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rollincapital.com: Fake-Firmenbezug laut FINMA – was tun?

rollincapital.com: Fake-Firmenbezug laut FINMA – was tun?

Die BaFin warnt am 03.09.2026 vor rollincapital.com. Laut FINMA hat die Seite nichts mit der eingetragenen Rollin Capital GmbH in Baar zu tun. Was die BaFin-Warnung für Einzahler bedeutet.

Die BaFin warnt am 03.09.2026 vor Angeboten auf der Website rollincapital.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Betreiber geben Geschäftssitze in Baar (Schweiz) und in München an. Die BaFin stützt ihre Information auf § 37 Absatz 4 KWG und verweist darauf, dass die Schweizer FINMA bereits entsprechend warnt.

Die FINMA hat rollincapital.com am 26.08.2026 in ihre Warnliste aufgenommen. Nach ihrem Vermerk steht die Website nicht im Zusammenhang mit der Rollin Capital GmbH in Baar, die im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist.

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Rollin Capital (rollincapital.com) auf einen Blick

  1. Website: rollincapital.com
  2. Angegebene Sitze: Baar (Schweiz) und München
  3. BaFin, 03.09.2026: Verdacht auf Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis
  4. FINMA, 26.08.2026: Warnliste; keine Verbindung zur eingetragenen Rollin Capital GmbH, Baar
  5. Rechtsgrundlage der BaFin-Veröffentlichung: § 37 Abs. 4 KWG

Rollin Capital (rollincapital.com) Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?

Wer nach Erfahrungen mit Rollin Capital sucht, stößt auf zwei Warnungen: Die BaFin hat den Verdacht unerlaubter Finanz- und Wertpapierdienstleistungen, die FINMA stellt klar, dass die Website mit dem gleichnamigen eingetragenen Unternehmen nichts zu tun hat. Ein Anbieter, der sich hinter dem Namen einer echten Firma versteckt, ist nicht seriös.

Die Angabe eines Sitzes in München soll deutschen Anlegern Sicherheit geben. Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis der BaFin (§ 32 Abs. 1 KWG).

Ist Rollin Capital (rollincapital.com) Betrug?

Weder BaFin noch FINMA sprechen ausdrücklich von Betrug. Sie stellen das Fehlen der Erlaubnis und die fehlende Verbindung zum echten Unternehmen fest. Unerlaubte Finanzdienstleistungen sind nach § 54 KWG strafbar. Ob ein Betrug vorliegt, klären die Ermittlungsbehörden.

Für Ihre Ansprüche ist entscheidend, an welche Konten oder Wallets Sie gezahlt haben.

Welche Rechte Anleger bei fehlender Erlaubnis haben

Eine fehlende Erlaubnis ist kein bloßer Formfehler. Der Bundesgerichtshof versteht § 32 KWG als Schutzgesetz zugunsten der Kunden. Daraus kann ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB folgen – gegen das Unternehmen und je nach Lage auch gegen Geschäftsleiter und Vermittler, die das unerlaubte Geschäft betreiben. Wie dieser Anspruch aufgebaut ist, lesen Sie unter Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.

Geld zurück von Rollin Capital (rollincapital.com): Diese Wege gibt es

  1. Krypto-Spur sichern: Bei Zahlungen in Kryptowerten zählt jeder Tag. Über das Tracing lässt sich der Weg der Coins bis zu einer Börse verfolgen; dort können die Werte sichergestellt werden – das Freezing. Wie wir dabei vorgehen: Krypto-Tracing und Sicherstellung.
  2. Überweisungen zurückrufen: Lassen Sie Ihre Bank jede Überweisung sofort zurückrufen. Hat die Bank Warnsignale übersehen, kann sie selbst haften: Haftung der Bank bei Anlagebetrug.
  3. Strafanzeige stellen: Ohne Anzeige keine Ermittlungen und keine Sicherung von Vermögen. Was in die Anzeige gehört: Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
  4. Vermögensarrest beantragen lassen: Die Staatsanwaltschaft kann Vermögen der Täter nach §§ 111e ff. StPO sichern. Einzelheiten: Vermögensarrest und Freezing.
  5. Auslandskonten prüfen: Liegt das Empfängerkonto im Ausland, gelten besondere Wege, siehe Geld aus dem Ausland zurückholen.

Typisches Muster solcher Angebote

Die folgende Beschreibung stammt nicht aus der Warnung. Sie fasst ein Vorgehen zusammen, das bei vergleichbaren Angeboten immer wieder vorkommt. Prüfen Sie, ob Sie Ihren Fall darin wiederfinden.

  1. Fremde Identität: Die Website nutzt Namen, Adresse oder Registernummer eines echten, beaufsichtigten Unternehmens.
  2. Scheinbelege: Links zu angeblichen Registern oder Behörden sollen die Aufsicht bestätigen. Die verlinkten Seiten sind selbst gefälscht.
  3. Depot und Betreuung: Ein persönlicher Berater eröffnet ein Kundenkonto, das schnell Gewinne zeigt.
  4. Auszahlungssperre: Für die Auszahlung werden Steuern, Gebühren oder Nachweise verlangt, oder der Kontakt bricht ab.

Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten

Kaum ist eine Warnung veröffentlicht, melden sich angebliche Rückholdienste, oft mit Behördenlogos oder als „Anwalt“ getarnt. Sie verlangen Gebühren im Voraus und liefern nichts. Zahlen Sie keinem Dienst, der Sie unaufgefordert kontaktiert. Mehr unter Recovery-Scam: seriöse Hilfe erkennen.

Was Betroffene jetzt tun

  1. Stoppen Sie alle Zahlungen sofort, auch angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltkosten.
  2. Brechen Sie den Kontakt zu den Ansprechpartnern ab und installieren Sie keine Fernwartungssoftware.
  3. Sichern Sie Screenshots des Kundenkontos, Chatverläufe, E-Mails und alle Zahlungsbelege.
  4. Notieren Sie bei Krypto-Zahlungen Transaktions-IDs und Wallet-Adressen.
  5. Lassen Sie Überweisungen von Ihrer Bank zurückrufen.
  6. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
  7. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, damit die Spur gesichert wird.

Alle aktuellen Warnungen der Aufsichtsbehörden sammelt die Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.

Sie haben an Rollin Capital (rollincapital.com) gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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