tradegateag.com Betrug BaFin-Warnung

Am 27. März 2026 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine offizielle Verbraucherwarnung zu den Domains tradegateag.com und webtrader.tradegateag.com, abrufbar unter BaFin-Verbraucherwarnung zu tradegateag.com, 27.03.2026 .Die Behörde stellt darin klar, dass die Betreiber dieser Websites unter der Bezeichnung „TradeGateAG“ Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Eine Zulassung nach europäischem Recht fehlt den Betreibern ebenso wie die nach deutschem Recht erforderliche BaFin-Erlaubnis für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Zugleich stellt die BaFin klar: Hier liegt ein schwerwiegender Identitätsmissbrauch vor. Geschädigt wird die echte, an der Berliner Börse regulierte Tradegate AG. Wenn Sie in der Vergangenheit Kontakt zu dieser Plattform aufgenommen oder gar Gelder eingezahlt haben, sollten Sie diesen Artikel vollständig lesen. Er kann für Ihre weitere Vorgehensweise entscheidend sein.

Die BaFin-Warnung vom 27. März 2026 im Überblick

Die BaFin-Warnung trägt den offiziellen Titel „tradegateag(.)com und webtrader.tradegateag(.)com: BaFin warnt vor Websites und weist auf Identitätsmissbrauch hin“. Sie ist seit dem 27. März 2026 auf der Website der Aufsichtsbehörde abrufbar. Die Warnung richtet sich an alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Angesprochen sind insbesondere jene, die über diese Domains Kontakt mit den Betreibern hatten oder Geld transferiert haben. Für Sie als potenziell Betroffener ist sie ein erstes, gewichtiges Signal. Die BaFin ergreift solche Maßnahmen nicht routinemäßig. Sie handelt erst dann, wenn konkrete Hinweise auf unerlaubte Geschäftstätigkeit und eine unmittelbare Gefährdung des Anlegerpublikums vorliegen.

Inhaltlich beanstandet die BaFin zweierlei. Erstens fehlt den Betreibern von tradegateag.com jede aufsichtsrechtliche Grundlage. Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 32 KWG. Für Finanzdienstleistungen gilt dasselbe — auch hier ist eine entsprechende Erlaubnis zwingend erforderlich. Als Kryptowerte-Dienstleister tätig zu sein setzt seit Geltung der europäischen MiCAR-Verordnung eine entsprechende Zulassung voraus. Die Betreiber der beanstandeten Websites verfügen über keine dieser Grundlagen. Zweitens nutzen sie den guten Ruf eines seriösen Dritten aus. Die Täter kopieren den Markennamen der Tradegate AG Berlin, um bei potenziellen Opfern Seriosität vorzutäuschen.

Konkret bieten die Täter den Handel mit Kryptowerten und Finanzinstrumenten an. Dabei geht es um genau jene Produkte, mit denen die seriöse Tradegate AG ihren Namen gemacht hat. Sie ist eine an der Berliner Börse zugelassene Handelsgesellschaft. Diese bewusste Ähnlichkeit ist kein Zufall. Sie ist vielmehr Teil der betrügerischen Masche: Sie soll Anleger in Sicherheit wiegen und die notwendige kritische Prüfung verhindern. Wer die URL tradegateag.com sieht, denkt schnell an die echte tradegate.ag — und genau das kalkulieren die Täter ein.

Was ist Identitätsmissbrauch — und warum ist er für Sie so gefährlich?

Der Begriff Identitätsmissbrauch beschreibt im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen eine besonders perfide Vorgehensweise. Täter geben sich als bekannte, regulierte Unternehmen aus. Sie ahmen deren Namen, Logo und Auftreten so eng nach, dass Anleger den Unterschied kaum erkennen können. Im vorliegenden Fall wählen die unbekannten Täter einen Firmennamen — „TradeGateAG“ — der dem Namen der echten Tradegate AG zum Verwechseln ähnlich ist. Darüber hinaus registrieren sie eine Domain, die diesen Eindruck noch verstärkt. Dies hat für Sie als Anleger eine unmittelbar gefährliche Wirkung: Sie glauben, mit einem regulierten Unternehmen zu handeln, das der deutschen Börsenaufsicht unterliegt. Tatsächlich aber interagieren Sie mit Unbekannten, die keinerlei Aufsicht kennen und Ihnen gegenüber keinerlei Rechenschaft schulden.

Die echte Tradegate AG mit Sitz in Berlin ist über die Domain tradegate.ag erreichbar. Sie betreibt eine der bedeutendsten außerbörslichen Handelsplattformen Deutschlands. Sie ist reguliert, lizenziert und unterliegt der fortlaufenden Kontrolle durch die zuständigen Aufsichtsbehörden. Mit den Vorgängen auf tradegateag.com hat sie nichts zu tun. Die echte Tradegate AG ist selbst Opfer der Täter, deren Identitätsmissbrauch den Ruf des Unternehmens gefährdet. Haben Sie jemals Werbematerial oder Kontaktaufnahmen erhalten, in denen „TradeGateAG“ mit Krypto- oder Finanzprodukten in Verbindung stand? Dann sollten Sie von einem Betrug ausgehen und sofort handeln.

Das rechtliche Fundament: Welche Normen greifen bei tradegateag.com Betrug?

Aus strafrechtlicher Perspektive ist das Verhalten der Betreiber von tradegateag.com unter mehreren Gesichtspunkten relevant. Wer Sie durch Täuschung zu einer schädigenden Vermögensverfügung veranlasst, begeht Betrug nach § 263 StGB. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Täuschung die Identität des Unternehmens, erfundene Zulassungen oder die Art der Geschäfte betrifft. Wer dabei Kapitalanlagen bewirbt und Ihnen gegenüber unrichtige Angaben zu wesentlichen Umständen macht, kann sich zusätzlich wegen Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB strafbar machen. Außerdem prüfen Ermittler in solchen Fällen regelmäßig die Geldwäsche-Relevanz nach § 261 StGB. Dies gilt, wenn eingezahlte Gelder durch ein Geflecht von Konten und Wallets verschleiert werden.

Für Sie als Geschädigten bedeutsam ist auch der strafrechtliche Vermögensverfall. Nach § 73 StGB in Verbindung mit § 111e StPO können Strafverfolgungsbehörden deliktisch erlangte Vermögenswerte vorläufig sicherstellen. Anschließend werden diese im Wege des Verfalls eingezogen. Gelingt es der Staatsanwaltschaft, die Erlöse des Betrugs zu identifizieren und zu sichern, kann dies Grundlage einer späteren Rückerstattung an Sie sein. Daher ist es für Sie als potenziell Betroffener von zentraler Bedeutung, frühzeitig Strafanzeige zu erstatten und alle Beweise zu sichern. So können die Behörden nach § 152 StPO tätig werden und die Strafverfolgung nach § 170 StPO einleiten.

Parallel dazu bietet das Zivilrecht wichtige Anspruchsgrundlagen. Wer Sie durch eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB zum Abschluss eines Vertrages bewogen hat, haftet Ihnen auf Schadensersatz. Gleiches gilt über § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den verletzten Schutzgesetzen — dazu zählen insbesondere § 32 KWG sowie die einschlägigen MiCAR-Bestimmungen über die Zulassungspflicht für Kryptowerte-Dienstleister.

Weitere Anspruchsgrundlagen im Zivilrecht

Der allgemeine Schadensersatz nach § 280 BGB greift ergänzend, wenn eine vertragliche Pflichtverletzung vorliegt. Vorsätzliches sittenwidriges Handeln begründet zudem eine Haftung nach § 826 BGB. Gelder, die ohne wirksamen Rechtsgrund erlangt wurden, sind nach § 812 BGB herauszugeben. Folglich gilt: Ein Vertrag mit einer nicht autorisierten Plattform ist nach § 134 BGB in Verbindung mit § 32 KWG nichtig — das stärkt Ihren Rückforderungsanspruch zusätzlich.

Die Frage der Bankhaftung verdient in diesem Zusammenhang besondere Aufmerksamkeit. Wenn Sie eine Überweisung an die Betreiber von tradegateag.com vorgenommen haben, kann unter Umständen auch die kontoführende Bank in die Haftung geraten. Das gilt insbesondere, wenn die Bank die Zahlung ausführte, ohne auf auffällige Indizien für einen Betrug hinzuweisen. Vertiefte Informationen zur Bankhaftung bei Kryptobetrug finden Sie in unserem gesonderten Beitrag zu diesem Thema.


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Typische Betrugsmasche: Wie tradegateag.com Anleger täuscht

Das Muster hinter tradegateag.com Betrug folgt einem Schema, das bei unerlaubten Finanzplattformen immer wieder zu beobachten ist. Zunächst nehmen Täter Kontakt mit potenziellen Opfern auf — häufig über soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste. Ebenso häufig nutzen sie vermeintliche Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis, die ihrerseits bereits in die Falle getappt sind. Sie präsentieren eine professionell wirkende Handelsplattform, die optisch wie ein seriöser Broker aussieht, und versprechen überdurchschnittliche Renditen mit minimalem Risiko. Der entscheidende Vertrauensanker ist die Namensähnlichkeit zur echten Tradegate AG. Anleger, die sich informieren, stoßen auf die tatsächlich existierende, regulierte Gesellschaft. Folglich nehmen sie fälschlicherweise an, es handele sich um dasselbe Unternehmen.

In einem zweiten Schritt fordern die Täter eine erste Einzahlung, die in der Regel problemlos und scheinbar gewinnbringend verläuft. Das im Kundenkonto angezeigte Guthaben wächst — nicht weil tatsächlich gehandelt wird, sondern weil die Zahlen auf dem Bildschirm schlicht gefälscht sind. Wenn Sie dann versuchen, Ihre vermeintlichen Gewinne auszahlen zu lassen, erfinden die Täter immer neue Gebühren, Steuern oder Verifizierungsanforderungen, um weitere Einzahlungen zu provozieren. Am Ende verweigern die Täter jede Auszahlung. Die Kommunikation bricht ab, und die Plattform verschwindet — oder taucht unter neuem Namen wieder auf.

Besonders bitter ist in solchen Fällen die Spurensuche nach dem Verbleib der eingezahlten Gelder. Kriminelle nutzen regelmäßig ein Geflecht aus Bankkonten und Krypto-Wallets, um die Herkunft der Gelder zu verschleiern. Dennoch sind gestohlene Kryptowerte in vielen Fällen nicht endgültig verloren. Mit den Methoden der Krypto-Tracing-Analyse und Blockchain-Forensik lassen sich Transaktionsketten auf der öffentlichen Blockchain nachverfolgen. So können Ermittler die Endadressen identifizieren — eine wesentliche Grundlage für jede rechtliche Rückforderung. Zudem belegen internationale Fälle, dass koordinierte Ermittlungen Erfolge erzielen. Die jüngste Europol-Aktion gegen ein Krypto-Betrugsnetzwerk mit 700 Millionen Euro Schaden ist dafür ein eindrucksvolles Beispiel.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Wenn Sie Gelder auf tradegateag.com eingezahlt haben oder über webtrader.tradegateag.com gehandelt haben, ist rasches und methodisches Handeln geboten. An erster Stelle steht die umfassende Sicherung aller Beweise. Sichern Sie Screenshots der Plattform, aller Chats, aller E-Mails und aller Zahlungsbelege — Kontoauszüge, Überweisungsbestätigungen, Krypto-Transaktions-IDs. Je vollständiger Ihre Dokumentation ist, desto besser sind Ihre Ausgangspositionen, sowohl für eine Strafanzeige als auch für eine zivilrechtliche Klage.

Im zweiten Schritt sollten Sie Strafanzeige bei der zuständigen Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Die Anzeige ist formlos möglich, sollte aber so detailliert wie möglich sein. Sie setzt die Strafverfolgung nach § 152 StPO in Gang. Darüber hinaus schafft sie die Grundlage für eine Einziehung deliktisch erlangter Vermögenswerte nach § 73 StGB in Verbindung mit § 111e StPO. Zugleich sollten Sie Ihre Bank schriftlich über den Sachverhalt informieren, sofern die Einzahlung über ein deutsches Konto erfolgte. Verlangen Sie Auskunft über den Verbleib Ihrer Zahlung. Unter bestimmten Umständen besteht nach § 675u BGB ein Rückerstattungsanspruch gegen das kontoführende Institut. Darüber hinaus können nach § 675v BGB sowie § 286 BGB zusätzliche Schadensersatzansprüche entstehen.

Im dritten Schritt ist anwaltliche Unterstützung durch eine auf Kryptobetrug spezialisierte Kanzlei nicht nur sinnvoll, sondern in aller Regel entscheidend. Die Rechtslage bei unerlaubten Krypto-Plattformen ist komplex — sie berührt deutsches Strafrecht, Zivilrecht, Bankenaufsichtsrecht und europäisches Kapitalmarktrecht gleichzeitig. Welche Ansprüche in Ihrem konkreten Fall durchsetzbar sind, hängt von zahlreichen Einzelfaktoren ab. Insbesondere das Urteil des LG Bamberg gegen eine Bitcoin-Bande mit 400 Fake-Plattformen zeigt dies exemplarisch. Erfolgreiche Strafverfolgungen sind auch in komplexen internationalen Fällen möglich — wenn Opfer frühzeitig und professionell vorgehen.

Die echte Tradegate AG — klar abgrenzen

Die Tradegate AG mit Sitz in Berlin hat keinerlei Verbindung zu den Betreibern von tradegateag.com. Das stellt die BaFin ausdrücklich klar. Die echte Tradegate AG ist eine an der Berliner Börse regulierte Handelsgesellschaft. Sie bietet ihre Leistungen über die Domain tradegate.ag an und unterliegt sämtlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen. In dem vorliegenden Betrugsfall ist die echte Tradegate AG nicht Täter, sondern Opfer. Die Täter missbrauchen ihren Namen und ihren Ruf, um Anleger zu täuschen. Wenn Sie eine Kontaktaufnahme erhalten haben, in der auf „TradeGateAG“ verwiesen wurde, ohne dass dabei die Domain tradegate.ag genannt wurde, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um die betrügerische Plattform. Andererseits: Sollte die Kontaktaufnahme ausdrücklich auf tradegate.ag verlinkt haben, können Sie die Echtheit über die BaFin-Datenbank überprüfen. Die BaFin hat diese Abgrenzung in ihrer Warnung vom 27. März 2026 ausdrücklich klargestellt.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist tradegateag.com?

Bei tradegateag.com handelt es sich nach der offiziellen BaFin-Warnung vom 27. März 2026 um eine Plattform, deren Betreiber unter der Bezeichnung „TradeGateAG“ Kryptowerte-Dienstleistungen sowie den Handel mit Finanzinstrumenten anbieten. Sie tun dies ohne die hierfür nach deutschem Recht und europäischem Recht erforderliche Erlaubnis beziehungsweise Zulassung. Die Plattform ist über die Domains tradegateag.com und webtrader.tradegateag.com erreichbar. Sie ist nicht mit der echten Tradegate AG in Berlin identisch. Die Täter missbrauchen deren legitimen Namen für betrügerische Zwecke. Bei tradegateag.com Betrug handelt es sich um einen klassischen Fall einer unerlaubten Clone-Firm, die das Vertrauen ahnungsloser Anleger ausnutzt.

Ist tradegateag.com seriös?

Nein. Die BaFin, die zentrale deutsche Finanzaufsichtsbehörde, hat am 27. März 2026 ausdrücklich vor den Angeboten auf tradegateag.com gewarnt. Die Betreiber verfügen weder über eine Erlaubnis nach § 32 KWG noch über eine MiCAR-Zulassung. Beides ist für das Anbieten von Kryptowerte-Dienstleistungen in der Europäischen Union zwingend erforderlich. Wer ohne diese Zulassungen Finanzdienstleistungen oder Kryptowerte-Handel anbietet, verstößt gegen zwingendes Aufsichtsrecht — ein untrügliches Zeichen fehlender Seriosität. Wenn Sie auf einer Plattform stoßen, die nicht in der Unternehmensdatenbank der BaFin gelistet ist und keine nachweisbare Regulierung vorweisen kann, sollten Sie jede Einzahlung unterlassen.

Was sollten Sie tun, wenn Sie bereits Geld eingezahlt haben?

Wenn Sie Gelder an tradegateag.com überwiesen oder anderweitig transferiert haben, ist sofortiges Handeln geboten. Sichern Sie zunächst alle Belege: Screenshots, Kommunikationsverläufe, Zahlungsbestätigungen und Transaktions-IDs. Erstatten Sie anschließend Strafanzeige bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft. Dies setzt nach § 152 StPO die Ermittlungen in Gang. Außerdem bildet die Anzeige die Grundlage für mögliche Vermögenssicherungen nach § 73 StGB in Verbindung mit § 111e StPO. Informieren Sie parallel dazu Ihre Bank über den Vorfall, denn unter bestimmten Umständen kommen Rückerstattungsansprüche nach § 675u BGB in Betracht. Lassen Sie Ihren Fall von einer spezialisierten Anwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen. So bewerten Sie alle zivilrechtlichen Optionen — von § 812 BGB bis § 826 BGB.

Was bedeutet Identitätsmissbrauch im Kontext von Kryptobetrug?

Identitätsmissbrauch im Finanzbereich bezeichnet eine gezielte Täuschungspraxis. Täter übernehmen den Namen, das Logo oder das Erscheinungsbild eines seriösen Unternehmens, um bei Anlegern einen falschen Eindruck von Legitimität zu erzeugen. Im Fall von tradegateag.com nutzen die Täter den Markennamen der echten Tradegate AG Berlin. Dazu registrierten sie einen ähnlich klingenden Domainnamen, um Anleger glauben zu machen, sie hätten es mit einem etablierten Börsenbetreiber zu tun. Diese Täuschung über die Identität des Vertragspartners begründet eine arglistige Täuschung nach § 123 BGB. Deshalb erfüllt das Vorgehen auch den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB. Das echte Unternehmen — die Tradegate AG Berlin — ist dabei selbst Opfer. Sein Ruf und seine Identität werden ohne sein Zutun für kriminelle Zwecke instrumentalisiert.

Ist die Tradegate AG Berlin von dem Betrug betroffen oder daran beteiligt?

Die Tradegate AG mit Sitz in Berlin ist an dem beschriebenen Betrug in keiner Weise beteiligt — sie ist ausschließlich Opfer des Identitätsmissbrauchs. Die echte Tradegate AG ist ein reguliertes, an der Berliner Börse zugelassenes Unternehmen. Es ist über die Domain tradegate.ag erreichbar und steht unter fortlaufender Aufsicht der zuständigen Behörden. Die Betreiber von tradegateag.com haben sich lediglich des Namens und der Reputation dieses Unternehmens bedient, um Anleger zu täuschen. Die BaFin hat in ihrer Warnung vom 27. März 2026 ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen und klargestellt, dass die betrügerischen Websites keinerlei Verbindung zur echten Tradegate AG haben. Wenn Sie von einer Plattform kontaktiert wurden, die sich auf „TradeGateAG“ beruft, aber nicht über die Domain tradegate.ag operiert, brechen Sie unverzüglich alle Kontakte ab. Nehmen Sie danach rechtliche Unterstützung in Anspruch.


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— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern

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