Ventus Energy: BaFin-Abwicklung – was dahintersteckt

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 5. Mai 2026 der Ventus Energy Group OÜ angeordnet, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Das Unternehmen mit Sitz in Tallinn hatte deutschen Anlegern Darlehensverträge mit 16 bis 18 Prozent Rendite angeboten. Eine Bankerlaubnis nach § 32 KWG fehlte dabei vollständig. Betroffene sollten ihre Rechtsposition sofort prüfen lassen.

Die Maßnahme gegen Ventus Energy Group OÜ reiht sich in eine Serie aufsichtsrechtlicher Eingriffe gegen Plattformen ein, die im Baltikum tätig sind und dabei gezielt deutsche Anleger ansprechen. Bereits am 13. Mai 2026 meldete ventus-energy[.]com, deutsche Anleger könnten vorübergehend nicht investieren. Jedoch war der BaFin-Bescheid zu diesem Zeitpunkt bereits ergangen. Deshalb hatten Anleger, die danach noch einzahlten, keine belastbare Informationsgrundlage. Folglich ist die Kommunikation des Unternehmens als irreführend einzustufen.

Wovor warnt die BaFin bei Ventus Energy Group OÜ?

Die BaFin warnt davor, dass Ventus Energy Group OÜ Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG betrieben hat. Das Einlagengeschäft umfasst die Annahme unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums. Die Darlehensverträge des Unternehmens erfüllen diesen Tatbestand. Deshalb war die Bankerlaubnis nach § 32 KWG zwingend erforderlich. Somit ist die Abwicklungsanordnung nach § 37 Abs. 1 KWG rechtlich geboten.

Dabei ist die Abwicklungsanordnung sofort vollziehbar. Das bedeutet: Sie entfaltet Wirkung, auch wenn das Unternehmen Widerspruch einlegt. Außerdem bleibt das unerlaubte Betreiben nach § 54 KWG strafrechtlich relevant. Für die verantwortlichen Personen drohen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Folglich besteht neben der aufsichtsrechtlichen auch eine strafrechtliche Dimension.

Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu Ventus Energy?

Das Unternehmen verfügt über keine BaFin-Lizenz nach § 32 KWG. Zudem besteht kein EU-Passport einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde, der für Deutschland gelten würde. Deshalb fehlt die vollständige regulatorische Grundlage für die deutschen Vertriebsaktivitäten. Somit haben Anleger Gelder auf Basis nicht genehmigter Vertragsstrukturen ausgereicht. Außerdem sind Einlagen bei unlizenzierten Anbietern nicht durch staatliche Einlagensicherung geschützt.

Dennoch bleiben zivilrechtliche Verträge in ihrem Bestand zunächst unberührt. Die Abwicklungsanordnung schafft jedoch eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Rückzahlung. Darüber hinaus entfaltet die erzwungene Abwicklung konkrete Rückforderungsansprüche für Anleger. Deshalb sollte jeder betroffene Anleger seine Forderung aktiv anmelden. Folglich empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung, um keine Fristen zu versäumen.

Was stellt die Behörde fest – und was nicht?

Die BaFin stellt fest, dass der Anbieter ohne § 32 KWG-Erlaubnis Einlagengeschäft betrieben hat. Außerdem ordnet sie die sofortige Einstellung und Abwicklung an. Der Bescheid ist sofort vollziehbar. Jedoch trifft die BaFin keine Aussage dazu, ob ein vorsätzlicher Betrug vorliegt. Diese Frage liegt bei der Staatsanwaltschaft.

Deshalb ist für betroffene Anleger die Unterscheidung wichtig. Die aufsichtsrechtliche Warnung beweist das Fehlen der Erlaubnis. Sie beweist jedoch nicht automatisch eine betrügerische Absicht. Dennoch ist die Grenze zur strafrechtlichen Relevanz dünn. Somit empfiehlt sich die parallele Erstattung einer Strafanzeige, um alle Optionen offenzuhalten.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei Ventus Energy?

Betroffene Anleger sollten sämtliche Vertragsunterlagen und Kontoauszüge sofort sichern. Zudem ist die gesamte Kommunikation mit ventus-energy[.]com zu dokumentieren. Diese Unterlagen sind die Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche und eine Strafanzeige. Darüber hinaus empfiehlt sich eine frühzeitige Forderungsanmeldung im Abwicklungsverfahren. Außerdem ist der Antrag auf Sicherungsmaßnahmen nach § 111e StPO zu prüfen, sofern strafrechtliche Anhaltspunkte vorliegen.

Informationen zu Beweissicherung und Zahlungsanalyse bei unerlaubt tätigen Anbietern finden sich in der Übersicht auf kryptoschaden.de. Weitergehende Hintergründe zur forensischen Aufarbeitung bietet der Beitrag Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug auf anwalt.de. Deshalb empfiehlt es sich, diese Ressourcen frühzeitig zu nutzen. Folglich lässt sich die Beweislage vor einem Verfahren deutlich verbessern.

Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu Ventus Energy?

Anleger sollten zunächst prüfen, ob der Anbieter eine Rückzahlungsankündigung übermittelt hat. Zudem empfiehlt sich die aktive Geltendmachung eigener Rückforderungsansprüche. Dabei sollten sie sich nicht allein auf die behördlich angeordnete Abwicklung verlassen. Denn Abwicklungsverfahren ohne Insolvenz können langwierig sein. Deshalb stärkt die eigenständige zivilrechtliche Durchsetzung die Rechtsposition.

Außerdem sollten Anleger keine weiteren Zahlungen an das Unternehmen leisten — auch nicht unter dem Vorwand fälliger Freigabe- oder Bearbeitungsgebühren. Informationen zu den Rückforderungsmöglichkeiten bei Anbietern ohne Erlaubnis bietet der Beitrag Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern auf anwalt.de. Somit stehen effektive Wege zur Verfügung, den Schaden zu begrenzen. Folglich empfiehlt sich zügiges Handeln.

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Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern