c4-first[.]ch: Die FINMA hat die Website am 21.10.2026 auf ihre Warnliste gesetzt und hält fest, dass sie nicht mit der im Handelsregister eingetragenen C4 First Conseil et Gestion de Patrimoines SA in Genf zusammenhängt.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt www.c4-first[.]ch seit dem 21.10.2026 auf ihrer Warnliste, ohne Eintrag im Handelsregister. In ihren Bemerkungen stellt die FINMA klar: Die Website steht nicht im Zusammenhang mit der C4 First Conseil et Gestion de Patrimoines SA, Genf, die im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist (CHE-191.040.347). Wer über c4-first[.]ch Kontakt hatte, hatte es nach dieser Mitteilung also nicht mit der Genfer Gesellschaft zu tun. Der Eintrag richtet sich gegen die Website, nicht gegen die eingetragene Genfer Gesellschaft, deren Name dort ohne Zusammenhang erscheint.
Für Betroffene ist das eine wichtige Weichenstellung. Die echte Genfer Gesellschaft ist nicht der Ansprechpartner für Ihr Geld, und Beschwerden dort helfen Ihnen nicht weiter. Welcher Schritt für Sie richtig ist, hängt davon ab, wie weit der Kontakt schon gegangen ist.
Wenn Sie nur Kontakt hatten, aber noch nichts gezahlt haben
Brechen Sie den Kontakt ab und zahlen Sie nichts. Haben Sie Ausweiskopien, Kontoauszüge oder andere persönliche Daten übermittelt, notieren Sie, wann und an wen. Solche Daten werden in der Praxis häufig für weitere Kontaktversuche genutzt, mitunter unter neuem Namen. Bleiben Sie in den nächsten Monaten bei unerwarteten Anrufen und E-Mails zu Geldanlagen besonders zurückhaltend.
Wenn Sie bereits überwiesen haben
Stoppen Sie jede weitere Zahlung, auch wenn eine Gebühr, eine Steuer oder eine Sicherheitsleistung als Bedingung für eine Auszahlung genannt wird. Bitten Sie Ihre Bank sofort schriftlich um einen Rückruf der Überweisungen und verweisen Sie auf den FINMA-Eintrag vom 21.10.2026. Entscheidend ist das Empfängerkonto: Inhaber, IBAN, Bank und Land. Liegt es in der EU, können Ermittler den Kontoinhaber feststellen; liegt es außerhalb, gelten die Wege, die der Ratgeber zur Rückholung von Geld im Ausland erklärt.
Ob Ihre eigene Bank bei der Ausführung der Zahlung Warnsignale hätte erkennen sollen, lässt sich anhand der Umstände prüfen: Höhe, Häufigkeit, Empfängerland, Ihre bisherigen Zahlungsgewohnheiten. Was Banken dabei schulden, beschreibt der Beitrag zur Bankenhaftung.
Wenn Sie in Kryptowerten gezahlt haben
Sichern Sie die Transaktions-IDs und die Zieladressen jeder Zahlung, außerdem die Auszüge Ihrer Börse. Mit diesen Daten lässt sich die Spur der Coins in der Blockchain verfolgen. Ein Krypto-Tracing zeigt, bei welcher Börse die Werte angekommen sind; dort kann eine Sicherstellung beantragt werden, solange die Coins noch nicht weitergeleitet wurden.
Wenn sich nun jemand meldet, der Hilfe anbietet
Seien Sie vorsichtig, wenn ein Unbekannter Ihnen von sich aus anbietet, das Geld gegen Vorauszahlung zurückzuholen, oder sich als Behörde, Bank oder Kanzlei vorstellt. Nach Warnungen dieser Art sind solche Anrufe häufig. Woran Sie unseriöse Rückholer erkennen, zeigt der Beitrag zum Recovery Scam.
Woran Sie die echte Gesellschaft erkennen
Die FINMA nennt für die Genfer C4 First Conseil et Gestion de Patrimoines SA die Unternehmens-Identifikationsnummer CHE-191.040.347. Mit dieser Nummer lässt sich die Gesellschaft im Schweizer Handelsregister aufrufen, samt Sitz, Zweck und eingetragenen Personen. Vergleichen Sie diese Angaben mit allem, was Ihnen über c4-first[.]ch mitgeteilt wurde: Namen der Ansprechpartner, Telefonnummern, Bankverbindungen. Wollen Sie bei der echten Gesellschaft nachfragen, nutzen Sie ausschließlich Kontaktdaten aus dem Register, nie die von der Website oder aus E-Mails, die Sie erhalten haben.
Was die Warnung rechtlich bedeutet
Die FINMA nimmt Anbieter auf ihre Warnliste, wenn sie wegen möglicherweise unerlaubter Tätigkeit ermittelt und den Verdacht nicht weiter klären konnte, oder wenn ihre Untersuchungen eine erhebliche Gefährdung von Anlegern vermuten lassen. Ein Eintrag bedeutet nach ihrem eigenen Hinweis nicht zwangsläufig, dass eine Tätigkeit illegal ist, wohl aber, dass keine Bewilligung der FINMA vorliegt. In Deutschland braucht, wer gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen erbringt, eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG. Hintergründe dazu liefert der Ratgeber zur fehlenden Erlaubnis.
Gleichen Sie auch andere Namen aus Ihren Unterlagen mit der Übersicht der Warnungen ab. Oft tauchen dieselben Muster unter mehreren Domains auf.
Sie haben über c4-first[.]ch Geld angelegt? Schicken Sie mir Ihre Zahlungsbelege und die Korrespondenz – ich prüfe, wer Ihr Geld empfangen hat.

