Leipzig, 14. April 2026. Im Saal der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig verliest Vorsitzender Richter Karsten Nickel an diesem fünften Verhandlungstag die Eckpunkte eines möglichen Deals: Geständnis gegen Bewährung — und die Herausgabe von weiteren 57.000 Bitcoin, deren aktueller Kurswert bei über drei Milliarden Euro liegt. Auf dem Verwahrkonto der Landesjustizkasse schlummern bereits 2,64 Milliarden Euro aus der Notveräußerung von rund 50.000 Bitcoin, die Sachsens Ermittler im Januar 2024 beschlagnahmt hatten. Der movie2k-Prozess ist damit nicht nur der größte Krypto-Beschlagnahmungsfall in der deutschen Rechtsgeschichte — er ist ein Lehrstück in Asset Recovery, dessen Strukturen weit über die Piraterien eines längst abgeschalteten Streaming-Portals hinausreichen.

Was ist der movie2k-Prozess und warum ist er für Krypto-Betrugsopfer relevant?

movie2k Leipzig Bitcoin — diese drei Begriffe stehen seit Anfang 2026 für einen Strafprozess, der die Grenzen der deutschen Vermögenseinziehung neu kartiert. Das Landgericht Leipzig verhandelt gegen Josef F., 42 Jahre alt, mutmaßlichen Kopf des illegalen Streaming-Portals movie2k.to, sowie gegen einen 39-jährigen polnischen Staatsangehörigen wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in bis zu 146 Fällen und Steuerhinterziehung. Ein dritter Mittäter ist bereits rechtskräftig verurteilt. Das Verfahren zeigt erstmals in dieser Dimension, wie Staatsanwaltschaften beschlagnahmte Bitcoin-Bestände verwerten, wer im Einziehungsverfahren nach § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO Vorrang hat — und welche Handlungsoptionen Geschädigte aus Krypto-Betrugsfällen daraus ableiten können.


Wie kam es zur Beschlagnahme von Bitcoin im Wert von 2,64 Milliarden Euro?

Das Streaming-Portal movie2k.to war zwischen 2008 und 2013 in Betrieb. Die Betreiber stellten hunderttausende urheberrechtlich geschützte Filme und Serien zum Abruf bereit, kassierten Werbeeinnahmen und tauschten diese konsequent in Bitcoin. Als die Plattform 2013 abgeschaltet wurde, lagen die Kryptowährungsbestände zunächst weitgehend unbeachtet in digitalen Wallets. Nach der Festnahme von Josef F. im Jahr 2023 im Ausland übergab er den deutschen Ermittlungsbehörden freiwillig knapp 50.000 Bitcoin. Sächsische Behörden beschlagnahmten diese förmlich im Januar 2024 auf der Grundlage von § 111b StPO und ordneten anschließend eine Notveräußerung an. Im Sommer 2024 wurden die Coins in mehreren Tranchen zu insgesamt 2,64 Milliarden Euro veräußert — ein Erlös, der seither auf dem Verwahrkonto der Landesjustizkasse liegt. Das Geld gehört nach Angaben des Gerichts formal nach wie vor dem Angeklagten, solange keine rechtskräftige Einziehungsentscheidung vorliegt.

Warum der Verkauf? Prof. Dr. Lars Hornuf von der TU Dresden, einer der führenden deutschsprachigen Experten für Kryptomärkte, erläuterte in einem Interview mit dem MDR vom 4. Mai 2026 das Kalkül: Um den Wert zu sichern, müsse man angesichts der erheblichen Volatilität des Bitcoin-Kurses handeln. Wäre der Kurs gefallen, hätten Geschädigte leer ausgehen können. Durch die Notveräußerung konnte der Gegenwert in Euro eingefroren werden — ein Gedanke, der für alle künftigen Fälle mit beschlagnahmten Krypto-Beständen wegweisend ist.


Was sieht der § 257c StPO-Verständigungsvorschlag konkret vor?

Am 31. März 2026 signalisierte Richter Karsten Nickel erstmals öffentlich den Willen zu einer Verständigung nach § 257c StPO. Am fünften Verhandlungstag, dem 14. April 2026, konkretisierte er die Bedingungen: Josef F. soll ein umfassendes Geständnis ablegen, die Zugangsdaten zu weiteren 57.000 Bitcoin herausgeben und deren Einziehung akzeptieren. Im Gegenzug käme für ihn ein Strafrahmen von einem bis zu anderthalb Jahren Freiheitsstrafe in Betracht, ausgesetzt zur Bewährung — anstelle der bis zu 13 Jahren Haft, die im Raum standen. Für den mitangeklagten polnischen Staatsangehörigen nannte Nickel einen Strafkorridor von acht bis zwölf Monaten, ebenfalls zur Bewährung. Die 57.000 Bitcoin haben zum Kursstand Mai 2026 von rund 100.000 Euro je Coin einen Marktwert von ungefähr 5,7 Milliarden Euro. Zusammen mit den bereits verwahrten 2,64 Milliarden Euro ergäbe sich ein Gesamtvolumen von annähernd 8,3 Milliarden Euro.

Die Verteidigung reagierte zurückhaltend. Sie kritisierte das Verfahren als vorrangig ökonomisch getrieben — ein Vorwurf, der rechtspolitisch nicht ohne Substanz ist: Der Gerichtssprecher räumte ein, dass bei einem umfassenden Geständnis nicht alle 146 angeklagten Geldwäschetaten einzeln aufgerollt werden dürften. Die Verständigungsgespräche selbst werden ohne Öffentlichkeit geführt; Richter Nickel betonte, dass sie einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen werden. Anklagebehörde und Verteidigung sollten bis zum darauffolgenden Prozesstag am 13. April 2026 zu den Vorüberlegungen Stellung nehmen.

📣 Telegram-Kanal der Fachanwältin

Kryptobetrug erkennen. Richtig reagieren. Geld einfrieren lassen.

Tagesaktuelle BaFin-Warnungen, Blockchain-Tracing-Einblicke und Praxisfälle aus der Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht — direkt von Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M.

▶ Jetzt @kryptobetrug_anwaeltin auf Telegram folgen


Wer hat Anspruch auf die eingezogenen Bitcoin-Milliarden?

Diese Frage ist der juristische Kern des Verfahrens und gleichzeitig seine wichtigste Lehre für Geschädigte aus Krypto-Betrugsfällen. Das deutsche Recht kennt eine klare Rangfolge: Nach § 73e Abs. 1 StGB ist die Einziehung von Taterträgen nach § 73 StGB ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der aus der Tat entstanden ist, dem Verletzten gegenüber erloschen ist oder soweit die Einziehung seinen Anspruch beeinträchtigen würde. Im Klartext: Verletzte — im movie2k-Fall wären das in erster Linie die Filmstudios und Rechteinhaber, deren Werke ohne Lizenz verbreitet wurden — haben gegenüber dem staatlichen Zugriff auf eingezogene Vermögenswerte Vorrang. Erst wenn deren Ansprüche befriedigt sind oder rechtskräftig festgestellt wurde, dass sie nicht bestehen, kann der Freistaat Sachsen auf die Milliarden zugreifen.

Wenn Sie also als Krypto-Betrugsopfer in einem vergleichbaren Fall stehen, in dem Strafverfolgungsbehörden die Wallets eines Täters beschlagnahmt haben, dann ist die Frage, wer letztlich das Geld erhält, keine bloß akademische: Sie sind dem Staat als Verletzter vorrangig gestellt, sofern Sie Ihren Anspruch fristgerecht und formgerecht angemeldet haben. Das bedeutet, dass Sie aktiv handeln und Ihren zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch in das laufende Strafverfahren einbringen — passives Abwarten reicht nicht aus. Die Rechtsordnung belohnt denjenigen, der strukturiert und rechtzeitig vorgeht.

Wie WBS Legal in einer ausführlichen Analyse des Verfahrens herausarbeitet, könnten die Ansprüche der Filmstudios die staatliche Einziehung partiell blockieren oder verzögern. Das Gericht wird unter anderem prüfen, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche nach urheberrechtlichen Vorschriften noch geltend gemacht werden können. Für Sachsen bedeutet das: Der Freistaat erhält nur, was nach Befriedigung sämtlicher Verletzter übrigbleibt — und dieser Rest könnte kleiner ausfallen als politisch erhofft. FOCUS berichtete am 17. April 2026, dass Sachsen Bitcoin im Wert von bis zu sechs Milliarden Euro behalten könnte — dies freilich nur unter der Prämisse, dass Einziehung vollständig durchgesetzt wird und keine Drittansprüche Erfolg haben.


Welche Rolle spielt die Verjährung im movie2k-Verfahren?

Die zeitliche Dimension dieses Falls ist für Strafverteidiger und Rechtswissenschaftler gleichermaßen interessant. movie2k.to wurde 2013 abgeschaltet. Die rund 220.000 Fälle unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke — ursprünglich der Kernvorwurf — sind nach § 78 StGB verjährt und damit nicht mehr Gegenstand der Hauptverhandlung. Die Anklage stützt sich deshalb auf gewerbsmäßige Geldwäsche nach § 261 StGB in bis zu 146 Fällen sowie Steuerhinterziehung: Tatbestände, für die längere Verjährungsfristen gelten und bei denen die verjährten Urheberrechtsverletzungen als Vortaten der Geldwäsche herangezogen werden können, ohne dass sie selbst verfolgt werden.

Für die Frage der Einziehung ist die Verjährungsproblematik nach § 78b StGB differenziert zu beurteilen. Das Gericht hat nach § 76a Abs. 2 StGB die Möglichkeit, Vermögenswerte selbständig einzuziehen, wenn die Strafverfolgung wegen Verjährung ausscheidet, das Vermögen aber nachweislich aus Straftaten stammt. Diese Norm erweitert die staatlichen Einziehungsmöglichkeiten erheblich und erklärt, warum das Verfahren trotz weitgehender Verjährung der Grundtaten nicht gegenstandslos geworden ist. Prof. Hornuf wies darauf hin, dass juristisch zählt, dass Geld geflossen ist — die nachträgliche Wertsteigerung des Bitcoin über ein Jahrzehnt spiele für die Schuldfrage keine entscheidende Rolle.


Was bedeutet der Fall als Blaupause für künftige Krypto-Beschlagnahmungen?

Der movie2k-Prozess ist in mehrfacher Hinsicht ein Präzedenzfall, der die Praxis der Asset Recovery bei Kryptowährungen strukturell verändert. Erstens hat die sächsische Justiz mit der Notveräußerung nach § 111e StPO ein Instrument genutzt, das bislang in dieser Größenordnung noch nicht eingesetzt worden war: die Umwandlung beschlagnahmter digitaler Vermögenswerte in gesetzliche Zahlungsmittel zur Werterhaltung noch vor einem rechtskräftigen Urteil. Diese Vorgehensweise ist rechtlich nicht unumstritten — die beschlagnahmten Bitcoin gehören formal dem Angeklagten, bis ein Einziehungsbeschluss rechtskräftig ist. Die sächsischen Behörden haben gleichwohl gehandelt und damit dokumentiert, dass Staatsanwaltschaften bei hinreichendem Volatilitätsrisiko zur Notveräußerung berechtigt sein können.

Zweitens zeigt der Fall, welche Hebelwirkung das Zusammenspiel von § 73 StGB und § 111e StPO bei beschlagnahmten Krypto-Wallets entfalten kann. Wer als Verletzter in einem Strafverfahren frühzeitig als Geschädigter angemeldet ist, kann im Rahmen des Adhäsionsverfahrens nach §§ 403 ff. StPO an einzuziehenden Vermögenswerten partizipieren — und zwar vor dem Staat. Voraussetzung ist, dass die Forderungsanmeldung erfolgt, bevor das Gericht über die Einziehung entscheidet. Wer zu spät kommt, dem bleibt nur der zivilrechtliche Klageweg, der erheblich aufwendiger und zeitintensiver ist.

Drittens demonstriert der Fall die Bedeutung von Blockchain-Forensik und Krypto-Tracing in der Strafverfolgung. Prof. Hornuf erläuterte, dass Bitcoin nicht vollständig anonym ist: Über Kryptobörsen mit Know-Your-Customer-Prüfungen und über die Analyse der Blockchain lassen sich Wallet-Inhaber identifizieren. Die Tatsache, dass Josef F. im Jahr 2023 im Ausland gefasst wurde und anschließend 50.000 Bitcoin übergab, zeigt, dass Blockchain-Analyse auch grenzüberschreitend wirksame Ermittlungen ermöglicht. Für Krypto-Betrugsopfer bedeutet das: Eine professionell durchgeführte Blockchain-Rückverfolgung kann in Verbindung mit einer Strafanzeige dazu beitragen, Täter-Wallets zu identifizieren und Beschlagnahmungen zu erwirken.

Vergleichbare Strukturen lassen sich in großen US-amerikanischen Verfahren beobachten. Der DOJ-Schlag 2026 mit 701 Mio. USD eingefrorener Krypto-Vermögen zeigt, wie Strafverfolgungsbehörden weltweit koordiniert vorgehen. Der Lazarus-TraderTraitor-Hack 2026 mit über einer Milliarde Dollar verdeutlicht, dass auch staatlich gesponserte Akteure ins Visier geraten. In allen diesen Fällen gilt: Die Chancen auf Rückerstattung für Geschädigte hängen entscheidend davon ab, wie frühzeitig und wie präzise sie ihre Ansprüche anmelden.


Welche konkreten Schritte sollten Krypto-Betrugsopfer aus dem movie2k-Fall ableiten?

Der movie2k-Prozess liefert für Geschädigte aus Krypto-Betrugsfällen drei zentrale Erkenntnisse, die Sie unmittelbar in Ihre Rechtsstrategie einbeziehen sollten. Die erste Erkenntnis: Strafanzeige und Forderungsanmeldung im Strafverfahren sind kein Nebenprodukt, sondern ein eigenständiger Hebel für die Schadensrückerstattung. Wenn Strafverfolgungsbehörden Krypto-Wallets eines Täters beschlagnahmen, können Sie als Verletzter über das Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO Ihre Forderung gerichtlich geltend machen — mit dem Vorteil, dass Sie an einziehbaren Vermögenswerten nach § 73e Abs. 1 StGB bevorzugt zu befriedigen sind, bevor der Staat greift. Dabei ist wichtig: Das Adhäsionsverfahren erfordert, dass Sie Ihren Antrag spätestens in der Hauptverhandlung stellen. Je früher Sie sich rechtlich beraten lassen und Ihren Anspruch formulieren, desto besser sind Ihre Chancen, in den Kreis der berücksichtigten Verletzten aufgenommen zu werden.

Die zweite Erkenntnis: Die Forderungsanmeldung hat eine zeitliche Komponente, die Sie nicht unterschätzen dürfen. Sie sollten Ihre Ansprüche als Verletzter so früh wie möglich im Strafverfahren anmelden — also unmittelbar nach Bekanntwerden einer Beschlagnahme oder Einziehungsmaßnahme, nicht erst wenn das Urteil verkündet wird. Spätanmeldungen werden in aller Regel nicht mehr berücksichtigt. Informieren Sie sich deshalb regelmäßig über den Stand laufender Ermittlungsverfahren, die Täter betreffen, mit denen Sie in Berührung gekommen sind. Einschlägige Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaften und Meldungen von Strafverfolgungsbehörden sind öffentlich zugänglich und geben Ihnen Hinweise darauf, wann eine Beschlagnahme erfolgt ist.

Die dritte Erkenntnis: Blockchain-Forensik ist der Ausgangspunkt. Ohne eine belastbare Rückverfolgung der Zahlungsströme auf der Blockchain gibt es weder einen überzeugenden Strafantrag noch eine fundierte Forderungsanmeldung. Professionelles Krypto-Tracing durch spezialisierte Kanzleien ist deshalb nicht optional, sondern methodische Grundlage jeder erfolgversprechenden Asset-Recovery-Strategie.

Dabei darf der parallele Anspruch gegen das eigene Kreditinstitut nicht außer Acht gelassen werden. Wenn Sie Gelder an Krypto-Plattformen überwiesen haben, die sich als betrügerisch erwiesen, und wenn dabei Anzeichen auf eine mangelhafte Transaktionsüberwachung der Bank hindeuten, besteht unabhängig vom Strafverfahren ein eigenständiger zivilrechtlicher Anspruchspfad nach § 675u BGB und § 280 BGB. Dieser Anspruch existiert parallel und wird durch ein laufendes Strafverfahren weder ersetzt noch präkludiert. Die Bankhaftung bei Kryptobetrug ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, das von spezialisierten Fachanwältinnen und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht eigenständig geprüft werden sollte.


Wie unterscheidet sich die deutsche Asset Recovery von internationalen Modellen?

Ein Blick auf vergleichbare Fälle macht die Besonderheiten des deutschen Rechtswegs deutlich. In den USA setzt das Department of Justice auf zivilrechtliche Einziehungsverfahren (civil forfeiture), die unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung möglich sind und in der Regel deutlich schneller vollstreckt werden. Deutsche Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch bieten mit §§ 111b, 111e StPO einerseits und §§ 73 ff. StGB andererseits ein dogmatisch präzise strukturiertes System, das jedoch erheblich stärker verfahrensrechtlich eingehegt ist: Die Einziehung setzt grundsätzlich eine rechtskräftige Verurteilung voraus oder — im Ausnahmefall der selbständigen Einziehung nach § 76a StGB — den Nachweis der deliktischen Herkunft ohne Verurteilung. Für Sie als Geschädigten hat dieser Systemunterschied praktische Konsequenzen: Während Sie in den USA unter Umständen aus einem zivilrechtlichen Einziehungsverfahren direkt entschädigt werden können, sind Sie in Deutschland auf den Weg über das Adhäsionsverfahren oder eine eigenständige Zivilklage angewiesen. Die Kenntnis dieser Verfahrensunterschiede ist entscheidend, wenn Täter international agiert haben und Vermögenswerte in mehreren Rechtsordnungen liegen.

Die Notveräußerung nach § 111e Abs. 3 StPO stellt dabei das markanteste Instrument dar: Sie erlaubt die Verwertung beschlagnahmter Gegenstände vor dem Urteil, wenn ein erheblicher Wertverlust droht. Die sächsischen Behörden haben diesen Weg bei den movie2k-Bitcoins eingeschlagen — und damit ein Modell etabliert, das künftige Staatsanwaltschaften in ähnlichen Krypto-Fällen als Vorlage nutzen werden. Für Sie als potenzieller Geschädigter bedeutet das: Im Falle einer Beschlagnahme und Notveräußerung werden Ihre Ansprüche nicht gegenstandslos, sondern verlagern sich auf den erzielten Euro-Erlös. Das Verwahrkonto bei der Landesjustizkasse ist dann der Anknüpfungspunkt Ihrer Forderungsanmeldung.

Vertiefende Informationen zur rechtlichen Einordnung von Bankenhaftung und Rechtsprechung bei Kryptobetrug finden Sie in der kryptoschaden.de-Übersicht zu einschlägigen Gerichtsentscheidungen.


Ist eine Mandatierung in allen Krypto-Schadensfällen sinnvoll?

Eine Mandatierung scheidet aus, wenn der Sachverhalt offenkundig aussichtslos ist, wenn keine forensisch tragfähigen Anknüpfungspunkte für eine Bankhaftung oder Tracing-Maßnahme bestehen oder wenn der Schaden in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Diese Prüfung erfolgt vor Mandatsannahme und kostenfrei für Sie.

Eine erste rechtliche Einschätzung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden — schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de mit kurzer Sachverhaltsschilderung, Datum und Höhe des Schadens.


Welchen Ausblick lässt das Verfahren für 2026 und danach erwarten?

Der movie2k-Prozess am Landgericht Leipzig ist in seiner rechtlichen Tiefe noch nicht abgeschlossen. Die Verständigungsgespräche nach § 257c StPO laufen; ob und wann sich Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft einigen, ist zum Redaktionsschluss am 11. Mai 2026 offen. Sollte eine Verständigung scheitern, droht ein langer Hauptverhandlungsdurchlauf mit dem Risiko, dass das Urteil in der Revision angefochten wird und die Einziehungsentscheidung über Jahre in der Schwebe bleibt. Sollte die Verständigung gelingen, wird das Gericht erstmals in dieser Dimension dokumentieren, wie 57.000 Bitcoin in ein staatliches Verwahrsystem überführt werden — und welche Rechte Verletzte dabei haben. Rechtswissenschaft, Strafverfolgungspraxis und Krypto-Wirtschaft werden diesen Ausgang gleichermaßen aufmerksam verfolgen.


Häufig gestellte Fragen zum movie2k-Prozess und Asset Recovery

Wie viel Bitcoin wurde im movie2k-Prozess beschlagnahmt und welchen Wert haben die eingezogenen Vermögenswerte?

Die sächsischen Ermittler beschlagnahmten im Januar 2024 knapp 50.000 Bitcoin, die Josef F. nach seiner Festnahme 2023 freiwillig übergab. Diese wurden im Sommer 2024 im Wege einer Notveräußerung für insgesamt 2,64 Milliarden Euro veräußert. Der Erlös liegt auf einem Verwahrkonto der Landesjustizkasse. Zusätzlich geht die Generalstaatsanwaltschaft davon aus, dass der Hauptangeklagte noch etwa 57.000 weitere Bitcoin besitzt, deren Wert zum Kursstand Mai 2026 bei über drei Milliarden Euro liegt. Das Gesamtvolumen beider Positionen beträgt damit annähernd 8,3 Milliarden Euro.

Was bedeutet der § 257c StPO-Deal im movie2k-Verfahren konkret?

Eine Verständigung nach § 257c StPO ist ein im deutschen Strafprozessrecht zulässiger Deal zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung: Gegen ein umfassendes Geständnis und bestimmte Leistungen — im movie2k-Fall die Herausgabe von 57.000 Bitcoin samt Zugangsdaten sowie die Akzeptanz der Einziehung der bereits verwahrten 2,64 Milliarden Euro — setzt das Gericht einen bestimmten Strafrahmen fest. Für Josef F. wären das ein bis anderthalb Jahre Bewährung statt einer Haftstrafe im zweistelligen Bereich. Die Gespräche laufen nichtöffentlich; eine Einigung stand zum 11. Mai 2026 noch aus.

Wer hat im movie2k-Verfahren Vorrang auf die eingezogenen Gelder — der Staat oder die geschädigten Filmstudios?

Nach § 73e Abs. 1 StGB sind Verletzte — im movie2k-Fall zunächst die Rechteinhaber der urheberrechtlich verletzten Werke — vorrangig zu befriedigen, bevor eingezogene Taterträge an den Staat fallen. Der Freistaat Sachsen erhält demnach nur den Überschuss, der nach vollständiger Befriedigung sämtlicher Verletztenansprüche verbleibt. Wie groß dieser Überschuss ausfällt, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang die Filmstudios ihre Schadensersatzansprüche noch erfolgreich geltend machen können — eine Frage, die eng mit der Verjährungsproblematik nach § 78 StGB verknüpft ist.

Können auch Krypto-Betrugsopfer von beschlagnahmten Krypto-Wallets eines Täters profitieren?

Ja, wenn Sie als Verletzter im Sinne des § 73 StGB eingestuft werden und Ihre Forderung rechtzeitig im Strafverfahren angemeldet haben. Das Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO ermöglicht es Ihnen, Ihren zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch im Strafprozess geltend zu machen. Wird der Täter verurteilt und werden dessen beschlagnahmte Krypto-Vermögenswerte eingezogen, haben Sie nach § 73e Abs. 1 StGB Vorrang vor dem staatlichen Zugriff. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Forderungsanmeldung — wer zu spät kommt, verliert diesen Vorrang.

Bleibt der Anspruch gegen die eigene Bank bestehen, wenn im Strafverfahren beschlagnahmte Gelder eingezogen werden?

Der zivilrechtliche Anspruch gegen das eigene Kreditinstitut nach § 675u BGB und § 280 BGB existiert vollständig unabhängig vom Strafverfahren gegen den Täter. Wenn Sie Geld auf betrügerische Krypto-Konten überwiesen haben und dabei eine mangelhafte Transaktionsüberwachung oder eine Verletzung der Sorgfaltspflichten der Bank nachgewiesen werden kann, steht Ihnen dieser Anspruchspfad offen — unabhängig davon, ob Täter-Wallets beschlagnahmt wurden, ob eine Notveräußerung stattfand oder ob Strafverfahren anhängig sind. Beide Wege können parallel beschritten werden.

„Wenn Sie Opfer von Krypto-Betrug geworden sind, zählt jede Stunde. Sichern Sie Ihre Beweise und lassen Sie Ihren Fall von einer spezialisierten Kanzlei analysieren. Kontaktieren Sie uns unter kryptoschaden@rexus-recht.de — Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden.“
— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern