Was passiert mit Ihrem Geld, wenn der MiCAR Bestandsschutz am 1. Juli 2026 endet?

Am 1. Juli 2026 erlischt der MiCAR Bestandsschutz nach Art. 143 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2023/1114. Ab diesem Datum dürfen ausschließlich Anbieter mit gültiger CASP-Zulassung Krypto-Dienstleistungen in der EU erbringen. Wer Geld bei einer nicht-lizenzierten Plattform eingezahlt hat, riskiert den vollständigen Verlust — und kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte ist seit dem 30. Dezember 2024 in der gesamten Europäischen Union vollständig anwendbar. Jeder Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen — im Regulierungsjargon als Crypto-Asset Service Provider, kurz CASP, bezeichnet — ist grundsätzlich zulassungspflichtig. Der europäische Gesetzgeber räumte den bereits am Markt tätigen Plattformen jedoch eine Übergangsfrist ein. Bis zum 30. Juni 2026 durften CASPs, die vor dem 30. Dezember 2024 nach nationalem Recht tätig waren, ihren Betrieb unter dem bisherigen nationalen Regime fortführen. Ab dem 1. Juli 2026 ist diese Gnadenfrist unwiderruflich vorbei.

Warum der MiCAR Stichtag 2026 mehr ist als eine Verwaltungsformalität

Für Sie als Anleger bedeutet dieser Stichtag weit mehr als ein bürokratisches Datum. Eine Plattform, die ab dem 1. Juli 2026 ohne Zulassung operiert, handelt rechtswidrig. Jede Einzahlung dort ist durch keinen europäischen Regulierungsrahmen mehr geschützt. Die BaFin als zuständige nationale Behörde in Deutschland ist ab diesem Datum berechtigt, gegen nicht lizenzierte Anbieter vorzugehen.

Dass die Aufsicht das ernst nimmt, zeigt der Blick nach Italien. Dort haben die nationalen Behörden die Übergangsfrist auf den 30. Dezember 2025 vorgezogen. Anbieter ohne fristgerechten Zulassungsantrag dürfen dort seit dem 30. Juni 2026 keine Dienstleistungen mehr erbringen. Die ESMA hat in einem gesonderten Statement klargestellt: Nationale Aufsichtsbehörden dürfen die Übergangsfrist nach eigenem Ermessen verkürzen oder gänzlich nicht anwenden. Eine europarechtliche Garantie, dass jede Plattform bis zum 1. Juli 2026 Zeit hatte, existiert damit nicht.

Die praktische Konsequenz ist klar: Wer sein Geld bei einer Plattform hat, die weder eine Zulassung besitzt noch einen Antrag bei der BaFin gestellt hat, sollte sich jetzt mit seinen Rechten auseinandersetzen — und nicht erst dann, wenn die Plattform den Betrieb einstellt.


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Was regelt die EU-Verordnung 2023/1114 — und warum betrifft sie jeden Anleger?

Das neue EU-Regelwerk schafft den ersten umfassenden europäischen Rechtsrahmen für den Kryptowertemarkt. Es bestimmt, wer unter welchen Voraussetzungen Krypto-Dienstleistungen anbieten darf. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, handelt rechtswidrig — und haftet dafür.

Die Verordnung ist als EU-Verordnung — anders als eine Richtlinie — unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten geltendes Recht. Sie reguliert drei Bereiche: die Ausgabe von Kryptowerten, die Ausgabe von vermögenswertbezogenen Token sowie die Zulassung und den Betrieb von Krypto-Asset-Dienstleistern. Für Sie als Anleger ist vor allem der dritte Bereich unmittelbar relevant. Er bestimmt, ob die Plattform, bei der Sie Kryptowerte verwahren, handeln oder austauschen, überhaupt rechtmäßig tätig ist.

Welche Plattformen fallen unter den CASP-Begriff?

Ein CASP im Sinne des europäischen Regelwerks ist jedes Unternehmen, das mindestens eine der folgenden Dienstleistungen gewerblich erbringt: Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, Betrieb einer Handelsplattform, Tausch von Kryptowerten gegen Fiat-Währung, Ausführung von Aufträgen sowie Portfolioverwaltung und Anlageberatung im Bereich Kryptowerte. Das Spektrum erfasst Krypto-Börsen ebenso wie Wallet-Anbieter und Staking-Dienstleister, die bislang in einer regulatorischen Grauzone operierten. Ausdrücklich ausgenommen sind — nach gegenwärtigem Stand — NFTs, soweit sie nicht als austauschbare Finanzinstrumente zu qualifizieren sind, sowie Security Token und tokenisierte Bankeinlagen.

Für die Zulassung ist in Deutschland die BaFin zuständig. Sie prüft die Kapitalausstattung, die organisatorischen Voraussetzungen, die Qualifikation der Geschäftsleitung und die technische Sicherheit der Plattform. Erhält ein Anbieter die Zulassung, führt ihn die ESMA im europaweiten CASP-Register. Kraft des sogenannten EU-Passes darf er seine Dienstleistungen dann in allen EU-Mitgliedstaaten anbieten.

Wie Sie den MiCAR-Zulassungsstatus Ihrer Plattform prüfen

Wer keine Zulassung beantragt oder erhält, darf ab dem 1. Juli 2026 keine Krypto-Dienstleistungen mehr in der EU erbringen. Die erste Frage vor jeder Einzahlung sollte daher nicht die Rendite sein, sondern der MiCAR-Status der Plattform. Prüfen Sie das ESMA-CASP-Register und die BaFin-Datenbank. Finden Sie die Plattform dort nicht, ist das ein unübersehbares Warnsignal.

Ein zusätzlicher Prüfschritt ist die Sichtung des Zulassungsantrags: Anbieter, die weder einen Antrag bei einer EU-Aufsichtsbehörde gestellt noch eine Notifikation nach nationalem Übergangsrecht vorweisen, befinden sich nicht im legalen Wartestand. Sie operieren in der EU schon jetzt rechtswidrig.


Welche Pflichten haben CASPs ab dem 1. Juli 2026 — und was folgt bei Verletzung?

Ab dem 1. Juli 2026 gilt ein verbindlicher Pflichtenkatalog, der deutlich weiter geht als das, was bislang nach nationalem Recht gefordert war. Wer diese Pflichten verletzt, setzt sich nicht nur behördlichen Sanktionen aus, sondern begründet unmittelbar zivilrechtliche Ansprüche der geschädigten Anleger.

Zu den zentralen Pflichten eines zugelassenen CASP gehört die Pflicht zur ehrlichen, eindeutigen und nicht irreführenden Kommunikation. Marketingmitteilungen, Whitepaper und Anlegerinformationen sind auf Wahrhaftigkeit zu prüfen. Irreführende Angaben über Risiken oder Renditen sind verboten. Für alle nach dem 30. Dezember 2024 neu angebotenen Kryptowerte ist zudem ein vollständiges, bei der Aufsicht angezeigtes Whitepaper vorgeschrieben. Ein Angebot ohne dieses Dokument ist per se rechtswidrig.

Kundenvermögenstrennung und geordnete Abwicklung als Anlegerschutz

Hinzu tritt die Pflicht zur Kundenvermögenstrennung. Ein CASP hat die von seinen Kunden verwalteten Kryptowerte strikt vom eigenen Betriebsvermögen zu trennen. Eine Vermischung — wie sie bei zahlreichen Krypto-Börsen in der Vergangenheit zur Katastrophe geführt hat — ist nach der Verordnung verboten. Kunden besitzen damit einen eigenständigen Anspruch auf die ihnen zustehenden Kryptowerte, der im Insolvenzfall vorrangig zu befriedigen ist.

Besondere Bedeutung hat die Pflicht zur geordneten Abwicklung für den Fall, dass ein CASP die Anforderungen nicht mehr erfüllt oder seine Zulassung verliert. Die Plattform hat in diesem Fall ihre Tätigkeit einzustellen, Kundenbeziehungen geordnet zu beenden und alle verwahrten Gelder sowie Kryptowerte zurückzugeben. Diese Pflicht ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2023/1114. Sie verpflichtet nicht nur die Plattform, sondern auch ihre Geschäftsführer persönlich. Wenn eine Plattform diese Pflicht verweigert oder schlicht verschwindet, entsteht ein unmittelbarer Schadensersatzanspruch, den Sie über deutsche Zivilgerichte durchsetzen können.

Für Anleger, die bereits Geld bei einer Plattform haben, die erkennbar keine Zulassung anstrebt, ergibt sich daraus eine klare Handlungsempfehlung: Handeln Sie jetzt. Wer die Rückgabe seiner Kryptowerte einfordert, bevor die Plattform unter behördlichen Druck gerät, hat erheblich bessere Chancen als derjenige, der wartet, bis die BaFin oder ein Insolvenzverwalter tätig wird. Wie Blockchain-Forensik dabei hilft, den Verbleib Ihrer Kryptowerte zu verfolgen und Rückforderungsansprüche zu untermauern, erklärt unser Pillar-Artikel zu Krypto-Tracing und Blockchain-Forensik.


Welche zivilrechtlichen Ansprüche haben Sie gegenüber einer Plattform ohne gültige Zulassung?

Die fehlende Zulassung ist nicht nur ein ordnungsrechtliches Problem für die Plattform — sie ist das stärkste zivilrechtliche Argument, das Ihnen als Anleger zur Verfügung steht. Das deutsche Recht knüpft an solche Gesetzesverstöße weitreichende Rechtsfolgen.

Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB wegen Verstoßes gegen § 32 KWG

Der Ausgangspunkt ist der Erlaubniszwang nach § 32 KWG. Wer Krypto-Dienstleistungen ohne die nach der Verordnung (EU) 2023/1114 erforderliche Zulassung erbringt, verstößt gleichzeitig gegen § 32 KWG und gegen unmittelbar anwendbares EU-Recht. Der Verstoß gegen § 32 KWG ist nach § 54 KWG strafbewehrt. Zugleich begründet er nach § 823 Abs. 2 BGB einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch, weil § 32 KWG ein Schutzgesetz im Sinne dieser Norm ist. Jeder Anleger, der bei einem nicht-lizenzierten CASP Geld verloren hat, kann auf dieser Grundlage Schadensersatz in voller Höhe verlangen — ohne dass es eines Vorsatznachweises bedarf.

Über den Schadensersatzanspruch hinaus ist der zwischen Ihnen und der nicht-lizenzierten Plattform geschlossene Vertrag rechtlich angreifbar. Nach § 134 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, wenn es gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Ein nichtiger Vertrag ist von Anfang an unwirksam. Die auf seiner Grundlage geleisteten Zahlungen fordern Sie nach § 812 BGB als ungerechtfertigte Bereicherung zurück. Dieser Anspruch richtet sich nicht nur gegen die Plattform selbst, sondern auch gegen Mittelsmänner, die wissentlich Gelder weitergeleitet haben.

Arglistige Täuschung, § 826 BGB und weitere Anspruchsgrundlagen

Wenn die Plattform durch irreführende Angaben geworben hat — etwa indem sie eine regulatorische Konformität behauptete, die tatsächlich nicht bestand —, kommen zusätzlich Ansprüche aus arglistiger Täuschung nach § 123 BGB sowie aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB in Betracht. Bei Pflichtverletzungen im laufenden Vertragsverhältnis — etwa wenn eine Plattform Auszahlungen ohne Rechtsgrund verweigert — greift § 280 BGB. Bei schuldhafter Verzögerung kommen Verzugszinsen nach § 286 BGB hinzu.

In der Praxis ist die Durchsetzung dieser Ansprüche dann besonders erfolgversprechend, wenn Sie über vollständige Dokumentation verfügen: Vertragsunterlagen, Kontoauszüge, Kommunikation mit der Plattform und eine Transaktionshistorie auf der Blockchain. Wann darüber hinaus auch Ihre Bank für die Transaktion haftet, weil sie Warnsignale ignoriert hat, erklärt unser Pillar-Artikel zur Bankhaftung bei Kryptobetrug. Dass deutsche Gerichte Anleger in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgreich geschützt haben, zeigt auch das Urteil des LG Bamberg zur Bitcoin-Bande und zum gefälschten Trading.


Sie haben durch eine betrügerische Plattform Geld verloren? Schildern Sie uns Ihren Fall — unsere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ihre Handlungsoptionen. Schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.


Was sollten Sie tun, wenn Sie Geld bei einer nicht-lizenzierten Krypto-Plattform haben?

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Plattform weder im ESMA-CASP-Register noch in der BaFin-Datenbank gelistet ist, ist sofortiges Handeln geboten. Jede Stunde kann entscheidend sein. Nicht lizenzierte Plattformen tendieren dazu, spätestens dann zu verschwinden, wenn der regulatorische Druck zunimmt.

Schritt 1: Beweise sichern, bevor Sie irgendetwas anderes tun

Als erstes sichern Sie sämtliche Kommunikation mit der Plattform. Dazu gehören alle E-Mails, Chat-Protokolle, Screenshots des Dashboards mit Ihrem Kontostand, alle Vertragsunterlagen und Whitepaper, Aussagen der Plattform zur MiCAR-Konformität sowie vollständige Kontoauszüge aller Einzahlungen. Diese Beweissicherung ist die Grundlage für alle nachfolgenden zivilrechtlichen Schritte — und sie kostet nichts außer der Zeit, die Sie jetzt noch haben.

Als zweites stellen Sie einen Auszahlungsantrag für alle bei der Plattform liegenden Beträge — schriftlich und per E-Mail, damit Sie einen nachweisbaren Zeitstempel haben. Wenn die Plattform die Auszahlung verweigert, verzögert oder an Bedingungen knüpft, die in den ursprünglichen Vertragsunterlagen nicht enthalten waren — etwa an eine Gebühr oder eine weitere Einzahlung —, ist das ein starkes Indiz für betrügerisches Handeln. In diesem Fall greifen § 826 BGB und § 280 BGB.

Schritt 2: Bank informieren und Kanzlei einschalten

Als drittes informieren Sie Ihre Hausbank schriftlich, wenn Zahlungen von Ihrem Konto an die nicht-lizenzierte Plattform erfolgt sind. Insbesondere bei neueren Überweisungen ist ein Recall — also ein Rückruf der Zahlung — in manchen Konstellationen noch möglich. Eine schriftliche Beschwerde mit der Bitte um Prüfung der Rückbuchungsmöglichkeit dokumentiert Ihre Sorgfalt und kann im späteren Haftungsverfahren bedeutsam sein.

Als viertes empfiehlt sich die zeitnahe Einschaltung einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei. Sie beurteilt, welche Anspruchsgrundlagen in Ihrem konkreten Fall greifen, ob ein Vermögensarrest nach § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO in Betracht kommt und welche Schritte der Vermögensrückgewinnung erfolgversprechend sind. Wenn Sie den Verdacht haben, dass die Plattform mit KI-gestützten Deepfakes oder Phishing-Methoden gearbeitet hat, lesen Sie unseren Pillar-Artikel zu KI-Kryptobetrug und Deepfake-Phishing 2026.


Wie läuft die Vermögensrückgewinnung bei einer nicht-lizenzierten Plattform ab?

Die zivilrechtliche Rückgewinnung von Krypto-Einlagen aus CASP-Strukturen ohne Zulassung folgt einem mehrstufigen Prozess, der technische, rechtliche und internationale Komponenten verbindet. Dieser Prozess ist anspruchsvoll — aber keineswegs aussichtslos.

Stufe 1: Blockchain-Forensik als Ausgangspunkt

Die erste und oft entscheidende Stufe ist die Blockchain-Forensik. Kryptowerte, die über eine öffentliche Blockchain bewegt wurden, hinterlassen unveränderliche Transaktionsspuren. Ein forensischer Tracing-Report verfolgt die Transaktionskette vom Einzahlungsmoment bis zu den aktuellen Wallet-Adressen. Er identifiziert Verbindungen zu regulierten Plattformen, bei denen KYC-Daten vorliegen. Sobald eine solche Verbindung hergestellt ist, entsteht ein rechtlich verwertbarer Ansatzpunkt. Die betreffende regulierte Plattform ist nach der Verordnung (EU) 2023/1114 und nach nationalen Geldwäschevorschriften zur Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden verpflichtet. Die BaFin kann unter § 44 KWG Auskünfte von Instituten einfordern.

Stufe 2 und 3: Zivilrechtliche Sicherung und grenzüberschreitende Vollstreckung

Die zweite Stufe ist die zivilrechtliche Sicherung identifizierten Vermögens. Wenn die Blockchain-Analyse Wallets oder Bankkonten der Plattformverantwortlichen identifiziert hat, beantragen Sie über das zuständige deutsche Gericht einen dinglichen Arrest. Parallel dazu besteht auf strafrechtlicher Ebene die Möglichkeit, über § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO einen Vermögensarrest zu erwirken, sobald Staatsanwaltschaft oder Gericht hinreichende Anhaltspunkte für die Zugehörigkeit der Vermögenswerte zum Taterlös sehen.

Die dritte Stufe ist die grenzüberschreitende Vollstreckung. Viele nicht lizenzierte Krypto-Plattformen operieren über Drittstaaten — häufig über osteuropäische, karibische oder asiatische Offshore-Jurisdiktionen. Innerhalb der EU gilt die Europäische Vollstreckungsverordnung, die rechtskräftige Urteile deutscher Gerichte ohne gesondertes Exequatur-Verfahren vollstreckbar macht. Bei Drittstaaten kommt es auf bilaterale Rechtshilfeabkommen an. Wie schnell nicht lizenzierte Krypto-Operationen international bekämpft werden und was das für den Verbleib von Anlegergeldern bedeutet, zeigt die Europol-Fallstudie zur 700-Millionen-Euro-Zerschlagung.

Realismus ist bei der Einschätzung geboten: Nicht jede Einlage lässt sich zurückgewinnen. Wenn eine Plattform seit Monaten inaktiv ist und die Gelder über mehrere Schichten von Offshore-Wallets bewegt wurden, sind die Chancen einer vollständigen Rückgewinnung begrenzt. Aber in vielen Fällen unterschätzen Geschädigte die Wirksamkeit spezialisierter forensischer und rechtlicher Methoden erheblich. Wer früher handelt, sichert mehr. Entscheidend ist zudem: Die Gläubigerstellung bei einer MiCAR-zulassungspflichtigen Plattform ist durch die Vermögenstrennung besser abgesichert als bei einer nicht-lizenzierten. Wer in einer MiCAR-konformen Verwahrlösung investiert, ist im Insolvenzfall vorrangiger Gläubiger seiner eigenen Kryptowerte.


Häufige Fragen: Was bedeutet das Ende des MiCAR Bestandsschutzes konkret für Krypto-Anleger?

Was genau ändert sich am 1. Juli 2026 für Krypto-Anleger in Deutschland?

Am 1. Juli 2026 endet die Übergangsfrist nach Art. 143 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2023/1114. Ab diesem Datum darf kein Krypto-Asset-Dienstleister in der EU mehr tätig sein, ohne eine gültige CASP-Zulassung zu besitzen. In Deutschland erteilt die BaFin diese Zulassung; zugelassene Anbieter führt die ESMA im europaweiten CASP-Register. Wenn Sie Geld oder Kryptowerte bei einer Plattform halten, die weder in diesem Register noch in der BaFin-Datenbank erscheint und keinen Zulassungsantrag gestellt hat, operiert diese Plattform ab dem 1. Juli 2026 rechtswidrig. Sie verlieren damit den Schutz des europäischen Regulierungsrahmens. Im Fall einer Insolvenz oder eines Betrugs haben Sie schlechtere Chancen auf Rückerstattung als bei einer zugelassenen Plattform. Der wichtigste praktische Schritt ist jetzt die Überprüfung des Zulassungsstatus Ihrer Plattform anhand öffentlich zugänglicher Datenbanken.

Sind meine Kryptowerte bei einer nicht-lizenzierten Plattform sicher, bis die BaFin handelt?

Nein. Der Umstand, dass die BaFin noch keine Untersagungsverfügung erlassen hat, bedeutet nicht, dass Ihre Kryptowerte sicher sind. Nicht lizenzierte Plattformen sind nicht verpflichtet, Kundenvermögen von eigenem Betriebsvermögen zu trennen, und unterliegen keinen regulatorischen Kapitalanforderungen. Wenn die Plattform insolvent wird oder ihre Betreiber mit den Geldern verschwinden, haben Sie im schlimmsten Fall keinerlei Vorrang gegenüber anderen Gläubigern. Regulatorische Maßnahmen der BaFin können dazu führen, dass eine Plattform abrupt den Betrieb einstellt. Früher reagierende Anleger haben dann deutlich bessere Chancen, ihre Einlagen zurückzubekommen. Das Ausbleiben einer behördlichen Maßnahme ist kein Gütesiegel für eine Plattform.

Kann ich meinen Schaden zurückfordern, wenn die Plattform behauptet, im Ausland reguliert zu sein?

Die Verordnung (EU) 2023/1114 gilt für alle Anbieter, die Krypto-Dienstleistungen für in der EU ansässige Kunden erbringen — unabhängig davon, wo die Plattform selbst ihren Sitz hat. Eine angebliche Regulierung in einem Drittstaat ersetzt die EU-Zulassung nicht und schützt Sie als EU-Anleger nicht. Wenn eine Plattform behauptet, in einem Drittland zugelassen zu sein, und diese Zulassung nicht im ESMA-Äquivalenzregister anerkannt ist, handelt es sich um unlizenzierte Tätigkeit im Sinne von § 32 KWG i.V.m. dem europäischen Regulierungsrahmen. Daraus folgt nach § 823 Abs. 2 BGB ein Schadensersatzanspruch gegenüber den Verantwortlichen. Für die Durchsetzung gegen im Ausland sitzende Beklagte gibt es über internationale Rechtshilfe und die Europäische Vollstreckungsverordnung innerhalb der EU gangbare Wege.

Haftet meine Bank für Überweisungen an eine nicht-lizenzierte Krypto-Plattform?

Eine Bankhaftung setzt voraus, dass die Bank die Warnsignale einer verdächtigen Transaktion hätte erkennen und zum Schutz des Kunden zurückhalten sollen. Die Schwelle hierfür ist in der deutschen Rechtsprechung hoch — aber nicht unerreichbar. Wenn Sie regelmäßige, hohe Überweisungen an ausländische Empfänger ohne wirtschaftlich plausiblen Hintergrund vorgenommen haben, ist die Bank nach ihren Geldwäschepräventionspflichten und nach § 280 BGB unter Umständen dazu verpflichtet gewesen, eine Transaktionskontrolle durchzuführen und Sie auf Risiken hinzuweisen. Ob diese Schwelle in Ihrem Fall erreicht wurde, ist eine Einzelfallentscheidung, die anwaltlicher Prüfung bedarf. Grundsätzlich gilt: Je höher die Summen und je auffälliger das Transaktionsmuster, desto eher kommt eine Bankhaftung in Betracht.

Was bedeutet das Whitepaper-Erfordernis für Anleger, die in neue Kryptoprojekte investieren möchten?

Für alle Kryptowerte, die nach dem 30. Dezember 2024 erstmals öffentlich angeboten werden, schreibt die Verordnung (EU) 2023/1114 ein vollständiges, behördlich angezeigtes Whitepaper vor. Dieses Dokument enthält verbindliche Angaben über die Natur des Tokens, die Rechte der Inhaber, die Risiken des Projekts und die Identität der Emittenten. Ein Whitepaper, das diese Anforderungen nicht erfüllt, macht das Angebot rechtlich angreifbar. Ein Angebot gänzlich ohne Whitepaper ist per se rechtswidrig. Wenn Ihnen ein neues Kryptoprojekt angeboten wird und kein entsprechendes Dokument vorgelegt werden kann, sollten Sie nicht investieren. Das Fehlen des Whitepapers ist ein verlässlicher Hinweis darauf, dass der Emittent die regulatorischen Anforderungen ignoriert oder das Angebot unlizenzierten Akteuren zuzuordnen ist.


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— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern