Die BaFin warnt am 05.10.2026 vor Renditezins auf renditezinsen[.]com und vor E-Mails von info@renditezinsen[.]com. Festgeld ohne Erlaubnis, Identitätsmissbrauch, falsche Angabe einer BaFin-Aufsicht. Lesen Sie, wie Sie Ihr Geld zurückfordern.
Die BaFin warnt am 05.10.2026 vor den Angeboten des Unternehmens Renditezins auf der Website renditezinsen[.]com und vor E-Mails von der Adresse info@renditezinsen[.]com. Nach den Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber ohne Erlaubnis Festgeldanlagen an.
Die unbekannten Betreiber nutzen im Impressum die Unternehmensdaten der Lafrenz Vermögensverwaltungs GmbH. Das ist nach der BaFin ein Identitätsmissbrauch. Außerdem behaupten die Betreiber im Impressum, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Das trifft nicht zu. Die BaFin stützt ihre Information auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Renditezins (renditezinsen.com) auf einen Blick
- Auftreten: Renditezins
- Website und E-Mail: renditezinsen[.]com, info@renditezinsen[.]com
- Angebot: Festgeldanlagen
- Missbrauchte Identität: Lafrenz Vermögensverwaltungs GmbH
- Falsche Angabe: angebliche Aufsicht durch die BaFin
- Feststellung der BaFin: Festgeldanlagen ohne Erlaubnis
- Datum der Warnung: 05.10.2026
- Rechtsgrundlage der Veröffentlichung: § 37 Abs. 4 KWG
E-Mails von Renditezins: Was Sie prüfen
- Stammt das Angebot von info@renditezinsen[.]com oder verweist es auf renditezinsen[.]com?
- Haben Sie einen Antrag ausgefüllt oder eine Ausweiskopie geschickt? Dann besteht zusätzlich das Risiko, dass Ihre Daten missbraucht werden.
- An welches Konto haben Sie überwiesen, und wann?
Mit diesen Angaben lassen sich Rückruf, Strafanzeige und Ansprüche gegen beteiligte Banken vorbereiten.
Renditezins (renditezinsen.com) Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?
Bei Renditezins treffen drei Warnsignale zusammen: keine Erlaubnis, ein Impressum mit fremden Unternehmensdaten und die falsche Behauptung einer BaFin-Aufsicht. Festgeld bei einem Anbieter ohne Erlaubnis ist kein Festgeld, sondern eine ungesicherte Zahlung an Unbekannte.
Wer in Deutschland Einlagen annimmt oder Anlagen vermittelt, braucht eine Erlaubnis der BaFin (§ 32 Abs. 1 KWG). Eine angebliche Aufsicht lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin in wenigen Sekunden prüfen.
Ist Renditezins (renditezinsen.com) Betrug?
Die BaFin spricht nicht ausdrücklich von Betrug. Sie stellt unerlaubte Festgeldangebote, Identitätsmissbrauch und eine falsche Aufsichtsbehauptung fest. Das legt den Verdacht einer Täuschung nahe; die strafrechtliche Bewertung treffen die Ermittlungsbehörden. Unerlaubte Bankgeschäfte sind nach § 54 KWG strafbar.
Für Sie zählt: Je früher die Überweisung zurückgerufen wird, desto besser.
Welche Rechte Anleger bei fehlender Erlaubnis haben
Eine fehlende Erlaubnis ist kein bloßer Formfehler. Der Bundesgerichtshof versteht § 32 KWG als Schutzgesetz zugunsten der Kunden. Daraus kann ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB folgen – gegen das Unternehmen und je nach Lage auch gegen Geschäftsleiter und Vermittler, die das unerlaubte Geschäft betreiben. Wie dieser Anspruch aufgebaut ist, lesen Sie unter Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Geld zurück von Renditezins (renditezinsen.com): Diese Wege gibt es
- Krypto-Spur sichern: Bei Zahlungen in Kryptowerten zählt jeder Tag. Über das Tracing lässt sich der Weg der Coins bis zu einer Börse verfolgen; dort können die Werte sichergestellt werden – das Freezing. Wie wir dabei vorgehen: Krypto-Tracing und Sicherstellung.
- Überweisungen zurückrufen: Lassen Sie Ihre Bank jede Überweisung sofort zurückrufen. Hat die Bank Warnsignale übersehen, kann sie selbst haften: Haftung der Bank bei Anlagebetrug.
- Strafanzeige stellen: Ohne Anzeige keine Ermittlungen und keine Sicherung von Vermögen. Was in die Anzeige gehört: Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
- Vermögensarrest beantragen lassen: Die Staatsanwaltschaft kann Vermögen der Täter nach §§ 111e ff. StPO sichern. Einzelheiten: Vermögensarrest und Freezing.
- Auslandskonten prüfen: Liegt das Empfängerkonto im Ausland, gelten besondere Wege, siehe Geld aus dem Ausland zurückholen.
Typisches Muster solcher Angebote
Die folgende Beschreibung stammt nicht aus der Warnung. Sie fasst ein Vorgehen zusammen, das bei vergleichbaren Angeboten immer wieder vorkommt. Prüfen Sie, ob Sie Ihren Fall darin wiederfinden.
- Lockzins: Ein Vergleichsportal oder eine Anzeige bietet Festgeld mit Zinsen deutlich über dem Marktniveau, oft mit Einlagensicherung als Verkaufsargument.
- Antrag: Kunden füllen einen Kontoeröffnungsantrag aus und schicken eine Ausweiskopie oder machen ein Video-Ident.
- Überweisung: Der Anlagebetrag soll auf ein Konto überwiesen werden, das angeblich der Partnerbank oder einem Treuhänder gehört, häufig im Ausland.
- Fassade: Bestätigungen, Verträge und Logos stammen von echten Unternehmen. Der Kontakt bricht ab oder es folgen weitere Zahlungsaufforderungen.
Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten
Kaum ist eine Warnung veröffentlicht, melden sich angebliche Rückholdienste, oft mit Behördenlogos oder als „Anwalt“ getarnt. Sie verlangen Gebühren im Voraus und liefern nichts. Zahlen Sie keinem Dienst, der Sie unaufgefordert kontaktiert. Mehr unter Recovery-Scam: seriöse Hilfe erkennen.
Was Betroffene jetzt tun
- Stoppen Sie alle Zahlungen sofort, auch angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltkosten.
- Brechen Sie den Kontakt zu den Ansprechpartnern ab und installieren Sie keine Fernwartungssoftware.
- Sichern Sie Screenshots des Kundenkontos, Chatverläufe, E-Mails und alle Zahlungsbelege.
- Notieren Sie bei Krypto-Zahlungen Transaktions-IDs und Wallet-Adressen.
- Lassen Sie Überweisungen von Ihrer Bank zurückrufen.
- Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
- Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, damit die Spur gesichert wird.
Alle aktuellen Warnungen der Aufsichtsbehörden sammelt die Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.
Sie haben an Renditezins (renditezinsen.com) gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.
kryptoschaden@rexus-recht.de

