Rainbow Shared Energy: BaFin warnt — Ihre Rechte und Handlungsoptionen
Rainbow Shared Energy: BaFin warnt
Der Rainbow Shared Energy Betrug folgt einem bekannten Muster: Eine in Hongkong registrierte Gesellschaft wirbt in Deutschland öffentlich um Anlegergelder — ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Die BaFin warnte am 20. April 2026 ausdrücklich vor der Rainbow Shared Energy Ltd. und stellte dabei eine direkte Verbindung zum bereits zusammengebrochenen Orange Cat Energy-Schneeballsystem her. Wer Geld in dieses Modell investiert hat, sollte unverzüglich handeln.
Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass Rainbow Shared Energy Ltd. mit Sitz in Hongkong eine Vermögensanlage in Deutschland öffentlich anbietet. Es handelt sich um eine sogenannte „Gerätepartnerschaft“ — konkret die Vermietung von Powerbank-Ladestationen. Entgegen § 6 VermAnlG (Vermögensanlagengesetz) wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht. Das ist keine Formalie: Der Prospekt schützt Anleger durch Mindestinformationen über Risiken, Emittenten und wirtschaftliche Grundlagen des Angebots. Fehlt er, investieren Sie im regulatorischen Dunkel.
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Für Geschädigte ergibt sich daraus eine klare Konsequenz: Das Fehlen des Prospekts ist ein starkes Indiz für ein unregulierten Anlageprodukt, das zivilrechtliche Rückforderungsansprüche begründen kann. Daneben stehen strafrechtliche Ermittlungspfade offen, die Behörden aktiv nutzen. Das MDR Investigativ berichtete am 12. April 2026 ausführlich über den Zusammenbruch von Orange Cat Energy. Das war acht Tage vor der BaFin-Warnung gegen Rainbow. MDR nannte Rainbow Shared Energy bereits als auffällig ähnliche Nachfolge-Website. Die zeitliche Abfolge ist kein Zufall: Hier wurde ein Betrugsmodell schlicht umgefärbt.
Was ist Rainbow Shared Energy — und warum warnt die BaFin?
Rainbow Shared Energy Ltd. ist eine in Hongkong ansässige Gesellschaft, die über die Website rainbowenergy.eu in Deutschland sogenannte „Gerätepartnerschaften“ anbot. Anleger sollten in Powerbank-Ladestationen investieren und daran Renditen erzielen. Die BaFin stufte dieses Angebot als öffentlich vertriebene Vermögensanlage im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG ein — und stellte fest: Ein gesetzlich vorgeschriebener Verkaufsprospekt existiert nicht.
Das Vermögensanlagengesetz schreibt vor, dass Anlageprodukte dieser Art nur dann öffentlich in Deutschland vertrieben werden dürfen, wenn zuvor ein von der BaFin genehmigter Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde. Dieser Prospekt muss Mindestangaben zu Risiken, Emittent, Geschäftsmodell und wirtschaftlicher Substanz enthalten. Rainbow Shared Energy Ltd. hat diesen Prospekt nicht veröffentlicht. Die BaFin hat die Gesellschaft ausdrücklich als mit Orange Cat Energy verbundenes Unternehmen eingestuft — ein Unternehmen, gegen das bereits seit dem 2. April 2026 wegen desselben Verstoßes ermittelt wird.
Für Sie als potenziell Betroffene bedeutet das: Sie haben in ein Produkt investiert, das in Deutschland nicht hätte angeboten werden dürfen. Die fehlende Prospektpflicht ist dabei nur das sichtbarste Symptom eines Systems, das strukturell auf das Geld neuer Anleger angewiesen ist — und nicht auf tatsächliche Erträge aus dem Powerbank-Verleih.
Wie ähnelt Rainbow Shared Energy dem Orange Cat Energy-Schneeballsystem?
Die Ähnlichkeiten sind so ausgeprägt, dass MDR Investigativ die Verbindung bereits am 12. April 2026 öffentlich thematisierte: „Die Webseite ‚Rainbow Shared Energy‘ weist auffallend viele Ähnlichkeiten mit Orange Cat auf.“ Beide Gesellschaften sind in Hongkong registriert, beide bewerben Investitionen in Powerbank-Ladestationen, beide versprechen regelmäßige Erträge — und beide fehlen einen gesetzeskonformen Verkaufsprospekt.
Orange Cat Energy Technology Co., Ltd. war als modernes Energie-Start-up aufgetreten, das weltweit Ausleihstationen für Powerbanks aufbauen wollte. Das Modell war nicht neu: Anleger finanzierten angeblich die Hardware, erhielten dafür regelmäßige Renditen. Das MDR berichtete, dass Auszahlungen bis kurz vor dem Zusammenbruch zuverlässig erfolgten — ein klassisches Merkmal eines Schneeballsystems, bei dem frühe Anleger mit dem Geld späterer Investoren bedient werden. Nach der BaFin-Warnung vom 2. April 2026 verschwanden App und Website über Nacht. Kai Schumacher, ein lokaler Betreiber aus Mühlhausen, beschrieb es gegenüber MDR: „Bis Ostern hat jeder sein Geld bekommen. Jeder. Immer. Ohne Ausnahme. Sonst wären niemals so viele Leute auch darauf reingefallen.“
Rainbow Shared Energy erschien im Netz, während Orange Cat verschwand. Dieselbe Geschäftsidee, dieselbe Struktur, dieselbe Jurisdiktion — aber ein neuer Name und ein neues Logo. Das MDR wies zudem darauf hin, dass die sprachliche Qualität der Rainbow-Website deutlich schlechter ist als die von Orange Cat: „Allerdings ist sie sprachlich kein großer Wurf. Ein Warnzeichen, das bei Orange Cat deutlich weniger ausgeprägt war.“ Dies deutet darauf hin, dass dieselben Hinterleute schnell eine neue Plattform aufgebaut haben — mit weniger Sorgfalt, weil die Zeit drängte. Lesen Sie dazu auch unseren Bericht zur BaFin-Warnung gegen Orange Cat Energy.
Welche gesetzlichen Verstöße liegen beim Rainbow Shared Energy Betrug vor?
Der zentrale regulatorische Verstoß betrifft § 6 VermAnlG: Das öffentliche Angebot einer Vermögensanlage ohne veröffentlichten, von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt. Die BaFin hat genau diesen Verstoß festgestellt. Darüber hinaus bestehen gewichtige Hinweise auf weitere Rechtsverletzungen — im Straf- und Zivilrecht.
Strafrechtlich kommt zunächst § 263 StGB (Betrug) in Betracht, wenn Anlegern durch falsche Tatsachenbehauptungen über das Geschäftsmodell, die Verwendung ihrer Gelder oder die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens ein Vermögensschaden zugefügt wurde. Wurde dabei ein Anschein von Legalität erweckt, der gezielt Anleger täuschte, ist auch § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) einschlägig — diese Norm erfasst ausdrücklich das Verschweigen wesentlicher Umstände im Rahmen von Kapitalanlageprospekten und Informationsschriften. Handelt es sich um ein Schneeballsystem, fließen die Gelder neuer Anleger über verschachtelte Strukturen, was regelmäßig den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB erfüllt.
Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung nach §§ 73, 73a StGB i.V.m. § 111e StPO ermöglicht es, tatbedingt erlangte Vermögenswerte zu sichern und an Geschädigte zurückzuführen. Ermittlungen können nach § 152 StPO jederzeit eingeleitet werden; eine Anklageerhebung erfolgt nach § 170 StPO, wenn hinreichender Tatverdacht besteht. Für Betroffene ist es entscheidend, frühzeitig Strafanzeige zu erstatten, um in eine mögliche Vermögensabschöpfungsmasse einbezogen zu werden.
Zivilrechtlich können Anleger Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB geltend machen. Grundlage sind die verletzten Schutzgesetze — insbesondere die Vorschriften des KWG über den unerlaubten Betrieb von Finanzdienstleistungen. Daneben kommt § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung) in Betracht. Das gilt, wenn das Schneeballsystem von Anfang an auf die Schädigung späterer Anleger ausgerichtet war. Wer getäuscht wurde, hat Anfechtungsrechte aus § 123 BGB. Bei sittenwidriger Knebelung greift zudem § 138 BGB. § 812 BGB begründet einen Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung der Einlagen. Voraussetzung: Der Vertrag ist nach § 134 BGB nichtig — was bei fehlendem Prospekt ernsthaft geprüft werden sollte. Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB und Verzugsschäden nach § 286 BGB kommen hinzu.
Wurde über vermittelnde Zahlungsdienstleister gehandelt, sind zudem §§ 675u, 675v BGB relevant. Diese greifen, wenn autorisierte Zahlungsvorgänge nachträglich angefochten werden können. Ob MiCAR (MiCA) anwendbar ist, hängt davon ab, ob Rainbow Shared Energy Kryptowerte einsetzte. Das ist nach dem MDR-Bericht naheliegend. MiCAR ersetzt das VermAnlG nicht vollständig. Bei hybriden Anlagemodellen mit tokenisierten und klassischen Elementen besteht eine Normüberlappung. Diese sollte von spezialisierten Anwälten sorgfältig geprüft werden.
Wie funktionierte das Schneeballsystem bei Rainbow Shared Energy?
Das Prinzip ist so alt wie einfach: Frühe Anleger erhalten Auszahlungen aus den Einlagen späterer Investoren — nicht aus tatsächlich erwirtschafteten Erträgen. Sobald keine neuen Gelder mehr zufließen, bricht das System zusammen. Das MDR beschrieb das Funktionsprinzip von Orange Cat Energy präzise. Es ist strukturell mit Rainbow Shared Energy identisch: „Ausgezahlt wurden wohl nicht die Erträge aus dem Powerbank-Verleih des angeblich boomenden Chinageschäfts, sondern eher die Einzahlungen der jeweils nächsten Anleger.“
Das Tückische an diesem Modell ist seine anfängliche Zuverlässigkeit. Bei Orange Cat Energy erhielten alle Anleger bis kurz vor Ostern 2026 pünktlich ihre Auszahlungen. Das Vertrauen wuchs, Anleger reinvestierten, warben Bekannte und Familie — und erhöhten so selbst das Volumen der künftigen Verluste. Eine Anlegerin aus Thüringen, die dem MDR gegenüber berichtete, hatte mit 1.600 Euro begonnen und monatliche Erträge von 1.200 Euro erwartet. Stattdessen verlor sie ihren Einsatz vollständig. Diese Opferkonstellation — Erstinvestment, scheinbare Gewinnanzeigen in der App, Verlust des Gesamtbetrags — dürfte bei Rainbow Shared Energy strukturell identisch sein.
Besonders perfide war die physische Präsenz. Es gab echte Powerbanks, echte Ausleihstationen in Innenstädten und echte Veranstaltungen. In Nordthüringen fand im Januar 2026 ein Event mit rund 400 Gästen statt. Es kostete mehrere Zehntausend Euro. Diese physische Glaubwürdigkeit unterschied das System von einem reinen Online-Betrug. So war es schwerer zu entlarven. Ob Rainbow Shared Energy dieselbe Stufe der physischen Infrastruktur erreichte, ist nicht bekannt — die schlechtere Sprachqualität der Website legt nahe, dass weniger Ressourcen investiert wurden.
Welche Rolle spielte Kryptowährung beim Rainbow Shared Energy Betrug?
Kryptowährungen erfüllten bei diesen Systemen eine doppelte Funktion: Sie ermöglichten anonyme Einzahlungen und erschwerten die spätere Rückverfolgung von Geldflüssen. Das MDR berichtete, dass Anleger bei Orange Cat zuletzt über Kryptowährungen zahlten. Für Rainbow Shared Energy liegen ähnliche Berichte vor. Diese Nutzung von Kryptowährungen ist kein Zufall — sie ist ein bewusstes Werkzeug zur Verschleierung.
Für die rechtliche Bewertung ist das relevant: Werden digitale Vermögenswerte als Zahlungsmittel eingesetzt, unterliegt der Dienstleister, der diese Zahlungen abwickelt, möglicherweise einer Erlaubnispflicht nach § 32 KWG i.V.m. § 1 KWG. Ohne Erlaubnis ist der Betrieb verboten und strafbar nach § 54 KWG. Blockchain-basierte Transaktionen hinterlassen Spuren — und genau hier setzt die Krypto-Forensik an, die auch im Rahmen eines Mandats eingesetzt werden kann. Über die Möglichkeiten der Blockchain-Forensik und des Krypto-Tracings informiert kryptoschaden.de ausführlich.
Wer Kryptowährungen an Adressen überwiesen hat, die mit Rainbow Shared Energy oder dem zugehörigen Ökosystem verknüpft sind, sollte alle Transaktionsbelege sichern: Wallet-Adressen, Transaktions-IDs (TxIDs), Screenshots der Plattform, Kommunikation via Telegram oder WhatsApp. Diese Belege sind nicht nur für Strafanzeigen von Bedeutung — sie können auch im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage oder einer behördlichen Vermögensabschöpfung entscheidend sein.
Sie haben durch eine betrügerische Plattform Geld verloren? Schildern Sie uns Ihren Fall — unsere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ihre Handlungsoptionen. Schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.
Welche konkreten Schritte sollten Geschädigte jetzt unternehmen?
Zeit ist bei Betrugsfällen dieser Art der kritischste Faktor. Je früher Sie handeln, desto größer sind die Chancen auf Sicherung und Rückholung von Vermögenswerten. Folgende Maßnahmen sind sofort einzuleiten.
Zunächst ist die Beweissicherung unerlässlich. Sichern Sie alle Belege, die Sie besitzen. Dazu zählen: Screenshots der App und Website, auch wenn diese inzwischen offline sind. Außerdem: alle Kommunikation via Telegram, WhatsApp oder E-Mail mit angeblichen Mitarbeitern. Sichern Sie auch Zahlungsbelege von Bankkonten oder Krypto-Wallets. Bewahren Sie Verträge, Vereinbarungen und eventuelle Werbematerialien auf. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für Strafanzeigen und zivilrechtliche Klagen.
Im zweiten Schritt sollte unverzüglich Strafanzeige erstattet werden. Das ist bei jeder Polizeidienststelle oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft möglich. Verweisen Sie dabei ausdrücklich auf die BaFin-Warnung vom 20. April 2026. In einigen Bundesländern gibt es spezialisierte Staatsanwaltschaften. Diese sind auf Wirtschafts- und Cyberkriminalität spezialisiert und mit solchen Fällen besser vertraut.
Drittens sollten Sie eine spezialisierte Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten. Die zivilrechtliche Geltendmachung von Ansprüchen — etwa aus § 823 Abs. 2 BGB, § 826 BGB oder § 812 BGB — erfordert eine individuelle Prüfung Ihres Falls. Insbesondere die Frage, ob involvierte Zahlungsdienstleister oder Plattformbetreiber in Deutschland für Schäden mithaften, ist rechtlich komplex. Auch die Frage einer möglichen Bankhaftung bei Kryptobetrug sollte geprüft werden.
Viertens: Überweisen Sie kein weiteres Geld an Rainbow Shared Energy oder verbundene Gesellschaften. Forderungen nach zusätzlichen Zahlungen sind ein bekanntes Betrugs-Muster. Oft heißt es, Steuern oder Gebühren für die Freischaltung einer Auszahlung seien fällig. Ziel ist es, bereits entstandene Verluste zu vergrößern. Bei Orange Cat Energy wurden Anleger kurz vor Ostern aufgefordert, Geld „wegen fehlender Mehrwertsteuerzahlungen“ nachzuschießen. Das gleiche Muster ist bei Rainbow Shared Energy zu erwarten.
Was sagt die BaFin konkret — und welche Konsequenzen hat die Warnung?
Die BaFin-Warnung vom 20. April 2026 ist eine offizielle Verbraucherinformation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie stellt fest, dass Rainbow Shared Energy Ltd. eine Vermögensanlage in Deutschland öffentlich anbietet. Konkret handelt es sich um Gerätepartnerschaften in Form von Powerbank-Ladestationen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG. Entgegen § 6 VermAnlG wurde kein Verkaufsprospekt veröffentlicht. Die BaFin weist ausdrücklich auf die Verbindung zu Orange Cat Energy hin, gegen die seit dem 2. April 2026 ermittelt wird.
Die Warnung hat mehrere rechtliche Konsequenzen. Erstens signalisiert sie, dass das Angebot nach aktuellem Erkenntnisstand der BaFin rechtswidrig ist. Zweitens schafft sie eine dokumentierte Grundlage für Strafanzeigen und zivilrechtliche Klagen: Sie können sich auf die BaFin-Warnung explizit berufen. Drittens hat die BaFin die Möglichkeit, weitergehende aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen — einschließlich der Untersagung des Vertriebs nach KWG und VermAnlG. Viertens erhöht die Warnung den Druck auf ermittelnde Staatsanwaltschaften, schnell zu handeln.
Was die BaFin ausdrücklich nicht tut: Sie prüft nicht die inhaltliche Richtigkeit von Prospektangaben, die Seriosität des Emittenten oder die Qualität des Produkts. Die BaFin-Warnung ist damit eine notwendige, aber keine hinreichende Grundlage für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Eine anwaltliche Prüfung ist unerlässlich. Informieren Sie sich auch darüber, wie Gerichte in vergleichbaren Fällen entschieden haben — etwa das LG Bamberg-Urteil zu einer Bitcoin-Bande mit gefälschten Trading-Portalen.
Können Geschädigte ihr Geld zurückbekommen?
Eine vollständige Rückholung aller verlorenen Mittel ist realistisch nicht immer möglich — aber es bestehen ernstzunehmende rechtliche Wege, die eine teilweise oder vollständige Rückerstattung ermöglichen können. Die Erfolgsaussichten hängen von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist, wie schnell Sie handeln. Wichtig ist auch, welche Beweismittel Sie sichern. Außerdem zählt, welche Vermögenswerte der Betreiber noch besitzt oder über Dritte hält.
Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung nach §§ 73, 73a StGB ist ein wichtiger Pfad. Wenn Ermittlungsbehörden Vermögenswerte der Täter sichern, können diese Gelder an Geschädigte verteilt werden. Das geschieht im Rahmen einer Rückgewinnungshilfe nach § 111e StPO. Voraussetzung ist, dass Sie als Geschädigter im Verfahren bekannt sind — was nur durch frühzeitige Strafanzeige und anwaltliche Vertretung sichergestellt wird.
Zivilrechtlich hängt der Erfolg davon ab, ob greifbare Schuldner identifiziert werden können. Bei transnationalen Strukturen mit Hongkong-Gesellschaften und Londoner Dependancen ist das komplex — aber nicht aussichtslos. Wurden Gelder über europäische Banken oder Zahlungsdienstleister abgewickelt, bestehen Ansatzpunkte für eine Haftung dieser Institute. Die Blockchain-Forensik kann helfen, Geldflüsse zu rekonstruieren. So lassen sich möglicherweise noch vorhandene Wallet-Bestände identifizieren. Entscheidend ist eine frühzeitige anwaltliche Vertretung. Nur so können Sie in laufende Verfahren und mögliche Sammelklagen einbezogen werden.
Was macht Hong Kong-registrierte Anlagegesellschaften so gefährlich?
Hong Kong ist eine beliebte Jurisdiktion für Betrugsstrukturen dieser Art. Die Stadt gilt als internationales Finanzzentrum und vermittelt so scheinbare Seriosität. Gleichzeitig wird die Strafverfolgung durch europäische Behörden erheblich erschwert. Orange Cat Energy Technology Co., Ltd. war in Hongkong registriert und hatte zusätzlich eine Dependance in London, was europäische Glaubwürdigkeit simulieren sollte. Rainbow Shared Energy Ltd. folgt demselben Muster.
Die rechtliche Problematik liegt darin, dass deutsche Gerichte zwar Urteile gegen ausländische Gesellschaften fällen können, deren Vollstreckung in Hongkong aber von Rechtshilfeverfahren abhängt, die langwierig und oft erfolglos sind. Hinterlegte Vermögenswerte in Deutschland oder anderen EU-Ländern sind dagegen grundsätzlich pfändbar. Das unterstreicht die Bedeutung von § 111b StPO. Damit können Beschlagnahme- und Arrestbeschlüsse erlassen werden. So wird verhindert, dass Gelder das Land verlassen, bevor ein Urteil vollstreckt werden kann.
Hinzu kommt, dass diese Konstruktionen klassische Merkmale asiatischer Ponzi-Strukturen aufweisen: Hongkong-Registrierung, Londoner Scheindependance, Krypto-Zahlungswege, unklare Eigentümerstrukturen und ein Geschäftsmodell, das physische Infrastruktur — hier Powerbanks — als Glaubwürdigkeitsanker einsetzt. Das physische Element diente dazu, Anleger in Sicherheit zu wiegen, die einem rein digitalen Angebot misstraut hätten.
Wie schützen Sie sich vor ähnlichen Betrugsmodellen in der Zukunft?
Die Methode der seriellen Umbenennung ist ein Strukturmerkmal dieser Betrugsbranche. Orange Cat wurde zu Rainbow Shared Energy — weitere Iterationen folgen mit hoher Wahrscheinlichkeit. Für Sie als Anleger ist deshalb die Kenntnis konkreter Warnsignale unverzichtbar.
Das verlässlichste Kriterium ist die Prospektpflicht: Prüfen Sie vor jeder Investition, ob ein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt existiert. Die BaFin unterhält hierfür die öffentlich einsehbare Datenbank „Hinterlegte Prospekte“. Ein fehlendes Prospekt bedeutet ein rechtswidriges Angebot — unabhängig davon, wie professionell die Website gestaltet ist. Daneben sind garantierte Hochrenditen stets verdächtig: Ein Gewinnversprechen von 1.200 Euro monatlich auf 1.600 Euro Einsatz ist wirtschaftlich nicht plausibel. Auch Kommunikation ausschließlich über Telegram oder WhatsApp ist ein klares Warnsignal — seriöse Kapitalmarktprodukte werden nicht über Messenger-Gruppen vertrieben. Zeitdruck und Bonusangebote bei sofortiger Einzahlung sind klassische Manipulationsmuster, ebenso wie eine Hongkong-Registrierung mit einer Londoner Briefkastenadresse als einziger europäischer Substanz. Treffen mehrere dieser Merkmale gleichzeitig zu, sollten Sie das Angebot sofort ablehnen und — wenn Sie bereits investiert haben — unverzüglich rechtlichen Rat einholen.
FAQ: Häufige Fragen zum Rainbow Shared Energy Betrug
Ist die BaFin-Warnung gegen Rainbow Shared Energy eine Bestätigung eines Betrugs?
Die BaFin-Warnung vom 20. April 2026 bestätigt einen konkreten Gesetzesverstoß: Rainbow Shared Energy Ltd. hat kein Verkaufsprospekt nach § 6 VermAnlG veröffentlicht. Die BaFin prüft jedoch keine inhaltliche Seriosität des Angebots. Die Warnung ist ein starkes Indiz für ein rechtswidriges Angebot, aber die strafrechtliche Einordnung als Betrug obliegt den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten nach Abschluss der Ermittlungen.
Kann ich mein investiertes Geld zurückfordern, wenn die Rainbow Shared Energy-Website offline ist?
Ja, das Verschwinden der Website beendet Ihre zivilrechtlichen Ansprüche nicht. Ansprüche aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung), § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. KWG und ggf. § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung) bestehen unabhängig davon, ob die Gesellschaft noch aktiv ist. Entscheidend ist die schnelle Sicherung von Beweismitteln und die frühzeitige anwaltliche Vertretung, um in laufende Verfahren und eine potenzielle Vermögensabschöpfung einbezogen zu werden.
Welche Verbindung besteht zwischen Rainbow Shared Energy und Orange Cat Energy?
Die BaFin stufte Rainbow Shared Energy Ltd. ausdrücklich als mit Orange Cat Energy verbundenes Unternehmen ein. Das MDR berichtete am 12. April 2026, dass die Rainbow-Website „auffallend viele Ähnlichkeiten mit Orange Cat“ aufweist. Beide Gesellschaften sind in Hongkong registriert, bewerben Powerbank-Investitionen und haben keinen Verkaufsprospekt nach VermAnlG veröffentlicht. Die zeitliche Abfolge — Rainbow tauchte auf, als Orange Cat zusammenbrach — legt eine Klon-Strategie nahe.
Soll ich Strafanzeige erstatten, auch wenn ich nur einen kleinen Betrag verloren habe?
Ja, unbedingt. Strafanzeigen auch über kleine Beträge sind wichtig, weil sie zur Gesamtschadenssumme des Falles beitragen, die Strafverfolgungsbehörden für umfangreichere Ermittlungsmaßnahmen benötigen. Zudem werden Sie durch eine Strafanzeige als Geschädigter im Verfahren registriert, was Voraussetzung für eine Beteiligung an einer späteren Vermögensabschöpfung nach §§ 73, 73a StGB i.V.m. § 111e StPO ist.
Haftet die Bank oder der Zahlungsdienstleister, wenn ich über diese Kanäle Geld an Rainbow Shared Energy überwiesen habe?
Eine Mithaftung von Banken und Zahlungsdienstleistern ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Relevante Grundlagen sind §§ 675u, 675v BGB sowie eine mögliche Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG, wenn das Institut Zahlungen für eine Gesellschaft ohne erforderliche Erlaubnis abwickelte. Diese Frage erfordert eine individuelle Prüfung — kontaktieren Sie eine spezialisierte Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern