Tangany-Klon: BaFin warnt Anleger — Ihre Rechte und Handlungsoptionen

BaFin schlägt Alarm: Tangany-Klon aktiv

Am 17. April 2026 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine offizielle Warnung. Im Fokus steht die Website tanganyassetmanagement.com. Diese Seite missbraucht systematisch die Identität der echten Tangany GmbH aus München. Dabei handelt es sich um einen klassischen Clone-Firm-Betrug. Betrüger kopieren das Erscheinungsbild, den Namen und die regulatorischen Details eines seriösen Unternehmens. Anschließend locken sie ahnungslose Anleger in gefälschte Krypto-Investitionen. Tatsächlich steht dahinter kein reguliertes Unternehmen — sondern organisierte Kriminalität.

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Besonders perfide: Die echte Tangany GmbH genießt in der Branche einen exzellenten Ruf. Sie verwahrt über drei Milliarden Euro an digitalen Vermögenswerten. Namhafte Kunden wie eToro, Bitpanda und flatexDEGIRO vertrauen ihr. Genau diesen Vertrauensvorschuss nutzen die Betrüger schamlos aus. Insbesondere Anleger, die sich vorab über seriöse Krypto-Verwahrer informiert haben, geraten ins Visier. Daher ist schnelles Handeln bei jedem Kontakt mit tanganyassetmanagement.com unerlässlich.


Die echte Tangany GmbH: Ein regulierter Verwahrer

Die Tangany GmbH wurde 2018 gegründet und hat ihren Sitz in München. Das Unternehmen ist von der BaFin reguliert und hält eine vollständige MiCAR-Lizenz. Zudem ist Tangany gemäß § 1 Abs. 1a KWG als qualifizierter Krypto-Verwahrer zugelassen. Konkret erlaubt diese Zulassung die professionelle Verwahrung digitaler Vermögenswerte für institutionelle Kunden. Die Plattform sichert heute über 3 Milliarden Euro in digitalen Assets. Darüber hinaus betreibt Tangany über 700.000 Kundenkonten für mehr als 60 institutionelle Auftraggeber.

Zu den prominenten Kunden zählen bekannte Namen der europäischen Finanzbranche. eToro Deutschland überträgt die Krypto-Verwahrung an Tangany. Bitpanda und flatexDEGIRO setzen ebenfalls auf die Münchner Infrastruktur. Ergänzend dazu schloss Tangany im September 2025 eine Series-A-Finanzierungsrunde über 10 Millionen Euro ab. Investoren wie die Baader Bank AG, Elevator Ventures und Heliad Crypto Partners beteiligten sich. Somit ist die echte Tangany GmbH eines der renommiertesten Krypto-Custody-Unternehmen Deutschlands.

Folglich ist die Reputation von Tangany der Hauptgrund, warum Betrüger genau diesen Namen missbrauchen. Die MiCAR-Lizenz verschafft der echten Tangany EU-weite Anerkennung. Deshalb wirkt die gefälschte Website tanganyassetmanagement.com auf den ersten Blick glaubwürdig. Erfahrungsgemäß prüfen Anleger die regulatorischen Angaben nicht tiefgehend genug. In diesem Zusammenhang sei betont: Die BaFin-ID der echten Tangany GmbH lautet 50085612. Diese Nummer taucht auf betrügerischen Clone-Websites auf — ohne jede Berechtigung.


Was ist eine Clone-Firm? Methode und Modus Operandi

Clone-Firm-Betrug ist eine besonders raffinierte Form des Kapitalmarktbetrugs. Dabei imitieren Täter ein reguliertes Unternehmen so genau wie möglich. Sie übernehmen Name, Logo, Adresse und Lizenznummern des echten Unternehmens. Anschließend errichten sie eine neue Website mit leicht abweichendem Domainnamen. Tatsächlich sieht die gefälschte Website der echten oft täuschend ähnlich. Darüber hinaus kommunizieren die Betrüger per Telefon, E-Mail und Social Media.

Dabei kontaktieren die Täter potenzielle Opfer oft unaufgefordert. Sie versprechen hohe Renditen durch angebliche Krypto-Investments. Konkret behaupten sie, die BaFin habe ihre Tätigkeit genehmigt. Weiterhin nutzen sie die echte BaFin-ID, um jeden Zweifel zu zerstreuen. Allerdings hat die echte Tangany GmbH keinerlei Verbindung zu tanganyassetmanagement.com. Die BaFin stellte dies in ihrer Warnung vom 17. April 2026 ausdrücklich fest. Ebenso liegt nach BaFin-Einschätzung ein klassischer Identitätsmissbrauch vor.

Erfahrungsgemäß folgt das Betrugsschema einem klaren Muster. Zunächst wird eine kleine Ersteinzahlung gefordert — oft 250 bis 500 Euro. Dann zeigt das gefälschte Dashboard hohe Gewinne. Folglich sollen Opfer immer mehr einzahlen. Wenn Sie Ihr Geld auszahlen lassen wollen, verlangen die Betrüger Gebühren, Steuern oder weitere Einzahlungen. Tatsächlich sehen Opfer ihr Geld nie wieder, sobald die Betrüger genug abgeschöpft haben. Deshalb gilt: Jede Kontaktaufnahme durch tanganyassetmanagement.com ist ein klares Warnsignal.

In diesem Zusammenhang lohnt ein Blick auf KI-gestützte Betrugsformen, die oft mit Clone-Firm-Betrug kombiniert werden. Dabei nutzen Täter Deepfakes und KI-generierte Kommunikation. Somit wird die Täuschung noch schwerer erkennbar.


Die juristische Einordnung: Welche Gesetze greifen?

Der Tangany Betrug durch tanganyassetmanagement.com ist kein simpler Betrug. Er erfüllt gleich mehrere Straftatbestände nach deutschem Recht. Darüber hinaus eröffnet er zivilrechtliche Schadensersatzansprüche für Geschädigte. Nachfolgend werden die relevanten Normen erläutert. Dabei beschränken wir uns strikt auf die einschlägigen Vorschriften.

§ 263 StGB — Betrug durch Identitätstäuschung

Zunächst ist § 263 StGB einschlägig. Betrug liegt vor, wenn jemand durch Täuschung einen Irrtum erregt. Dieser Irrtum führt zu einer Vermögensverfügung, die einen Schaden verursacht. Konkret täuschen die Betreiber von tanganyassetmanagement.com über ihre Identität. Sie geben vor, die regulierte Tangany GmbH zu sein. Allerdings haben sie keinerlei Verbindung zur echten Gesellschaft. Deshalb ist die Erfüllung des § 263 StGB hier evident. Ebenso ist gewerbsmäßiger Betrug nach § 263 Abs. 5 StGB zu prüfen, da die Taten serienmäßig begangen werden. Der Strafrahmen reicht bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

§ 32 KWG — Unerlaubte Finanzdienstleistungen

Darüber hinaus greift § 32 KWG. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt, benötigt eine BaFin-Erlaubnis. Weiterhin gilt dies für jede Form der Anlageberatung oder Portfolioverwaltung. Die Betreiber von tanganyassetmanagement.com verfügen über keinerlei BaFin-Zulassung. Tatsächlich ist die auf der Seite angegebene BaFin-ID eine gestohlene Kennzahl der echten Tangany GmbH. Folglich begehen die Täter eine Straftat nach § 54 KWG. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

§ 1 Abs. 1a KWG — Krypto-Verwahrung ohne Erlaubnis

Insbesondere § 1 Abs. 1a KWG ist hier relevant. Dieser Paragraph definiert die Kryptoverwahrung als erlaubnispflichtiges Finanzdienstleistungsgeschäft. Die echte Tangany GmbH besitzt genau diese Erlaubnis. Darüber hinaus verfügt sie über eine MiCAR-Lizenz für EU-weite Tätigkeiten. Allerdings haben die Betrüger hinter tanganyassetmanagement.com weder eine KWG-Erlaubnis noch eine MiCAR-Zulassung. Somit ist auch die angebliche Krypto-Verwahrung durch die Clone-Firm illegal. Deshalb ist jede Einzahlung auf ein solches Konto rechtlich als Verlust zu betrachten.

§ 261 StGB — Geldwäsche

Zudem ist § 261 StGB zu beachten. Einnahmen aus Betrug sind Vortaten zur Geldwäsche. Die Täter verschleiern die Herkunft der eingenommenen Gelder systematisch. Dabei nutzen sie häufig Krypto-Wallets und internationale Überweisungsketten. Erfahrungsgemäß fließen die Gelder über mehrere Zwischenstellen, bevor sie beim Täter ankommen. Folglich ist die Strafverfolgung komplex, aber nicht aussichtslos. In diesem Zusammenhang ist Krypto-Tracing durch Blockchain-Forensik ein wichtiges Instrument. So lassen sich Geldströme auf der Blockchain verfolgen und sichern.


Zivilrechtliche Ansprüche: So können Sie Ihr Geld zurückfordern

Neben dem Strafrecht eröffnet das Zivilrecht wichtige Möglichkeiten für Geschädigte. Allerdings hängt der Erfolg von verschiedenen Faktoren ab. Deshalb empfiehlt sich eine schnelle anwaltliche Prüfung Ihres Falles. Die nachfolgend beschriebenen Ansprüche sollten Sie kennen.

§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG — Schadensersatz

Ein zentraler zivilrechtlicher Anspruch ergibt sich aus § 823 Abs. 2 BGB. Dieser Paragraph schützt sogenannte Schutzgesetze. § 32 KWG ist ein solches Schutzgesetz, da er Anleger vor unerlaubten Finanzdienstleistungen schützt. Wer dieses Schutzgesetz verletzt und dadurch Schaden verursacht, haftet auf Schadensersatz. Konkret gilt: Wer Geld an tanganyassetmanagement.com überwiesen hat, kann Rückforderungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus können auch Dritte haften, die zur Rechtsverletzung beigetragen haben.

§ 826 BGB — Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Weiterhin kommt § 826 BGB in Betracht. Wer einem anderen vorsätzlich und sittenwidrig Schaden zufügt, haftet auf Schadensersatz. Clone-Firm-Betrug ist eindeutig sittenwidrig. Tatsächlich ist die Täuschungsabsicht von Anfang an vorhanden. Allerdings sind die Täter oft anonym oder im Ausland tätig. Deshalb richtet sich der Fokus häufig auf Intermediäre — insbesondere auf Banken.

§ 675u BGB — Bankhaftung bei unbefugten Zahlungen

Besonders wichtig ist § 675u BGB für viele Geschädigte. Banken haften für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Darüber hinaus treffen Banken Sorgfaltspflichten bei der Erkennung verdächtiger Transaktionen. Insbesondere wenn Überweisungen an bekannt betrügerische Adressen gehen, ist die Bank möglicherweise mitverantwortlich. Erfahrungsgemäß unterschätzen Anleger diese Anspruchsgrundlage erheblich. In diesem Zusammenhang lohnt ein Blick auf die Bankhaftung bei Kryptobetrug. Folglich sollten Sie Ihre Bank unverzüglich informieren und schriftlich kontaktieren.

Ebenso können Finanzaufsichtsbehörden anderer Länder einbezogen werden. Dazu gehören etwa FINMA in der Schweiz. Weiterhin hat die FINMA 2026 umfangreiche Warnhinweise zu digitalen Betrugsrisiken herausgegeben. Diese grenzüberschreitende Perspektive ist wichtig, da Betrüger international agieren.


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So erkennen Sie den Betrug: Warnsignale im Überblick

Erfahrungsgemäß gibt es klare Erkennungsmerkmale für Clone-Firm-Betrug. Zunächst sollten Sie die Domain genau prüfen. Die echte Tangany GmbH operiert ausschließlich über tangany.com. Jede abweichende Domain — wie tanganyassetmanagement.com — ist ein Warnsignal. Darüber hinaus haben legitime regulierte Unternehmen keine Veranlassung, Sie unaufgefordert zu kontaktieren.

Weiterhin ist ein zu gut klingendes Renditeangebot immer verdächtig. Seriöse Krypto-Verwahrer wie die echte Tangany GmbH bieten keine Investitionsrenditen an. Konkret ist Tangany ein Wallet-as-a-Service-Anbieter für institutionelle Kunden — kein Investmentprodukt für Privatanleger. Insbesondere bei direkten Anrufen oder Social-Media-Nachrichten mit Renditeversprechen ist höchste Vorsicht geboten. Dabei ist es typisch, dass die Täter auf Social-Media-Plattformen oder über Messenger-Dienste operieren.

Zudem sollten Sie die BaFin-Datenbank nutzen. Unter www.bafin.de können Sie jedes Unternehmen auf eine gültige Zulassung prüfen. Allerdings reicht es nicht, nur die BaFin-ID zu prüfen. Deshalb sollten Sie den Namen des Unternehmens und die Domain separat abgleichen. Tatsächlich nutzen Betrüger echte BaFin-IDs regulierter Firmen für ihre Clone-Websites. Somit ist die BaFin-Datenbank das wichtigste Prüfinstrument.

Folgende Warnsignale deuten konkret auf den Tangany Betrug hin: Sie wurden unaufgefordert kontaktiert. Das Unternehmen verspricht hohe Gewinne durch Krypto-Investitionen. Die angebliche „Tangany“-Webseite weist eine andere Domain als tangany.com auf. Ebenso fordern die Betreiber Gebühren vor einer Auszahlung. Darüber hinaus ist keine Erreichbarkeit unter den offiziellen Münchner Kontaktdaten der echten Tangany GmbH möglich.


Sofortmaßnahmen für Betroffene: Jede Stunde zählt

Wenn Sie Geld an tanganyassetmanagement.com überwiesen haben, ist sofortiges Handeln geboten. Jede Stunde, die verstreicht, verringert die Chancen auf Rückforderung. Deshalb sollten Sie diese Schritte unverzüglich einleiten.

Zunächst sichern Sie alle Beweise. Dazu gehören Screenshots der Website, der Kommunikation und des angeblichen Dashboards. Ebenso sichern Sie alle E-Mails, Telefonmitschnitte und Zahlungsbelege. Darüber hinaus notieren Sie Datum, Uhrzeit und Inhalt jeder Kommunikation. Tatsächlich sind diese Beweise für Strafanzeige und zivilrechtliche Verfahren unerlässlich.

Anschließend informieren Sie Ihre Bank. Beantragen Sie sofort eine Rückbuchung oder Blockierung weiterer Zahlungen. Weiterhin erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Dabei hilft die Bundeskriminalamtsstelle BKI — Bundeskriminalamt und die zuständige Staatsanwaltschaft. Ebenso können Sie eine Beschwerde bei der BaFin einreichen. Insbesondere sollten Sie die BaFin über die Warnung informieren, falls Sie früher als diese Kontakt hatten.

Vor diesem Hintergrund ist spezialisierter Rechtsrat entscheidend. Eine auf Kryptobetrug spezialisierte Kanzlei kennt die relevanten Anspruchsgrundlagen. Darüber hinaus verfügt sie über Kontakte zu Blockchain-Forensikern für das Krypto-Tracing. Folglich steigen Ihre Chancen auf Rückforderung erheblich, wenn Sie früh anwaltliche Hilfe suchen.


Blockchain-Forensik: Krypto-Spuren verfolgen

Viele Opfer glauben fälschlicherweise, Krypto-Transfers seien spurlos. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Blockchain-Transaktionen sind dauerhaft und öffentlich einsehbar. Darüber hinaus existieren spezialisierte Forensik-Tools, die Geldflüsse lückenlos nachvollziehen. Konkret können Ermittler die Reise von Krypto-Assets über mehrere Wallets hinweg verfolgen.

Dabei spielt die sogenannte Chain-of-Custody-Analyse eine wichtige Rolle. Erfahrungsgemäß versuchen Betrüger, Gelder durch viele Zwischenadressen zu verschleiern. Allerdings hinterlässt jeder Transfer einen unveränderlichen Datensatz auf der Blockchain. Deshalb ist die Blockchain-Forensik ein mächtiges Werkzeug zur Beweissicherung. Weiterhin können Forensiker feststellen, ob Gelder an bekannte betrügerische Adressen oder regulierte Börsen geflossen sind.

Insbesondere wenn Gelder auf regulierte Krypto-Börsen fließen, besteht die Möglichkeit einer Kontosperre. Dabei können Strafverfolgungsbehörden im Wege der Rechtshilfe Auskunftsersuchen stellen. Folglich ist eine schnelle Forensik-Analyse entscheidend, bevor Gelder weitergeleitet werden. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einer Kanzlei, die Forensik-Expertise einbringt.


Prävention: So schützen Sie sich vor Clone-Firm-Betrug

Prävention ist die beste Schutzmaßnahme gegen den Tangany Betrug und ähnliche Maschen. Zunächst gilt: Überprüfen Sie jedes Finanzunternehmen, das Sie kontaktiert, in der BaFin-Datenbank. Dabei sollten Name und Domain des Unternehmens übereinstimmen. Allerdings reicht die Prüfung der Lizenz allein nicht aus. Deshalb empfiehlt sich zusätzlich eine direkte Kontaktaufnahme mit dem echten Unternehmen über offizielle Kanäle.

Weiterhin ist gesunde Skepsis bei unaufgeforderten Angeboten angebracht. Seriöse Finanzdienstleister kontaktieren Privatanleger in der Regel nicht unaufgefordert. Darüber hinaus garantiert kein seriöses Unternehmen Gewinne — weder in Krypto noch in anderen Assetklassen. Insbesondere hohe Renditeversprechungen innerhalb kurzer Zeit sind ein verlässliches Warnsignal. Tatsächlich kombinieren Betrüger diese Versprechen oft mit Druck und künstlicher Dringlichkeit.

Ebenso empfiehlt sich die regelmäßige Lektüre der BaFin-Warnmeldungen. Die Behörde veröffentlicht fortlaufend neue Warnhinweise zu unerlaubten Angeboten. Darüber hinaus informiert die BaFin über aktuelle Betrugsmaschen. Ergänzend dazu bieten spezialisierte Portale wie kryptoschaden.de aktuelle Informationen zu bekannten Betrugsfällen. Somit bleiben Sie auf dem aktuellen Stand der Bedrohungslage.


Der regulatorische Rahmen: MiCAR und deutsches Recht

Die EU-Verordnung MiCAR — Markets in Crypto-Assets Regulation — hat den Krypto-Markt grundlegend verändert. Seit 2024 gilt in der EU ein einheitlicher Rahmen für Krypto-Dienstleistungen. Darüber hinaus sind Krypto-Verwahrer seither zur Lizenzierung verpflichtet. Konkret benötigen sie eine sogenannte CASP-Zulassung (Crypto-Asset Service Provider). Die echte Tangany GmbH hat diese Lizenz — tanganyassetmanagement.com nicht.

Weiterhin ermöglicht die MiCAR-Lizenz der echten Tangany EU-weites Passporting. Das bedeutet: Sie darf ihre Dienste in allen EU-Mitgliedstaaten anbieten. Allerdings gelten diese Rechte ausschließlich für das lizenzierte Unternehmen. Deshalb ist jede andere Firma, die den Namen Tangany nutzt, regulatorisch nicht gedeckt. Folglich handelt tanganyassetmanagement.com in Deutschland zweifellos rechtswidrig.

Insbesondere § 54 KWG ist in diesem Kontext bedeutsam. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreibt, macht sich strafbar. Ebenso gilt dies für die unerlaubte Krypto-Verwahrung nach § 1 Abs. 1a KWG. Tatsächlich kann diese Strafbarkeit auch Hintermänner und Gehilfen treffen. In diesem Zusammenhang gilt ein wichtiger Grundsatz. Selbst wer für solche Organisationen Geld entgegennimmt oder weiterleitet, kann sich nach § 261 StGB strafbar machen.

Vor diesem Hintergrund hat die BaFin ihre Überwachungsaktivitäten erheblich intensiviert. Dabei arbeitet sie mit anderen europäischen Aufsichtsbehörden zusammen. Erfahrungsgemäß sind Clone-Firm-Betrügereien international organisiert. Deshalb erfordern sie grenzüberschreitende Ermittlungen. Somit ist die internationale Kooperation der Behörden entscheidend für die Strafverfolgung.


Rechtsdurchsetzung: Was Strafverfolgung und Zivilrecht leisten können

Viele Opfer fragen sich, ob eine Strafanzeige überhaupt sinnvoll ist. Tatsächlich ist die Antwort: Ja — und zwar aus mehreren Gründen. Zunächst ist die Strafanzeige nach § 152 StPO Voraussetzung für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Darüber hinaus ermöglicht § 111b StPO die Beschlagnahme kriminell erlangter Gelder. Weiterhin kann § 73 StGB die Einziehung von Taterträgen anordnen. Folglich können verfolgte Gelder unter Umständen an die Opfer zurückgezahlt werden.

Allerdings ist der Weg über die Strafverfolgung oft langwierig. Deshalb empfiehlt sich die parallele Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche. Dabei ist Geschwindigkeit entscheidend: Vor dem Hintergrund möglicher Verjährung sollten Ansprüche zeitnah geltend gemacht werden. Erfahrungsgemäß versuchen Betrüger, Vermögenswerte schnell zu verlagern. Deshalb ist eine frühzeitige einstweilige Verfügung oder Kontosperre ein wichtiges Instrument.

Weiterhin ist zu beachten: Selbst wenn die Täter nicht greifbar sind, können Dritte haften. Insbesondere Banken, über die Gelder geflossen sind, kommen als Anspruchsgegner in Betracht. Ebenso können Intermediäre und Vermittler, die am Betrug mitgewirkt haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Darüber hinaus ist die Möglichkeit einer Sammelklage zu prüfen, wenn viele Geschädigte betroffen sind. In diesem Zusammenhang bündelt eine spezialisierte Kanzlei häufig die Interessen mehrerer Opfer.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Clone-Firm im Krypto-Bereich?

Eine Clone-Firm ist ein betrügerisches Unternehmen, das die Identität eines echten, regulierten Unternehmens kopiert. Die Betrüger übernehmen Namen, Logo, BaFin-ID und Unternehmensdetails. So täuschen sie Anleger über ihre tatsächliche Herkunft und Seriosität. Der Tangany Betrug durch tanganyassetmanagement.com ist ein typisches Beispiel dafür. Tatsächlich haben die Täter keinerlei Verbindung zur echten Tangany GmbH in München.

Ist tanganyassetmanagement.com die echte Tangany GmbH?

Nein. Die echte Tangany GmbH hat ihren Sitz in München und ist von der BaFin reguliert. Sie verfügt über eine MiCAR-Lizenz und verwahrt über 3 Mrd. € digitale Vermögenswerte. Darüber hinaus betreut die echte Tangany über 700.000 Kundenkonten für mehr als 60 institutionelle Kunden. Die Website tanganyassetmanagement.com gehört Betrügern und missbraucht den Namen der echten Tangany GmbH. Folglich besteht keinerlei Verbindung zwischen beiden.

Was sollte ich tun, wenn ich Geld an tanganyassetmanagement.com überwiesen habe?

Sie sollten sofort alle Zahlungsbelege, Screenshots und Kommunikation sichern. Danach empfiehlt sich die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Gleichzeitig sollten Sie anwaltliche Hilfe suchen. Darüber hinaus sollten Sie Ihre Bank umgehend informieren und eine Rückbuchung beantragen. Erfahrungsgemäß zählt bei Kryptobetrug jede Stunde, da Betrüger Gelder schnell transferieren.

Welche Straftatbestände erfüllt der Tangany-Klon-Betrug?

Der Tangany Betrug durch tanganyassetmanagement.com erfüllt mehrere Straftatbestände. Zunächst kommt Betrug gemäß § 263 StGB durch Identitätstäuschung in Betracht. Zudem liegt ein Verstoß gegen § 32 KWG wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen vor. Darüber hinaus ist § 54 KWG relevant, da ohne MiCAR-Erlaubnis Krypto-Verwahrdienste angeboten werden. Ferner ist § 261 StGB (Geldwäsche) zu prüfen.

Kann ich mein Geld von meiner Bank zurückfordern?

Möglicherweise ja. Wenn Ihre Bank Überweisungen zu offensichtlich betrügerischen Plattformen nicht verhindert hat, können Ansprüche nach § 675u BGB bestehen. Zudem prüfen spezialisierte Anwälte Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG. Ebenso kommt § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung in Betracht. Deshalb empfiehlt sich eine vollständige anwaltliche Prüfung Ihres Falls.


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— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern

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