreiben ein Muster, das bei Online-Angeboten ohne Erlaubnis häufig vorkommt. Gleichen Sie es mit Ihrem eigenen Ablauf ab.
- Vertrauensanker: Die Website zeigt Lizenzen, Registernummern oder „Zertifikate“ echter, beaufsichtigter Unternehmen, die mit dem Angebot nichts zu tun haben.
- Zahlungsweg: Erst Überweisungen auf wechselnde Konten, dann der Kauf von Kryptowerten bei einer Börse und der Transfer an eine vorgegebene Wallet-Adresse.
- Auszahlungssperre: Das Kundenkonto weist Gewinne aus. Für die Auszahlung werden weitere Zahlungen verlangt, etwa für Steuern oder Gebühren, oder der Kontakt bricht ab.
Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten
Nach Warnungen der Aufsicht melden sich oft angebliche Kanzleien, Behörden oder Recovery-Firmen und versprechen, das Geld gegen Vorkasse zurückzuholen. Das ist häufig die zweite Masche gegen dieselben Opfer. Woran Sie diese Anbieter erkennen: Recovery-Scam erkennen.
Was Betroffene jetzt tun
- Zahlen Sie nichts weiter an Decapitalus, auch keine Zahlung, die als Bedingung für eine Auszahlung verlangt wird.
- Sichern Sie alle Unterlagen: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Screenshots des Kundenkontos und der „Zertifikate“, E-Mails, Chatverläufe, Rufnummern.
- Sichern Sie bei Kryptozahlungen die Transaktions-IDs, die Wallet-Adressen und die Auszüge Ihrer Börse.
- Informieren Sie Ihre Bank sofort und verlangen Sie den Rückruf der Zahlungen.
- Erstatten Sie Strafanzeige.
- Geben Sie keine Fernzugriffe frei und keine weiteren Ausweisdokumente heraus.
- Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Weitere aktuelle Behördenwarnungen finden Sie in der Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.
Sie haben an Decapitalus gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.
kryptoschaden@rexus-recht.de

