Alternatives Broker: BaFin-Warnung (07.10.2026) – Erfahrungen, Seriosität, Wege zum Geld zurück

Die BaFin warnt am 07.10.2026 vor Alternatives Broker und der neuen Website alternativeseu[.]com, vormals alternatives[.]broker. Nach der BaFin werden dort Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten; Anlegergelder laufen über Drittunternehmen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt am 07.10.2026 vor Angeboten auf der Website alternativeseu[.]com. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die BaFin bezeichnet alternativeseu[.]com als neue Website von Alternatives Broker; vormals trat das Angebot unter alternatives[.]broker auf. Ihre Information stützt die BaFin auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Danach darf die Aufsicht die Öffentlichkeit unter Nennung des Namens informieren, wenn Tatsachen die Annahme unerlaubter Geschäfte rechtfertigen.

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Alternatives Broker auf einen Blick

  1. Website: alternativeseu[.]com
  2. Frühere Website laut BaFin: alternatives[.]broker
  3. Betreiber laut BaFin: Alternatives Broker
  4. Angebliche Aufsicht: Der Betreiber behauptet, in der Schweiz, in Australien und in der Europäischen Union beaufsichtigt zu sein. Nach der BaFin trifft das nicht zu.
  5. Zahlungsweg laut BaFin: Anlegergelder über Drittunternehmen, unter anderem über ein Konto der STil-eConcept UG
  6. Maßnahme gegen das Drittunternehmen: Gegen die STil-eConcept UG hat die BaFin nach eigener Angabe eine Einstellungsanordnung erlassen.
  7. Feststellung der BaFin: Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis
  8. Datum der Warnung: 07.10.2026
  9. Rechtsgrundlage der Veröffentlichung: § 37 Abs. 4 KWG

Alternatives Broker Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?

Wer Alternatives Broker Erfahrungen sucht, sollte zuerst die Feststellung der Aufsicht kennen. Die BaFin stellt fest, dass auf alternativeseu[.]com Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden. In Deutschland braucht eine Erlaubnis, wer gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt (§ 32 Abs. 1 KWG); für Wertpapierdienstleistungen gilt die Erlaubnispflicht nach dem Wertpapierinstitutsgesetz.

Zwei Angaben aus der Warnung verdienen besondere Aufmerksamkeit. Erstens: Alternatives Broker gibt an, in der Schweiz, in Australien und in der EU beaufsichtigt zu sein. Die BaFin stellt ausdrücklich fest, dass dies nicht zutrifft. Zweitens: Der Betreiber nimmt Anlegergelder nach der BaFin nicht selbst entgegen, sondern über Drittunternehmen. Genannt wird ein Konto der STil-eConcept UG, gegen die die BaFin eine Einstellungsanordnung erlassen hat. Wenn Sie also nicht an „Alternatives Broker“, sondern an eine Gesellschaft mit anderem Namen überwiesen haben, kann Ihre Zahlung trotzdem zu diesem Angebot gehören. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge auf den Empfängernamen.

Der Wechsel der Domain von alternatives[.]broker zu alternativeseu[.]com zeigt zudem, dass das Angebot unter neuer Adresse weiterläuft.

Ist Alternatives Broker Betrug?

Die BaFin spricht in ihrer Warnung nicht von Betrug. Sie stellt fest, dass ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten werden und dass die behauptete Aufsicht nicht besteht. Wer ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen erbringt, macht sich nach § 54 KWG strafbar. Ob darüber hinaus Betrug vorliegt, klären die Ermittlungsbehörden. Für Ihre Ansprüche müssen Sie das Ergebnis nicht abwarten.

Welche Rechte Anleger bei fehlender Erlaubnis haben

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schützt die Erlaubnispflicht des § 32 KWG auch die einzelnen Anleger. Wer ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen erbringt, haftet deshalb nach § 823 Abs. 2 BGB auf Schadensersatz. Die Haftung kann die Gesellschaft treffen und auch Personen, die für sie handeln. Gerade bei Zahlungen über Drittkonten stellt sich zudem die Frage, wer an der Annahme der Gelder mitgewirkt hat. Die Grundlagen erkläre ich im Beitrag Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.

Geld zurück von Alternatives Broker: Diese Wege gibt es

  1. Bank einschalten: Verlangen Sie bei Überweisungen sofort den Rückruf, auch bei Zahlungen an Drittunternehmen. Hat Ihre Bank deutliche Warnsignale übergangen, kann sie selbst haften. Mehr unter Bankenhaftung bei Kryptobetrug.
  2. Kryptozahlungen verfolgen: Wurden Kryptowerte an eine vorgegebene Wallet geschickt, lässt sich der Weg auf der Blockchain verfolgen. Führt die Spur zu einer Börse mit Kundenidentifizierung, kommt die Sicherstellung der Werte in Betracht, das Freezing. So arbeitet das Krypto-Tracing durch REXUS.
  3. Vermögensarrest im Strafverfahren: Die Staatsanwaltschaft kann Vermögenswerte durch Beschlagnahme oder Vermögensarrest sichern (§§ 111b, 111e StPO). Den Ablauf beschreibt der Beitrag Sperrantrag und Vermögensarrest.
  4. Strafanzeige erstatten: Sie ist die Grundlage für Ermittlungen und für die Sicherung von Vermögen. Hinweise unter Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
  5. Zahlungen ins Ausland: Liegen die Empfängerkonten außerhalb Deutschlands, gelten eigene Regeln, siehe Rückholung von Geld im Ausland.

Typisches Muster solcher Angebote

Die folgenden Punkte stammen nicht aus der BaFin-Warnung zu Alternatives Broker. Sie beschreiben ein Muster, das bei Online-Angeboten ohne Erlaubnis häufig auftritt.

  1. Domainwechsel: Nach Warnungen oder Beschwerden zieht das Angebot auf eine neue Adresse um; Kundenkonten werden „migriert“.
  2. Zahlungsempfänger mit anderem Namen: Anleger überweisen an Gesellschaften, deren Namen mit der Plattform nichts zu tun haben.
  3. Auszahlungssperre: Das Kundenkonto zeigt Gewinne. Für die Auszahlung werden weitere Zahlungen verlangt, oder der Kontakt bricht ab.

Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten

Nach Behördenwarnungen melden sich häufig Anbieter, die gegen Vorkasse die Rückholung des Geldes versprechen. Das ist oft der zweite Betrug am selben Opfer. Woran Sie solche Angebote erkennen: Recovery-Scam erkennen.

Was Betroffene jetzt tun

  1. Zahlen Sie nichts weiter an Alternatives Broker oder an Drittunternehmen, die Ihnen dafür genannt werden.
  2. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge: Notieren Sie jeden Empfänger, jede IBAN und jeden Verwendungszweck.
  3. Sichern Sie Screenshots des Kundenkontos auf beiden Domains, E-Mails, Chatverläufe und Rufnummern.
  4. Sichern Sie bei Kryptozahlungen die Transaktions-IDs und Wallet-Adressen.
  5. Informieren Sie Ihre Bank sofort und verlangen Sie den Rückruf der Zahlungen.
  6. Erstatten Sie Strafanzeige.
  7. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

Weitere aktuelle Behördenwarnungen finden Sie in der Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.

Sie haben an Alternatives Broker gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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