Klone bewilligter Schweizer Gesellschaften: FINMA-Welle Mai 2026
Wer im Mai 2026 nach einem Schweizer Vermögensverwalter suchte, traf auf Domains, die täuschend echten Schweizer Finanzgesellschaften glichen: finalma-suisse.com, schlossberg-vv.com, arvea-investment.com — Adressen, hinter denen keine bewilligte Gesellschaft steht, sondern Betrüger, die die Identität realer, im FINMA-Bewilligungsregister eingetragener Unternehmen vollständig übernommen haben. Die FINMA hat zwischen dem 11. und 28. Mai 2026 insgesamt elf solcher Klone auf ihre Warnliste gesetzt. Anleger, die auf diese Domains hereinfielen, prüften oft korrekt den Namen der Gesellschaft im Bewilligungsregister und fanden tatsächlich einen legitimen Eintrag. Was sie übersahen: Der Eintrag gehörte der echten Firma, nicht dem Klon. Das Geld floss dennoch an die Betrüger.

Was die FINMA zur Klon-Welle im Mai 2026 festhält
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht unter finma.ch/de/finma-public/warnungen/warnliste/ laufend Gesellschaften und Domains, die ohne Bewilligung Finanzdienstleistungen anbieten oder eine bewilligte Gesellschaft imitieren. Im Mai 2026 folgte innerhalb von 17 Tagen eine ungewöhnlich dichte Abfolge: Elf Einträge, alle mit demselben Grundmuster. Die Betreiber der warngelisteten Domains gaben vor, mit einer real existierenden, im FINMA-Register eingetragenen Schweizer Gesellschaft identisch oder verbunden zu sein. Die FINMA hält in solchen Fällen ausdrücklich fest, dass die betreffende Entität nicht im Zusammenhang mit der legitimen, beaufsichtigten Firma steht. Diese Formulierung signalisiert: vollständige Identitätsusurpation, keine bloß verwechslungsfähige Namensähnlichkeit.
Die zeitliche Verdichtung ist bemerkenswert. Am 28. Mai 2026 allein wurden vier Klon-Warnungen gleichzeitig veröffentlicht: intra-invest.com, investcenter-ag.com, plenum-investments.com und ca-finances.com. Hinzu kommen drei weitere Einträge vom 19., 20. und 22. Mai, sodass im Verlauf von weniger als drei Wochen elf Warnlisteneinträge allein in dieser Klon-Kategorie entstanden. Das legt nahe, dass entweder eine koordinierte Tätergruppe mehrere Klone parallel betrieb oder dass die FINMA nach einer Häufung von Anleger-Beschwerden einen Melde-Cluster auflöste. Beide Szenarien zeigen, dass Klon-Betrug professionell organisiert ist. Einzelne Klone werden nicht improvisiert, sondern in Serie produziert, unter Einsatz ähnlicher Vorlagen für Websites, Kommunikationsunterlagen und vorgetäuschte Beratungsunterlagen.
Warum dieser Klon-Typ besonders gefährlich für Anleger ist
Klassische Fake-Broker erfinden Namen, die keinem realen Unternehmen ähneln. Die im Mai 2026 registrierten Klone gehen einen entscheidenden Schritt weiter: Sie übernehmen die vollständige Identität einer real bewilligten Gesellschaft. Ein Anleger, der den Namen Plenum Investments AG suchte, fand tatsächlich einen gültigen FINMA-Bewilligungseintrag für die Plenum Investments AG mit Sitz in Zürich. Alles stimmte — außer dass die Domain plenum-investments.com nicht der echten Gesellschaft gehört. Die Mechanik des Schadens ist damit zweistufig: Erstens erzeugt der Klon Vertrauen durch den Verweis auf ein legitimes Register. Zweitens zahlt der Anleger in der irrigen Annahme ein, mit einer regulierten Gegenpartei zu handeln.
Rückbuchungen scheitern in aller Regel daran, dass kein Schweizer Vermögensverwalter, sondern eine nicht greifbare Schatten-Entität die Überweisung empfangen hat. Die echte, bewilligte Gesellschaft ist uninformiert und nicht haftbar. Sie erfährt von der Usurpation ihrer Identität oft erst, wenn Anleger direkt bei ihr nachfragen oder wenn die FINMA-Warnung veröffentlicht ist — häufig Wochen nach den ersten betrügerischen Kontakten. Bis dahin können Gelder an mehrere Opfer eingesammelt und ins Ausland transferiert worden sein.
Die Täuschung wird noch dadurch verstärkt, dass Klon-Betreiber in ihrer Kommunikation auf öffentlich abrufbare Daten zurückgreifen: Handelsregisternummer, Gesellschaftszweck, Gesellschaftssitz, mitunter sogar Namen von eingetragenen Verwaltungsratsmitgliedern der echten Gesellschaft. Wer diese Daten im Zefix-Portal abgleicht, findet alles korrekt — weil es der echten Gesellschaft gehört, nicht dem Klon.
Was ist eine Klonfirma im Sinne der FINMA?
Eine Klonfirma ist ein Online-Auftritt, der Namen, Registernummern oder Logos einer bewilligten Gesellschaft übernimmt, ohne selbst bewilligt zu sein. Die FINMA unterscheidet Klone ausdrücklich von unbewilligten Anbietern ohne Bezug zu einer echten Gesellschaft. Die Täuschungsqualität ist höher, weil eine reine Namenssuche im Register das legitime Original zeigt.
Der Begriff stammt aus dem britischen Aufsichtsjargon: Die FCA (Financial Conduct Authority) verwendet seit Jahren die Kategorie „clone firm“ für genau dieses Muster. In der Schweiz hat die FINMA kein eigenes formales Label, nutzt aber inhaltlich dieselbe Abgrenzung. Die Standardformulierung auf der FINMA-Warnliste lautet, dass die warngelistete Entität nicht im Zusammenhang mit der namentlich genannten, bewilligten Gesellschaft steht. Das ist die behördliche Sprache für einen Identitätsklau.
Wichtig ist die Unterscheidung zur sogenannten Pseudo-Schweiz: Manche unbewilligten Anbieter suggerieren mit Schweizer Adressangaben, Franken-Konten oder Schweizer Telefonnummern eine Verankerung in der Schweiz, ohne konkret eine bestehende Gesellschaft zu imitieren. Helveti-finanz.ch, das am 19. Mai 2026 auf die FINMA-Warnliste gesetzt wurde, gilt eher als Pseudo-Schweiz-Marker als als Direktklon. Die Wirkung auf Anleger ist ähnlich, die Nachweislage aber unterschiedlich.
Wie unterscheidet sich ein Klon vom legitimen Original?
Das entscheidende Merkmal ist die Domain. Jede bewilligte Gesellschaft hat eine offizielle Webadresse, die im Handelsregistereintrag oder FINMA-Register nachvollziehbar ist. Ein Klon weicht ab: andere TLD, Bindestriche, Zusatzbegriffe. Die originale Gesellschaft hat einen verifizierbaren Schweizer Sitz; der Klon weicht bei direkter Kontaktprüfung in Adresse oder Telefon ab.
Ein systematischer Vergleich zeigt die Abweichungen exemplarisch:
- finalma-suisse.com versus Finalma Suisse SA: Die echte Gesellschaft trägt die CHE-358.537.394. Die Klon-Domain fügt einen Bindestrich ein, wechselt auf eine .com-TLD.
- schlossberg-vv.com versus Schlossberg Institutional Management AG (CHE-352.554.394, Zug): Der Klon kürzt den Firmennamen auf „schlossberg-vv“ — kein offizieller Firmenbestandteil.
- arvea-investment.com versus ARVEA Investments AG (CHE-202.930.922, Zürich): Der Klon schreibt „investment“ statt „investments“ und verwendet .com statt der offiziellen Präsenz.
- unisoninvestment.com versus Unison Investments AG (CHE-236.762.746, Zürich): Ein Bindestrich weniger, andere TLD.
Diese Abweichungen sind bewusst minimal gehalten, damit die Domain bei oberflächlicher Betrachtung plausibel wirkt. Erst der direkte Vergleich mit den Registerdaten deckt die Fälschung auf.
Wie prüfe ich eine CHE-Nummer und warum reicht die FINMA-Suche allein nicht?
Die CHE-Nummer ist die schweizweit eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer. Im Zefix-Portal unter zefix.ch liefert jede CHE-Nummer den aktuellen HR-Auszug mit Firma, Sitz und eingetragenen Personen. Das Problem: Ein Klon nennt die CHE-Nummer der echten Gesellschaft. Wer diese Nummer in Zefix eingibt, sieht das Original — und glaubt fälschlich, der Kontakt sei legitim.
Der entscheidende dritte Schritt ist der Domain-Abgleich: Die eigene Kontaktdomain ist mit der im Zefix-Auszug genannten offiziellen Webadresse und den Angaben im FINMA-Bewilligungsregister zu vergleichen. Stimmt sie nicht überein, liegt ein Klon vor, auch wenn Name und Nummer korrekt erscheinen. Dieser Schritt wird von den meisten Anlageinteressenten übersprungen, weil er nicht intuitiv ist: Warum sollte man die Domain prüfen, wenn Name und Nummer stimmen? Genau diese Lücke nutzen Klon-Betreiber aus.
Ein weiteres Hilfsmittel ist das FINMA-Bewilligungsregister selbst unter finma.ch/de/finma-public/bewilligte-beaufsichtigte/. Dort sind für viele bewilligte Institute Kontaktdaten hinterlegt. Ein direkter Anruf bei der echten Gesellschaft über eine dort veröffentlichte Nummer — nicht über eine Nummer auf der Klon-Website — ist die sicherste Verifikationsmethode.
Was bedeutet „steht nicht im Zusammenhang mit“ auf der FINMA-Warnliste?
Diese FINMA-Standardformulierung ist der behördliche Befund, dass eine warngelistete Entität die Identität einer bewilligten Gesellschaft widerrechtlich nutzt, ohne mit ihr verbunden zu sein. Es ist mehr als ein Haftungsausschluss. Sobald die FINMA diesen Satz verwendet, steht fest, dass ein gezielter Identitätsklau vorliegt.
Die Formulierung taucht in der FINMA-Warnliste regelmäßig in dieser oder ähnlicher Form auf: „Die Gesellschaft steht nicht im Zusammenhang mit [Name der bewilligten Gesellschaft].“ In manchen Fällen wird zusätzlich die CHE-Nummer der echten Gesellschaft genannt, um Anlegern den Vergleich zu erleichtern. Der Hinweis ist ein direkter Appell: Wer mit dieser Domain Kontakt hatte und Geld überwiesen hat, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Opfer eines Klons geworden.
Welche Rolle spielt die Domain bei der Identifikation eines Klons?
Die Domain ist das primäre technische Erkennungsmerkmal. Bewilligte Schweizer Gesellschaften betreiben ihre offizielle Präsenz unter Adressen, die im Handelsregister nachvollziehbar sind. Klon-Domains weichen typischerweise in TLD, Struktur oder Namensbestandteilen ab. Die Beispiele aus Mai 2026 belegen das Muster: schlossberg-vv.com, arvea-investment.com, unisoninvestment.com — allesamt .com-Domains, die jeweils eine .ch-basierte oder anderslautende Originaldomain imitieren.
Technisch lässt sich die Domain-Registrierung über WHOIS-Dienste prüfen: Registrierungsdatum, Registrar und oft auch der Registrant-Standort geben Hinweise. Ein Schweizer Vermögensverwalter wird keine Domain haben, die wenige Wochen vor Kontaktaufnahme registriert wurde und auf einen anonymen Registrar aus einem anderen Land verweist. Solche Merkmale allein beweisen keinen Klon, erhärten aber den Verdacht erheblich.
Was tue ich, wenn ich an einen Klon überwiesen habe?
Sofort die eigene Bank kontaktieren und einen Überweisungsrückruf veranlassen — je nach Bank und Überweisungsweg sind die ersten Stunden entscheidend. Gleichzeitig sämtliche Belege, Kommunikation und Screenshots sichern. Eine Strafanzeige bei der Kantonspolizei oder fedpol einreichen. Bei Krypto-Beteiligung Blockchain-Tracing als Schritt der rechtlichen Aufarbeitung prüfen.
Der Überweisungsrückruf funktioniert nur, solange das Geld noch nicht weiterbewegt wurde. Bei Klonen mit professioneller Struktur ist das Zeitfenster kurz: Gelder werden oft innerhalb von Stunden auf Zwischenkonten weitergeleitet und dann in Kryptowährungen konvertiert oder ins Ausland überwiesen. Dennoch ist der Versuch sinnvoll. Banken sind nach dem Zahlungsdienstrecht verpflichtet, Rückrufanfragen unverzüglich zu bearbeiten.
Parallel dazu ist die Strafanzeige wichtig, weil sie den behördlichen Ermittlungsvorgang eröffnet. Bei grenzüberschreitenden Fällen — was bei Schweizer Klon-Entitäten fast immer zutrifft — können Rechtshilfeersuchen zwischen Behörden nur dann effektiv eingeleitet werden, wenn auf Seiten der Geschädigten eine vollständige Dokumentation vorliegt.
Die 11 Klon-Domains im Überblick: FINMA-Warnliste Mai 2026
| Klon-Domain | Bewilligte Gesellschaft (Original) | CHE-Nummer | FINMA-Warnung |
|---|---|---|---|
| finalma-suisse.com | Finalma Suisse SA, Lugano | CHE-358.537.394 | 11.05.2026 |
| helveti-finanz.ch | Pseudo-Schweiz (kein Direktklon, behördlicher Marker) | — | 19.05.2026 |
| holding-capitals.com | Capitals Holding SA, Lugano | — | 20.05.2026 |
| unisoninvestment.com | Unison Investments AG, Zürich | CHE-236.762.746 | 21.05.2026 |
| schlossberg-vv.com | Schlossberg Institutional Management AG, Zug | CHE-352.554.394 | 21.05.2026 |
| immostich-sa.ch | ImmoStich SA, La Chaux-de-Fonds | CHE-102.689.430 | 22.05.2026 |
| arvea-investment.com | ARVEA Investments AG, Zürich | CHE-202.930.922 | 27.05.2026 |
| intra-invest.com | Intra Invest SA, Zug | CHE-103.876.963 | 28.05.2026 |
| investcenter-ag.com | Investcenter AG, Glattfelden | CHE-204.129.987 | 28.05.2026 |
| plenum-investments.com | Plenum Investments AG, Zürich | CHE-109.409.991 | 28.05.2026 |
| ca-finances.com | Capital Arrival Finances Switzerland AG, Genf | — | 28.05.2026 |
Quellen: FINMA-Warnliste, Zefix Handelsregister, FINMA-Bewilligungsregister.
Die Mechanik des Identitätsklaus: Vier Phasen des Betrugs
Das Grundproblem liegt in einer weit verbreiteten, aber unvollständigen Prüfroutine. Anleger suchen den Namen einer Gesellschaft im FINMA-Bewilligungsregister, finden einen gültigen Eintrag und schließen daraus auf Seriosität. Dieser Schluss ist dann falsch, wenn die Kontaktdomain nicht mit dem Originaleintrag übereinstimmt. Betrüger konstruieren ihre Klone gezielt auf diesen blinden Fleck hin. Der Ablauf eines Klon-Betrugs folgt regelmäßig vier Phasen.
- Phase 1 — Identitätswahl: Die Täter wählen eine real bewilligte Schweizer Gesellschaft mit seriösem Namen. Bevorzugt werden Vermögensverwalter aus Zürich, Zug oder Genf, da diese Standorte bei internationalen Anlegern als besonders vertrauenswürdig gelten. Die Gesellschaft sollte bekannt genug sein, um bei einer FINMA-Suche sofort gefunden zu werden, aber nicht so prominent, dass Anleger schon aus eigener Erfahrung mit ihr vertraut sind.
- Phase 2 — Domainregistrierung: Eine ähnlich klingende Domain wird registriert, typischerweise unter einer generischen TLD wie .com. Der Registrierungsvorgang dauert Minuten und erfordert keine Überprüfung der Berechtigung zur Nutzung eines Gesellschaftsnamens. Oft werden mehrere Klon-Domains gleichzeitig registriert, um bei einem Warnlisteneintrag schnell auf eine Ausweich-Domain wechseln zu können.
- Phase 3 — Kontaktaufnahme: Potenzielle Opfer werden per E-Mail, Telefon oder Social Media kontaktiert. Die Kommunikation verweist gezielt auf den legitimen FINMA-Eintrag, nennt die CHE-Nummer der echten Gesellschaft und suggeriert eine offizielle Bewilligung. Mitunter werden auch Dokumente im Design der echten Gesellschaft gefälscht.
- Phase 4 — Geldfluss: Der Anleger überweist an Konten, die der Klon-Entität gehören, nicht der echten Gesellschaft. Die Gelder werden innerhalb kurzer Zeit weiterbewegt, oft in Kryptowährungen konvertiert oder über Konten in Drittstaaten abgeführt.
Wenn Kunden uns kontaktieren und nach Investitionen fragen, die wir nie angeboten haben, ist das fuer uns das erste Warnsignal, dass jemand unseren Namen missbraucht. Typische Reaktion betroffener Originalgesellschaften, wie sie FINMA-Warnhinweisen zu entnehmen ist.
Drei-Schritte-Prüfweg: Klon vom Original sicher unterscheiden
Der zuverlässige Prüfweg verlangt drei Quellen. Wer alle drei abgleicht, kann einen Klon mit hoher Sicherheit identifizieren, bevor Geld fließt. Die Reihenfolge ist dabei nicht beliebig: Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf.
Schritt 1 — FINMA-Bewilligungsregister: Unter finma.ch/de/finma-public/bewilligte-beaufsichtigte/ lässt sich nach dem Gesellschaftsnamen suchen. Der Eintrag der bewilligten Gesellschaft enthält Firmennamen, Rechtssitz und in vielen Fällen Hinweise auf offizielle Kontaktdaten. Diese Daten bilden das Referenzmaterial. Wichtig: Das Register sucht nach bewilligten Instituten. Wer den Klon-Namen eingibt, der leicht vom Original abweicht, findet unter Umständen nichts — wer aber den Original-Namen eingibt, findet den Originaleintrag, der für den Vergleich benötigt wird.
Schritt 2 — Zefix Handelsregistereintrag: Das Zefix-Portal zeigt zu jeder CHE-Nummer den offiziellen HR-Auszug mit Firma, Sitz, Zweck und eingetragenen Personen. Relevant ist die im HR hinterlegte Webadresse, sofern eingetragen. Diese Adresse ist der echten Gesellschaft rechtlich zugeordnet und bildet den Ankerpunkt des Domain-Abgleichs. Wenn ein Klon eine CHE-Nummer nennt, zeigt Zefix den Eintrag der echten Gesellschaft — mit einer anderen Webadresse als der Klon-Domain.
Schritt 3 — Domain-Abgleich: Die Domain, über die die Kontaktaufnahme erfolgte, wird mit den in Schritt 1 und 2 ermittelten Adressen verglichen. Jede Abweichung — andere TLD, Bindestriche, Zusatzbegriffe — ist ein Warnsignal. Im Zweifel empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme mit der echten Gesellschaft über eine Nummer oder Adresse, die im Zefix-Auszug oder im FINMA-Register hinterlegt ist, nicht über die Klon-Website.
Ergänzend empfiehlt sich die Abfrage der FINMA-Warnliste selbst: Wer den Domainnamen dort eingibt, erhält unmittelbaren Hinweis, falls die Entität bereits gewarnt wurde. Da Klon-Domains oft nur kurz aktiv sind, bevor sie nach einem Warnlisteneintrag abgeschaltet werden, ist die Aktualität der Warnliste ein wichtiger Faktor. Regelmäßige Abfragen — nicht nur einmalig zu Beginn — sind deshalb sinnvoll.
Beweissicherung nach einem Klonschaden: Welche Unterlagen zu sichern sind
Ein Klonschaden unterscheidet sich aus rechtlicher Sicht von anderen Anlagebetrugsfällen durch einen besonderen Aspekt: Der Anleger hat bewusst mit einer Schweizer Gesellschaft kontrahieren wollen und hat die Seriosität der Gegenpartei nach gängigem Standard geprüft. Das kann für die Beurteilung der Mitverantwortung und für die Plausibilisierung von Schadensersatzansprüchen gegen mitwirkende Zahlungsdienstleister relevant sein. Wer nachweist, dass er FINMA- und Zefix-Einträge geprüft hat und die Abweichung erst im Nachhinein erkannte, kann diesen Umstand in die rechtliche Aufarbeitung einbringen.
Für die Beweissicherung sind folgende Unterlagen zu sichern:
- Screenshots der Klon-Website zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme, mit sichtbarer URL-Leiste und Datum
- Alle E-Mails, Chatverläufe und Telefon-Protokolle mit dem Klon-Anbieter, einschließlich Metadaten (Absenderadresse, Zeitstempel)
- Kontoauszüge und Überweisungsbelege mit IBAN und BIC der Empfängerbank sowie dem vollständigen Empfängernamen
- Screenshots der FINMA- und Zefix-Seiten, auf die sich die eigene Prüfung gestützt hat, als Nachweis der durchgeführten Sorgfalt
- Vertragsunterlagen, Renditeversprechen, Angebotsschreiben und sonstige schriftliche Kommunikation
- Etwaige Wallet-Adressen oder Krypto-Transaktions-IDs, falls Kryptowährungen involviert waren
Die Sicherung dieser Unterlagen ist unabhängig davon relevant, ob ein Rückbuchungsversuch erfolgreich ist oder nicht. Im Rahmen einer Strafanzeige bilden sie die Grundlage für die Ermittlungen. Bei grenzüberschreitenden Fällen — was bei Schweizer Klon-Entitäten fast immer zutrifft — können Rechtshilfeersuchen zwischen Behörden nur dann effektiv eingeleitet werden, wenn auf Seiten der Geschädigten eine vollständige Dokumentation vorliegt. Unvollständige oder nachträglich rekonstruierte Beweisunterlagen schwächen die Position im behördlichen Verfahren erheblich.
Strukturelle Lücken im Schweizer Schutzsystem und was Anleger daraus ableiten
Die Dichte von elf Klon-Warnungen innerhalb von 17 Tagen ist ungewöhnlich, aber kein Einzelphänomen. Europäische Aufsichtsbehörden beobachten seit Jahren eine Zunahme von Clone-Firm-Fällen, begünstigt durch die einfache Domainregistrierung, den Zugang zu Textgenerierungstools für täuschend echte Firmenpräsentationen und die wachsende Bekanntheit des FINMA-Registers als Vertrauensanker bei europäischen Anlegern. Je höher das Vertrauen in ein Register, desto attraktiver wird es als Hebel für Klon-Betrug.
Für den Schweizer Markt ist ein strukturelles Problem zu benennen: Das FINMA-Bewilligungsregister listet keine offiziellen Domains der bewilligten Gesellschaften in maschinenlesbarer Form. Damit fehlt die technische Grundlage für automatisierte Domain-Vergleiche. Erst wenn ein Klon aktiv bei der FINMA oder durch Meldungen Betroffener auffällt, kommt es zur Warnung — oft Wochen oder Monate nach der ersten Kontaktaufnahme mit Anlegern. In dieser Zeitspanne können erhebliche Schäden entstehen. Die FCA hat in Großbritannien ein öffentliches Warnsystem aufgebaut, das Klon-Domains in Echtzeit verknüpft und eine Suche nach Domain-Mustern erlaubt. Ein vergleichbares System fehlt in der Schweiz bislang.
Anleger sind deshalb auf einen mehrstufigen Eigenprüfprozess angewiesen, bis behördliche Infrastruktur diese Lücke schließt. Die Warnliste der FINMA bleibt das wichtigste öffentlich zugängliche Instrument — vorausgesetzt, sie wird systematisch und nicht nur einmalig geprüft. Wer bei einer Schweizer Gesellschaft investieren möchte, sollte den Drei-Schritte-Prüfweg konsequent anwenden und im Zweifel den direkten Kontakt zur echten Gesellschaft suchen, bevor eine Überweisung erfolgt. Meldungen über verdächtige Domains sind an die FINMA per E-Mail oder über das Kontaktformular auf finma.ch zu richten und tragen dazu bei, dass Warnungen schneller veröffentlicht werden. Jede Meldung schützt damit auch andere potenzielle Opfer.
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Verfasserin Anna Orlowa, LL.M. — REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stuttgart