Laut BaFin-Warnung vom 28.08.2026 stecken hinter Operation Hope AI ein angeblicher Professor Martin Eichenfels, die Krypto-Plattform Vexorylax und der Token OHAI; die BaFin nennt Identitätsmissbrauch.
Die BaFin warnt am 28.08.2026 vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen und Chats. Dort tritt eine Person auf, die sich „Professor Martin Eichenfels“ nennt und ein Projekt mit dem Namen „Operation Hope AI“ bewirbt. Die Initiatoren verweisen auf eine strategische Partnerschaft mit einer Krypto-Handelsplattform namens „Vexorylax“. Anleger sollen einen Krypto-Token „OHAI“ kaufen.
Die Initiatoren und die Betreiber von Vexorylax werden nach der BaFin nicht beaufsichtigt. Es werden ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Die BaFin weist zudem auf einen Identitätsmissbrauch zulasten eines US-amerikanischen Unternehmens hin und stützt ihre Information auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Operation Hope AI und Vexorylax auf einen Blick
- Auftreten: WhatsApp-Gruppen und Chats, angeblicher „Professor Martin Eichenfels“
- Projekt: „Operation Hope AI“, angeblich eine US-amerikanische Non-Profit-Organisation
- Websites: operation-hopes.de, vexorylax.net
- Plattform: „Vexorylax“
- Beworbener Token: „OHAI“, laut BaFin fingiert
- Feststellung der BaFin: Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis, Identitätsmissbrauch zulasten eines US-Unternehmens
- Datum der Warnung: 28.08.2026
- Rechtsgrundlage der Veröffentlichung: § 10 Abs. 7 KMAG
So läuft die Masche nach der BaFin ab
- Die Initiatoren geben sich als US-amerikanische Non-Profit-Organisation aus, deren Gründer „Martin Eichenfels“ sein soll.
- Über operation-hopes.de können Interessierte zunächst an einer Lotterie teilnehmen, um Gewinne in Kryptowerten zu erhalten.
- Danach werden sie zur Anmeldung bei Vexorylax über vexorylax.net bewegt.
- In den Gruppen werden Kaufempfehlungen geteilt, vor allem für den fingierten Token „OHAI“.
Das US-Unternehmen, dessen Identität missbraucht wird, steht nach der BaFin in keiner Verbindung zu den Initiatoren. Der BaFin sind keine lizenzierten Institute bekannt, die sich über WhatsApp-Gruppen an deutsche Anleger wenden.
Operation Hope AI und Vexorylax Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?
Wer nach Erfahrungen mit Operation Hope AI oder Vexorylax sucht, findet in der Warnung drei klare Feststellungen: keine Erlaubnis, keine Aufsicht und ein Identitätsmissbrauch. Der beworbene Token „OHAI“ ist nach der BaFin fingiert.
Die Kombination aus Gewinnspiel, gemeinnützigem Anstrich und angeblichem Professor ist typisch für Gruppen, die Vertrauen aufbauen, bevor Geld fließt.
Ist Operation Hope AI und Vexorylax Betrug?
Die BaFin spricht von unerlaubten Kryptowerte-Dienstleistungen, einem fingierten Token und Identitätsmissbrauch. Wer mit einem fingierten Token und fremder Identität Geld einwirbt, setzt sich dem Verdacht des Betrugs nach § 263 StGB aus. Die abschließende Bewertung treffen die Ermittlungsbehörden.
Für Betroffene zählt die Blockchain: Käufe des „OHAI“-Tokens und Einzahlungen bei Vexorylax hinterlassen Spuren, die sich verfolgen lassen.
Welche Rechte Anleger bei fehlender Erlaubnis haben
Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in der EU nur mit einer Zulassung erbracht werden (Art. 59 der Verordnung (EU) 2023/1114, MiCAR). Für die Erlaubnispflicht des § 32 KWG hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sie auch die einzelnen Anleger schützt und bei Verstößen Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB auslöst. Ob für die Zulassungspflicht der MiCAR dasselbe gilt, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. Unabhängig davon haftet, wer Anleger täuscht, nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und nach § 826 BGB. Einzelheiten im Beitrag Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Geld zurück von Operation Hope AI und Vexorylax: Diese Wege gibt es
- Bank einschalten: Bei Überweisungen verlangen Sie sofort einen Rückruf der Zahlung. In bestimmten Fällen kann auch die eigene Bank haften, etwa wenn sie deutliche Warnsignale übergangen hat. Mehr dazu unter Bankenhaftung bei Kryptobetrug.
- Kryptozahlungen verfolgen: Wurde Geld über eine Kryptobörse an eine vorgegebene Wallet geschickt, lässt sich der Weg auf der Blockchain verfolgen. Führt die Spur zu einer Börse mit Kundenidentifizierung, kommt eine Sicherstellung der Werte in Betracht – das Freezing. So arbeitet das Krypto-Tracing durch REXUS.
- Vermögen sichern lassen: Im Strafverfahren kann die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte sichern, etwa durch einen Vermögensarrest nach §§ 111e ff. StPO. Wie das abläuft: Sperrantrag und Vermögensarrest.
- Strafanzeige erstatten: Sie ist die Grundlage für Ermittlungen und für die Sicherung von Vermögen. Hinweise dazu im Beitrag Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
- Zahlungen ins Ausland: Bei Empfängerkonten außerhalb Deutschlands gelten eigene Regeln, siehe Rückholung von Geld im Ausland.
Typisches Muster solcher Angebote
Die folgenden Punkte stammen nicht aus der Warnung der BaFin. Sie beschreiben ein Muster, das bei solchen Angeboten häufig auftritt. Gleichen Sie es mit Ihrem eigenen Ablauf ab.
- Einladung: Anleger werden ungefragt in WhatsApp- oder Telegram-Gruppen aufgenommen oder über Anzeigen dorthin gelockt.
- Autorität: Ein angeblicher Professor, Analyst oder Fondsmanager teilt täglich Tipps. Assistentinnen kümmern sich um einzelne Mitglieder.
- Scheinbeweise: Andere Gruppenmitglieder posten Gewinne. Zertifikate und Registrierungen sollen Seriosität belegen.
- Plattform oder App: Gehandelt wird über eine eigene Plattform oder App. Einzahlungen laufen per Überweisung auf wechselnde Konten oder in Kryptowerten.
- Auszahlungssperre: Bei der Auszahlung werden Steuern, Gebühren oder eine Kaution verlangt, oder das Konto wird „eingefroren“.
Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten
Nach einer Behördenwarnung melden sich häufig Anbieter, die versprechen, das verlorene Geld gegen Vorkasse zurückzuholen. Das ist oft der zweite Betrug am selben Opfer. Woran Sie solche Angebote erkennen, lesen Sie unter Recovery-Scam erkennen.
Was Betroffene jetzt tun
- Zahlen Sie nichts weiter. Das gilt auch für jede Zahlung, die als Voraussetzung einer Auszahlung verlangt wird.
- Sichern Sie alle Unterlagen: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Screenshots des Kundenkontos, E-Mails, Chatverläufe, Rufnummern und Namen der Ansprechpartner.
- Sichern Sie bei Krypto-Zahlungen die Transaktions-IDs, die Wallet-Adressen und die Auszüge der genutzten Börse.
- Informieren Sie Ihre Bank sofort und verlangen Sie den Rückruf der Zahlungen.
- Erstatten Sie Strafanzeige.
- Reagieren Sie nicht auf Anrufe oder Nachrichten angeblicher Rückholdienste.
- Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Weitere aktuelle Behördenwarnungen finden Sie in der Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.
Sie haben an Operation Hope AI und Vexorylax gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.
kryptoschaden@rexus-recht.de

