MiCAR 2026: EU-Kryptoverordnung – was Geschädigte wissen sollten
Am 1. Juli 2026 endet die letzte Übergangsfrist der EU-Verordnung 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte, bekannt als MiCAR. Ab diesem Datum ist jede Kryptowerte-Dienstleistung ohne gültige Zulassung im gesamten EU-Binnenmarkt eindeutig rechtswidrig. Für Anleger, die Geld bei nicht lizenzierten Plattformen investiert haben, verändert dieser Stichtag die Beweislage erheblich: Die fehlende Lizenz ist behördlich feststellbar und stärkt Rückforderungsansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB. Das gilt zudem auch rückwirkend, sofern die Verletzung anderer Schutzgesetze gegeben ist.
Wer nach Begriffen wie MiCAR Krypto Betrug, EU-Kryptoverordnung Deadline Juli 2026, CASP Lizenzpflicht oder Schadensersatz Anleger sucht, findet hier eine rechtliche Einordnung. Dieser Beitrag richtet sich an Personen, die Geld bei nicht regulierten Anbietern investiert haben. Daher erläutert er die Kernregeln der Verordnung, die regulatorische Erlaubnislücke und die Konsequenzen für Geschädigte.
Was regelt MiCAR – und was bedeutet das ab dem 1. Juli 2026?
Die EU-Verordnung 2023/1114, kurz MiCAR, verpflichtet jeden Crypto-Asset Service Provider (CASP) zur Beantragung einer nationalen Zulassung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. In Deutschland ist das die BaFin, in Österreich die FMA, in der Schweiz gilt die FINMA-Regulierung separat. Zu den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten gehören folglich der Betrieb von Krypto-Handelsplattformen, die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten sowie die Anlageberatung in Kryptowerten.
Wer diese Tätigkeiten nach dem Stichtag ohne Zulassung ausübt, verletzt unmittelbar die Verordnung und handelt im EU-Binnenmarkt rechtswidrig. Außerdem endet der Bestandsschutz für bereits vor Inkrafttreten tätige Anbieter am 30. Juni 2026 vollständig. Für Anleger ist dieser Zeitpunkt somit ein Wendepunkt: Eine Plattform ohne gültige Zulassung handelt danach nachweislich rechtswidrig, was Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB erheblich erleichtert. Zudem stärkt die ESMA-Warnung vom Februar 2026 zu Krypto-Perpetual-Futures weitere Anspruchsgrundlagen.
Welche Erlaubnislücke schließt MiCAR – und was folgt daraus für Geschädigte?
Vor dem Inkrafttreten des neuen Regelwerks konnten viele betrügerische Anbieter in einer regulatorischen Grauzone operieren: Weder das KWG noch das WpHG erfassten alle Kryptowerte-Dienstleistungen eindeutig. Die EU-Verordnung schließt diese Lücke folglich vollständig. Wer ohne Zulassung tätig ist, verletzt ein EU-Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. Geschädigte können daher Schadensersatz in Höhe des eingesetzten Kapitals verlangen, wenn die Plattform ohne die erforderliche Lizenz operiert hat.
Parallel dazu gilt weiterhin § 32 KWG. Kryptowerte-Dienstleistungen, die als Finanzdienstleistungen einzuordnen sind, benötigen außerdem eine KWG-Erlaubnis. Fehlt diese, liegt ein Verstoß nach § 54 KWG vor, der ebenfalls ein Schutzgesetz darstellt. Für Anleger bedeutet das: Gegen jeden Anbieter ohne beide Zulassungen bestehen potenzielle Schadensersatzansprüche aus zwei parallelen Schutzgesetzen. Daneben kommen Ansprüche aus § 826 BGB und § 812 BGB in Betracht.
Was stellt MiCAR fest – und was nicht?
Die Verordnung ist eine Marktordnungsregelung, jedoch keine Strafnorm. Sie stellt Lizenzpflichten auf und ermächtigt nationale Behörden zur Durchsetzung. Allerdings enthält sie keine direkten strafrechtlichen Sanktionen für Anleger-Betrug. Dieser Unterschied ist bedeutsam: Wer eine Verletzung der EU-Kryptoverordnung geltend macht, handelt zivilrechtlich, nicht strafrechtlich. Strafrechtliche Ansprüche basieren somit weiterhin auf § 263 StGB, § 264a StGB und § 261 StGB.
Außerdem regelt das Regelwerk nicht die Rückforderung bereits verlorener Gelder. Das Fehlen einer Zulassung allein begründet noch keinen Betrug im strafrechtlichen Sinne — es schafft dennoch zivilrechtliche Ansprüche und erleichtert den Nachweis des Schutzgesetzes-Verstoßes erheblich. Zudem gilt: Nach § 675u BGB haftet ein Zahlungsdienstleister für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Wenn eine Bank Warnsignale ignoriert oder gegen Geldwäschevorschriften verstoßen hat, können darüber hinaus Ansprüche aus § 826 BGB entstehen.
Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich aus MiCAR für Geschädigte?
Der erste forensische Schritt ist die Prüfung, ob der betreffende Anbieter in der ESMA-Datenbank oder bei der nationalen Aufsichtsbehörde als CASP-lizenziert registriert ist. Fehlt diese Registrierung nach dem 1. Juli 2026, ist der Schutzgesetz-Verstoß dokumentarisch belegbar. Parallel dazu empfiehlt sich die Sicherung aller Beweise: Kontounterlagen, Transaktionsbelege, Korrespondenz und Screenshots der Plattform-Oberfläche.
Für Krypto-Transaktionen gilt: Wallet-Adressen und Transaktions-IDs in einer On-Chain-Analyse sind unverzichtbar, um Geldflüsse auch grenzüberschreitend zu rekonstruieren. Eine Übersicht gemeldeter Plattformen bietet kryptoschaden.de. Weiterführende Einblicke in Blockchain-Forensik liefert der Beitrag zur Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug. Sicherungsmaßnahmen nach § 111b StPO und § 73 StGB greifen außerdem bei Verstößen, sofern ein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht. Deshalb empfiehlt sich neben der zivilrechtlichen Klage auch eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Was bedeutet MiCAR für Personen mit Verlust bei nicht lizenzierten Anbietern?
Für Anleger, die Geld bei nicht lizenzierten Anbietern verloren haben, ergeben sich konkrete Handlungsoptionen. Zunächst sollten alle Transaktionsnachweise gesichert werden. Dann ist zu prüfen, ob der Anbieter in einer ESMA- oder BaFin-Warnung gelistet ist — dies stärkt den Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB erheblich. Anschließend empfiehlt sich außerdem die anwaltliche Bewertung der Ansprüche nach § 826 BGB.
Die Regelverjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Schadens. Wer 2024 oder früher Verluste erlitten hat, sollte daher sofort tätig werden, um die Verjährung zu hemmen. Daneben lohnt sich zu prüfen, ob Vermittler ohne Erlaubnis handelten und damit nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 54 KWG haften. Für die Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern ist spezialisierte anwaltliche Begleitung somit der effektivste Weg.
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Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern