UK Crypto Wallet Freezing Order: Grenzen für Krypto-Service-Provider-Bezug
Die UK Crypto Wallet Freezing Order (CWFO) gilt seit April 2024 als neues Instrument des britischen Strafrechts zur Einfrierung von Kryptowerten — doch ihre Reichweite ist enger, als der Begriff vermuten lässt. Geschädigte, deren Kryptowerte noch bei einem UK-basierten oder UK-verbundenen Krypto-Dienstleister gehalten werden, können von diesem Instrument profitieren. Wer dagegen Opfer eines Betrugs wurde, bei dem die Täter die Werte auf Offshore-Exchanges ohne UK-Bezug oder in Self-Custody-Wallets transferiert haben, stößt unmittelbar an die gesetzlichen Grenzen des Proceeds of Crime Act 2002 in seiner durch den Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 novellierten Fassung. Dieser Artikel analysiert Tatbestandsvoraussetzungen, strukturelle Beschränkungen und zivilrechtliche Alternativen — mit besonderem Blick auf die Situation deutscher Geschädigter.
Seit der ersten öffentlich bekanntgewordenen Anwendung einer CWFO durch die Serious Fraud Office (SFO) im Juli 2025 — Einfrierung von Kryptowerten im Wert von rund £11.000 im Rahmen der Ermittlungen zur insolventen Broadcast-Gesellschaft Arena TV Limited — wächst das Interesse an diesem Instrument erheblich. Arena TV soll zum Zeitpunkt der Insolvenz im November 2021 Schulden von rund £280 Mio. angehäuft haben; die Relation zwischen dieser Summe und dem eingefrorenen Betrag veranschaulicht die praktischen Grenzen der CWFO anschaulich. Gleichwohl ist die CWFO ein wichtiger Baustein in einem sich rasch fortentwickelnden Rechtsbereich, der durch den ECCTA 2023, die Property (Digital Assets etc) Act 2025 und das wachsende Fallrechtscorpus englischer Gerichte stetig weiterentwickelt wird. Daneben hat der Forum Chambers Case vom 31. Oktober 2025 gezeigt, dass zivilrechtliche Worldwide Freezing Injunctions dort einspringen, wo die CWFO strukturell nicht greift — und dass englische Gerichte auch bei prozessualen Schwierigkeiten pragmatisch zugunsten von Betrugsopfern entscheiden.
Was ist eine UK Crypto Wallet Freezing Order und seit wann gilt sie?
Eine Crypto Wallet Freezing Order ist eine strafprozessuale Maßnahme, mit der britische Strafverfolgungsbehörden Kryptowerte bei einem UK-verbundenen Krypto-Dienstleister einfrieren lassen können. Die CWFO wurde durch den Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 (ECCTA 2023) in Teil 5 des Proceeds of Crime Act 2002 (POCA) eingefügt und ist seit April 2024 operativ anwendbar. Antragsberechtigt sind sämtliche britischen Strafverfolgungsbehörden (Law Enforcement Agencies — LEAs), also SFO, National Crime Agency (NCA), Financial Conduct Authority (FCA), HMRC sowie alle Polizeibehörden in England und Wales.
Das Instrument wurde konzeptionell nach dem Vorbild der Account Freezing Order (AFO) gestaltet, die der Criminal Finances Act 2017 für Bankkonten eingeführt hatte. Die AFO hatte die POCA-Werkzeuge erheblich erweitert, indem sie Bankguthaben auf dieselbe Ebene wie Bargeld stellte und Einfrierungen durch Antrag beim Magistrates‘ Court auf einem vergleichsweise niedrigen Verdachtsstandard ermöglichte. Die Erkenntnis, dass Kryptowerte ein vergleichbares — wenn nicht höheres — Missbrauchspotenzial aufweisen, führte zur Übertragung dieses Modells auf die Kryptosphäre.
Für die Anwendung der CWFO sind folgende Begriffe aus dem POCA 2002 (n.F.) maßgeblich:
- Cryptoasset: Jede kryptografisch gesicherte digitale Wertdarstellung oder vertragliche Rechte, die auf einer Form von Distributed-Ledger-Technologie basiert und elektronisch übertragen, gespeichert oder gehandelt werden kann. Die Definition erfasst sowohl fungible Token (Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether) als auch Non-Fungible Token (NFTs).
- Crypto-wallet: Jede Software, Hardware oder sonstiger physischer Gegenstand (oder eine Kombination davon), der zur Aufbewahrung des kryptografischen Private Key dient, mit dem auf Kryptowerte zugegriffen werden kann.
- Crypto-service provider: Entweder ein Kryptowährungsbörsen-Anbieter (Cryptoasset Exchange Provider), der den Tausch von Kryptowerten gegen Fiat-Währungen oder andere Kryptowerte ermöglicht, oder ein Verwahrungsdienstleister (Custodian Wallet Provider), der Kryptowerte oder Private Keys für Dritte verwahrt und administriert.
- UK-connected: Ein Anbieter gilt als UK-verbunden, wenn er seinen eingetragenen Sitz oder seine Hauptniederlassung im Vereinigten Königreich hat oder wenn er kundenbezogene Daten im UK vorhält. Dienste wie Coinbase UK, eToro oder Gemini UK erfüllen dieses Kriterium; reine Offshore-Plattformen ohne britische Registrierung oder Datenspeicherung im UK hingegen nicht.
Welche gesetzlichen Voraussetzungen gelten für die Erteilung einer CWFO?
Für die Erteilung einer CWFO durch den Magistrates‘ Court sind zwei Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen: Erstens, dass die antragstellende Strafverfolgungsbehörde reasonable grounds to suspect hat — das heißt begründete tatsächliche Anhaltspunkte —, dass die Kryptowerte entweder recoverable property (Vermögen, das aus rechtswidrigem Verhalten erlangt wurde) darstellen oder für unlawful conduct bestimmt sind. Zweitens, dass der Krypto-Dienstleister, bei dem die Werte gehalten werden, UK-connected im gesetzlichen Sinne ist.
Das Erfordernis des „reasonable grounds to suspect“ stellt einen deutlich niedrigeren Maßstab dar als der zivilrechtliche Standard des „balance of probabilities“ oder gar der strafrechtliche Standard „beyond reasonable doubt“. Die Strafverfolgungsbehörde ist in diesem Stadium nicht gehalten, den vollen Beweis für die rechtswidrige Herkunft der Vermögenswerte zu erbringen. Ausreichend ist vielmehr eine belastbare tatsächliche Grundlage — etwa in Form von Blockchain-Tracing-Berichten, Kontoauszügen oder Aussagen von Geschädigten —, die den Verdacht begründet. Diese Niederschwelligkeit ist intendiert, um eine rasche Einfrierung vor einer Dissipation der Kryptowerte zu ermöglichen.
In einem nachgelagerten Verfahren — das auf notice (also mit Kenntnis des Betroffenen) geführt wird — kann das Gericht eine Crypto-Wallet Forfeiture Order erlassen, wenn es auf dem zivilrechtlichen Standard des balance of probabilities überzeugt ist, dass die Kryptowerte recoverable property darstellen oder für unlawful conduct bestimmt sind. Diese Forfeiture Order verpflichtet den Krypto-Dienstleister, die eingefrorenen Werte an die zuständige Strafverfolgungsbehörde zu übertragen. Das zweistufige Verfahren — zunächst ex-parte-Einfrierung, dann inter-partes-Einziehungsverfahren — entspricht dem bewährten Modell der Account Freezing Order.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Kryptowerten und klassischen Vermögenswerten liegt in der technischen Besonderheit der Blockchain: Während Banken gerichtliche Anordnungen befolgen und Guthaben auf Anordnung hin einfrieren oder überweisen können, reagiert die Blockchain ausschließlich auf den korrekten Private Key. Es gibt keine zentrale Instanz, die Blockchain-Transaktionen erzwingen könnte. Genau hier setzt die CWFO an: Sie richtet sich nicht an die Blockchain, sondern an den Krypto-Dienstleister, der die Wallet für den Nutzer verwaltet und die technische Möglichkeit hat, Transaktionen zu sperren.
UK Crypto Wallet Freezing Order CWFO Grenzen: Wo endet die Reichweite?
Die zentrale strukturelle Grenze der CWFO liegt in ihrem personellen Anwendungsbereich: Sie greift ausschließlich dann, wenn Kryptowerte bei einem UK-verbundenen Krypto-Dienstleister gehalten werden. Diese Einschränkung hat in der Praxis weitreichende Konsequenzen, denn Kryptowerte sind ihrem Wesen nach jurisdiktionsungebunden — ein Täter kann Kryptowerte in Sekundenschnelle weltweit transferieren, ohne dass eine Grenze, eine Bank oder eine regulierte Stelle zwischengeschaltet werden müsste.
Konkret entstehen damit zwei unüberwindliche Grenzen. Erstens: Offshore-Exchanges ohne UK-Bezug. Hat der Täter die betrügerisch erlangten Kryptowerte auf eine Exchange transferiert, die keine britische Registrierung hat und keine kundenbezogenen Daten im UK vorhält, besteht kein CWFO-Anknüpfungspunkt. Die britische Strafverfolgungsbehörde hat in diesem Fall keinerlei Handhabe gegenüber dieser Plattform. Rechtshilfe — etwa über Europäische Ermittlungsanordnungen oder bi-/multilaterale Abkommen — kann in diesem Fall theoretisch in Betracht kommen, ist aber langwierig und oft nicht erfolgreich, wenn die Exchange selbst in einer Jurisdiktion ohne wirksame Rechtshilfekooperation sitzt.
Zweitens: Self-Custody-Wallets. Kryptowerte lassen sich ohne jeden Intermediär verwalten — es genügt, den Private Key sicher zu verwahren. Non-Custodial Wallets (Self-Custody-Wallets) haben per definitionem keinen Krypto-Dienstleister als Verwalter. Da die CWFO an den Krypto-Dienstleister adressiert ist, versagt das Instrument vollständig, sobald Kryptowerte in einem Self-Custody-Wallet gehalten werden — und zwar selbst dann, wenn die Private Keys physisch im UK lokalisiert sind. Diese Lücke ist keine unbeabsichtigte Regelungslücke, sondern eine Folge des technischen Rahmens der Blockchain-Architektur.
Für deutsche Geschädigte bedeutet dies in der Praxis:
- Günstige Konstellation: Betrügerische Kryptowerte lagern noch auf einem UK-registrierten Exchange — CWFO durch britische Behörde grundsätzlich möglich, sofern die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.
- Ungünstige Konstellation 1: Werte wurden auf eine reine Offshore-Plattform ohne UK-Bezug transferiert — CWFO greift nicht; gegebenenfalls zivilrechtliche Worldwide Freezing Injunction als Alternative.
- Ungünstige Konstellation 2: Werte befinden sich in einer Non-Custodial Wallet — CWFO greift strukturell nicht; auch die zivilrechtliche Freezing Injunction setzt Zustellbarkeit einer entsprechenden Anordnung an den Täter voraus.
- Zeitdimension: Selbst wenn Werte zum Zeitpunkt der Entdeckung noch auf einer UK-verbundenen Plattform liegen, können sie jederzeit transferiert werden. Schnelles Handeln ist daher in jedem Fall entscheidend.
„A determined fraudster or money-launderer with any understanding of the potential power of CWFOs likely won’t leave their assets exposed on a UK-connected crypto exchange or wallet for long.“ — Nick Barnard, Corker Binning, Solicitors Journal, August 2025
Diese Einschätzung spiegelt die bisherige Praxis wider: Obwohl die CWFO seit April 2024 in Kraft ist, hat zum Zeitpunkt der Publikation des Corker-Binning-Artikels (September 2025) lediglich ein einziger öffentlich bekannter CWFO-Fall stattgefunden — der SFO-Fall mit den £11.000 in der Arena-TV-Ermittlung. Es liegen keine veröffentlichten Daten zur Zahl der erwirkten Anordnungen oder zu den insgesamt eingefrorenen Beträgen vor.
Forum Chambers Case 31.10.2025: Was zeigt die globale Freezing Injunction für die Praxis?
Die zivilrechtliche Worldwide Freezing Injunction füllt den Raum, den die CWFO nicht abdeckt. Am 31. Oktober 2025 erwirkte David McIlroy von Forum Chambers vor dem englischen High Court im Fall Smithers and another v Persons Unknown and others ([2026] EWHC 207 (Comm)) eine globale Freezing Injunction sowie eine Information Disclosure Order — zugunsten von Klägern, die Opfer eines hochentwickelten Krypto-Betrugs geworden waren. Zielgegenstand waren Kryptowerte, die durch einen Sachverständigen im Wege des Blockchain-Tracings identifiziert worden waren.
Das Verfahren wurde am 23. Januar 2026 vor dem Gericht fortgesetzt (Continuation Hearing). Zu diesem Zeitpunkt war bekannt geworden, dass die ursprünglich verwendete Tracing-Methodik möglicherweise dazu geführt hatte, dass auch Vermögenswerte unbeteiligter Dritter von der Einfrierung erfasst worden waren — ein erheblicher Verfahrensmakel. Dennoch entschied das Gericht, die Freezing Injunction und die Information Orders aufrechtzuerhalten. Laut der Fallbeschreibung von Forum Chambers belegt diese Entscheidung, dass englische Gerichte einen pragmatischen Ansatz verfolgen, wenn es darum geht, Betrugsopfern bei der Verfolgung von auf der Blockchain dissipierter Kryptowerte beizustehen.
Der Fall illustriert drei praktisch wichtige Punkte: Erstens die geografische Unbegrenztheit der Civil Freezing Injunction — sie kann weltweit Wirkung entfalten und ist damit der CWFO in ihrer Reichweite überlegen. Zweitens die Bedeutung der Tracing-Qualität — ein fehlerhaftes Tracing kann zur Einfrierung unschuldiger Dritter führen und Haftungsrisiken auslösen. Drittens die Flexibilität englischer Gerichte — auch bei prozessualen Problemen wird das übergeordnete Ziel, Betrugsopfern effektiven Rechtsschutz zu gewähren, ernsthaft verfolgt.
Für deutsche Geschädigte hat die Entscheidung im Fall Smithers besondere Bedeutung, weil sie zeigt, dass der Weg über das englische Zivilrecht auch dann gangbar bleibt, wenn die strafrechtliche CWFO-Route versperrt ist. Allerdings setzt die Civil Freezing Injunction — anders als die CWFO — stets eine vollständige zivilrechtliche Klage mit einem guten vertretbaren Anspruch (good arguable case) voraus sowie den Nachweis eines realen Dissipationsrisikos.
CWFO, Civil Freezing Injunction und Property Freezing Order im Vergleich
Die drei wesentlichen Instrumente zur Einfrierung von Kryptowerten mit UK-Bezug unterscheiden sich in Zuständigkeit, Beweismaßstab, geografischer Reichweite und Antragsberechtigung erheblich.
| Merkmal | CWFO | Civil Freezing Injunction | Property Freezing Order |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | POCA 2002, Part 5 (ECCTA 2023) | Senior Courts Act 1981, § 37 | POCA 2002, § 245A |
| Zuständiges Gericht | Magistrates‘ Court | High Court (Commercial Court oder Chancery Division) | High Court |
| Antragsteller | Britische Strafverfolgungsbehörde (SFO, NCA, FCA, HMRC, Polizei) | Privatpersonen, Unternehmen (Zivilklage) | Britische Strafverfolgungsbehörde |
| Beweisstandard | Reasonable grounds to suspect | Good arguable case + Dissipationsrisiko | Reasonable grounds to suspect |
| Geografische Reichweite | Nur UK-verbundene Crypto-Service-Provider | Worldwide (bei international agierenden Beklagten) | Primär Inlandsvermögen; Erweiterung möglich |
| Self-Custody-Wallets | Nicht anwendbar | Grundsätzlich möglich (soweit Zustellung an Täter möglich) | Begrenzt möglich (Private Keys im UK-Inland) |
| Ex-parte möglich | Ja | Ja (mit anschließendem inter-partes-Termin) | Ja |
| Sicherheitsleistung | Nein | Cross-Undertaking in Damages | Nein |
| Hauptziel | Dissipationsverhinderung + Forfeiture | Sicherung des Zahlungsanspruchs bis zum Urteil | Sicherung bis zur Civil Recovery Order |
Die Property Freezing Order (PFO) nach § 245A POCA 2002 richtet sich an Property im weiteren Sinne und kann — soweit die Vermögenswerte im UK lokalisiert werden können — auch Kryptowerte erfassen. Voraussetzung ist, dass die Strafverfolgungsbehörde reasonable grounds to suspect hat, dass es sich um recoverable property handelt. Die PFO ist zwar geografisch auf UK-Vermögen ausgerichtet, bietet aber gegenüber der CWFO den Vorteil, dass sie nicht auf einen UK-verbundenen Krypto-Dienstleister als Anknüpfungspunkt angewiesen ist — theoretisch könnte auch die physische Verfügbarkeit von Private-Key-Informationen im UK ausreichen.
Welche Rolle spielen Blockchain-Tracing und die Property (Digital Assets etc) Act 2025?
Jede Form der Kryptowert-Einfrierung — ob CWFO, Civil Freezing Injunction oder Property Freezing Order — setzt voraus, dass die betroffenen Wallet-Adressen eindeutig identifiziert und die Kryptowerte dem rechtswidrigen Verhalten zugeordnet werden können. Dies erfordert belastbares Blockchain-Tracing durch Sachverständige, die auf zertifizierte Analyse-Tools (wie Chainalysis oder Elliptic) zurückgreifen. Ohne ein solches Gutachten ist kein britisches Gericht in der Lage, eine hinreichend bestimmte Einfrierungsanordnung zu erlassen.
Der Fall Smithers (Forum Chambers, 31.10.2025 / Continuation 23.01.2026) verdeutlicht zugleich ein zentrales Risiko mangelhafter Tracing-Methodik: Werden auf Basis des Tracings auch Kryptowerte unbeteiligter Dritter eingefroren, entstehen erhebliche Haftungsrisiken für den Antragsteller. Bei zivilrechtlichen Freezing Injunctions ist regelmäßig eine Cross-Undertaking in Damages zu leisten — eine Sicherheitsleistung für den Fall, dass sich die Einfrierung als unberechtigt herausstellt. Für deutsche Geschädigte mit begrenzten finanziellen Ressourcen ist dieser Aspekt bei der Abwägung zwischen strafprozessualem (CWFO) und zivilrechtlichem Weg besonders relevant.
Ein bedeutender Fortschritt für das gesamte Instrumentarium kam am 2. Dezember 2025 mit dem Royal Assent der Property (Digital Assets etc) Act 2025. Dieses Gesetz erkennt Kryptowerte erstmals ausdrücklich auf gesetzlicher Ebene als personal property an. Diese Klarstellung beseitigt verbleibende dogmatische Unsicherheiten und stärkt die Grundlage für proprietäre Ansprüche, Freezing Injunctions und Civil Recovery Orders. Sie ergänzt die bereits durch die Rechtsprechung der letzten Dekade schrittweise entwickelte Praxis englischer Gerichte, Kryptowerte als dem Eigentumsrecht zugängliches Property einzustufen — etwa in den Leitentscheidungen D’Aloia v Persons Unknown, Jones v Persons Unknown und LMN v Bitflyer.
Praktische Schritte für deutsche Geschädigte mit UK-Bezug
Für deutsche Betrugsopfer, die Kryptowerte an Täter mit UK-Bezug verloren haben, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen, das straf- und zivilrechtliche Wege parallel verfolgt.
- Beweissicherung sofort: Alle verfügbaren Belege sichern — Blockchain-Adressen, Transaktions-IDs (TxIDs), Plattform-Korrespondenz, Screenshots, Zahlungsbelege, E-Mails und Kommunikationsprotokolle. Jede Verzögerung bei der Beweissicherung erhöht das Risiko des Verlusts verwertbarer Spuren.
- Blockchain-Tracing beauftragen: Einen zertifizierten Blockchain-Analysten einschalten, um die Bewegung der Kryptowerte lückenlos nachzuverfolgen. Das Tracing-Gutachten bildet die Grundlage für alle weiteren rechtlichen Schritte.
- UK-Bezug prüfen: Feststellen, ob der aktuelle Verwahrer der Kryptowerte (Exchange oder Custodian) einen UK-Nexus aufweist — also Sitz, Hauptniederlassung oder Datenspeicherung im UK. Dieser Prüfungsschritt entscheidet über die CWFO-Eignung.
- Strafanzeige in UK koordinieren: Bei Vorliegen eines UK-Bezugs Kontakt zur National Crime Agency (NCA) oder — bei entsprechender Dimension des Falles — zur Serious Fraud Office (SFO) aufnehmen. Nur britische Strafverfolgungsbehörden sind antragsberechtigt; deutsche Staatsanwaltschaften können die CWFO nicht selbst beantragen, jedoch im Wege der Rechtshilfe kooperieren.
- Zivilrechtliche Optionen parallel einleiten: Mandatierung eines britischen Solicitors für eine Worldwide Freezing Injunction vor dem High Court. Ergänzend kommen Norwich Pharmacal Orders in Betracht, um Exchange-Anbieter zur Herausgabe von Kundendaten zu verpflichten, sowie Bankers Trust Orders für Zahlungsdienstleister.
- Deutsche Strafverfolgung einbinden: Parallelanzeige bei der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls Antrag auf Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA) nach RL 2014/41/EU zur grenzüberschreitenden Beweissicherung und Koordinierung mit den britischen Behörden.
- Zeitkritik beachten: Kryptomärkte operieren rund um die Uhr. Jede Stunde Verzögerung erhöht das Risiko, dass betrügerisch erlangte Werte transferiert, getauscht oder in Fiat-Währung umgewandelt werden. Speed, persistence, and accuracy — so fasst das Forum Chambers Case-Kommentar die Schlüsselfaktoren zusammen.
Entwicklungsausblick: CWFO, MiCAR und die regulatorische Konvergenz
Die CWFO ist kein statisches Instrument. Im Kontext des sich verändernden regulatorischen Umfelds — insbesondere der MiCAR (VO 2023/1114), die EU-weit einheitliche Zulassungspflichten für Krypto-Dienstleister eingeführt hat, sowie des UK-eigenen FSMA-Reformprozesses — ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der als UK-verbunden einzustufenden Krypto-Dienstleister mittelfristig erhöht. Sobald mehr Anbieter regulatorisch registriert und damit als UK-connected qualifizierbar werden, wächst auch der potenzielle Anwendungsbereich der CWFO.
Parallel dazu implementiert das UK ab dem 1. Januar 2026 das OECD Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), das Krypto-Dienstleister zu umfassenden Kunden- und Transaktionsdatenmeldungen an HMRC verpflichtet. Die ersten Berichte sind bis 31. Mai 2027 einzureichen; anschließend wird die Information automatisch mit anderen Teilnehmerstaaten ausgetauscht. Das CARF-Regime dürfte mittelbar die Nachverfolgbarkeit von Kryptowerten verbessern, da regulierte Anbieter ihre Kunden künftig umfassender identifizieren und dokumentieren.
Im europäischen Kontext stärkt die AMLR (VO 2024/1624) die Geldwäschebekämpfungsanforderungen für Krypto-Dienstleister auf EU-Ebene; im Zusammenspiel mit TFR II (VO 2023/1113) — der Travel Rule für Kryptowerte — entsteht schrittweise ein europäisch-britisches Nachverfolgungsregime, das Tätern die anonyme Bewegung größerer Kryptowertbeträge erheblich erschwert. Für deutsche Geschädigte mit grenzüberschreitenden Kryptoschadensfällen bedeutet dies: Der rechtliche Werkzeugkasten wird in den kommenden Jahren erheblich besser ausgerüstet sein als heute. Zugleich ist zu beachten, dass auch das deutsche Recht — insbesondere über die GwG-Meldepflichten und die Europäische Ermittlungsanordnung nach RL 2014/41/EU — zunehmend enge Verzahnungen mit dem britischen System aufweist. Diese Konvergenz erleichtert die grenzüberschreitende Strafverfolgungskooperation und verbessert die Chancen, auch in komplexen transnationalen Kryptofällen belastbares Beweismaterial zu sichern und Vermögenswerte letztlich wiederzuerlangen.
Gleichwohl bleibt die fundamentale Herausforderung bestehen: Die Blockchain ist dezentral und immutable — sie reagiert auf keine Behörde, kein Gericht und kein Gesetz direkt. Der Schlüssel zur Wiedererlangung liegt daher stets in der Kombination aus technischem Tracing, juristischer Strategie und dem koordinierten Einsatz der verfügbaren straf- und zivilrechtlichen Instrumente — mit der CWFO als spezifisch strafrechtlichem Baustein und der Civil Freezing Injunction als flexiblerer, geografisch weitreichender Alternative. Für Geschädigte, die frühzeitig handeln und die richtigen Instrumente kombinieren, bestehen auch in komplexen internationalen Kryptofällen reale Chancen auf eine zumindest teilweise Schadenswiedergutmachung.
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Tagesaktuelle BaFin-Warnungen, Blockchain-Tracing-Einblicke und Praxisfälle aus der Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht — direkt von Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M.
Quellen und weiterführende Informationen
- Corker Binning: „Crypto-wallet freezing orders: promise and limits“ (Nick Barnard, Solicitors Journal, August 2025)
- Forum Chambers: „David McIlroy obtains global crypto freezing order“ (Smithers v Persons Unknown [2026] EWHC 207 (Comm))
- Wedlake Bell: „UK Crypto legal update: developments to watch in 2026″ (Tom DeBiase, Februar 2026)
- Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 (legislation.gov.uk)
- Proceeds of Crime Act 2002 (legislation.gov.uk)
- Interne Verweise: Cross-Border Asset Recovery
Verfasst von Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M. · REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart · Fachgebiete Bank- und Kapitalmarktrecht, Cybercrime, Asset Recovery, eWpG, MiCAR.
Quellen: Corker Binning (corkerbinning.com/crypto-wallet-freezing-orders-promise-and-limits/); Forum Chambers (forumchambers.com/david-mcilroy-successful-global-crypto-freezing-order/); Wedlake Bell (wedlakebell.com/insights/uk-crypto-legal-update-developments-to-watch-in-2026/); Proceeds of Crime Act 2002; Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023; Property (Digital Assets etc) Act 2025; MiCAR (VO 2023/1114); AMLR (VO 2024/1624); TFR II (VO 2023/1113).