Renvio: BaFin-Warnung – was dahintersteckt
Die BaFin hat am 25. März 2026 offiziell vor Renvio gewarnt. Die Plattform wirbt mit professionell inszenierten Social-Media-Kampagnen und prominenten Werbegesichtern, besitzt jedoch keinerlei behördliche Zulassung für den deutschen Markt. Wer dort Geld eingezahlt hat, steht daher vor mehreren Rückforderungswegen, die zügig angegangen werden sollten.
Viele Betroffene suchen nach dem ersten Verdacht nach Begriffen wie „Renvio Betrug“ oder „Renvio Geld zurück“. Dieser Artikel erklärt, was hinter der BaFin-Warnung steckt, welche Erlaubnislücken der Anbieter aufweist und welche rechtlichen sowie forensischen Schritte jetzt sinnvoll sind.
Wovor warnt die BaFin zu Renvio?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Plattform in ihre Liste unerlaubt tätiger Unternehmen aufgenommen. Hintergrund ist das Fehlen einer Erlaubnis nach § 32 KWG sowie einer Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister gemäß Art. 60 MiCAR, die seit dem 30. Dezember 2024 vollständig gilt. Wer ohne diese Genehmigungen in Deutschland Finanzdienstleistungen anbietet, handelt strafbar – folglich gilt das auch für diesen Anbieter.
Der Anbieter setzt auf Social-Media-Marketing und bezahlte Werbekooperationen mit Influencern, um Anleger zu gewinnen. Das Muster ist bekannt: Zunächst werden kleine Gewinne gezeigt, dann werden Anleger zu immer größeren Einzahlungen motiviert. Dennoch ist eine tatsächliche Auszahlung nie möglich – das Unternehmen verweigert sie systematisch. Deshalb stuft die BaFin das Geschäftsmodell als unerlaubt ein.
Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu Renvio?
Das Betreiben einer Krypto-Handelsplattform ohne MiCAR-Zulassung verstößt gegen Art. 60 MiCAR in Verbindung mit den nationalen Umsetzungsvorschriften. Zudem fehlt der Plattform die Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG, die für das Einlagengeschäft gegenüber deutschen Anlegern zwingend erforderlich ist. Ohne diese Erlaubnisse sind sämtliche Verträge mit Anlegern nach § 134 BGB nichtig – deshalb entfällt jede vertragliche Bindungswirkung.
Die Nichtigkeitsfolge ist für Geschädigte von Renvio besonders relevant: Sie eröffnet einen Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 BGB auf Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen. Folgerichtig kann der Anbieter keine wirksamen Gegenrechte aus dem vermeintlichen Vertrag ableiten, etwa um Auszahlungen zu blockieren. Somit besteht eine solide zivilrechtliche Grundlage unabhängig von einem laufenden Strafverfahren.
Was stellt die Behörde fest – und was nicht?
Die BaFin stellt fest, dass Renvio ohne die erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis tätig ist. Jedoch trifft sie keine strafgerichtliche Feststellung über Betrug im Sinne des § 263 StGB – das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Dennoch bietet die Warnung eine solide Grundlage: Sie belegt den objektiven Rechtsverstoß und gibt Geschädigten ein zentrales Dokument für das weitere Vorgehen.
Betroffene sollten daher verstehen, dass die strafrechtliche Bewertung einem Ermittlungsverfahren vorbehalten bleibt. Zivilrechtlich genügt der Nachweis des erlaubnislosen Betriebs bereits, um Rückforderungsansprüche gegen den Anbieter zu begründen. Zudem eröffnet die Influencer-Haftung nach § 823 BGB einen weiteren Anspruchsweg, der unabhängig vom Strafverfahren verfolgt werden kann.
Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich?
Influencer, die für Renvio geworben haben, können nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG persönlich haften, wenn sie an der Verbreitung unerlaubter Finanzdienstleistungsangebote mitgewirkt haben. Daneben lassen sich Geldflüsse per Blockchain-Forensik nachverfolgen, falls Einzahlungen in Kryptowerten erfolgten. Außerdem erlaubt die Travel Rule (TFR) Auskunftsansprüche gegen beteiligte Kryptobörsen, die als CASPs nach Art. 72 ff. MiCAR für KYC-Verstöße haften.
Das Scam-Broker-Warnungsarchiv auf kryptoschaden.de gibt ergänzend einen Überblick über ähnliche Fälle. Für die praktischen Schritte unmittelbar nach Erkennen des Betrugs empfiehlt sich außerdem der Beitrag zu den ersten Stunden nach Erkennen eines Krypto-Betrugs auf anwalt.de.
Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu Renvio?
Wer Geld bei dem Anbieter eingezahlt hat, sollte zunächst alle verfügbaren Beweise sichern: Screenshots der Plattform, Transaktionsnachweise, Werbe-Screenshots der Influencer, E-Mail-Verläufe und Chat-Protokolle. Diese Unterlagen sind für das weitere Vorgehen unverzichtbar. Außerdem empfiehlt sich die sofortige Kontaktaufnahme mit der kontoführenden Bank, um Chargeback-Optionen bei Kartenzahlung zu prüfen – Fristen hierfür laufen ab und sollten daher nicht ignoriert werden.
Selbsteskalation lohnt sich nicht; jede weitere Zahlung, etwa für angebliche Freigabegebühren, ist Teil des Betrugsmusters und vergrößert den Schaden. Stattdessen sollte frühzeitig anwaltliche Unterstützung eingeholt werden, da Verjährungsfristen ab Kenntnis des Schadens nach § 199 BGB laufen. Einzelheiten zur zivilrechtlichen Rückforderung bei unerlaubten Anbietern erläutert dieser Beitrag auf anwalt.de.
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Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern