UK Property (Digital Assets) Act 2025: Freezing Order für Krypto-Geschädigte
Der UK Property (Digital Assets etc) Act 2025 schafft mit dem Royal Assent vom 2. Dezember 2025 die dritte Sachkategorie im englischen Privatvermögensrecht und verändert die Ausgangslage für deutsche Krypto-Geschädigte, deren Vermögenswerte auf britischen Plattformen liegen, grundlegend. Proprietary Injunction, Worldwide Freezing Order, Norwich Pharmacal Order und Bankers Trust Order stehen nun auf einem gesetzlich bestätigten Fundament — und UK-Gerichte entwickeln sich zu einem zentralen Instrument grenzüberschreitender Krypto-Recovery.
Für deutsche Anleger, die Opfer eines Kryptobetrugs wurden und deren Gelder auf Plattformen wie Coinbase UK, Bitstamp UK oder über Binance-Strukturen mit UK-Bezug geflossen sind, bedeutet das neue Gesetz: Die bislang auf Richterrecht gestützte Rechtsposition ist nun parlamentarisch kodifiziert. Das senkt die Hürden für einstweiligen Rechtsschutz und erleichtert die Rückverfolgung von Vermögenswerten erheblich. England und Wales gehören zu den ersten Jurisdiktionen weltweit, die Krypto-Assets ausdrücklich als Eigentumsgegenstand im Gesetz verankert haben — und das eröffnet für EU-Bürger mit UK-verbundenen Schäden ein durchsetzungsstarkes Rechtssystem.
Was regelt der UK Property (Digital Assets etc) Act 2025 konkret?
Der Act kodifiziert in einem einzigen Kernsatz, was englische Gerichte seit 2019 schrittweise entwickelt hatten: Ein digitales oder elektronisches Ding wird nicht schon deshalb als Objekt von Eigentumsrechten ausgeschlossen, weil es weder ein „thing in possession“ noch ein „thing in action“ ist. Damit entsteht eine dritte Kategorie persönlicher Eigentumsrechte, die Krypto-Token, NFTs und vergleichbare Vermögenswerte einschließt.
Die Law Commission hatte in ihrem Bericht von Juni 2023 festgestellt, dass digitale Assets wie Krypto-Token und Non-Fungible Tokens zwar als Eigentum anerkannt werden sollten, sich aber von physischen Gütern und rechtsbasierten Assets wie Schuldforderungen und Wertpapieren fundamental unterscheiden. Sie passten deshalb nicht in die zwei herkömmlichen Kategorien des englischen Privatrechts. Im Juli 2024 legte die Commission einen Gesetzesentwurf vor, den das Parlament fast unverändert übernahm. Mit dem Royal Assent am 2. Dezember 2025 trat das Gesetz unmittelbar in Kraft.
Das englische Privatvermögensrecht kannte bis dahin zwei Kategorien:
- Thing in possession: Körperliche, bewegliche und sichtbare Güter wie Bargeld oder Edelmetalle.
- Thing in action: Rechte, die nur durch gerichtliche Klage durchgesetzt werden können, zum Beispiel Schuldforderungen, Aktien oder Vertragsrechte.
- Third category / dritte Kategorie: Digitale oder elektronische Dinge, die keiner der beiden vorigen Kategorien zuzuordnen sind, aber Eigenschaftskriterien des Eigentumsrechts erfüllen: definierbar, von Dritten identifizierbar, von Dritten in Beschlag nehmbar und mit einem gewissen Bestandsgrad ausgestattet.
Das Gesetz definiert selbst nicht, welche konkreten Assets der dritten Kategorie angehören. Die Weiterentwicklung dieser Kategorie bleibt den Gerichten überlassen — eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung, um technologische Entwicklungen flexibel zu erfassen. Das Parlament hat in den Explanatory Notes ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Act die Unsicherheit beseitigt, die aus dem Präzedenzfall Colonial Bank v Whinney resultierte, in dem festgehalten wurde, alle persönlichen Güter seien entweder in possession oder in action. Für Krypto-Token existiert bereits eine substanzielle Fallrechtsbasis aus Entscheidungen wie AA v Persons Unknown [2019] EWHC 3556 (Comm), Osbourne v Persons Unknown [2022] und Tulip v Bitcoin Association [2023] EWCA Civ 83, die das neue Gesetz nun parlamentarisch absichert. Um als Eigentum anerkannt zu werden, hat ein digitales Asset weiterhin vier Kriterien zu erfüllen: Es ist definierbar, von Dritten identifizierbar, von Dritten in Beschlag nehmbar und besitzt einen gewissen Bestandsgrad.
Welche Vorklärungs- und Sicherungsmaßnahmen stehen deutschen Geschädigten nun offen?
Mit der gesetzlichen Bestätigung des Eigentumscharakters von Krypto-Assets lassen sich im englischen Verfahrensrecht vier zentrale Instrumente wesentlich sicherer und schneller einsetzen: die Proprietary Injunction, die Worldwide Freezing Order, die Norwich Pharmacal Order gegen Dritte sowie die Bankers Trust Order zur Asset-Rückverfolgung. Alle vier standen zwar schon auf richterrechtlicher Grundlage zur Verfügung, aber die gesetzliche Verankerung beseitigt residuelle Unsicherheiten.
In der Praxis sind diese Instrumente für EU-Bürger zugänglich: Englische Gerichte übernehmen Zuständigkeit, wenn entweder die Plattform ihren Sitz in England und Wales hat, Vermögenswerte dort gehalten werden oder ein UK-Nexus anderweitig besteht. Coinbase Europe hat zwar seinen EU-Sitz in Irland, betreibt aber mit Coinbase UK Ltd eine FCA-regulierte Tochtergesellschaft in England — ein ausreichender Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit des High Court of England and Wales. Die Stärke des englischen Systems liegt in der Kombination: Erfahrene Judges im Commercial Court und der Chancery Division kennen Krypto-Sachverhalte, die Verfahrensregeln sind auf Eilrechtsschutz ausgelegt, und die Kooperationsbereitschaft der UK-regulierten Exchanges mit Gerichtsbeschlüssen ist vergleichsweise hoch.
Wie funktioniert die Proprietary Injunction bei Krypto-Betrug?
Die Proprietary Injunction ist ein einstweiliges Verbot, mit dem das Gericht die Verfügung über bestimmte Vermögenswerte untersagt, weil der Antragsteller ein eigentumsrechtliches Recht an diesen Assets geltend macht. Im Krypto-Kontext zielt sie darauf ab, die gestohlenen Token oder ihre rückverfolgbaren Erlöse bei der Exchange oder im Wallet einzufrieren, bis die Hauptsache entschieden ist. Sie setzt voraus, dass der Antragsteller die konkreten Assets mittels Blockchain-Tracing identifiziert hat.
„I am satisfied for the purpose of granting an interim injunction in the form of an interim proprietary injunction that crypto currencies are a form of property capable of being the subject of a proprietary injunction.“ — Mr Justice Bryan, AA v Persons Unknown [2019] EWHC 3556 (Comm)
Diese Entscheidung aus dem Jahr 2019 war wegweisend: Sie bejahte den Eigentumscharakter von Bitcoin explizit und ermöglichte erstmals die Proprietary Injunction ohne parlamentarische Grundlage. Seither folgten zahlreiche Entscheidungen in dieselbe Richtung, darunter Osbourne v Persons Unknown [2022] EWHC 1021 (Comm), in dem das Gericht für NFTs denselben Schluss zog. Der Property (Digital Assets etc) Act 2025 kodifiziert diese Entwicklung und beseitigt die theoretisch verbliebene Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung durch einen übergeordneten englischen Gerichthof.
Für deutsche Geschädigte ist die Proprietary Injunction besonders dann geeignet, wenn das Blockchain-Tracing die Zieladresse der gestohlenen Krypto auf einem bei einer UK-Exchange verwahrten Account identifiziert hat. Der Antrag kann ohne vorherige Anhörung der Gegenseite (ex parte, d.h. ohne Notice) beim Commercial Court oder der Chancery Division des High Court gestellt werden — bei entsprechender Dringlichkeit innerhalb weniger Tage. Dabei kommt dem Antragsteller eine erhöhte Darlegungslast zu: Er trägt sämtliche Umstände vor, auch jene, die gegen den Erlass sprechen könnten (full and frank disclosure).
Was ist eine Worldwide Freezing Order und wann greift sie bei Kryptobetrug?
Die Worldwide Freezing Order untersagt dem Schuldner global die Verfügung über sein Vermögen bis zu einem bestimmten Maximalbetrag, sofern der Antragsteller ein durchsetzbares Recht nachweist und eine reale Gefahr der Vermögensverschleierung darlegt. Im Krypto-Bereich ist diese Gefahr in der Regel besonders evident, da Token innerhalb von Sekunden und ohne geographische Grenzen transferiert werden können.
| Instrument | Zweck | Typischer Anknüpfungspunkt | Besonderheit bei Krypto |
|---|---|---|---|
| Proprietary Injunction | Einfrieren spezifischer, identifizierter Assets | Eigentumsrecht des Antragstellers an konkreten Token | Setzt Blockchain-Tracing voraus |
| Worldwide Freezing Order | Globales Verfügungsverbot auf gesamtes Schuldnervermögen | Durchsetzbares Recht und Verschleierungsgefahr | Hohe Hürde, aber weit reichende Wirkung |
| Norwich Pharmacal Order | Identifizierung des Täters über Dritte | Dritter in Wrongdoing verwickelt, z.B. Exchange | KYC-Daten, E-Mail, IP-Adressen |
| Bankers Trust Order | Asset-Rückverfolgung bei klarem Betrugsfall | Starke Betrugsevidenz und Tracing-Bericht | Disclosure auch gegen Dritte (Exchanges) |
Die WFO ist in kombinierten Antragsverfahren besonders wirksam: Der Commercial Court erteilte bereits in mehreren Krypto-Fällen gleichzeitig eine WFO, eine Proprietary Injunction und eine Bankers Trust Order. Entscheidungen wie XY v Persons Unknown (1) Binance Holdings Ltd (2) Huobi Global Limited (3) zeigen, dass englische Gerichte dieses Instrumentarium auch gegen im Ausland ansässige Exchanges einsetzen — sofern ein UK-Nexus nachgewiesen werden kann. Für die Erteilung der WFO reicht im Regelfall eine auf prima facie-Niveau glaubhaft gemachte Forderung in Verbindung mit dem Nachweis der Flüchtigkeitsgefahr des Vermögens.
Norwich Pharmacal Order und Bankers Trust Order: Was erzwingen sie von UK-Plattformen?
Die Norwich Pharmacal Order verpflichtet einen unschuldig in die Rechtsverletzung verwickelten Dritten — typischerweise eine Krypto-Exchange — zur Herausgabe von Informationen, die die Identifizierung des Täters ermöglichen. Die Bankers Trust Order zielt auf die Rückverfolgung missbräuchlich verwendeter Vermögenswerte und ist bei klarem Betrugsnachweis einsetzbar. Beide Instrumente können kombiniert in einem Antrag geltend gemacht werden.
Im Krypto-Kontext erlauben beide Instrumente gegenüber UK-Plattformen die Anordnung zur Offenlegung folgender Daten:
- Namen und Kontodaten der betreffenden Wallet-Inhaber
- E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen aus KYC-Unterlagen
- Kontostand und Transaktionshistorie der identifizierten Wallets
- Informationen über weitergeleitete Transfers auf andere Accounts
- Erklärungen der Exchange, was mit den Krypto-Mitteln geschehen ist
Für Coinbase UK Ltd als FCA-reguliertes Unternehmen mit englischem Sitz besteht eine direkte Anknüpfung an die Jurisdiktion des High Court of England and Wales. Ähnliches gilt für Bitstamp UK Limited. Bei Binance ist die Lage komplexer, da Binance Holdings Ltd auf den Cayman Islands registriert ist — jedoch haben englische Gerichte in mehreren Verfahren (Fetch.ai Ltd v Persons Unknown, Piroozzadeh v Persons Unknown [2023] EWHC 1024 (Ch)) Bankers Trust Orders auch gegen Binance erlassen, wenn UK-Tochtergesellschaften in die Transaktion involviert waren oder die Kundenvertragskonditionen die Datenweitergabe an Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich erlauben.
Seit Oktober 2022 enthält Practice Direction 6B der Civil Procedure Rules einen neuen Gateway (Paragraph 3.1(25)), der ausdrücklich die grenzüberschreitende Zustellung von Norwich Pharmacal Orders und Bankers Trust Orders regelt. Dieser Gateway erfasst Anträge auf Offenlegung zur Identifizierung von Beklagten oder zur Lokalisierung von Vermögenswerten des Antragstellers — und vereinfacht damit die extraterritoriale Durchsetzung erheblich. Für deutsche Geschädigte bedeutet das: Die Zustellung an eine UK-basierte Exchange erfolgt im Inland ohne den Umweg über das Haager Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken.
Welche Auswirkungen hat der Act auf die rechtliche Stellung von Krypto-Assets im deutschen Recht?
Das englische Gesetz hat keine unmittelbare Wirkung im deutschen Recht. Allerdings ist es mittelbar relevant: Bei grenzüberschreitenden Krypto-Sachverhalten, bei denen eine Partei in Deutschland sitzt und Vermögenswerte in UK-Custody verwahrt werden, stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Recht. Für eigentumsrechtliche Aspekte von Krypto-Transfers orientieren sich die Gerichte traditionell am Sitz der Plattform oder — bei dezentralen Assets — am Ort des Private Keys.
Im deutschen Recht existiert mit dem eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere) eine Grundlage für tokenisierte Wertpapiere, aber keine allgemeine gesetzliche Anerkennungsnorm für Krypto-Token als Eigentum vergleichbar dem englischen Act. Das BGH-Urteil vom 26. Januar 2024 (Az. I ZR 122/22) berührt einen verwandten Bereich, ohne die eigentumsrechtliche Grundfrage für Krypto-Token abschließend zu klären. Für deutsche Geschädigte bedeutet das: UK-Gerichte bieten aktuell die kodifiziert stärkere Rechtsposition — und die Praxis zeigt, dass englische Urteile und Disclosure Orders de facto von UK-Plattformen respektiert werden, auch wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Relevant ist dabei auch, dass englische Gerichte in Krypto-Streitigkeiten eine gefestigte Erfahrung aufgebaut haben, die deutschen Zivilgerichten in dieser Form noch fehlt: Die Zahl der veröffentlichten englischen Entscheidungen zu Proprietary Injunctions und Norwich Pharmacal Orders gegen Krypto-Exchanges übersteigt bei Weitem die vergleichbare deutsche Fallrechtsbasis.
Im europäischen Kontext bietet die Verordnung (EU) 655/2014 (EAPO — Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung) ein weiteres Sicherungsinstrument, das jedoch auf Bankkonten beschränkt ist. Für Krypto-Assets auf Exchange-Wallets ist die EAPO nicht unmittelbar einschlägig. MiCAR (VO 2023/1114) schafft durch die Zulassungspflicht für Crypto-Asset Service Provider (CASPs) verbesserte Bedingungen für Behörden, gegen regulierte Plattformen vorzugehen — ersetzt aber nicht den zivilrechtlichen Anspruch des Einzelnen. Zusätzlich schaffen AMLR (VO 2024/1624) und TFR II (VO 2023/1113) Compliance-Verpflichtungen, die Ermittlungsbehörden und Gerichten den Zugang zu Transaktionsdaten erleichtern.
Wie bereiten deutsche Geschädigte einen UK-Antrag vor?
Die Einleitung eines einstweiligen Verfahrens beim High Court of England and Wales setzt eine sorgfältige Vorbereitung voraus. Neben dem Nachweis des eigentumsrechtlichen Anspruchs und der Dringlichkeit sind UK-Verfahrensbesonderheiten zu beachten, die sich von deutschen Eilverfahren erheblich unterscheiden.
Die folgenden Schritte sind in der Regel erforderlich:
- Blockchain-Tracing durch spezialisiertes Forensikunternehmen: Zunächst ist nachzuweisen, dass die gestohlenen Mittel auf einem bei einer UK-verknüpften Exchange verwahrten Wallet angekommen sind. Forensikunternehmen wie Chainalysis oder Elliptic erstellen belastbare Tracing-Berichte, die als Beweisgrundlage für den Antrag dienen. Ohne einen solchen Bericht ist ein Ex-parte-Antrag in der Regel nicht aussichtsreich.
- Auswahl der richtigen Klageform: Je nach Sachlage kombiniert der Antrag eine Proprietary Injunction (bei identifizierten Assets), eine Norwich Pharmacal Order gegen die Exchange (zur Täteridentifizierung) und ggf. eine Bankers Trust Order (zur weitergehenden Rückverfolgung). In dringenden Fällen erfolgt der Antrag ex parte ohne vorherige Benachrichtigung der Gegenseite.
- Nachweis des UK-Nexus: Das Gericht prüft, ob ein ausreichender Anknüpfungspunkt zu England und Wales besteht. Bei FCA-regulierten Exchanges wie Coinbase UK Ltd oder Bitstamp UK Ltd ist dieser in der Regel gegeben. Bei Offshore-Strukturen wie Binance Holdings Ltd ist der Nachweis aufwändiger, aber nicht ausgeschlossen, wenn UK-Tochtergesellschaften oder UK-Kundendaten beteiligt sind.
- Vollständige und offene Darlegung (Full and Frank Disclosure): Bei Ex-parte-Anträgen besteht eine erhöhte Offenbarungspflicht; der Antragsteller ist verpflichtet, dem Gericht auch nachteilige Umstände mitzuteilen. Verstöße führen — wie in Piroozzadeh v Persons Unknown [2023] EWHC 1024 (Ch) — zur Aufhebung der Injunction.
- Cross-Undertaking in Damages: Jeder Antragsteller übernimmt eine Schadensersatzverpflichtung für den Fall, dass sich die einstweilige Verfügung im Hauptsacheverfahren als unzulässig erweist. Dies setzt in der Regel die Stellung einer Sicherheitsleistung voraus.
- Einschaltung eines English Solicitor: UK-Gerichtsverfahren erfordern einen in England und Wales zugelassenen Rechtsanwalt. Deutsche Anwälte ohne UK-Zulassung können beratend tätig sein, jedoch nicht als Bevollmächtigte vor englischen Gerichten auftreten.
- Parallele Strafanzeige in Deutschland: Eine Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft sichert parallele Ermittlungsmaßnahmen und kann zusätzliche Beschlagnahmen im Rahmen der RL 2014/42/EU über Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten auslösen. Die Kombination beider Wege erhöht den Druck auf die involvierten Plattformen.
- Dokumentation der Schadenshöhe: Transaktionsbelege, Wallet-Adressen, Kommunikation mit den Tätern und Beweis der Eigentumsübertragung — etwa Zahlung von der eigenen Wallet oder vom Exchange-Account — sind zwingend als Beweismittel zu sichern.
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Praktische Relevanz bei Coinbase UK, Bitstamp UK und Binance
Die drei meistgenutzten Plattformen mit UK-Bezug weisen unterschiedliche Zuständigkeitsprofile auf, die die Strategie eines UK-Antrags beeinflussen. Entscheidend ist in jedem Fall, bei welcher rechtlichen Entität der geschädigte Nutzer einen Account geführt hat oder über welche UK-Entität die streitgegenständlichen Transaktionen abgewickelt wurden.
Coinbase UK Ltd ist bei der FCA unter Referenz 902041 registriert und betreibt in England und Wales eine eigenständige Rechtsperson. Die Jurisdiktion des High Court ist hier unmittelbar gegeben. Englische Gerichte haben in vergleichbaren irischen Verfahren (Skehan v Persons Unknown) gegenüber Coinbase Europe Limited bereits Norwich Pharmacal Orders erlassen und KYC-Daten innerhalb weniger Tage erhalten. Für UK-Fälle ist dieser Weg mit der Zuständigkeit des High Court of England and Wales noch direkter und zügiger.
Bitstamp UK Ltd ist ebenfalls FCA-reguliert und hat seinen UK-Sitz in London. Die Exchange kooperiert erfahrungsgemäß mit gerichtlich angeordneten Offenlegungsersuchen. Der Anknüpfungspunkt ist bei Bitstamp UK in der Regel unproblematisch, sofern der geschädigte Nutzer einen Account bei der UK-Entität geführt hat oder die gestohlenen Mittel nachweislich über UK-Wallets der Plattform geflossen sind.
Binance präsentiert eine komplexere Struktur: Die Muttergesellschaft Binance Holdings Ltd ist auf den Cayman Islands registriert. Gleichwohl haben englische Gerichte in den Verfahren Fetch.ai v Persons Unknown und Ion Science v Persons Unknown (Commercial Court, 21. Dezember 2020) Bankers Trust Orders gegen Binance erlassen — gestützt auf die Tatsache, dass Binance UK-Nutzerdaten verwaltet und die Vertragskonditionen eine Datenweitergabe an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte ausdrücklich vorsehen. Ob eine Binance-bezogene NPO oder Bankers Trust Order in einem neuen Fall erfolgreich ist, bleibt eine Einzelfallfrage. In Verbindung mit dem Property (Digital Assets etc) Act 2025 ist die argumentative Basis für einen solchen Antrag gestärkt, weil die Eigentumsstellung des Geschädigten an den gestohlenen Token nun gesetzlich bestätigt ist.
Wann lohnt der UK-Weg für deutsche Geschädigte?
Der UK-Weg bietet sich an, wenn mindestens einer der folgenden Faktoren vorliegt: Die gestohlenen Krypto-Assets sind auf einer FCA-regulierten Exchange nachweisbar, der Schadensbetrag rechtfertigt die Verfahrenskosten des englischen Rechtswegs, und das Blockchain-Tracing lässt sich durch ein belastbares Sachverständigengutachten belegen.
Als grobe Orientierung gilt: Im Einzelfall kann schon ein Schaden im gehobenen vierstelligen GBP-Bereich die Einleitung eines UK-Verfahrens rechtfertigen, wenn das Tracing eindeutig auf ein FCA-reguliertes Exchange-Konto zeigt und ein Ex-parte-Antrag zeitnah gestellt wird. Je früher nach dem Betrug gehandelt wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Assets noch auf dem identifizierten Account vorhanden sind — oder ihre rückverfolgbaren Erlöse zumindest mit einem Bankers Trust-Antrag lokalisiert werden können. Wer zu lange wartet, riskiert, dass die Gelder bereits mehrfach weitertransferiert und in dezentralen Wallets oder auf Offshore-Exchanges nicht mehr erreichbar sind.
Für Fälle unterhalb dieser Schwelle oder bei dezentralen, nicht rückverfolgbaren Assets bieten sich alternativ Strafanzeigen in Deutschland (§ 263 StGB, § 265a StGB) und — falls die Plattform in der EU reguliert ist — Beschwerden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde unter der MiCAR-Regulierung an. Die AMLR (VO 2024/1624) und TFR II (VO 2023/1113) schaffen zusätzliche Compliance-Verpflichtungen, die Ermittlungsbehörden den Zugang zu Transaktionsdaten erleichtern. Der Property (Digital Assets etc) Act 2025 ist nicht das Ende einer Rechtsentwicklung, sondern ihr vorläufiger Höhepunkt — und er richtet das Scheinwerferlicht auf England und Wales als bevorzugte Jurisdiktion für grenzüberschreitende Krypto-Recovery. In der Praxis bewähren sich gestufte Verfahren: zuerst proprietary injunction, danach Disclosure und erst dann die Vollstreckung des englischen Titels in Deutschland über das Haager Übereinkommen 2019.
Quellen und weiterführende Informationen
- Law Commission: The Property (Digital Assets etc) Act 2025 has received Royal Assent
- Dechert OnPoint: UK Among First Countries to Recognize Cryptocurrency as Personal Property (Dezember 2025)
- Clyde & Co: The Property (Digital Assets etc) Act 2025 — What it means for crypto assets
- Littleton Chambers: Cryptoassets — Obtaining English Freezing and Proprietary Injunctions in relation to Cyberfraud
- LEXLAW: Beyond Norwich Pharmacal — Crypto Fraud Legal Remedies 2025
- Harneys: Identifying wrongdoers in the crypto space — Norwich Pharmacal und Bankers Trust Order
- UK Legislation: Property (Digital Assets etc) Act 2025 — Volltext
Verfasst von Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M. · REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart · Fachgebiete Bank- und Kapitalmarktrecht, Cybercrime, Asset Recovery, eWpG, MiCAR.