TGI AG: BaFin verbietet Gold-Rabatte — Ihre Rechte und Handlungsoptionen

 

TGI AG: BaFin verbietet Gold-Rabatte

Sie haben TGI-Gold gekauft? Dann sollten Sie jetzt genau lesen. Die TGI AG Untersagung durch die BaFin vom 18. April 2026 trifft rund 40.000 Kunden des Liechtensteiner Goldhändlers Trust Gold International unmittelbar. Die TGI AG Untersagung ist sofort vollziehbar — zwei Produkte dürfen ab sofort nicht mehr in Deutschland vertrieben werden. Wer bereits investiert hat, steht vor drängenden Fragen: Ist mein Geld sicher? Kann ich es zurückfordern? Und was bedeutet der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz konkret für meine Situation?

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Dieser Artikel erklärt Ihnen den Sachverhalt vollständig. Sie erfahren, was die BaFin am 20. April 2026 öffentlich gemacht hat, wie das Geschäftsmodell von TGI AG juristisch einzuordnen ist und welche Rechtsgrundlagen Ihnen als betroffenen Anlegern zur Verfügung stehen. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche konkreten Schritte Sie jetzt unternehmen sollten, um Ihre Ansprüche zu sichern.


Was ist die TGI AG und wer steht dahinter?

Die TGI AG — Trust Gold International — ist ein Liechtensteiner Goldhändler mit Sitz in Vaduz, der Hauptstadt des Fürstentums Liechtenstein. Geschäftsführer ist der Österreicher Helmut Kaltenegger. Das Unternehmen wirbt intensiv in sozialen Medien mit ungewöhnlich hohen Rabatten auf Edelmetalle und hat nach eigenen Angaben rund 40.000 Kunden gewonnen. Bis zum Zeitpunkt der BaFin-Untersagung sollen bereits rund 80 Millionen Euro als „Rabatte“ an Kunden ausgeschüttet worden sein.

TGI AG beschafft Gold nach eigenen Angaben aus Minen in Ghana, Sambia und Guyana. Geschäftsführer Kaltenegger betont dabei den direkten Zugang zu Goldminen, was die hohen Rabatte angeblich ermögliche. Die Mine in Guyana soll laut Kaltenegger einen Wert von rund 1,5 bis 1,8 Milliarden Euro haben. Ob diese Angaben einer unabhängigen Prüfung standhalten, ist bislang nicht verifiziert. Für die rechtliche Beurteilung durch die BaFin spielen diese Erklärungen keine unmittelbare Rolle — die Aufsicht beurteilt ausschließlich die formale Prospektpflicht.

Das Unternehmen positioniert sich als seriösen Goldanbieter mit einem innovativen Rabattmodell. Allerdings hat die aggressive Werbung in sozialen Netzwerken bereits vor der förmlichen BaFin-Untersagung Verbraucherschützer alarmiert. Das Handelsblatt berichtete am 7. März 2026 erstmals ausführlich über das fragwürdige Geschäftsmodell. Nur zwei Tage später, am 9. März 2026, veröffentlichte die BaFin eine erste Verbraucherwarnung und teilte mit, Hinweisen auf fehlende Prospekte nachzugehen.


Wie funktioniert das TGI-Rabattmodell — und warum ist es rechtlich brisant?

Das Grundprinzip klingt verlockend: Sie kaufen Gold zum aktuellen Tageskurs, zahlen sofort per Vorkasse — und erhalten dafür monatliche Rabatte, während Sie auf die eigentliche Goldlieferung warten. Beim Basismodell „Customer Basic 2 %“ beläuft sich dieser Rabatt auf 2 Prozent pro Monat über eine Laufzeit von 36 Monaten, was insgesamt 72 Prozent Rabatt ergibt. Das heißt: Sie bezahlen den vollen Goldpreis, warten drei Jahre, und erhalten am Ende Gold im Wert von fast dem Doppelten Ihres Einsatzes.

Beim Treuerabatt-Modell „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ kommen noch einmal 36 Prozent zusätzlicher Treuerabatt hinzu — ein Gesamtrabatt von 108 Prozent. Beim Premium-Angebot, das außerhalb der BaFin-Untersagung liegt, zahlen Kunden zusätzlich eine Prämiengebühr von 25 Prozent und erhalten über 6 Jahre monatlich 4 Prozent Rabatt, insgesamt 144 Prozent. Wirtschaftlich entspricht das einer jährlichen Rendite von 24 Prozent beim Basismodell — ein Wert, der weit über allem liegt, was der reguläre Kapitalmarkt bietet.

Genau hier liegt die juristische Brisanz. Die BaFin klassifiziert diese Produkte als Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Die Behörde definiert sie als Konstrukte, „bei denen für die zeitweise Überlassung von Geld eine Verzinsung sowie die Herausgabe von Gold gewährt wird“. Damit löst die Einordnung die Prospektpflicht gemäß § 6 VermAnlG aus. TGI AG hat jedoch keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht — und genau darin besteht der formale Verstoß. Außerdem verlangt § 9 VermAnlG spezifische Mindestangaben in einem solchen Prospekt, und § 11 VermAnlG regelt die behördliche Billigung. Alle drei Normen bilden die unmittelbare Rechtsgrundlage der Untersagung.

Für Anleger ist dabei entscheidend: Die BaFin stellt ausdrücklich keine Bewertung der Seriosität des Unternehmens an. Sie prüft allein, ob die Prospektpflicht eingehalten wurde — und das war sie nicht. Ob TGI AG ein legitimes oder ein betrügerisches Modell betreibt, lässt die BaFin damit bewusst offen. Für Sie als Investor bedeutet das: Die Untersagung schützt Sie vor weiteren Käufen ohne Prospekt, gibt aber noch keine abschließende Antwort darauf, was mit Ihrem bereits investierten Geld passiert.


Wann und wie hat die BaFin die TGI AG Untersagung ausgesprochen?

Die BaFin-Untersagung datiert vom 18. April 2026. Am 20. April 2026 — einem Montag — veröffentlichte die Behörde die Entscheidung auf ihrer Website. Gleichzeitig berichteten das Handelsblatt und der Kurier über den Vorgang. Konkret untersagte die BaFin der TGI AG, die Produkte „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland öffentlich anzubieten.

Die Maßnahme ist sofort vollziehbar. Das bedeutet: TGI AG darf diese Produkte ab dem 18. April 2026 nicht mehr in Deutschland vertreiben, unabhängig davon, ob sie Rechtsmittel einlegt. Die Untersagung ist allerdings noch nicht bestandskräftig — TGI AG kann gegen die Entscheidung vorgehen. Das Unternehmen teilte bislang mit, die Meldung sei in „Abklärung“ mit den zuständigen Rechtsanwälten. Ob Verträge rückabgewickelt werden, ließ TGI offen.

Wichtig für Sie als Anleger: Die erste offizielle Warnung der BaFin erfolgte bereits am 6. März 2026. Damals teilte die Behörde mit, sie gehe Hinweisen nach, dass TGI Vermögensanlagen ohne die erforderlichen Verkaufsprospekte in Deutschland anbiete. Diese Vorwarnung blieb ohne Reaktion seitens TGI. Folglich eskalierte die Situation zur förmlichen Untersagung. Wer also zwischen dem 6. März und dem 18. April 2026 noch ein TGI-Produkt erwarb, tat dies in Kenntnis der laufenden BaFin-Überprüfung — ein Umstand, der für Ihre Rechtsdurchsetzung relevant sein kann.


Welche rechtlichen Ansprüche haben betroffene TGI-Kunden?

Wenn Sie ein TGI-Produkt erworben haben, stehen Ihnen mehrere rechtliche Wege offen. Anleger, die eine Vermögensanlage ohne den nach § 6 VermAnlG vorgeschriebenen Prospekt erworben haben, können grundsätzlich die Rückabwicklung des Vertrags verlangen. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche nach verschiedenen Grundlagen in Betracht, je nachdem, wie das Verhalten von TGI AG rechtlich bewertet wird.

Erstens ist an § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264a StGB zu denken. § 264a StGB erfasst den Kapitalanlagebetrug — also das vorsätzliche Verschweigen nachteiliger Tatsachen beim Vertrieb von Vermögensanlagen. Sofern TGI AG wusste, dass ein Verkaufsprospekt erforderlich war, und diesen dennoch nicht veröffentlicht hat, kommt ein Verstoß gegen das Schutzgesetz des § 264a StGB in Betracht. Über § 823 Abs. 2 BGB wird daraus ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch. Zudem prüfen Gerichte in solchen Fällen regelmäßig § 826 BGB, der Schadensersatz bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gewährt.

Zweitens kommt § 812 BGB als bereicherungsrechtlicher Anspruch in Betracht. Wenn der Vertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB nichtig ist, haben Sie einen Anspruch auf Rückgewähr des Geleisteten. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht des VermAnlG kann ein solches Verbot darstellen, sofern es dem Schutz einer Partei dient — was bei den Anlegerrechten des VermAnlG der Fall ist. Außerdem sind Ansprüche aus § 123 BGB denkbar, wenn TGI AG aktiv über die fehlende Prospektpflicht getäuscht hat.

Drittens ist zu prüfen, ob Ihre Bank Sorgfaltspflichten verletzt hat. Daraus können sich Ansprüche aus § 675u BGB (Haftung des Zahlungsdienstleisters) oder § 280 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung) ergeben. Einen umfassenden Überblick über die Bankhaftung bei Kryptobetrug und vergleichbaren Kapitalanlageschäden finden Sie in unserem Ratgeber zu diesem Thema.

Außerdem sollten Sie beachten: Wenn bei TGI AG Anzeichen für ein Schneeballsystem vorliegen — also neue Kundengelder zur Befriedigung älterer Ansprüche genutzt werden — kommt strafrechtlich § 263 StGB (Betrug) in Betracht. Darüber hinaus wären im Falle illegaler Mittelflüsse Aspekte des § 261 StGB (Geldwäsche) zu prüfen. Im strafrechtlichen Bereich bieten §§ 111b, 111e StPO Möglichkeiten zur Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten — ein Instrument, das im Ermittlungsverfahren relevant werden kann.


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Wie sollten Sie jetzt als betroffener TGI-Anleger konkret vorgehen?

Der erste und wichtigste Schritt ist die Sicherung aller Beweise. Sichern Sie sofort sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit TGI AG. Dazu gehören Ihr Kaufvertrag, alle Bestätigungen per E-Mail, Kontoauszüge, die Ihre Zahlungen an TGI belegen, sowie jegliche Werbeunterlagen, die Sie vor dem Kauf erhalten haben. Außerdem empfiehlt sich die Sicherung aller Kommunikation mit TGI — E-Mails, Chat-Protokolle und schriftliche Korrespondenz. Diese Unterlagen sind die Grundlage jedes rechtlichen Vorgehens.

Danach ist es geboten, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei zu wenden. Allgemeine Rechtsberatung reicht nicht aus — Sie brauchen jemanden, der die Besonderheiten des Vermögensanlagengesetzes und des Kapitalanlagerechts kennt. Beachten Sie außerdem: Ansprüche aus Kapitalanlagebetrug verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens, spätestens nach zehn Jahren. Da die BaFin-Untersagung am 18. April 2026 erfolgte, beginnen manche Fristen jetzt zu laufen.

Zudem sollten Sie prüfen, ob Sie Anzeige erstatten möchten. Gemäß § 152 StPO ist die Staatsanwaltschaft bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Straftat verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten. Eine Strafanzeige durch Betroffene kann diesen Prozess anstoßen. Im weiteren Verlauf kann die Staatsanwaltschaft nach § 170 StPO entscheiden, ob ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird. Eine koordinierte Anzeige durch mehrere Geschädigte erhöht erfahrungsgemäß den Druck auf die Ermittlungsbehörden.

Zu den Themen Krypto-Tracing und Blockchain-Forensik bieten wir Ihnen spezifische Informationen — denn wenn TGI AG Gelder digital verschoben haben sollte, kann eine forensische Blockchain-Analyse helfen, Vermögenswerte zu identifizieren und zu sichern.


Warum ist das TGI-Modell ein klassisches Warnsignal für Anleger?

Das TGI-Modell weist mehrere charakteristische Merkmale auf, die Finanzexperten als Warnsignale für dubiose Kapitalanlagen beschreiben. Zunächst: Die versprochenen Renditen sind außergewöhnlich hoch. Eine jährliche Rendite von 24 Prozent — dargestellt als monatlicher 2-Prozent-Rabatt — liegt weit über dem, was etablierte Finanzinstrumente bieten. Selbst Hochzinsanleihen bewegen sich selten über 10 bis 12 Prozent jährlich. Versprechen dieser Größenordnung sind entweder durch außergewöhnliche Risiken gedeckt oder wirtschaftlich nicht nachhaltig.

Außerdem fällt die Struktur des Modells auf: Sie zahlen sofort, aber Sie warten drei Jahre auf die Lieferung. In dieser Zeit hat TGI AG Ihre gesamten Mittel zur freien Verfügung. Wenn das Unternehmen in Schieflage gerät — etwa weil Goldminen nicht die versprochenen Erträge abwerfen oder weil der Zufluss neuer Kundengelder ausbleibt — könnten ältere Kunden mit leeren Händen dastehen. Dieses Muster ist strukturell vergleichbar mit klassischen Schneeballsystemen, wie sie in der Geschichte der Finanzkriminalität immer wieder auftauchen — von Ponzi-Schemata bis zu den Krypto-Betrugsnetzwerken, die Europol mit einem Volumen von 700 Millionen Euro zerschlug.

Denken Sie auch an vergleichbare Fälle aus der deutschen Rechtsgeschichte. Das Urteil des LG Bamberg gegen eine Bitcoin-Bande wegen Fake-Trading zeigt exemplarisch, wie solche Modelle enden können — mit strafrechtlicher Verurteilung der Betreiber und erheblichen Verlusten für Kunden. Außerdem illustriert die zunehmende Verbreitung von KI-gestützten Kryptobetrug-Methoden und Deepfake-Phishing 2026, wie modern und schwer erkennbar solche Anlageschemata mittlerweile auftreten.


Was bedeutet der fehlende BaFin-Prospekt rechtlich für Ihre Investition?

Der fehlende Verkaufsprospekt ist kein bloßer Formalfehler — er hat erhebliche rechtliche Konsequenzen für Sie als Anleger. Das Vermögensanlagengesetz schreibt in § 6 VermAnlG vor, dass ein Verkaufsprospekt veröffentlicht und von der BaFin gebilligt werden muss, bevor Vermögensanlagen öffentlich in Deutschland angeboten werden dürfen. § 9 VermAnlG definiert dabei detailliert, welche Mindestangaben ein solcher Prospekt enthalten muss — von Angaben über das Unternehmen über die Risiken bis hin zu den Verwendungsabsichten für das eingeworbene Kapital. § 11 VermAnlG regelt die formale Billigung durch die BaFin.

Der Sinn dieser Vorschriften ist klar: Anleger sollen vor einem Kauf vollständig informiert sein. Der Prospekt dient als Entscheidungsgrundlage — und wenn er fehlt, wurde Ihnen diese Grundlage vorenthalten. Daraus folgt: Wer ein Produkt ohne gebilligten Prospekt erwarb, konnte keine informierte Entscheidung treffen. Das begründet nach herrschender Rechtsprechung Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufs.

Außerdem ist zu beachten: Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann zur Nichtigkeit des Vertrags nach § 134 BGB führen. In diesem Fall können Sie das Gezahlte nach § 812 BGB als ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern. Darüber hinaus kann das Fehlen des Prospekts als Indiz für vorsätzliches Handeln gewertet werden — was die Tür für Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264a StGB oder § 826 BGB öffnet. Wichtig: Diese Ausgangslage gilt unabhängig davon, ob TGI AG letztlich ein seriöses oder betrügerisches Unternehmen ist. Selbst wenn das Unternehmen liefert, ändert das nichts an der Tatsache, dass der Vertrieb rechtswidrig war.


Wie unterscheidet sich die TGI-Situation von regulärem Goldhandel?

Regulärer Goldhandel ist unkompliziert: Sie kaufen physisches Gold, zahlen den Preis, und erhalten die Ware — sofort oder nach kurzer Lieferzeit. Es gibt keine mehrjährige Wartezeit, keine monatlichen Rabatte, keine komplexen Vertragskonstruktionen. Der Kaufpreis entspricht dem Marktpreis plus einer handelsüblichen Marge des Händlers.

Das TGI-Modell funktioniert grundlegend anders. Hier trennt sich der Zeitpunkt der Zahlung radikal vom Zeitpunkt der Lieferung. Sie finanzieren TGI AG über drei oder sogar sechs Jahre vor. Wirtschaftlich ist das keine Goldhandels-Transaktion, sondern eine Kapitalüberlassung gegen Verzinsung und spätere Sachleistung — genau das hat die BaFin als Vermögensanlage eingestuft.


Welche Parallelen gibt es zu anderen Anlagefällen, und was können Sie daraus lernen?

Der TGI-Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Kapitalanlage-Konstruktionen ein, die in den vergangenen Jahren aufgedeckt wurden. Das Muster ist konsistent: Unternehmen mit Sitz außerhalb des deutschen Regulierungsrahmens bieten renditestarke Anlagemodelle an, nutzen digitale Kanäle zur Kundengewinnung und verstehen sich nicht als regulierte Finanzdienstleister. Wenn die Aufsicht eingreift, reagieren sie mit rechtlichen Prüfungen — aber zunächst ohne Rückabwicklung.

Für Sie als Anleger bedeutet das: Je länger Sie warten, desto schwieriger kann die Durchsetzung Ihrer Ansprüche werden. Wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, werden Vermögenswerte häufig in Länder verschoben, in denen Vollstreckungen erschwert sind. Liechtenstein bietet einen rechtsstaatlichen Rahmen — aber internationale Vollstreckungen sind stets aufwendiger als inländische. Deshalb empfiehlt sich frühzeitiges Handeln nachdrücklich.

Außerdem zeigt die Erfahrung aus vergleichbaren Fällen: Wer früh handelt und Ansprüche konsequent verfolgt, erhält deutlich häufiger Entschädigungen als derjenige, der abwartet. In der Insolvenz eines solchen Unternehmens gehört der erste Gläubiger zu den bevorzugten — der letzte geht oft leer aus. Handeln Sie deshalb jetzt.


FAQ: Häufige Fragen zur TGI AG und der BaFin-Untersagung

Was hat die BaFin der TGI AG konkret untersagt?

Die BaFin hat der TGI AG (Trust Gold International) am 18. April 2026 verboten, die beiden Produkte „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland öffentlich anzubieten. Grund ist ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz: TGI hat keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht, obwohl dies nach § 6 VermAnlG zwingend erforderlich ist. Die Untersagung ist sofort vollziehbar und wurde am 20. April 2026 auf der BaFin-Website veröffentlicht.

Die BaFin bewertet dabei ausdrücklich nicht, ob TGI AG ein seriöses Unternehmen ist — sie prüft allein die formale Prospektpflicht. Dennoch hat die Untersagung erhebliche Konsequenzen für betroffene Anleger und die Geschäftstätigkeit von TGI in Deutschland.

Kann ich als TGI-Kunde mein Geld zurückfordern?

Ja, bei einem Verstoß gegen die Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz steht Anlegern in der Regel ein Rückabwicklungsanspruch zu. Zudem kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264a StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht, sofern eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden kann. Eine spezialisierte Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihre individuellen Chancen einschätzen.

Sichern Sie zunächst alle Vertragsunterlagen und Zahlungsbelege. Je vollständiger Ihre Dokumentation, desto besser sind Ihre Chancen bei der Rechtsdurchsetzung.

Ist die BaFin-Untersagung gegen TGI AG bereits rechtskräftig?

Nein, die Untersagung vom 18. April 2026 ist zwar sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Das bedeutet: TGI AG darf die betroffenen Produkte ab sofort nicht mehr in Deutschland vertreiben, kann aber noch Rechtsmittel einlegen. Für betroffene Kunden ändert sich dadurch an der rechtlichen Ausgangslage nichts Wesentliches.

Was bedeutet das TGI-Modell mit 72 Prozent Rabatt eigentlich wirtschaftlich?

Das TGI-Modell sieht vor, dass Kunden Gold zum Tageskurs per Vorkasse kaufen und 36 Monate auf die Lieferung warten. In dieser Zeit erhalten sie monatlich 2 Prozent Rabatt, also insgesamt 72 Prozent über drei Jahre. Wirtschaftlich betrachtet entspricht das einer jährlichen Rendite von 24 Prozent — weit über marktüblichen Zinsen. Die BaFin klassifiziert das als Vermögensanlage, bei der Geld zeitweise überlassen und dafür eine Verzinsung sowie Gold gewährt wird.

Solche Renditeversprechen sind am regulierten Kapitalmarkt nicht darstellbar, ohne enorme Risiken einzugehen. Deshalb ist bei jedem Angebot mit außergewöhnlich hohen Erträgen besondere Vorsicht geboten — unabhängig davon, ob es sich um Gold, Krypto oder andere Anlageformen handelt.

Welche rechtlichen Schritte sollte ich als betroffener TGI-Kunde jetzt unternehmen?

Als betroffener TGI-Kunde ist es geboten, sofort alle Vertragsunterlagen, Zahlungsbelege, Kontoauszüge und Kommunikation mit TGI zu sichern. Danach empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Rückforderung — insbesondere wenn strafrechtliche Aspekte hinzukommen.

Außerdem sollten Sie erwägen, Strafanzeige zu erstatten. Eine koordinierte Anzeige gemeinsam mit anderen Betroffenen erhöht den Druck auf die Ermittlungsbehörden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche strukturiert und effektiv geltend zu machen.


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— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern


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