⚠️ Offizielle BaFin-Warnung
Renvio lockt Anleger mit prominenten Werbegesichtern und professionell wirkenden Social-Media-Kampagnen. Was viele nicht wissen: Influencer, die für betrügerische Finanzprodukte werben, können persönlich haftbar gemacht werden – unabhängig davon, ob sie selbst am Betrug beteiligt waren. Für Geschädigte eröffnet das einen zusätzlichen Rückforderungsweg, den die Kanzlei REXUS für Sie prüft.
→ Zur offiziellen BaFin-Warnung gegen Renvio
Dieser Artikel erklärt zunächst das Betrugsmuster hinter Renvio. Anschließend zeigen wir, welche rechtlichen Ansprüche Geschädigte konkret haben. Außerdem beleuchten wir den Schwerpunkt Influencer-Haftung nach § 823 BGB als besonderen Hebel für die Rückforderung.
Was steckt hinter Renvio? – BaFin-Warnung im Überblick
Die BaFin ist Deutschlands oberste Finanzaufsichtsbehörde. Eine Warnung gibt sie nur heraus, wenn konkrete Erkenntnisse vorliegen. Im Fall von Renvio handelt es sich um Krypto-Investment-Betrug (Fake-Handelsplattform). Daher ist sofortiges Handeln entscheidend.
Das typische Betrugsmuster: Opfer werden zunächst mit kleinen Einzahlungen gelockt, die angebliche Gewinne zeigen. Danach werden sie zu immer größeren Beträgen motiviert. Dennoch ist eine Auszahlung nie möglich – die Plattform verweigert sie systematisch. Am Ende verschwindet die Website, und das Geld ist weg.
Wichtig: Die BaFin entschädigt keine Opfer direkt. Deshalb müssen Geschädigte selbst rechtliche Schritte einleiten – je früher, desto besser. REXUS begleitet diesen Prozess von der ersten Analyse bis zur Vollstreckung.
Renvio Betrug Influencer Haftung – Rechtliche Ansprüche für Geschädigte
Als Opfer von Renvio Betrug Influencer Haftung stehen Ihnen mehrere Anspruchsgrundlagen zur Verfügung. Zudem können Sie verschiedene Wege gleichzeitig verfolgen – das maximiert die Erfolgschancen.
- § 812 BGB (Ungerechtfertigte Bereicherung): Da kein wirksamer Vertrag bestand, können Sie alle Einzahlungen zurückfordern. Außerdem ist dieser Anspruch unabhängig von einem laufenden Strafverfahren.
- § 263 StGB (Betrug): Eine Strafanzeige erzeugt Ermittlungsdruck und kann zur Vermögensabschöpfung nach § 73 StGB führen. Darüber hinaus dokumentiert sie den Sachverhalt offiziell.
- § 32 KWG / MiCAR: Das Betreiben ohne Lizenz verstößt gegen KWG und MiCAR. Deshalb haftet auch die beteiligte Kryptobörse bei KYC-Verstößen.
- Bankhaftung (§ 25h KWG): Wenn Ihre Bank Warnzeichen ignoriert hat, haftet sie möglicherweise mit. Jedoch muss dies im Einzelfall geprüft werden.
- Chargeback: Bei Kreditkartenzahlung besteht ein Rückbuchungsrecht innerhalb von 120 Tagen. Daher sollten Sie Ihre Bank sofort kontaktieren.
Influencer-Haftung nach § 823 BGB – Der besondere Anspruchsweg
Krypto-Betrüger wie Renvio setzen massiv auf Influencer-Marketing. Außerdem sind YouTube-Videos, Instagram-Posts und Telegram-Empfehlungen typische Kanäle. Influencer, die für eine nicht lizenzierte Plattform werben, ohne deren Status zu prüfen, handeln fahrlässig. Deshalb haftet der Influencer nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG. Darüber hinaus kann ein Unterlassungsanspruch und Schadensersatz geltend gemacht werden.
Außerdem ergänzt dieser Ansatz die klassischen Rückforderungswege erheblich. Für eine Einschätzung, ob dieser Weg in Ihrem Fall erfolgversprechend ist, steht Ihnen die Sofortprüfung auf kryptoschaden.de zur Verfügung.
Was müssen Betroffene jetzt sofort tun?
Handeln Sie zügig – jeder Tag zählt. Deshalb empfehlen wir folgende Schritte in dieser Reihenfolge:
- Beweise sichern (sofort): Screenshots, Transaktionsnachweise, E-Mails und Chat-Verläufe – bevor die Plattform offline geht.
- Keine weiteren Zahlungen: Jede Forderung nach Gebühren ist Teil des Betrugs. Zahlen Sie nichts mehr.
- Bank kontaktieren: Chargeback-Antrag stellen. Außerdem bei Überweisungen einen Rückruf veranlassen.
- Strafanzeige erstatten: Kostenlos bei der Polizei oder per Online-Wache des LKA. Darüber hinaus sichert dies die Vermögensabschöpfung.
- Anwalt einschalten: Verjährung läuft ab Kenntnis (3 Jahre, § 199 BGB). Daher zögern Sie nicht.
Weiterführende Informationen: BKA sichert Bitcoin-Mixer – Rückforderung für Krypto-Opfer.
Sofortprüfung: Renvio Betrug Influencer Haftung – Jetzt handeln
Renvio Betrug Influencer Haftung – REXUS identifiziert beteiligte Influencer und macht deren Haftungsansprüche geltend. Jedoch ist Eile geboten: Chargeback-Fristen (120 Tage) und Verjährungsfristen laufen unerbittlich. Dennoch gibt es in vielen Fällen gute Erfolgschancen – wenn Sie jetzt handeln.
Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M. – REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft
📧 kryptoschaden@rexus-recht.de
🌐 www.kryptoschaden.de
Hinweis: Dieser Artikel informiert über BaFin-Warnungen und stellt keine Rechtsberatung dar.