Die österreichische FMA warnt am 17.09.2026 vor der CMC Trading EU Ltd. auf cmctradingeu[.]com: keine Berechtigung für Wertpapiergeschäfte, Hinweis auf Verwechslungsgefahr mit einem beaufsichtigten Anbieter. Lesen Sie, wie Sie Ihr Geld zurückfordern.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt am 17.09.2026 vor Angeboten der CMC Trading EU Ltd. auf der Website cmctradingeu[.]com. Als Standort wird London angegeben. Nach der FMA hat dieser Anbieter keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Er darf insbesondere keine Aufträge für Rechnung von Kunden ausführen (§ 3 Abs. 2 Z 6 WAG 2018).
Die FMA weist ausdrücklich auf eine mögliche Verwechslung mit einem beaufsichtigten ausländischen Anbieter hin. Sie stützt ihre Veröffentlichung auf § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018).
CMC Trading EU Ltd. auf einen Blick
- Anbieter: CMC Trading EU Ltd.
- Website: cmctradingeu[.]com
- Angegebener Standort: London
- Feststellung der FMA: keine Berechtigung für konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich, keine Ausführung von Kundenaufträgen
- Hinweis der FMA: Verwechslungsgefahr mit einem beaufsichtigten ausländischen Anbieter
- Datum der Warnung: 17.09.2026
- Rechtsgrundlage der Veröffentlichung: § 92 Abs. 11 WAG 2018
Verwechslungsgefahr: Prüfen Sie die Domain
Die FMA warnt ausdrücklich vor einer Verwechslung mit einem beaufsichtigten Anbieter. Die Warnung betrifft die Website cmctradingeu[.]com und die dort auftretende CMC Trading EU Ltd. Prüfen Sie in Ihren Unterlagen, über welche Domain Sie Ihr Konto eröffnet haben, wer Ihnen Verträge geschickt hat und an welches Konto Sie gezahlt haben. Kleine Abweichungen im Domainnamen sind bei solchen Angeboten typisch.
CMC Trading EU Ltd. Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?
Erfahrungen mit cmctradingeu[.]com sind vor dem Hintergrund der Warnung zu sehen: Der Anbieter darf in Österreich keine Kundenaufträge ausführen. Die FMA hält eine Verwechslung mit einem echten, beaufsichtigten Anbieter für möglich.
Wer einen bekannten Markennamen nutzt, ohne beaufsichtigt zu sein, will Vertrauen leihen. Seriöse Anbieter sind in den Registern der Aufsichtsbehörden mit ihrer genauen Domain und Firmierung zu finden.
Ist CMC Trading EU Ltd. Betrug?
Die FMA spricht nicht ausdrücklich von Betrug. Sie stellt die fehlende Berechtigung fest und warnt vor Verwechslung. Ob ein Betrug vorliegt, klären die Ermittlungsbehörden.
Für Anleger aus Deutschland ist die Warnung dennoch ein starkes Indiz, dass die Zahlungswege sofort gesichert werden sollten.
Welche Rechte Anleger in Deutschland haben
Für Anleger in Deutschland zählt zusätzlich das deutsche Recht. Wer hier gewerbsmäßig Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis der BaFin (§ 32 Abs. 1 KWG). Fehlt sie, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB in Betracht, unter Umständen auch gegen handelnde Personen. Wer Anleger täuscht, haftet außerdem nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und nach § 826 BGB. Mehr dazu im Beitrag Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Geld zurück von CMC Trading EU Ltd.: Diese Wege gibt es
- Bank einschalten: Bei Überweisungen verlangen Sie sofort einen Rückruf der Zahlung. In bestimmten Fällen kann auch die eigene Bank haften, etwa wenn sie deutliche Warnsignale übergangen hat. Mehr dazu unter Bankenhaftung bei Kryptobetrug.
- Kryptozahlungen verfolgen: Wurde Geld über eine Kryptobörse an eine vorgegebene Wallet geschickt, lässt sich der Weg auf der Blockchain verfolgen. Führt die Spur zu einer Börse mit Kundenidentifizierung, kommt eine Sicherstellung der Werte in Betracht – das Freezing. So arbeitet das Krypto-Tracing durch REXUS.
- Vermögen sichern lassen: Im Strafverfahren kann die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte sichern, etwa durch einen Vermögensarrest nach §§ 111e ff. StPO. Wie das abläuft: Sperrantrag und Vermögensarrest.
- Strafanzeige erstatten: Sie ist die Grundlage für Ermittlungen und für die Sicherung von Vermögen. Hinweise dazu im Beitrag Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
- Zahlungen ins Ausland: Bei Empfängerkonten außerhalb Deutschlands gelten eigene Regeln, siehe Rückholung von Geld im Ausland.
Typisches Muster solcher Angebote
Die folgenden Punkte stammen nicht aus der Warnung der FMA. Sie beschreiben ein Muster, das bei solchen Angeboten häufig auftritt. Gleichen Sie es mit Ihrem eigenen Ablauf ab.
- Fremde Identität: Name und Auftritt lehnen sich an ein echtes, beaufsichtigtes Unternehmen an.
- Scheinbelege: Registernummern, Zertifikate oder Links auf angebliche Behördenseiten sollen eine Aufsicht belegen.
- Depot und Betreuung: Ein persönlicher Berater eröffnet ein Kundenkonto, das schnell Gewinne zeigt.
- Auszahlungssperre: Für die Auszahlung werden Steuern, Gebühren oder Nachweise verlangt, oder der Kontakt bricht ab.
Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten
Nach einer Behördenwarnung melden sich häufig Anbieter, die versprechen, das verlorene Geld gegen Vorkasse zurückzuholen. Das ist oft der zweite Betrug am selben Opfer. Woran Sie solche Angebote erkennen, lesen Sie unter Recovery-Scam erkennen.
Was Betroffene jetzt tun
- Zahlen Sie nichts weiter. Das gilt auch für jede Zahlung, die als Voraussetzung einer Auszahlung verlangt wird.
- Sichern Sie alle Unterlagen: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Screenshots des Kundenkontos, E-Mails, Chatverläufe, Rufnummern und Namen der Ansprechpartner.
- Sichern Sie bei Krypto-Zahlungen die Transaktions-IDs, die Wallet-Adressen und die Auszüge der genutzten Börse.
- Informieren Sie Ihre Bank sofort und verlangen Sie den Rückruf der Zahlungen.
- Erstatten Sie Strafanzeige.
- Reagieren Sie nicht auf Anrufe oder Nachrichten angeblicher Rückholdienste.
- Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Weitere aktuelle Behördenwarnungen finden Sie in der Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.
Sie haben an CMC Trading EU Ltd. gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.
kryptoschaden@rexus-recht.de

