tradegateag.com: BaFin-Warnung – was dahintersteckt

Am 27. März 2026 veröffentlichte die BaFin eine offizielle Verbraucherwarnung zu tradegateag.com und webtrader.tradegateag.com. Die Behörde stellt darin fest, dass die Betreiber unter dem Namen „TradeGateAG“ Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten — ohne jede aufsichtsrechtliche Grundlage. Zugleich missbrauchen sie die Identität der echten, regulierten Tradegate AG Berlin. Wenn Sie Kontakt zu dieser Plattform hatten oder Gelder eingezahlt haben, sollten Sie diesen Artikel vollständig lesen.

Viele Betroffene finden diesen Artikel, weil sie nach „tradegateag.com seriös“, „TradeGateAG Auszahlung“ oder „tradegateag.com BaFin Warnung“ gesucht haben. Außerdem fragen viele, ob diese Plattform mit der echten Tradegate AG identisch ist. Deshalb beantwortet dieser Artikel diese Fragen und erklärt, welche rechtlichen Schritte Ihnen offenstehen.

Wovor warnt die BaFin zu tradegateag.com?

Die BaFin-Warnung vom 27. März 2026 beanstandet zweierlei gegenüber dieser Plattform. Erstens fehlt den Betreibern jede aufsichtsrechtliche Zulassung. Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreibt, benötigt eine Erlaubnis nach § 32 KWG. Für Kryptowerte-Dienstleistungen ist seit Geltung der MiCAR-Verordnung eine EU-Zulassung erforderlich. Beides fehlt den Betreibern vollständig.

Zudem stellt die BaFin ausdrücklich einen schwerwiegenden Identitätsmissbrauch fest. Die Täter verwenden den Namen „TradeGateAG“ und registrierten eine Domain, die der echten Tradegate AG — einer an der Berliner Börse regulierten Handelsgesellschaft — täuschend ähnelt. Die echte Tradegate AG ist über tradegate[.]ag erreichbar und hat keinerlei Verbindung zu tradegateag.com. Folglich ist die echte Tradegate AG hier selbst Opfer des Marken- und Namensrechtsmissbrauchs.

Welche Erlaubnislücke zeigt die tradegateag.com-Warnung?

Die Betreiber dieser Plattform bieten den Handel mit Kryptowerten und Finanzinstrumenten an. Für beides bestehen klare gesetzliche Zulassungspflichten. Nach § 32 KWG bedarf, wer im Inland Bankgeschäfte betreibt, der schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Nach Art. 59 ff. MiCAR (EU) 2023/1114 gilt für Kryptowerte-Dienstleistungen dasselbe. Somit handeln die Betreiber in doppelter Weise ohne Rechtsgrundlage — und entziehen sich damit jeder Finanzaufsicht.

Für Sie als Anleger hat diese Erlaubnislücke unmittelbare Folgen. Wer ohne Erlaubnis tätig wird, unterliegt keinerlei Einlagensicherung und keiner Kundenschutzpflicht. Darüber hinaus ist ein Vertrag mit einer nicht autorisierten Plattform nach § 134 BGB in Verbindung mit § 32 KWG nichtig — das stärkt jedoch Ihren Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB erheblich. Außerdem eröffnet die fehlende Lizenz zivilrechtliche Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den verletzten Schutzgesetzen.

Was stellt die Behörde zu tradegateag.com fest — und was nicht?

Die BaFin stellt in ihrer Warnung hoheitlich fest, dass die Betreiber ohne aufsichtsrechtliche Genehmigung tätig sind und dabei die Identität eines seriösen Unternehmens missbrauchen. Das ist keine bloße Vermutung, sondern eine behördliche Tatsachenfeststellung. Deshalb bildet diese Warnung eine wichtige Grundlage für Ihre Strafanzeige und erleichtert die Ermittlungen nach § 152 StPO erheblich.

Allerdings urteilt die BaFin nicht darüber, ob im Einzelfall Betrug im strafrechtlichen Sinne vorliegt. Das bleibt Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Dennoch bezeichnet die Behörde diesen Vorgang ausdrücklich als „Identitätsmissbrauch“ — ein Begriff, der für die zivilrechtliche Bewertung nach § 123 BGB (arglistige Täuschung) und § 263 StGB (Betrug) von erheblicher Bedeutung ist. Somit schafft die Warnung eine doppelte Grundlage: straf- und zivilrechtlich zugleich.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei tradegateag.com?

Wenn Sie Gelder auf tradegateag.com eingezahlt haben, sollten Sie sofort alle Beweise sichern: Screenshots der Plattform, Chat-Verläufe, E-Mails, Zahlungsbelege sowie Krypto-Transaktions-IDs. Je vollständiger Ihre Dokumentation, desto besser sind Ihre Ausgangspositionen für eine Strafanzeige. Trotzdem zögern viele Betroffene zu lange mit der Beweissicherung. Deshalb zählt in solchen Fällen jede Stunde, da die Täter ihre Plattformen häufig schnell abschalten oder umbenennen.

Blockchain-Forensik ermöglicht es, Transaktionsketten auf der öffentlichen Blockchain nachzuverfolgen — auch wenn die Täter Gelder durch mehrere Zwischenwallet-Stationen schleusen. Professionelles Krypto-Tracing schafft die Grundlage, um über § 73 StGB in Verbindung mit § 111e StPO einen Vermögensarrest zu beantragen. Einen Überblick zu ähnlichen Fällen bietet die Scam-Broker-Warnungsübersicht auf kryptoschaden.de. Ebenso empfiehlt sich der Artikel zu den Methoden der Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug, da er die technischen Schritte anschaulich erläutert.

Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu tradegateag.com?

Wenn Sie durch diese Plattform Geld verloren haben, sind mehrere parallele Schritte sinnvoll. Zunächst sollten Sie Strafanzeige bei der zuständigen Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten — formlos, jedoch so detailliert wie möglich. Dies setzt die Ermittlungen nach § 152 StPO in Gang und bildet die Grundlage für spätere Vermögenssicherungen nach § 73 StGB. Zudem sollten Sie Ihre Bank schriftlich informieren: Sofern die Einzahlung über ein deutsches Konto erfolgte, kommt unter bestimmten Umständen ein Rückerstattungsanspruch nach § 675u BGB in Betracht.

Anwaltliche Unterstützung durch eine auf Kryptobetrug spezialisierte Kanzlei ist nach solchen Verlusten in aller Regel entscheidend. Die Rechtslage berührt deutsches Strafrecht, Zivilrecht, Bankenaufsichtsrecht und europäisches Kapitalmarktrecht gleichzeitig. Selbsteskalation — das eigenständige Weiterüberweisen von Geldern, um angebliche Steuern oder Freigabegebühren zu bezahlen — sollten Sie jedoch unbedingt vermeiden, da dies eine typische Folge-Masche der Täter ist. Einen ersten Überblick zu den Rückforderungsoptionen bietet der Beitrag zur Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern.

Bei tradegateag.com stoppt die Auszahlung – oder es wird vorab eine Gebühr verlangt?

Wir bewerten Bankhaftungsansätze, die forensische Spur über Exchanges und mögliche Rückforderungen gegenüber Zahlungsinstituten. Sie bekommen eine nüchterne Einordnung dazu, welcher Weg im konkreten Fall trägt.

Wenden Sie sich über das Kontaktformular an uns oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.

Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern