obsidian-group[.]org: BaFin-Warnung 07.05.2026 – was dahintersteckt
Am 07. Mai 2026 warnte die BaFin vor obsidian-group[.]org. Nach Darstellung der Behörde ist die Plattform Teil eines Netzwerks nahezu baugleicher Websites mit identischem Slogan und gemeinsamer krimineller Infrastruktur, die Finanzdienstleistungen ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis erbrachten. Für Betroffene ergibt sich daher unmittelbarer rechtlicher Handlungsbedarf.
Wer nach „obsidian-group Betrug“, „obsidian-group Erfahrungen“ oder „obsidian-group BaFin“ sucht, findet hier die rechtliche Einordnung. Zudem richtet sich dieser Beitrag an Personen, die Zahlungen an obsidian-group[.]org geleistet haben. Die BaFin-Mitteilung bildet somit den Ausgangspunkt für mögliche Rückforderungsansprüche.
Wovor warnt die BaFin zu obsidian-group[.]org?
Die BaFin-Mitteilung stützt sich auf § 37 Abs. 4 KWG, der die Behörde zur öffentlichen Warnung ermächtigt, wenn ein Unternehmen ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis tätig ist. Nach Darstellung der Behörde fehlt dem Anbieter diese Erlaubnis vollständig. Die Warnung ist daher kein strafrechtliches Urteil, jedoch ein aufsichtsrechtlich belastbarer Befund. Folglich dient sie Geschädigten als zentrales Beweismittel.
Das Besondere dieses Falls ist die Zugehörigkeit zu einem koordinierten Plattformnetzwerk: obsidian-group[.]org sowie obsidian-group[.]org, vertex-market[.]com, aspenholdingsltd[.]com, tradingessentials[.]pro, eurocorporate-asset-management[.]com, parex-am[.]com und wertborse[.]com operieren unter identischem Slogan und gemeinsamer Infrastruktur. Deshalb ist auch § 263 StGB (Betrug) zu prüfen. Somit ergeben sich mehrere strafrechtliche Anknüpfungspunkte.
Welche Erlaubnislücke zeigt die BaFin-Warnung zu obsidian-group[.]org?
Regulatorisch fehlt dem Anbieter sowohl die KWG-Erlaubnis als auch — soweit Kryptowerte angeboten werden — eine CASP-Zulassung nach Art. 60 MiCAR (EU-VO 2023/1114). Das koordinierte Netzwerk deutet auf eine geteilte kriminelle Infrastruktur hin, die nach Aufdeckung schnell auf neue Domains wechselt. Deshalb sind alle Screenshots und Kommunikationsnachweise sofort zu sichern. Folglich erhöht frühe Dokumentation die Rückführungschancen erheblich.
Für deutsche Anleger bedeutet das: Einlagen sind nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt und Kundengelder sind nicht getrennt verwahrt. Zudem bestehen keine regulatorischen Beschwerdewege gegenüber einer Aufsichtsbehörde. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Ansprüche über zivilrechtliche und strafrechtliche Wege zu verfolgen. Daher ist anwaltliche Unterstützung frühzeitig einzuholen.
Was stellt die BaFin fest — und was nicht?
Die BaFin stellt fest, dass der Anbieter ohne Erlaubnis nach § 32 KWG tätig ist. Sie bewertet damit jedoch keine individuellen Schadensersatzansprüche. Dennoch liefert die Mitteilung ein zentrales Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG. Folglich stärkt sie die Position Geschädigter erheblich.
Zudem begrenzt die BaFin ihre Aussage auf den Zeitpunkt der Prüfung. Deshalb sollten Betroffene sämtliche Kommunikation sofort sichern und nicht auf eine Reaktion der Täter warten. Trotzdem bleibt die Mitteilung vom 07. Mai 2026 dauerhaft im öffentlichen BaFin-Verbraucherportal dokumentiert. Darüber hinaus ist eine Whois-Abfrage als PDF empfehlenswert.
Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich?
Alle Unterlagen sind sofort zu sichern: Screenshots der Plattform, vollständige E-Mail- und Chat-Korrespondenz mit Zeitstempeln, Kontoauszüge sowie bei Krypto-Zahlungen die Transaktions-Hashes (TxIDs) und Wallet-Adressen. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Whois-Abfrage der Domain als PDF. Ergänzend sollten alle zugänglichen Angaben zum vermeintlichen Firmensitz und zum Impressum der Website als Screenshot festgehalten werden, da Betreiber diese Daten nach Aufdeckung häufig löschen. Somit erhöht vollständige Dokumentation die Rückführungschancen erheblich.
Bei Zahlungen über eine inländische Bank sollte diese schriftlich über die BaFin-Warnung informiert werden, verbunden mit der Frage nach der Transaktionsüberwachung nach § 25h KWG. Einen strukturierten Überblick bietet die Scam-Broker-Warnübersicht auf kryptoschaden.de. Ergänzend liefert dieser anwalt.de-Beitrag zur Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug konkrete Handlungsempfehlungen.
Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu obsidian-group[.]org?
Wer Gelder überwiesen hat, sollte zunächst keine direkte Konfrontation mit der Plattform suchen. Eine verfrühte Anfrage führt erfahrungsgemäß zu sofortiger Account-Sperrung und Datenlöschung. Stattdessen empfiehlt sich eine Strafanzeige nach § 158 StPO, in der auf die Dringlichkeit eines Vermögensarrests nach § 111b StPO hingewiesen wird. Deshalb sollte die Anzeige vollständige Zahlungsbelege und die BaFin-Mitteilung enthalten.
Außergerichtliche Rückforderungen über die kontoführende Bank sind zudem parallel zu prüfen. Wer selbst überwiesen hat, kann Schutzpflichtverletzungen nach §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB geltend machen. Wie eine strukturierte Rückforderung abläuft, erläutert dieser anwalt.de-Beitrag zur Rückforderung bei unerlaubten Anbietern. Somit bestehen mehrere parallele Rückführungswege.
obsidian-group blockiert Ihr Konto, sperrt die Auszahlung oder fordert „Verifizierungsgebühren“?
Wir prüfen Identitätsmissbrauch, Bankhaftung sowie die Beschlagnahme der Empfänger-Konten über die Strafverfolgung. Sie erhalten eine fall-spezifische Einschätzung mit klarem Erwartungs-Korridor.
Senden Sie Ihre Unterlagen über das Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.
Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern