Es ist 11:30 Uhr am 4. Mai 2026. Eine 67-jährige Witwe aus München sitzt an ihrem Küchentisch. Im Februar 2026 hatte sie auf einer Fake-Trading-Plattform 47.000 Euro verloren. Ihr Telefon klingelt. Eine seriös klingende Männerstimme: „Guten Tag, mein Name ist Dr. Schwarzer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Wir haben Mittel sichergestellt, die Ihnen zustehen. Zur Freigabe benötigen wir einen Liquiditätsnachweis in Höhe von 8.500 Euro.“ Noch am selben Nachmittag überweist die Frau die geforderte Summe. Zur selben Stunde veröffentlicht die BaFin zwei Warnungen — genau vor dieser Masche.
Was ist ein Recovery Scam BaFin, und warum trifft er Sie jetzt?
Der Begriff Recovery Scam BaFin bezeichnet eine Betrugsform, bei der Täter gezielt Personen ansprechen, die bereits Opfer eines Finanzbetrugs geworden sind, und sich dabei fälschlicherweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht berufen. Am 4. Mai 2026 warnte die BaFin in zwei getrennten Verbrauchermitteilungen vor genau dieser Praxis: zum einen vor der betrügerischen Website verfolgnsfundrecovery.com, die vorgibt, im Auftrag der Behörde Gelder zurückzuholen, zum anderen vor unbekannten Personen, die per E-Mail und Telefon Betrugsopfer kontaktieren und behaupten, mit der BaFin zusammenzuarbeiten. Beide Warnungen wurden am selben Tag publiziert — ein deutliches Signal, dass der Sekundärbetrug an bereits Geschädigten systematisch und organisiert vonstattengeht. Wenn Sie oder ein Angehöriger zu einem früheren Zeitpunkt Geld auf einer dubiosen Trading-Plattform verloren haben, gehören Sie zur primären Zielgruppe dieser Täter.
Wie funktioniert der Doppelschlag gegen Erstgeschädigte?
Um zu verstehen, warum der Recovery Scam so wirkungsvoll ist, lohnt ein Blick auf die Mechanik des Doppelschlags. In der ersten Stufe — dem Erstbetrug — verlieren Sie Ihr Geld auf einer nicht lizenzierten Handelsplattform. Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer und die genaue Verlusthöhe landen in einer Datenbank, die von den Tätern gepflegt oder an kriminelle Gruppen verkauft wird. Diese sogenannten Opferlisten sind auf Darknet-Marktplätzen begehrt, weil sie Menschen identifizieren, die bereit waren, größere Summen in digitale Anlageprodukte zu investieren, und die sich nach einem Verlust in einem psychologisch vulnerablen Zustand befinden.
In der zweiten Stufe kontaktieren die Täter diese Personen gezielt. Der Kontakt erfolgt über eine Webseite wie verfolgnsfundrecovery.com, die behördlich gestaltet ist und den Anschein erweckt, zur BaFin zu gehören, oder direkt per E-Mail und Telefon. Die Täter behaupten, mit der BaFin zusammenzuarbeiten oder im Namen der Behörde zu handeln. Die BaFin stellt in ihrer Warnung vom 4. Mai 2026 klar: „Das stimmt nicht: Die Aufsicht steht in keinem Zusammenhang mit diesen Personen.“ Und weiter: „Die Rückführung durch Betrug verlorener Gelder gehört nicht zu den Aufgaben der BaFin. Sie beauftragt auch keine Dritten damit.“
Die psychologische Wirksamkeit dieser Methode erklärt sich aus dem Zusammenspiel von Verzweiflung, Schamgefühl und dem unbedingten Wunsch, den erlittenen Verlust rückgängig zu machen. Wer 40.000 oder 80.000 Euro verloren hat, empfindet in dem Moment, in dem jemand professionell Hilfe anbietet und dabei einen offiziellen Behördennamen verwendet, eine sofortige Erleichterung — den Glauben, dass doch noch alles gut werden könnte. Genau dieses Gefühl nutzen die Täter aus. Sie operieren unter Zeitdruck: „Die Frist zur Freigabe läuft in 48 Stunden ab.“ Sie fordern Schweigepflicht: „Sprechen Sie mit niemandem darüber, da die Ermittlungen laufen.“ Und sie verlangen Vorabzahlungen, die als „Liquiditätsnachweis“, „Steuervorauszahlung“, „Freigabegebühr“ oder „Anwaltskosten für die Auszahlung“ bezeichnet werden.
Das sind exakt die Muster, die die BaFin in ihrer Warnung beschreibt. Wer auf dieses Angebot eingeht, verliert nicht nur die erneut gezahlte Summe — er verliert auch wertvolle Zeit, in der legitime rechtliche Schritte hätten eingeleitet werden können. Darüber hinaus bestätigt jede Zahlung den Tätern, dass das Opfer weiterhin zahlungsbereit ist, was häufig zu einer Kette weiterer Forderungen führt. Falls Sie sich in dieser Situation befinden oder sie erkennen, ist das Wichtigste: kein weiteres Geld überweisen, keine weiteren Informationen preisgeben, alle Kommunikation dokumentieren.
Für eine erste Orientierung, wie Blockchain-Tracing-Maßnahmen echte Täter identifizieren können, lesen Sie unseren Überblick zur Krypto-Tracing- und Blockchain-Forensik für Anwälte.
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Welche Daten über Sie sind in Umlauf — und was bedeutet das rechtlich?
Hinter dem Recovery Scam steckt eine Infrastruktur, die aus datenschutzrechtlicher Perspektive schwerwiegende Implikationen hat. Die Frage, wie die Täter überhaupt an Ihre persönlichen Daten gelangen, lässt sich in den meisten Fällen auf einen Datenleck oder einen aktiven Datenverkauf im Umfeld der ursprünglichen Betrugplattform zurückführen. Solche Plattformen führen detaillierte Kundendatenbanken: Zu welchem Zeitpunkt haben Sie wie viel eingezahlt? Welche Einwände haben Sie im Telefonat geäußert? Welchen emotionalen Druck konnte der sogenannte „Broker“ aufbauen? Diese Informationen fließen in Profile ein, die anderen Tätergruppen — darunter Recovery-Scam-Operatoren — verkauft oder getauscht werden.
Die unrechtmäßige Verarbeitung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten stellt einen eigenständigen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung dar. Nach Artikel 82 DSGVO haben Sie gegen denjenigen, der Ihre Daten ohne rechtliche Grundlage verarbeitet oder weitergibt, einen Schadensersatzanspruch — und zwar sowohl für materielle als auch für immaterielle Schäden. Wenn feststellbar ist, welche Plattform Ihre Daten ursprünglich erhoben und dann in den kriminellen Kreislauf eingespeist hat, kann dieser Anspruch zivilrechtlich durchgesetzt werden. In der Praxis ist die Identifikation der verantwortlichen Stelle schwierig, aber nicht unmöglich: Blockchain-forensische Methoden, IP-Auswertungen und Domainregistrierungsdaten liefern häufig Anhaltspunkte, die im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen oder zivilrechtlicher Klageverfahren nutzbar sind.
Rechtlich unterfällt der Recovery Scam in zwei Stufen dem Betrugstatbestand des § 263 StGB. Die erste Stufe ist der Erstbetrug der Fake-Plattform; die zweite Stufe ist der Sekundärbetrug: Die Täter täuschen Sie über die Existenz einer BaFin-Beauftragung und verleiten Sie so zu einer Vermögensverfügung — der Vorabzahlung —, die Ihren Schaden vertieft. Hinzu kommt § 263a StGB (Computerbetrug), wenn gefälschte Webseiten oder automatisierte E-Mail-Systeme eingesetzt werden. Über § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB entsteht zudem ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen identifizierbare Täter.
Die Norm § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO eröffnet die Möglichkeit der strafprozessualen Vermögensabschöpfung: Wenn Strafverfolgungsbehörden Vermögenswerte der Täter identifizieren und sichern können, die aus den betrügerischen Vorabzahlungen stammen, besteht in bestimmten Konstellationen die Möglichkeit einer Rückerstattung an die Geschädigten. Dies setzt allerdings voraus, dass die Gelder noch vorhanden sind und die Täter im Rahmen eines Strafverfahrens greifbar sind — beides ist bei international agierenden Betrügerringen häufig nur schwer zu erreichen.
Warum führt die BaFin keine Geldrückführung durch — und wer ist wirklich zuständig?
Ein zentrales Missverständnis, das Recovery-Scam-Täter aktiv ausnutzen, ist die Vorstellung, die BaFin sei eine Art Schadensausgleichsstelle für Betrugsopfer. Das ist sie nicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist eine Behörde, deren gesetzlicher Auftrag die Aufsicht über Finanzdienstleister umfasst — nicht die Rückholung verlorener Gelder einzelner Verbraucher. Sie erteilt und entzieht Lizenzen, überwacht Compliance-Pflichten, leitet Verwaltungsverfahren ein und kann im äußersten Fall Tätigkeitsverbote aussprechen. Die individuelle Geldrestitution ist hingegen eine Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden — Polizei und Staatsanwaltschaft — sowie, soweit es um zivilrechtliche Ansprüche geht, der ordentlichen Gerichte.
Die BaFin schreibt in ihrer Warnung vom 4. Mai 2026 in aller Deutlichkeit: „Die BaFin beauftragt auch keine Dritten damit und wendet sich nicht von sich aus an einzelne Personen.“ Jeder, der Ihnen also behauptet, im BaFin-Auftrag tätig zu sein und Ihnen persönlich helfen zu können, Ihr Geld zurückzuerhalten, lügt Sie an — ohne Ausnahme. Diese Formulierung schließt sowohl Einzelpersonen als auch Webseiten wie verfolgnsfundrecovery.com ein, die durch ihre Domain den irreführenden Eindruck erwecken, mit der Behörde verbunden zu sein.
Was tatsächlich funktionieren kann, sind drei Wege: Erstens die Strafanzeige nach § 263 StGB bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, verbunden mit einem Antrag nach § 111e StPO zur vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten. Zweitens zivilrechtliche Klagen gegen identifizierbare Verantwortliche — etwa Banken oder Zahlungsdienstleister, die die Transaktionen abgewickelt haben. Drittens spezialisierte Beratung durch eine Kanzlei mit Erfahrung in grenzüberschreitenden Krypto-Betrugsfällen. Wie Bankhaftungsansprüche geltend gemacht werden können, erläutert unser Beitrag zur Bankhaftung bei Kryptobetrug.
Wichtig ist auch der Kontext der jüngsten BaFin-Warnungen: Am selben Tag, dem 4. Mai 2026, warnte die Behörde neben den Recovery-Scam-Fällen auch vor mehreren nicht lizenzierten Handelsplattformen. Das Muster ist eindeutig: Wer bereits Opfer einer dieser Plattformen war, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit kurz darauf Ziel eines Recovery-Scam-Versuchs. Die Koordination zwischen Erstbetrug und Sekundärbetrug legt nahe, dass beide Stufen entweder von denselben Tätern oder von eng vernetzten kriminellen Gruppen betrieben werden.
Weiterführend: In unserem Artikel zu KI-gestütztem Kryptobetrug und Deepfake-Phishing 2026 lesen Sie, wie technologisch verfeinerte Betrugsformen in diesem Jahr zugenommen haben — viele Recovery-Scam-Täter nutzen identische Infrastrukturen.
Was unterscheidet eine seriöse Anwaltskanzlei von einem Recovery-Scam?
Die Frage, woran Sie erkennen, ob ein vermeintliches Hilfsangebot legitim oder betrügerisch ist, lässt sich anhand einiger klarer Merkmale beantworten. Die Unterscheidung ist nicht schwierig — sie erfordert lediglich einen kühlen Kopf in einem Moment, in dem Emotionen verständlicherweise hochkochen.
Ein Recovery Scam arbeitet stets mit denselben Werkzeugen: Es wird ein Vorschuss verlangt — ob als „Liquiditätsnachweis“, „Steuer“, „Kautionszahlung“ oder „Anwaltshonorar für die Freigabe“. Es werden Erfolge versprochen, häufig in Prozentsätzen oder konkreten Beträgen: „Wir holen 80 Prozent Ihres Geldes zurück.“ Die Kommunikation findet primär telefonisch statt, oft mit Druck und Zeitlimit: „Wenn Sie heute nicht zahlen, verfällt die Sicherungsverfügung.“ Die Identität der Gegenseite bleibt unverifierbar — kein Handelsregistereintrag, keine Kammermitgliedschaft, keine überprüfbare Kanzleiadresse.
Eine seriöse Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht verhält sich grundlegend anders. Erstens findet vor jeder Mandatsannahme eine Prüfung des Sachverhalts statt, die für Sie als potenziellen Mandanten ohne vorherige Zahlungsverpflichtung zugänglich ist. Sie legen dar, was passiert ist — die Kanzlei prüft, ob und welche rechtlichen Handlungsoptionen bestehen. Zweitens richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer schriftlichen Honorarvereinbarung, die vor Mandatsbeginn geschlossen wird. Es gibt keinen „Vorschuss zur Freigabe von Geldern“ — das Honorar entlohnt die anwaltliche Tätigkeit, nicht eine angebliche Ermächtigungsgebühr gegenüber einer Behörde. Drittens werden keine prozentualen Rückholversprechen gemacht. Eine Kanzlei, die im Straf- und Zivilrecht tätig ist, kann Einschätzungen zu Erfolgsaussichten geben — diese sind aber immer als rechtliche Bewertungen formuliert, nie als Zusicherungen. Viertens erfolgt die gesamte Kommunikation schriftlich und nachvollziehbar: per E-Mail, per Anwaltspost, mit eindeutiger Identifikation der handelnden Person, Kammerzugehörigkeit und Postanschrift.
Eine Mandatierung scheidet aus, wenn der Sachverhalt offenkundig aussichtslos ist, wenn keine forensisch tragfähigen Anknüpfungspunkte für eine Bankhaftung oder eine Tracing-Maßnahme bestehen oder wenn der Schaden in keinem Verhältnis zum rechtlichen Aufwand steht. Diese Prüfung erfolgt vor Mandatsannahme und ohne vorherige Kostenpflicht für Sie. Selektive Mandatsführung bedeutet: Sie erhalten eine ehrliche Bewertung — auch dann, wenn das Ergebnis ist, dass ein bestimmter Rechtsweg in Ihrem Fall nicht zielführend wäre. Das ist das Gegenteil des Recovery Scam, der Ihnen unter allen Umständen Hoffnung verkauft, weil er von Ihrem Vertrauen lebt.
Eine erste rechtliche Einschätzung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden — schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de mit kurzer Sachverhaltsschilderung, Datum und Höhe des Schadens.
Was sollten Sie sofort tun, wenn Sie einen Recovery-Scam-Kontakt erhalten haben?
Die nächsten Stunden und Tage sind entscheidend. Wenn Sie einen Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht erhalten haben, die Sie zu einer Zahlung auffordert und dabei den Namen der BaFin oder eine behördlich wirkende Webseite anführt, gelten folgende Schritte.
Sichern Sie zunächst alle Kommunikation: Screenshots der E-Mails, Aufzeichnungen von Telefonnummern und Anrufzeiten, Kopien aller vorgelegten Dokumente (auch wenn diese gefälscht sind). Überweisen Sie unter keinen Umständen weiteres Geld, und brechen Sie den Kontakt zur vermeintlichen BaFin-Person sofort ab — ohne Erklärung, ohne Rückruf. Wenden Sie sich dann an Ihre Hausbank und schildern Sie den Sachverhalt: Wenn eine Zahlung bereits erfolgt ist, kann in bestimmten Fällen noch eine Rückbuchung über SWIFT-Recall-Mechanismen versucht werden, sofern die Zahlung noch nicht endgültig verarbeitet wurde. Erstatten Sie Strafanzeige nach § 263 StGB bei Ihrer nächsten Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft. Je detaillierter Ihre Anzeige, desto höher die Chance, dass die Ermittler Anhaltspunkte für eine Vermögensabschöpfung nach § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO finden.
Die BaFin empfiehlt, sich bei Zweifeln direkt an die Behörde zu wenden — über die offiziellen Kontaktwege auf bafin.de, nicht über eine Telefonnummer, die Ihnen von der verdächtigen Person genannt wurde.
Wie Europol und nationale Behörden grenzüberschreitend gegen Krypto-Betrugsnetzwerke vorgehen, zeigt unser Bericht zur Europol-Zerschlagung von Krypto-Betrugsnetzwerken mit 700 Millionen Euro Schadenssumme.
Wie schützen Sie sich proaktiv vor dem nächsten Kontaktversuch?
Recovery-Scam-Täter agieren häufig in Wellen. Wenn Sie einmal als Opfer des Erstbetrugs identifiziert wurden und Ihre Daten in Umlauf sind, ist ein erneuter Kontaktversuch — durch dieselbe oder eine andere Tätergruppe — wahrscheinlich. Proaktiver Schutz bedeutet daher: Sie wissen, was legitime Behörden und Anwälte tun, und Sie wissen, was sie nie tun.
Die BaFin nimmt keine unaufgeforderte Kontaktaufnahme mit einzelnen Verbrauchern vor, um Gelder zurückzuführen, verlangt keine Überweisungen und beauftragt keine Dritten mit der Geldrestitution. Kein seriöser Rechtsanwalt verlangt einen Vorschuss außerhalb eines Honorarvertrags. Behördliche Schreiben kommen per Post, nicht per WhatsApp oder Signal.
Wenn Ihre Daten durch die ursprüngliche Fake-Plattform unbefugt weitergegeben wurden, haben Sie nach Artikel 82 DSGVO einen Schadensersatzanspruch wegen dieser unrechtmäßigen Datenverarbeitung — unabhängig von Ihrem Anspruch aus dem Betrug selbst. Dieser Anspruch ist in bestimmten Konstellationen durchsetzbar, wenn die Plattform über eine europäische Registrierung verfügte oder in Europa aktive Nutzer angesprochen hat.
Ein weiterer Schutzfaktor ist das offene Gespräch mit Vertrauenspersonen. Schamgefühl ist eines der wirksamsten Werkzeuge der Täter — sie setzen darauf, dass Sie schweigen, weil Sie sich schämen, zweimal betrogen worden zu sein. Sprechen Sie mit einem Familienmitglied, einem Freund oder einem Fachanwalt, bevor Sie irgendetwas zahlen. Eine zweite Meinung kostet in dieser Phase nichts — eine falsche Entscheidung in einer Stunde kann erneut tausende Euro kosten.
Wie beurteilen Gerichte den Sekundärbetrug durch Recovery Scams?
Der Recovery Scam ist aus strafrechtlicher Sicht kein neuartiges Phänomen — er ist eine Spielart des klassischen Betrugs nach § 263 StGB, lediglich mit einer spezifischen Opferauswahl (vorher Geschädigte) und einer spezifischen Täuschungsmethode (Behördenimitation). Die Strafbarkeit nach § 263 StGB setzt voraus, dass jemand durch Täuschung über Tatsachen (hier: die Behauptung einer BaFin-Beauftragung und angeblich sichergestellter Gelder) einen Irrtum erregt, der zu einer Vermögensverfügung führt, die einen Vermögensschaden bewirkt. Alle drei Elemente sind beim Recovery Scam zweifelsfrei erfüllt.
Die gewerbsmäßige Begehung und die Einbindung in organisierte Strukturen — Opferlisten, koordinierte Anrufkampagnen, arbeitsteiliges Vorgehen — führen regelmäßig zur Anwendung der Qualifikationstatbestände des § 263 Abs. 3 StGB, die einen erhöhten Strafrahmen vorsehen. Ob ein Gericht tatsächlich Haftstrafen verhängen kann, hängt in der Praxis von einem entscheidenden Faktor ab: der Identifizierbarkeit der Täter. Wie Urteile gegen Betreiber von Fake-Trading-Plattformen in Deutschland aussehen, illustriert unser Bericht zum LG-Bamberg-Urteil gegen eine Bitcoin-Bande wegen Fake-Trading.
Für Sie als Geschädigte ist die zivilrechtliche Parallelschiene ebenso relevant. Nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB haften identifizierbare Täter Ihnen gegenüber auf Schadensersatz. Darüber hinaus kann über § 826 BGB eine Haftung in Betracht kommen, wenn Dritte — etwa ein Zahlungsdienstleister oder eine Bank — trotz Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der betrügerischen Struktur Transaktionen abgewickelt haben, die Ihren Schaden mitverursacht haben. Diese Ansprüche lassen sich — je nach Sachverhalt — auch gegen Personen oder Unternehmen geltend machen, die nicht selbst die Täuschungshandlung vorgenommen haben, aber Teil der Struktur waren.
Ob eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hat, hängt von der genauen Analyse des Einzelfalls ab: Welche Zahlungswege wurden genutzt? Welche Korrespondenz liegt vor? Gibt es Erkenntnisse aus parallelen Verfahren gegen dieselben Täter? Ohne diese Grundlage ist jede Prognose wertlos.
Was zeigt der 4. Mai 2026 über das aktuelle Bedrohungsbild?
Dass die BaFin am 4. Mai 2026 gleich zwei separate Warnungen zum Recovery Scam veröffentlichte — eine zur Domain verfolgnsfundrecovery.com und eine zur allgemeinen Masche des unaufgeforderten Kontakts per E-Mail und Telefon — ist das Signal einer Behörde, die eine signifikante Zunahme entsprechender Fälle beobachtet. Die zeitliche Koinzidenz mit weiteren Warnungen vom selben Tag gegen nicht lizenzierte Handelsplattformen legt nahe, dass eine koordinierte Welle von Finanzkriminalität aktiv ist, in der Erstbetrug und Sekundärbetrug als aufeinanderfolgende Stufen geplant sind. Wer im Frühjahr 2026 auf einer dieser Plattformen investiert hat, sollte damit rechnen, in den kommenden Wochen Kontakt durch Recovery-Scam-Akteure zu erhalten.
Das Lagebild macht deutlich, dass der Schutz der Geschädigten in Deutschland primär auf eigener Wachsamkeit und dem Zugang zu korrekter Information beruht. Behördliche Warnungen wie jene der BaFin erreichen nicht alle Betroffenen, weil viele ihre Opferstellung aus Schamgefühl nicht offenlegen und weil die Täter stets schnell auf neue Infrastrukturen ausweichen. Rechtliche Begleitung durch eine spezialisierte Kanzlei bietet hier strukturellen Vorteil: Sie haben jemanden auf Ihrer Seite, der die Beweislage sichert, Strafanzeigen formuliert, Fristen überwacht und im Falle eines identifizierbaren Täters zivilrechtliche Schritte einleitet.
FAQ: Recovery Scam BaFin — die fünf häufigsten Fragen
Ist verfolgnsfundrecovery.com eine offizielle BaFin-Seite?
Nein. Die BaFin hat am 4. Mai 2026 ausdrücklich klargestellt, dass sie nicht die Betreiberin der Website verfolgnsfundrecovery.com ist und dass die Plattform betrügerischen Absichten dient. Die Behörde distanziert sich vollständig von dieser Domain. Wer dort seine Daten eingibt oder eine Zahlung veranlasst, wird Opfer eines Sekundärbetrugs nach § 263 StGB.
Darf die BaFin mich anrufen und zur Zahlung auffordern?
Nein. Die BaFin wendet sich nicht von sich aus an einzelne Verbraucher, um Gelder zurückzuführen, und sie beauftragt auch keine Dritten damit. Das hat die Behörde in ihrer Warnung vom 4. Mai 2026 ausdrücklich betont. Jeder Anruf, der mit „BaFin“ identifiziert wird und eine Zahlung verlangt, ist betrügerisch. Sie sollten den Kontakt sofort beenden und Strafanzeige erstatten.
Ich habe bereits Geld gezahlt — was kann ich jetzt tun?
Wenn Sie bereits eine Zahlung veranlasst haben, wenden Sie sich sofort an Ihre Bank und beantragen Sie einen SWIFT-Recall-Versuch für internationale Überweisungen. Erstatten Sie Strafanzeige nach § 263 StGB. Sichern Sie sämtliche Kommunikation. Lassen Sie Ihren Fall durch eine spezialisierte Kanzlei prüfen — sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Optionen als auch möglicher zivilrechtlicher Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister nach § 823 Abs. 2 BGB und § 826 BGB.
Wie gelangen die Betrüger an meine Kontaktdaten?
In den meisten Fällen stammen die Daten aus sogenannten Opferlisten, die von der ursprünglichen Betrugplattform intern geführt und anschließend im kriminellen Netzwerk verkauft oder getauscht wurden. Die unrechtmäßige Weitergabe dieser Daten ist ein Verstoß gegen Artikel 82 DSGVO, der einen eigenständigen Schadensersatzanspruch begründen kann. Eine forensische Analyse der Zahlungsströme und Kommunikationswege kann in manchen Fällen die Herkunft der Datenweitergabe klären.
Was unterscheidet eine seriöse Kanzlei von einem Recovery-Scam-Anbieter?
Eine seriöse Kanzlei verlangt vor jeder Mandatsannahme keinen Vorab-„Freigabe“-Betrag — das Honorar richtet sich nach dem RVG oder einer schriftlichen Honorarvereinbarung. Sie macht keine prozentualen Rückholversprechen. Die gesamte Kommunikation läuft schriftlich, nachvollziehbar und mit verifizierbarer Kammerzugehörigkeit. Ein Recovery-Scam dagegen fordert Vorschüsse, stellt hohe Rückholbeträge in Aussicht und arbeitet mit telefonischem Druck und Zeitlimits. Wenn Sie sich nicht sicher sind, überprüfen Sie die Kammermitgliedschaft des angeblichen Rechtsanwalts über das Verzeichnis der zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Der Sekundärbetrug an bereits Geschädigten ist kein Kavaliersdelikt — er ist ein gezielter Angriff auf Menschen in einer Ausnahmesituation, der rechtlich klar als Betrug nach § 263 StGB einzuordnen ist und strafrechtlich sowie zivilrechtlich verfolgt werden kann. Die BaFin-Warnungen vom 4. Mai 2026 liefern einen amtlichen Beleg dafür, dass diese Praxis in Deutschland aktuell aktiv und organisiert betrieben wird. Je früher Sie handeln — Beweise sichern, Anzeige erstatten, rechtliche Beratung einholen —, desto größer ist der Spielraum für wirksame Gegenmaßnahmen. Eine seriöse anwaltliche Analyse kostet Sie in der ersten Phase keine Entscheidung und kein Geld, sondern liefert Ihnen die Informationsgrundlage, auf der Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
„Wenn Sie Opfer von Krypto-Betrug geworden sind, zählt jede Stunde. Sichern Sie Ihre Beweise und lassen Sie Ihren Fall von einer spezialisierten Kanzlei analysieren. Kontaktieren Sie uns unter kryptoschaden@rexus-recht.de — Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden.“
— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern