17 State Street liegt in Lower Manhattan, die Vorwahl 518 gehört zur Region um Albany: Diese Kombination nennt die FCA-Warnung vom 29.09.2026 zu Whitmore-Calloway Corporate Group und whitmore-calloway.com. Wer dort Geld verloren hat, fragt sich früher oder später: Kämpfe ich um das Geld, oder schreibe ich es wenigstens steuerlich ab?
Ihre Warnung zu Whitmore-Calloway Corporate Group hat die britische Financial Conduct Authority (FCA) am 29. September 2026 veröffentlicht und tags darauf aktualisiert. Laut FCA fehlt der Gruppe eine Zulassung. Denkbar sei, dass sie ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen erbringt oder bewirbt und sich an Kundschaft im Vereinigten Königreich wendet. Von Geschäften rät die FCA ab, sie warnt vor Betrug. Angegeben sind 17 State Street, New York, 10004, USA, und die Telefonnummer 5184342217.
FCA-Warnung zu Whitmore-Calloway Corporate Group: britische Aufsicht, New Yorker Adresse
Die FCA warnt vor Whitmore-Calloway Corporate Group, obwohl die Firma eine Anschrift in den USA angibt. Eine britische Zulassung hat sie nach der Warnung nicht. Kunden haben deshalb laut FCA weder Zugang zum Financial Ombudsman Service noch Schutz durch das FSCS. Die Adresse im Finanzviertel und eine Rufnummer aus dem Norden des Bundesstaats passen nicht recht zusammen. Das ist meine Beobachtung, keine Feststellung der FCA.
Zwei Wege nach dem Verlust
Nach einem Verlust stehen Sie vor zwei Wegen, die sich nicht gegenseitig ausschließen. Der eine führt zum Finanzamt, der andere zum Geld. Manche Betroffene neigen zum ersten, weil er ruhiger wirkt. Ich vergleiche beide nüchtern, damit Sie entscheiden können, womit Sie beginnen.
Weg eins: den Verlust in der Steuererklärung geltend machen
Dieser Weg ist unsicherer, als viele glauben. Das Finanzamt fragt, ob überhaupt eine Kapitalanlage bestand. Floss Ihr Geld nie in ein echtes Geschäft, sondern direkt zu den Betreibern, fehlt nach verbreiteter Auffassung der Bezug zu Einkünften. Dann bleibt der Verlust steuerlich ohne Wirkung. Als außergewöhnliche Belastung akzeptieren Finanzämter einen Betrugsschaden nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht.
Selbst wenn ein Verlust anerkannt wird, ist sein Wert begrenzt. Verluste aus Kapitalvermögen lassen sich nur mit Kapitalerträgen verrechnen, bei einem Steuersatz von rund 25 Prozent. Aus 10.000 Euro Schaden werden so im besten Fall etwa 2.500 Euro weniger Steuer, und das nur, wenn Sie in diesem oder späteren Jahren entsprechende Erträge haben. Klären Sie den Einzelfall mit einem Steuerberater.
Weg zwei: das Geld beim Empfänger zurückverlangen
Dieser Weg zielt auf den ganzen Betrag, nicht auf einen Bruchteil. Die New Yorker Adresse sagt wenig darüber, wohin Ihr Geld tatsächlich ging. Maßgeblich sind Empfängername, IBAN und Bank auf Ihrem Kontoauszug oder die Zieladresse Ihrer Krypto-Transaktion. Oft liegt das Empfängerkonto in einem ganz anderen Land als die angegebene Anschrift.
Beantragen Sie bei Ihrer Bank den Rückruf der Überweisung und prüfen Sie, ob sie bei einer auffälligen Zahlung hätte warnen sollen; Hintergründe stehen unter Bankenhaftung bei Kryptobetrug. Erstatten Sie Strafanzeige, damit Ermittler den Kontoinhaber feststellen können. Ging das Geld über die Grenze, beschreibt der Ratgeber Rückholung von Geld im Ausland die Möglichkeiten.
Worin sich die beiden Wege unterscheiden
Der größte Unterschied liegt in der Zeit. Für die Steuererklärung haben Sie Monate, für einen Bankrückruf oft nur Tage. Liegt Geld noch auf einem Empfängerkonto, lässt es sich sichern. Später ist es meist weitergeleitet. Der zweite Unterschied ist das mögliche Ergebnis: Der Steuerweg bringt höchstens einen Teil, die Rückforderung zielt auf alles.
Gemeinsam ist beiden die Beweislage. Kontoauszüge, Verträge, Chats und das Aktenzeichen der Strafanzeige brauchen Sie hier wie dort.
Wie beide Wege zusammenpassen
Beginnen Sie mit der Rückforderung und sichern Sie zugleich die Unterlagen für das Finanzamt. Wird später Geld zurückgeholt, nachdem Sie den Verlust steuerlich geltend gemacht haben, ist das in der Steuer zu berücksichtigen. Wer beide Wege sauber dokumentiert, behält den Überblick. Wer nur auf das Finanzamt setzt, verschenkt womöglich die Chance auf den Rest.
Ein dritter Weg, den Sie meiden sollten: Steuer an die Plattform
Verlangt Whitmore-Calloway Corporate Group oder ein angeblicher Vermittler vor einer Auszahlung eine „Steuer“, zahlen Sie nicht. Deutsche Steuern setzt das Finanzamt per Bescheid fest, keine Handelsplattform zieht sie ein. Warum diese Forderung so häufig ist, steht unter Steuern vor der Auszahlung.
Erlaubnis und erste Schritte
Wer Anlegern in Deutschland Finanzdienstleistungen anbietet, ist auf eine Erlaubnis der BaFin nach dem Kreditwesengesetz angewiesen; eine Adresse in New York ändert daran nichts. Zahlen Sie nichts mehr an whitmore-calloway.com. Rufen Sie Ihre Bank an, sichern Sie alle Belege und Gesprächsnotizen zur Nummer 5184342217 und erstatten Sie Strafanzeige.
Sie haben an Whitmore-Calloway Corporate Group gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

