Prometheus Investment Alliance: BaFin-Warnung – was dahintersteckt
Am 12. März 2026 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine offizielle Warnung vor der Prometheus Investment Alliance herausgegeben. Die Behörde dokumentiert unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Identitätsmissbrauch. Betroffene wurden über WhatsApp-Gruppen und die App QVTcoinese-Pro angeworben; die Website prometheus-alliance[.]de fungierte als Außenauftritt. Wer dort Kapital eingesetzt hat, steht vor konkreten Rückforderungsfragen.
Wenn Sie nach Prometheus Investment Alliance suchen, haben Sie womöglich in einer WhatsApp-Gruppe Nachrichten eines angeblichen „Achim Falkenberg“ oder seiner Assistentin „Bertha“ erhalten. Zudem fragen Betroffene, welche Ansprüche sich aus dem Lizenzverstoß ergeben. Außerdem ist unklar, wie forensische Schritte eingeleitet werden können. Genau diese Fragen beantwortet dieser Artikel.
Wovor warnt die BaFin zur Prometheus Investment Alliance?
Die BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in den USA und Frankfurt am Main ansässigen Prometheus Investment Alliance. Die Betreiber richteten WhatsApp-Gruppen ein und veranlassten Verbraucher, über die App QVTcoinese-Pro unter Einsatz des „Genialen Intelligenten Roboters 5.0″ Finanzinstrumente zu handeln. Dabei wurden ohne jede BaFin-Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen erbracht. Das verstößt gegen § 32 KWG, der eine ausdrückliche behördliche Genehmigung vorschreibt.
Darüber hinaus steht Identitätsmissbrauch im Raum: Die Täter nutzten erfundene Identitäten und ein seriös wirkendes Unternehmenserscheinungsbild, um Vertrauen zu erzeugen. Somit fehlte von Beginn an jede regulatorische Grundlage für das Handeln. Diese Konstellation macht die Rückforderung juristisch komplex, jedoch nicht aussichtslos.
Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zur Prometheus Investment Alliance?
Das Kernproblem ist eindeutig: Prometheus Investment Alliance betrieb Wertpapier- und Finanzdienstleistungen ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis. Folglich sind alle geschlossenen Verträge nach § 134 BGB nichtig. Daraus ergibt sich ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB für Einzahlungen, die auf Basis nichtiger Verträge geleistet wurden.
Für deutsche Anleger bedeutet das konkret: Der Anbieter kann sich nicht auf vertragliche Ausschlussklauseln berufen. Zudem entfällt bei unerlaubtem Betrieb jede haftungsbeschränkende Vereinbarung. Dennoch empfiehlt sich rasches Handeln, denn je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird die Rückverfolgung der Kapitalströme.
Was stellt die BaFin fest – und was nicht?
Die BaFin dokumentiert den Verstoß gegen das Erlaubnisgebot und warnt Verbraucher davor, Angebote von Prometheus Investment Alliance anzunehmen. Damit trifft die Behörde eine aufsichtsrechtliche Tatsachenfeststellung, jedoch keine strafrechtliche Verurteilung. Das Wort „Betrug“ ist zwar eine häufige Suchfrage – die BaFin-Meldung selbst begründet deshalb noch keinen Straftatbestand im juristischen Sinne.
Wichtig ist außerdem: Eine BaFin-Warnung ist kein Vollstreckungstitel. Sie verpflichtet den Anbieter nicht automatisch zur Rückzahlung. Daher bleibt sie zwar ein wertvoller Ausgangsbeweis, ersetzt jedoch keine zivilrechtliche Klage oder strafrechtliche Maßnahme. Der nächste Schritt ist somit die strukturierte Beweissicherung.
Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich zur Prometheus Investment Alliance?
Blockchain-Forensik erlaubt die Rückverfolgung kryptobasierter Zahlungsströme auch dann, wenn die Täter Zwischenadressen genutzt haben. Über die Domain prometheus-alliance[.]de lassen sich darüber hinaus Registrierungsdaten, Hosting-Infrastruktur und frühere Versionszustände der Website sichern. Diese Daten dienen als Grundlage für Strafanzeigen und zivilrechtliche Klagen. Eine Übersicht vergleichbarer Fälle bietet kryptoschaden.de/scam-broker-warnungen-uebersicht/.
Konventionelle Zahlungswege – Banküberweisungen oder Kreditkartenzahlungen – bieten ebenso Ansatzpunkte. Überweisungen auf EU-Bankkonten können daher über Kontopfändungen angegangen werden, sofern noch Vermögen vorhanden ist. Kreditkartenzahlungen ermöglichen zudem Chargeback-Anträge über das ausgebende Institut. Wer die ersten Stunden nach Erkennen des Betrugs richtig nutzt, sichert sich somit entscheidende Beweisvorteile – mehr dazu in diesem Beitrag zu den ersten Stunden nach Erkennen eines Krypto-Betrugs. Parallel dazu lohnt sich eine Blockchain-Forensik-Analyse, wie sie dieser Beitrag zu Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug beschreibt.
Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zur Prometheus Investment Alliance?
Wer in Kontakt mit Prometheus Investment Alliance stand oder Kapital überwiesen hat, sollte umgehend alle WhatsApp-Verläufe, App-Screenshots, Transaktionsbelege und Kontoauszüge sichern. Außerdem empfiehlt sich das sofortige Einfrieren weiterer Zahlungen. Wenn die Plattform mit „Steuer-„, „Freigabe-“ oder „Verifizierungsgebühren“ argumentiert, handelt es sich deshalb erfahrungsgemäß um einen typischen Recovery-Scam-Folgeschritt, der den ursprünglichen Schaden vertieft.
Darüber hinaus empfiehlt sich eine frühzeitige Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Sie schafft Akteninhalt für spätere Vermögensabschöpfungen und bildet folglich die Grundlage für zivilrechtliche Klagen. Ansprüche auf Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern erläutert dieser Beitrag zur Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern. Eine eigenständige Kontaktaufnahme mit sogenannten „Recovery“-Diensten ist jedoch zu vermeiden, da diese erfahrungsgemäß zu weiteren Verlusten führen.
Bei Prometheus Investment Alliance stoppt die Auszahlung – oder es wird vorab eine Gebühr verlangt?
Geprüft werden Rückforderungswege gegen Banken (§ 675u BGB), die Rückverfolgung von Krypto-Transaktionen sowie strafrechtliche Beschlagnahme nach §§ 111b ff. StPO. Sie erhalten eine geprüfte Schritt-Reihenfolge mit Aufwand und Erfolgswahrscheinlichkeit.
Senden Sie Ihre Unterlagen über das Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.
Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern