ZinsCompass: BaFin-Warnung – was dahintersteckt

Die BaFin hat ZinsCompass als unerlaubt tätige Plattform identifiziert und eine offizielle Warnung herausgegeben. Deshalb steht fest: Die Betreiber offerieren auf der Plattform Krypto-Investment-Produkte ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis und ohne die nach Art. 60 MiCAR notwendige Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister. Folglich ist jede Entgegennahme von Anlegergeldern durch die Plattform in Deutschland rechtswidrig. Für alle Betroffenen ist die BaFin-Warnung somit der entscheidende Ausgangspunkt für die weiteren rechtlichen Schritte.

Wer nach der Plattform sucht, hat häufig selbst Kapital investiert und stößt auf Auszahlungsprobleme. Andere stoßen über Hinweise aus dem Bekanntenkreis auf den Namen. Deshalb erläutert dieser Beitrag, was die BaFin-Warnung konkret besagt, welche forensischen Ansätze zur Verfügung stehen und welche rechtlichen Schritte sich für Betroffene empfehlen.

Wovor warnt die BaFin zu ZinsCompass?

Die BaFin stellt in ihrer Verbrauchermitteilung fest, dass ZinsCompass ohne die nach deutschem Recht vorgeschriebenen Erlaubnisse operiert. Konkret fehlt die Banklizenz nach § 32 KWG für das erlaubnispflichtige Einlagengeschäft; außerdem fehlt die MiCAR-Zulassung nach Art. 60, die seit Dezember 2024 vollständig gilt. Deshalb ist die Entgegennahme von Anlegergeldern rechtswidrig, und Geschädigte können sich auf diese behördliche Feststellung in zivilrechtlichen Verfahren stützen.

Das bekannte Muster entspricht einem typischen Krypto-Investment-Betrug: Anlegerinnen und Anleger sehen im Kundenkonto Scheingewinne, während Auszahlungsanträge scheitern oder von der Zahlung weiterer Gebühren abhängig gemacht werden. Deshalb ist jede weitere Einzahlung nach Bekanntwerden der BaFin-Warnung mit erheblichem zusätzlichem Verlustrisiko verbunden.

Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu ZinsCompass?

Das vollständige Fehlen einer MiCAR-Zulassung bedeutet: Die Betreiber sind weder zur Verwahrung von Kundenmitteln nach Art. 70 MiCAR berechtigt noch zur Durchführung von Kryptowerte-Transfers unter Einhaltung der Travel Rule. Verstöße gegen die Travel Rule durch beteiligte Kryptobörsen können zudem eigenständige Schadensersatzansprüche begründen; insofern ist auch die Zahlungsroute über Börsen forensisch zu untersuchen.

Für deutsche Anlegerinnen und Anleger folgt aus dem fehlenden Rechtsgrund der Einzahlung ein Rückforderungsanspruch nach § 812 Abs. 1 BGB. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche gegen Zahlungsdienstleister und Banken in Betracht, sofern diese ihre Geldwäschepräventionspflichten nach § 25h KWG verletzt haben. Folglich gibt es in diesem Fall mehrere Haftungsebenen, die parallel geprüft werden sollten.

Was stellt die BaFin fest – und was nicht?

Die BaFin-Warnung dokumentiert die aufsichtsrechtlich relevante Tatsache der unerlaubten Tätigkeit. Sie ist ein behördlicher Akt, der in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren als Nachweis der Rechtswidrigkeit herangezogen werden kann; somit stärkt sie die Position der Geschädigten erheblich.

Was die BaFin jedoch nicht vornimmt: eine individuelle Berechnung des entstandenen Schadens, eine Rückforderungsmaßnahme oder eine strafrechtliche Bewertung. Ob im konkreten Fall ein Betrug nach § 263 StGB vorliegt, entscheiden allein Staatsanwaltschaft und Gerichte. Folglich ist die BaFin-Warnung der Startpunkt, nicht das Ende der rechtlichen Aufarbeitung.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei ZinsCompass?

Der zentrale Vorteil bei Krypto-Betrugsfällen liegt in der dauerhaften Dokumentation der Blockchain: Jede Transaktion ist unveränderlich gespeichert und damit rekonstruierbar. Über Blockchain-Forensik-Tools lassen sich Zahlungsflüsse von der Einzahlungsadresse bis zu Endadressen nachverfolgen; sobald Gelder auf einer lizenzierten Kryptobörse lokalisiert werden, kann dort ein Freezing Request eingereicht werden.

Deshalb ist Schnelligkeit entscheidend: Je früher forensische Maßnahmen eingeleitet werden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Gelder auf schwer erreichbare Adressen transferiert wurden. Außerdem empfiehlt sich die Sicherung aller Kommunikationsverläufe und Transaktionsnachweise als forensisches Ausgangsmaterial. Einen ausführlichen Leitfaden bietet die Übersicht zu Scam-Broker-Warnungen auf kryptoschaden.de; die technischen Hintergründe erläutert der Beitrag zur Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug auf anwalt.de.

Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu ZinsCompass?

Wer Kapital auf ZinsCompass eingesetzt hat, sollte zunächst alle Zugänge und Kommunikationsverläufe sichern, bevor Kontosperrungen eintreten. Keine weiteren Zahlungen leisten: Gebührenforderungen oder Aufforderungen zur Verifizierung durch zusätzliche Einzahlungen gehören zum typischen Betrugsschema und erhöhen den Schaden. Außerdem empfiehlt sich die Erstattung einer Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle oder beim LKA Cybercrime.

Anwaltliche Unterstützung ist zeitkritisch: Verjährungsfristen laufen ab Kenntnis des Schadens, und forensische Spuren auf der Blockchain sind zwar dauerhaft vorhanden, die Zurückverfolgung zu erreichbaren Konten jedoch zeitabhängig. Daher empfiehlt sich ein frühzeitiger Einstieg; einen Überblick zu den Rückforderungsoptionen bietet der Beitrag zur Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern auf anwalt.de.

Bei ZinsCompass stoppt die Auszahlung – oder es wird vorab eine Gebühr verlangt?

Wir sortieren Zivilklage, Strafanzeige mit Vermögensabschöpfung (§§ 73 ff. StGB) und Tracing der Empfänger-Wallets. Sie erhalten eine schriftliche Erstbewertung mit Realisierungseinschätzung und Schrittfolge.

Schildern Sie den Sachverhalt schriftlich – über das Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.

Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern