Nordstate: BaFin-Warnung – was Geschädigte wissen sollten

Am 8. Mai 2026 veröffentlichte die BaFin eine Verbrauchermitteilung gegen nordstate[.]org — gestützt auf § 37 Abs. 4 KWG und, als regulatorische Premiere, auf § 10 Abs. 7 KMAG. Die Plattform bewirbt ein angebliches Solar-Direktinvestment und behauptet eine Kooperation mit der Bundesnetzagentur. Wer Geld an die Plattform überwiesen hat, verfügt über substanzielle Rückforderungsansprüche aus §§ 812, 823 Abs. 2 und 134 BGB.

Nach Darstellung der BaFin betreibt die Plattform unter nordstate[.]org ohne jede behördliche Genehmigung Finanz-, Wertpapier- und Kryptowertedienstleistungen. Wer sich fragt, warum das KMAG dabei erstmals eingesetzt wurde, welche forensischen Schritte jetzt zählen oder wie Ansprüche durchgesetzt werden, findet im Folgenden eine strukturierte Analyse der wichtigsten fünf Fragen, die Betroffene stellen.

Wovor warnt die BaFin zu Nordstate?

Die BaFin warnt davor, dass nordstate[.]org Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen und Kryptowertedienstleistungen erbringt, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen. § 32 Abs. 1 KWG verpflichtet deshalb jeden Anbieter, der in Deutschland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, zur vorherigen schriftlichen Genehmigung der BaFin. Diese Genehmigung liegt für die Domain nordstate[.]org ausweislich des BaFin-Registers hingegen nicht vor.

Zudem stützte die Behörde ihre Warnung ausdrücklich auf § 10 Abs. 7 KMAG — das Kryptomärkteaufsichtsgesetz, das seit dem 30. Dezember 2024 vollständig anwendbar ist. Jeder, der in der EU gewerblich Kryptowerte verwahrt, überträgt oder diesbezüglich berät, benötigt deshalb eine CASP-Zulassung nach Art. 59 MiCAR. Die Plattform verfügt weder über diese Zulassung noch über einen Eintrag im ESMA-Register nach Art. 109 MiCAR. Somit trifft die Warnung sie auf zwei vollständig eigenständigen Normenebenen gleichzeitig.

Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu Nordstate?

Das Solar-Direktinvestment-Angebot überlagert mehrere Regulierungsregime gleichzeitig. Bei Wertpapiercharakter greift das WpHG und die EU-Prospektverordnung; bei kollektiven Anlagestrukturen das KAGB; bei Kryptowerte-Elementen MiCAR. Dennoch hält die Plattform für keine dieser Kategorien eine Erlaubnis. Folglich ist die Erlaubnissituation in jede Richtung lückenlos negativ. Insofern besteht keine regulatorische Grauzone — die Normenverstöße sind kumulativ.

Die behauptete Kooperation mit der Bundesnetzagentur verschärft die regulatorische Bewertung erheblich. Die Bundesnetzagentur reguliert Telekommunikation, Post und Energie — sie hat keinerlei Befugnis für Kapitalanlagen und hat ausdrücklich klargestellt, dass sie nicht mit der Plattform zusammenarbeitet.

Dieser Logogebrauch ist zudem eine qualifizierte Täuschungshandlung, die den Tatbestand des § 263 Abs. 1 StGB erfüllt. Zivilrechtlich steht daher der Anfechtungsgrund des § 123 BGB im Raum, der zur Rückabwicklung nach § 812 BGB führt — unabhängig von der ohnehin greifenden Nichtigkeit nach § 134 BGB.

Was stellt die BaFin fest — und was nicht?

Die Behörde stellt fest, dass nordstate[.]org Finanz-, Wertpapier- und Kryptowertedienstleistungen ohne Erlaubnis erbringt. Diese Feststellungen sind behördliche Einschätzungen nach § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 KMAG — also keine rechtskräftigen Urteile. Sie begründen allerdings ein starkes Beweisindiz für zivilrechtliche Verfahren, da der BGH in seinem Urteil vom 11. Juli 2006 (Az. VI ZR 341/04) den Schutzgesetzcharakter von § 32 KWG bestätigt hat.

Was die BaFin hingegen nicht feststellt, ist die Betrüger-Eigenschaft der dahinterstehenden Personen im strafrechtlichen Sinne — das obliegt allein den Strafgerichten. Deshalb: Die Warnung löst zivil- und aufsichtsrechtliche Konsequenzen aus, nicht automatisch eine Strafverfolgung. Wer die Plattform strafrechtlich aufarbeiten möchte, benötigt zusätzlich eine Strafanzeige nach § 158 StPO. Dennoch ist die doppelte Normgrundlage aus KWG und KMAG ein außergewöhnlich starkes Signal, das Ermittlern und Gerichten konkrete Angriffspunkte liefert.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei Nordstate?

Kryptozahlungen hinterlassen auf der Blockchain dauerhafte Spuren. Blockchain-Tracing rekonstruiert somit den Geldfluss von der Einzahlung bis zum Endempfänger-Wallet und liefert verwertbares Beweismaterial für Strafverfahren nach § 111b StPO und den Zivilprozess. Daher gilt: Je früher ein Tracing-Auftrag erteilt wird, desto weniger Obfuskationsschichten haben die Betreiber aufgebaut. Wer über eigene Transaktions-IDs und Wallet-Adressen verfügt, sollte diese deshalb sofort sichern. Weiterführende Hinweise zur Methodik bietet die Übersicht der Scam-Broker-Warnungen auf kryptoschaden.de.

Sobald Tätergelder auf eine KYC-verpflichtete Handelsplattform transferiert werden, können Staatsanwaltschaften über ein Rechtshilfeersuchen die Identität des Wallet-Inhabers aufdecken. Gleichzeitig bietet § 916 ZPO Geschädigten die Möglichkeit, über einen dinglichen Arrest kurzfristig identifizierte Bankkonten zu sichern, bevor Vermögenswerte ins Ausland verlagert werden. Den anwaltlichen Ablauf in den ersten kritischen Stunden beschreibt der Beitrag zu den ersten Stunden nach Erkennen eines Kryptobetrugs.

Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu Nordstate?

Wer Geld an die Plattform überwiesen oder Kryptowerte dorthin transferiert hat, verfügt über parallele Ansprüche auf drei Ebenen: bereicherungsrechtlich nach § 812 Abs. 1 BGB, da der Vertrag nach § 134 BGB i.V.m. § 32 KWG nichtig ist; deliktsrechtlich nach § 823 Abs. 2 BGB mit voll ersatzfähigem Schaden einschließlich entgangenen Gewinns; sowie nach § 826 BGB ohne Verjährungskürzung.

Folglich empfiehlt sich keine weitere Einzahlung — auch keine angeblichen Freischalt- oder Steuergebühren, die als Auszahlungsbedingung präsentiert werden. Jede Folgezahlung in Kenntnis des Verdachts kann als Mitverschulden nach § 254 BGB gewertet werden und mindert den ersatzfähigen Schaden.

Ansprüche aus §§ 812, 823 BGB verjähren in drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers (§§ 195, 199 BGB). Die Veröffentlichung der BaFin-Warnung setzt diese Frist grundsätzlich in Lauf. Deshalb lohnt sich rasches Handeln: Beweissicherung, Strafanzeige nach § 158 StPO und rechtliche Beratung gehen am besten parallel. Eine erste Einordnung zur Rückforderungsstrategie bietet der Beitrag zur Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern.

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Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern