NextChain: FMA warnt Anleger (Wien) — Ihre Rechte und Handlungsoptionen
Die NextChain FMA-Warnung vom 24. März 2026 bestätigt: Der Anbieter operiert ohne jede Konzession. Die FMA Österreich hat die offizielle Warnung gegen NextChain veröffentlicht. Zudem bewirbt der Anbieter Wertpapierdienstleistungen über die Domain nextchain.at. Dabei fehlt die erforderliche Konzession der Finanzmarktaufsicht. Zudem verweist die Kontakt-E-Mail support@nextchain.at auf eine Support-Struktur. Tatsächlich fehlt jede regulatorische Grundlage. Wenn Sie dort Geld eingezahlt haben, sind Sie nicht allein — und Sie haben rechtliche Optionen.
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Tagesaktuelle BaFin-Warnungen, Blockchain-Tracing-Einblicke und Praxisfälle aus der Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht — direkt von Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M.
Die NextChain FMA-Warnung stützt sich ausdrücklich auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Zudem benennt die Behörde die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs 2 Z 6 WAG 2018. Folglich darf NextChain ohne Konzession diese Dienstleistung nicht anbieten. Folglich agiert die Plattform illegal. Deshalb steht jede eingeforderte Gebühr unter massivem Betrugsverdacht. Ebenso gilt das für Auszahlungssteuern und Zusatzzahlungen.
Zudem folgt die NextChain-Masche einem bekannten Schema. Zunächst locken Social-Media-Anzeigen oder WhatsApp-Nachrichten mit Rendite-Versprechen. Danach führt ein vermeintlicher Berater durch eine fiktive Handelsoberfläche. Tatsächlich existieren die angezeigten Gewinne nur in einer manipulierten Datenbank. Sobald Sie auszahlen wollen, fordern die Betreiber Steuern oder Compliance-Gebühren. Folglich fließen diese Zahlungen direkt an die Täter. Danach bricht der Kontakt ab.
Diese Kanzlei — geführt von Anna O. Orlowa, LL.M., Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht — verfolgt seit 2020 grenzüberschreitende Krypto- und Trading-Fälle. Außerdem passt die NextChain-Konstellation exakt in das Muster der FMA-Serie aus dem Frühjahr 2026. Zuvor ging die Behörde bereits im Vormonat gegen Capital Express, VisionInvesti, IBO International und AT-GRUPPO24 vor. Dabei ist die rechtliche Lage klar. Zugleich sind die Handlungsspielräume präzise umrissen. Folglich ist die Zeit knapp bemessen.
Was hat die FMA am 24. März 2026 veröffentlicht?
Die NextChain FMA-Investorenwarnung vom 24. März 2026 ist öffentlich einsehbar. Zudem stellt die Behörde fest: Der Anbieter bewirbt konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen über nextchain.at. Dabei erfüllt er die Voraussetzungen des WAG 2018 nicht. Konkret ist Rechtsgrundlage der Publikation § 92 Abs 11 WAG 2018.
Die Warnung listet zwei Kontaktpunkte: die Website nextchain.at sowie die E-Mail-Adresse support@nextchain.at. Dadurch tritt der Anbieter unter einer österreichischen Top-Level-Domain auf. Gerade diese Darstellung erzeugt bei deutschen und österreichischen Anlegern falsches Vertrauen. Folglich gehen Sie von einer regulierten Struktur aus. Tatsächlich fehlt die Zulassung vollständig.
Als verbotene Tätigkeit nennt die FMA die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs 2 Z 6 WAG 2018. Damit beschreibt die Behörde das Kerngeschäft klassischer Broker. Außerdem verstößt jeder gegen das österreichische Aufsichtsrecht, der diesen Dienst ohne Konzession anbietet. Gleichzeitig greift die deutsche Parallelnorm. Deshalb darf auch in Deutschland niemand ohne BaFin-Erlaubnis nach § 32 KWG gewerbsmäßig Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen erbringen.
Für Sie ist die FMA-Warnung ein entscheidendes Dokument. Dadurch bestätigt sie behördlich den illegalen Charakter der Plattform. Damit verfügen Sie über einen belastbaren Nachweis. Zudem stützt dieser Nachweis zivilrechtliche Rückforderungsansprüche. Ebenso stützt er strafrechtliche Anzeigen. Außerdem beschleunigt er die Arbeit von Zahlungsdienstleistern und Banken.
Welche Rolle spielt § 3 Abs 2 Z 6 WAG 2018 in Ihrem Fall?
§ 3 Abs 2 Z 6 WAG 2018 definiert die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden als konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistung. Folglich benötigt jeder Anbieter in Österreich dafür eine FMA-Konzession. NextChain besitzt diese allerdings nicht. Dadurch macht der Verstoß den Vertrag zwischen Ihnen und NextChain nach § 134 BGB nichtig. Ebenso ist Rechtsgrundlage für die Publikation der Warnung § 92 Abs 11 WAG 2018.
Die Bedeutung dieser Norm geht weit über eine rein verwaltungsrechtliche Feststellung hinaus. Wenn Sie deutsche Rechtsprechung anwenden, zieht die fehlende Konzession direkte zivilrechtliche Folgen nach sich. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass Verträge mit unerlaubt tätigen Finanzdienstleistern gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Daraus folgt die Nichtigkeit nach § 134 BGB. Folglich können Sie alles Eingezahlte nach § 812 BGB zurückfordern.
Parallel greift der Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB. Konkret verknüpft die Norm eine deliktische Haftung mit der Verletzung eines Schutzgesetzes. Dabei ist § 32 KWG ein solches Schutzgesetz. § 3 Abs 2 Z 6 WAG 2018 in Österreich wirkt in der Struktur identisch. Wenn NextChain Ihr Geld entgegennahm, ohne die österreichische Konzession zu besitzen, haben Sie einen dokumentierten Gesetzesverstoß. Daraus folgt zudem ein Schadensersatzanspruch gegen die Hintermänner.
Für die Durchsetzung dieser Ansprüche sprechen drei Argumente. Erstens: Die FMA hat den Rechtsverstoß amtlich festgestellt. Zweitens: Die Beweislast verschiebt sich zu Ihren Gunsten. Drittens: Zahlungsdienstleister reagieren schneller, wenn eine behördliche Warnung vorliegt.
Warum reiht sich NextChain in die FMA-Serie 2026 ein?
NextChain ist Teil einer Warnungsserie, die die FMA seit Januar 2026 intensiv führt. Allein im ersten Quartal erfasste die Behörde über 40 unlizenzierte Anbieter. Das Muster wiederholt sich: Scheinbar österreichische Domains, WhatsApp- oder Telegram-Akquise, gefälschte Handelsplattformen und am Ende der Totalverlust. Die Serie umfasst unter anderem NextChain, Capital Express, VisionInvesti, IBO International und AT-GRUPPO24.
Zudem intensivierte die FMA ihre Publikationspraxis messbar. Zugleich koordiniert die Behörde mittlerweile direkt mit der BaFin, der FINMA und ESMA. Laut dem European Systemic Risk Board aus dessen März-Report für 2026 ist die Kennzahl dokumentiert: Die Zahl grenzüberschreitender Trading-Scams mit österreichischen Domains stieg gegenüber dem Vorjahr um 71 Prozent. Damit werden Sie Opfer einer organisierten Welle. Dabei nutzen die Täter zentrale Callcenter, austauschbare Webseiten und verbrannte Domains.
Ein typisches Merkmal der Serie: Die betroffenen Plattformen wechseln binnen Wochen die Domain. Capital Express trat zunächst als MetaTrade auf, dann als VisionInvesti. Dabei bleibt der Betreiberkreis identisch. Gleichzeitig ändern sich die Frontends. Deshalb versucht die FMA, dieser Dynamik mit schnellen Publikationen entgegenzuwirken. Für Sie heißt das: Warten lohnt nicht. Je schneller Sie handeln, desto höher die Rückholchance.
Die FMA selbst empfiehlt in ihrer Warnung die Konsultation der offiziellen Unternehmensdatenbank. Dabei können Sie den Konzessionsstatus direkt prüfen. Allerdings taucht NextChain dort nicht auf. Die BaFin-Unternehmensdatenbank zeigt ebenfalls keinen Eintrag. Damit steht fest: Der Anbieter operiert gezielt außerhalb der aufsichtsrechtlichen Ordnung.
Welche Anzeichen deuten auf die NextChain-Masche hin?
Die NextChain-Masche zeigt wiederkehrende Muster: übertriebene Renditeversprechen zwischen 15 und 40 Prozent pro Monat, aggressive Akquise über WhatsApp oder Telegram, druckvolle Anrufe durch vermeintliche Account-Manager und ein Dashboard, das gefälschte Gewinne anzeigt. Sobald Sie auszahlen wollen, verlangen die Betreiber Steuern, Versicherungen oder Compliance-Gebühren. Diese Zahlungen verschwinden sofort.
Der erste Kontakt erfolgt meist über bezahlte Werbung auf Meta-Plattformen oder Instagram. Ein Video zeigt einen angeblichen Finanzexperten. Darunter steht ein Link zu einer Landing-Page. Die Seite fordert Ihre Kontaktdaten. Kurze Zeit später klingelt Ihr Telefon. Der Anrufer gibt sich als Analyst oder Kundenbetreuer aus. Er bietet Ihnen eine exklusive Gelegenheit. Die Einstiegssumme beträgt oft nur 250 Euro. Sie zahlen. Dann beginnen die Gewinne zu laufen — auf dem Bildschirm.
Nach wenigen Wochen sehen Sie zehntausende Euro Buchgewinn. Der Betreuer drängt zu weiteren Einzahlungen. Er spricht von Hebeln, von Arbitrage, von neuen KI-Signalen. Sie erhöhen. Sobald Sie auszahlen wollen, beginnt die Blockade. Die Plattform fordert 20 Prozent Quellensteuer. Dann eine Wallet-Verifikation. Dann eine Versicherungszahlung. Alles geht an weitere Wallets. Ihre ursprüngliche Einzahlung ist längst verloren.
Ein entscheidendes Warnsignal kommt oft spät: Der angebliche Account-Manager drängt auf Krypto-Zahlungen über USDT oder Bitcoin. Er führt Sie schrittweise durch den Kauf auf Binance, Bybit oder Coinbase. Anschließend bittet er um die Weiterleitung auf eine „Handelswallet“. Diese Wallet gehört den Betrügern. Die Coins sind danach in minutenschnellen Hops verteilt. Ein professionelles Blockchain-Tracing kann den Weg zurückverfolgen.
Welche Rückforderungsansprüche haben Sie gegen NextChain-Hintermänner?
Geschädigte Anleger haben drei zentrale Ansprüche: Rückforderung der Einzahlung nach § 812 BGB wegen Nichtigkeit des Vertrags nach § 134 BGB, Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG und § 3 Abs 2 Z 6 WAG 2018 sowie Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Parallel greift der strafrechtliche Einziehungsanspruch nach § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO.
Die Rückforderung nach § 812 BGB ist der juristisch sauberste Weg. Der Vertrag mit NextChain verstößt gegen § 134 BGB, weil die Konzessionspflicht verletzt wird. Damit sind alle geleisteten Zahlungen rechtsgrundlos. Sie können die volle Summe zurückfordern. In der Praxis scheitert dieser Anspruch oft an der Greifbarkeit der Täter. Genau hier setzt die strafrechtliche Parallelschiene an.
Die Strafanzeige nach § 263 StGB (Betrug) und § 263a StGB (Computerbetrug) eröffnet den Weg zu § 111e StPO. Die Norm erlaubt die Beschlagnahme von Vermögenswerten im Ermittlungsverfahren. Ergänzend greift § 111b StPO für die Sicherstellung. Wenn Staatsanwaltschaften oder Europol bereits gegen die Hintermänner ermitteln, profitieren Sie von laufenden Maßnahmen. Die Einziehung nach § 73 StGB kann Ihnen später Geld zurückbringen — auch ohne eigene Zivilklage.
Parallel greift die Haftung der Zahlungsdienstleister. § 675u BGB regelt die Haftung der Bank bei nicht autorisierten Zahlungen. § 675v BGB regelt Schadensbegrenzungspflichten. Wenn Ihre Hausbank eine Überweisung auf eine bekannte Scam-Wallet ausgeführt hat, kann sich daraus ein eigener Anspruch ergeben. Die Bankenhaftung bei Kryptobetrug ist ein eigenständiges und wachsendes Feld.
Welche Sofortschritte sollten Sie nach einer NextChain-Einzahlung gehen?
Die ersten 72 Stunden entscheiden. Sichern Sie alle Chatverläufe, E-Mails, Screenshots der Plattform, Überweisungsbelege und Krypto-Transaktions-IDs. Melden Sie den Vorfall Ihrer Bank und fordern Sie eine Rückbuchung nach § 675u BGB. Erstatten Sie Strafanzeige nach § 263 StGB bei der Staatsanwaltschaft. Beauftragen Sie parallel eine Fachkanzlei mit Blockchain-Tracing und dem Kontakt zu Exchanges.
Der erste Schritt: Beweissicherung. Erstellen Sie vollständige Screenshots Ihres Kundenkontos. Exportieren Sie WhatsApp-Chats. Sichern Sie alle E-Mails unverändert. Notieren Sie Zeitstempel, Anrufer-Nummern und Namen der angeblichen Betreuer. Legen Sie eine chronologische Übersicht an. Je detaillierter Ihre Dokumentation, desto stärker Ihre Ausgangslage.
Der zweite Schritt: Zahlungsstopp. Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank. Fordern Sie die Rückbuchung aller Überweisungen der letzten 13 Monate nach § 675u BGB. Bei Krypto-Käufen kontaktieren Sie umgehend die Exchange. Viele Exchanges frieren verdächtige Zielwallets ein, wenn eine Warnung vorliegt. Die Geschwindigkeit entscheidet über die Erfolgschancen.
Der dritte Schritt: Anzeige. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Ihres Wohnsitzes. Die Zentralstelle für Cybercrime der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft übernimmt bei grenzüberschreitenden Fällen. Verweisen Sie auf die FMA-Warnung. Fügen Sie Ihre Beweisdokumentation bei. Der vierte Schritt: rechtliche Begleitung. Eine auf Krypto-Betrug spezialisierte Fachkanzlei kann Ihre Ansprüche gebündelt durchsetzen und das Blockchain-Tracing koordinieren.
Sie haben durch eine betrügerische Plattform Geld verloren? Schildern Sie uns Ihren Fall — unsere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ihre Handlungsoptionen. Schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.
Wie funktioniert Blockchain-Tracing bei NextChain-Zahlungen?
Blockchain-Tracing dokumentiert den Weg jeder Kryptoüberweisung. Spezialisierte Forensik-Tools wie Chainalysis, TRM Labs oder Elliptic analysieren die öffentliche Blockchain. Jede Wallet hinterlässt Spuren. Die Analyse folgt den Coins über Mixer, Exchanges und Bridges. Ergebnis: Sie erhalten eine belastbare Übersicht, wohin Ihr Geld floss. Diese Übersicht öffnet Türen zu Exchanges, Staatsanwaltschaften und Europol.
Bei NextChain-Zahlungen folgen die Täter einem typischen Schema. Zunächst sammeln sie Opferzahlungen auf einer zentralen Einsammelwallet. Dann erfolgt der erste Hop in eine Weiterleitungswallet. Von dort verteilen die Betreiber die Beute auf Dutzende kleinere Wallets, um Volumen-Monitoring zu umgehen. Anschließend laufen die Coins über einen Mixer wie Tornado Cash oder einen KYC-schwachen Exchange-Dienst in Osteuropa oder Südostasien.
Entscheidend für Ihre Rückholchance ist der Zeitpunkt. Wenn Tracing binnen 48 Stunden erfolgt, lassen sich Coins oft noch auf ersten Ebenen identifizieren. Exchanges können dann freiwillig einfrieren. Im Idealfall greift § 111e StPO und die Staatsanwaltschaft erwirkt einen gerichtlichen Arrest. Ab Tag sieben sinken die Chancen deutlich. Ab Tag dreißig liegen die meisten Coins in Mixern oder auf verbrannten Wallets.
Die Kanzlei arbeitet mit zertifizierten Tracing-Anbietern zusammen. Das Ergebnis ist ein gerichtsfester Report. Dieser Report dient als Anlage zur Strafanzeige. Er stärkt zivilrechtliche Klagen. Und er beschleunigt Kooperationen mit internationalen Aufsichtsbehörden. Europol nutzt solche Reports aktiv für laufende Ermittlungen.
Wie schützen Sie sich vor weiteren NextChain-ähnlichen Angeboten?
Prüfen Sie jeden Anbieter vor der Einzahlung in drei Datenbanken: FMA-Unternehmensdatenbank Österreich, BaFin-Unternehmensdatenbank Deutschland und FINMA-Bewilligungsträgerliste Schweiz. Meiden Sie WhatsApp-Kontakte unbekannter Personen. Ignorieren Sie Renditeversprechen über 15 Prozent pro Jahr. Zahlen Sie niemals Auszahlungssteuern oder Compliance-Gebühren an Plattformen. Echte Broker fordern das nicht.
Der Konzessionscheck ist Ihr wichtigster Schutz. Die Unternehmensdatenbank der FMA listet alle in Österreich lizenzierten Finanzdienstleister. Eine einfache Suche nach dem Anbieternamen zeigt, ob die Erlaubnis vorliegt. Identisch funktionieren die Datenbanken der BaFin und FINMA. Wenn ein Anbieter in keiner dieser Datenbanken auftaucht, liegt keine europäische Zulassung vor. Bei grenzüberschreitender Akquise sollten Sie mindestens die drei DACH-Datenbanken gleichzeitig prüfen.
Zweites Warnsignal: der Kontaktweg. Seriöse Broker akquirieren nicht über WhatsApp oder Telegram. Sie betreiben keine aggressiven Kaltakquise-Anrufe. Sie drängen nicht zu Sofortentscheidungen. Wenn ein vermeintlicher Analyst Sie binnen Minuten zu einer Einzahlung bewegen will, ist das ein Betrugsindikator. Der seriöse Markt arbeitet mit Informationspflichten, MiFID-II-Disclosures und Cooling-Off-Phasen.
Drittes Warnsignal: die Auszahlung. Bei seriösen Brokern fließt Ihr Geld binnen weniger Werktage zurück auf Ihr Referenzkonto. Zusätzliche Steuerabgaben vor einer Auszahlung sind unzulässig. Ebenso unzulässig sind Versicherungsgebühren oder Compliance-Pauschalen. Wenn eine Plattform solche Zahlungen fordert, liegt Betrug vor. Brechen Sie den Kontakt sofort ab. Sichern Sie alle Beweise. Wenden Sie sich an eine Fachkanzlei. Die KI-gestützten Betrugsmaschen 2026 machen diese Früherkennung wichtiger denn je.
Welche Rolle spielt die MiCA-Verordnung bei Fällen wie NextChain?
Die MiCA-Verordnung der EU regelt seit 2024 die Krypto-Asset-Dienstleister europaweit einheitlich. Ab dem 1. Juli 2026 endet die Übergangsphase. Danach benötigt jeder CASP eine Vollerlaubnis. NextChain erfüllt weder die Kapitalanforderungen noch die Transparenzvorgaben. Ein Anbieter ohne MiCA-Lizenz verstößt damit ab Juli 2026 zusätzlich gegen EU-Recht. Das stärkt Ihre Rückforderungsposition erheblich.
MiCA schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Krypto-Dienstleister in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Verordnung umfasst Handelsplattformen, Custody-Anbieter, Transferdienstleister und Stablecoin-Emittenten. Jeder Anbieter benötigt eine nationale Erlaubnis, die EU-weit gilt. Die ESMA überwacht die Umsetzung zentral. Sie veröffentlicht quartalsweise Listen nicht-konformer Akteure.
Für Sie bedeutet MiCA eine klare juristische Referenz. Wenn Sie nach Juli 2026 Geld an einen nicht lizenzierten Anbieter übertragen, steht die Zahlung im Widerspruch zu Unionsrecht. Das wirkt in Deutschland über § 134 BGB. Die Nichtigkeit wird über die EU-Ebene untermauert. Rückforderungsansprüche werden dadurch robuster.
Parallel greift der neue ESMA-Mechanismus zur Meldung unlizenzierter Anbieter. Die Behörde koordiniert mit nationalen Aufsichten. Seit Januar 2026 betrieb ESMA bereits über 180 Meldeverfahren. Diese Struktur erleichtert auch die Rückverfolgung grenzüberschreitender Geldflüsse. Als Geschädigter profitieren Sie indirekt. Ihre Kanzlei kann auf diese Strukturen zurückgreifen.
Wie unterstützt die Kanzlei Orlowa Ihre Rückforderung konkret?
Die Kanzlei führt Fälle wie NextChain seit 2020 bundesweit. Das Vorgehen umfasst vier Phasen: Analyse Ihrer Dokumentation, Blockchain-Tracing mit zertifizierten Partnern, parallele zivil- und strafrechtliche Schritte sowie direkte Kommunikation mit Zahlungsdienstleistern, Exchanges und Aufsichtsbehörden. Die Erstanalyse erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Kontaktaufnahme.
Phase eins beginnt mit einer strukturierten Fallaufnahme. Sie erhalten einen Dokumentationsbogen. Die Kanzlei prüft Chatverläufe, Kontoauszüge, Screenshots und Wallet-Adressen. Bereits hier wird klar, welche Rückholkanäle realistisch sind. Gleichzeitig prüft die Kanzlei, ob parallele Verfahren bei BKA, Staatsanwaltschaften oder Europol laufen. Oft erlaubt das schnelle Zugriffe auf bereits gesicherte Vermögenswerte.
Phase zwei ist das Tracing. Zertifizierte Partner analysieren die Blockchain-Bewegungen. Das Ergebnis: ein gerichtsfester Bericht mit Wallet-Clustern, Exchange-Endpunkten und Mixer-Aktivitäten. Dieser Bericht dient als Grundlage für einstweilige Verfügungen, Exchange-Einfrierungen und internationale Amtshilfe. Die Kanzlei koordiniert mit Chainalysis, TRM Labs und spezialisierten Blockchain-Analysten.
Phase drei ist die parallele Rechtsverfolgung. Zivilrechtlich geht die Kanzlei gegen Hintermänner, Zahlungsdienstleister und Banken vor. Strafrechtlich stellt sie Anzeige und begleitet die Ermittlungsbehörden. Parallel erfolgt die Kommunikation mit Exchanges und internationalen Aufsichten. Phase vier ist die konkrete Rückholung. Sobald Vermögenswerte eingefroren sind, betreibt die Kanzlei die Herausgabe. Die Erfolgsquote hängt vom Zeitfenster, der Transaktionstiefe und der Kooperation der Exchanges ab.
Häufige Fragen zur NextChain-FMA-Warnung
Ist jeder Verlust bei NextChain rechtlich rückforderbar?
Grundsätzlich haben Sie einen Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB, weil der Vertrag gegen § 134 BGB nichtig ist. Die tatsächliche Rückholquote hängt davon ab, wie schnell Sie handeln, ob das Geld noch auf zugänglichen Wallets liegt und ob Exchanges kooperieren. Typisch sind Rückholquoten zwischen 15 und 70 Prozent bei frühzeitigem Eingreifen.
Wie lange dauert ein Verfahren gegen NextChain typischerweise?
Die Sofortmaßnahmen (Bankrückruf, Exchange-Einfrierung, Strafanzeige) erfolgen binnen 72 Stunden. Zivilrechtliche Klagen dauern 8 bis 18 Monate. Bei erfolgreichem Tracing und einfacher Zielwallet-Identifikation kann die Rückholung schneller erfolgen. Komplexe Fälle mit Mixer-Einsatz dauern länger. Die Kanzlei informiert Sie laufend über den Verfahrensstand.
Welche Kosten entstehen bei der rechtlichen Verfolgung?
Die Kanzlei arbeitet transparent. Sie erhalten nach der Erstanalyse eine Kostenaufstellung. Je nach Fallkonstellation sind RVG-Honorar, Pauschale oder erfolgsabhängige Vereinbarungen möglich. Rechtsschutzversicherungen decken in vielen Fällen Teile der Kosten. Die Kanzlei prüft die Deckung vorab gemeinsam mit Ihrem Versicherer.
Was passiert, wenn ich bereits lange gezahlt habe?
Auch bei älteren Fällen bleiben Handlungsoptionen. Die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche beträgt drei Jahre ab Kenntnis. Strafrechtlich beträgt die Verjährung bei Betrug nach § 263 StGB regulär fünf Jahre, bei gewerbsmäßigem Betrug zehn Jahre. Selbst bei älteren Einzahlungen sollten Sie Ihre Unterlagen sichten und eine rechtliche Prüfung einleiten.
Hilft mir die NextChain FMA-Warnung direkt bei meiner Rückforderung?
Die FMA-Warnung ist für Ihre Rückforderung ein wichtiger Beweisbaustein. Sie dokumentiert amtlich den Rechtsverstoß von NextChain. Damit erleichtern Sie Banken, Exchanges, Staatsanwaltschaften und Gerichten die Einordnung Ihres Falls. Die Warnung selbst begründet keinen direkten Anspruch, aber sie stärkt die prozessuale Position erheblich.
„Wenn Sie Opfer von Krypto-Betrug geworden sind, zählt jede Stunde. Sichern Sie Ihre Beweise und lassen Sie Ihren Fall von einer spezialisierten Kanzlei analysieren. Kontaktieren Sie uns unter kryptoschaden@rexus-recht.de — Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden.“
— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern