Mittwoch, 6. Mai 2026, früher Morgen. Im Saal der Cyber-Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bamberg werden wieder Akten aufgeschlagen. Bewaffnete Polizisten beziehen ihre Positionen. Fotografieren und Filmen sind verboten. Was sich hier wiederholt, ist kein Zufall: Bamberg ist seit Jahren der bundesweite Kristallisationspunkt für Strafverfahren gegen die Milton Group — jenes georgisch-israelische Callcenter-Ökosystem, das laut Anklage rund 400 Fake-Trading-Plattformen weltweit gespeist hat, mit einem geschätzten Gesamtschaden von ca. 180 Mio. EUR und über 1.000 deutschsprachigen Geschädigten. Heute beginnt das nächste Kapitel eines der größten Betrugskomplexe, den deutsche Gerichte je zu beurteilen hatten.

Was bedeutet der Milton Group Prozess Bamberg vom 06.05.2026 für Geschädigte?

Im Komplex der Milton Group beginnt am 06.05.2026 vor dem LG Bamberg ein weiteres Hauptverfahren — laut Radio Bamberg gegen einen 32-jährigen israelischen Staatsangehörigen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs nach § 263 Abs. 5 StGB. Dieses Verfahren ist klar abzugrenzen vom bereits abgeschlossenen Hauptverfahren gegen Mikheil B. (Februar 2026, 7,5 Jahre Freiheitsstrafe) und vom separat anhängigen Verfahren gegen einen 46-jährigen IT-Infrastruktur-Anbieter, das die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in PM 7/2026 bekannt gegeben hat. Wenn Sie zu den Geschädigten zählen, signalisiert jede neue Hauptverhandlung: Die Staatsanwaltschaft hat das Gesamtgeflecht noch nicht vollständig abgearbeitet — und damit bleiben Wege zur Vermögensrückgewinnung weiterhin offen. Was das konkret für Sie bedeutet, lesen Sie im Folgenden.


Welche drei Verfahren laufen im Milton-Group-Komplex vor dem LG Bamberg?

Um Konfusion zu vermeiden, ist eine saubere Trennung der Verfahren unerlässlich. Vor der Cyber-Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bamberg werden — nach aktuellem Recherchestand — mindestens drei Verfahrenskomplexe parallel oder nacheinander abgehandelt. Wenn Sie den Milton-Group-Komplex vollständig verstehen möchten, hilft die folgende Übersicht.

Das erste und wichtigste bereits abgeschlossene Verfahren richtete sich gegen Mikheil B. (Biniashvili), 50 Jahre, israelisch-georgisch. Er war Leiter des Callcenters SpotMT im albanischen Tirana mit zuletzt bis zu 600 bis 689 Mitarbeitern und Auftraggeber der Betrugssoftware PumaTS. Das Urteil des LG Bamberg gegen Mikheil B. erging im Februar 2026: 7 Jahre und 6 Monate Gesamtfreiheitsstrafe wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in zwei Fällen nach § 263 StGB sowie Einziehung von ca. 2,4 Mio. EUR gem. § 73 StGB. Die Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) hatten sich über mehr als sechs Jahre erstreckt; festgenommen wurde er im August 2023 in Armenien, ausgeliefert nach Deutschland im Mai 2024.

Das zweite Verfahren betrifft einen 46-jährigen israelischen Staatsangehörigen, festgenommen Ende 2024 in Zypern, ausgeliefert nach Deutschland im April 2025. Ihm wirft die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg vor, als Führungsperson eines weltweit agierenden IT-Unternehmens anderen Callcenter-Betrügern entgeltlich Software, Server, Telefonanlagen und sonstige IT-Infrastruktur bereitgestellt zu haben. Der ihm persönlich zurechenbare Schaden beläuft sich laut Anklageschrift auf ca. 28,6 Mio. EUR bei 235 Geschädigten; sein persönlicher Gewinn wird auf über 1,1 Mio. EUR geschätzt. An seiner Seite steht als Mitbeschuldigter ein 42-jähriger israelischer Staatsangehöriger, der in Albanien festgenommen wurde und gegen den das Auslieferungsverfahren noch läuft. Die Anklage gegen den 46-Jährigen zur Cyber-Wirtschaftsstrafkammer des LG Bamberg wurde Ende 2025 erhoben.

Das dritte Verfahren — jenes, das am 06.05.2026 eröffnet wird — richtet sich nach Angaben von Radio Bamberg gegen einen 32-jährigen israelischen Staatsangehörigen. Welche konkrete Rolle er im Milton-Group-Geflecht eingenommen hat, war zum Redaktionsschluss aus öffentlichen Quellen nicht abschließend dokumentiert. Radio Bamberg nennt als Tatvorwurf den gewerbs- und bandenmäßigen Betrug. Dieser Beschuldigte deckt sich weder mit Mikheil B. noch mit dem 46-jährigen IT-Infrastruktur-Anbieter aus PM 7/2026 — er ist nach jetzigem Stand als dritter Akteur im Komplex einzuordnen. Im Dezember 2025 war bereits eine Führungsperson aus einem nordmazedonischen Callcenter der Milton Group zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden; das zeigt, wie weitverzweigt das Netzwerk war, das die ZCB Bayern nun sukzessive abarbeitet.

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Wie funktionierte der Betrug der Milton Group — und wer waren die Opfer?

Um zu verstehen, warum das Gesamtschadensbild so erschreckend groß ist, hilft ein Blick in die Maschinerie hinter den Fake-Trading-Plattformen. Am Anfang stand stets eine Werbeanzeige — oft mit dem Bild prominenter Politiker oder Wirtschaftspersönlichkeiten, deren Abbildungen ohne deren Wissen für die Kampagnen verwendet wurden. Wenn Sie auf eine solche Anzeige klickten und sich registrierten, landeten Sie umgehend in den Händen eines „Kundenberaters“ aus einem der Callcenter in Tirana, Tiflis, Skopje oder Kiew. Diese Berater arbeiteten nach strengen Vorgaben, mit täglichen Umsatzzielen und einer hierarchisch organisierten Verkaufsstruktur.

Der eigentliche psychologische Kern des Betrugsmodells war die simulierte Vertrauensbeziehung: Der Berater rief regelmäßig an, stellte sich als persönlicher Anlagebetreuer vor, ließ zunächst kleine Gewinne sichtbar werden und drängte dann zu immer größeren Einzahlungen. Die Plattform selbst — gespeist von Betrugssoftware wie PumaTS — zeigte steigende Kurse, simulierte Kontogewinne und täuschend echte Kryptowerte-Portfolios. Das investierte Geld war jedoch von Anfang an verloren. Wollten Opfer Geld abheben, erschienen plötzlich Steuerforderungen, Verifizierungsgebühren oder technische Auszahlungssperren, die sich stets verlängerten.

Ein besonders drastisches Einzelbeispiel aus dem Komplex: Ein österreichischer Geschädigter verlor über die Plattform CryptoKartal in nur sieben Monaten über 11 Mio. EUR — eine Summe, die die Dimension des Einzelschadens plastisch macht. Wenn Sie sich fragen, wie jemand solche Beträge überweisen kann, ohne Verdacht zu schöpfen: Das Muster erklärt sich aus der Vertrauensaufbau-Strategie der Callcenter. Über Monate wurde die Beziehung gepflegt, Gewinne wurden angezeigt — nur konnten Sie diese nie auszahlen. Laut GStA Bamberg PM 1/2026 belaufen sich die durch Strafanzeigen belegten Schäden im DACH-Raum auf rund 52 Mio. EUR; das geschätzte Dunkelfeld liegt bei mindestens 180 Mio. EUR weltweit.

Die meisten Opfer waren keine leichtgläubigen Spekulanten, sondern Menschen mittleren Alters mit Ersparnissen, die auf der Suche nach seriösen Geldanlagen eine Werbeanzeige anklickten und dann in einem monatelangen Manipulationsprozess gefangen wurden. Wenn Sie sich in diesem Bild wiedererkennen, sollten Sie wissen: Sie sind nicht allein, und es gibt rechtliche Wege, die Sie noch heute beschreiten können.

Die Überweisungen der deutschsprachigen Opfer erfolgten in der Regel zunächst über klassische Bankverbindungen — kein Krypto-Wallet, kein technisches Vorwissen erforderlich. Erst intern wurden die Gelder teils in Kryptowährungen umgewandelt und verschoben. Genau diese Transferstruktur eröffnet zivilrechtliche Ansatzpunkte, auf die im Folgenden einzugehen ist.


Welche Rolle spielt die PumaTS-Software im Milton-Group-Komplex?

PumaTS ist das technologische Herzstück des Betrugsökosystems und steht stellvertretend für das, was die Milton Group von einfachen Telefonbetrug-Schemata unterscheidet. Mikheil B. ließ die Software in den Jahren 2017 und 2018 durch IT-Spezialisten entwickeln und setzte sie zunächst in seinem eigenen Callcenter in Tirana ein. Ab Mai 2019 vertrieb er PumaTS dann gewerbsmäßig von Tiflis aus an andere kriminelle Callcenter — inklusive technischem Support, Updates und offenbar sogar Präsentationen auf einer Messe in Hongkong.

Was PumaTS leistete, war aus technischer Sicht erschreckend effizient: Die Software erzeugte täuschend echte Benutzeroberflächen für fiktive Trading-Plattformen, die beliebige Kursentwicklungen simulieren konnten. Steigende Charts, glaubwürdige Kontoauszüge, simulierte Transaktionshistorien — für Laien war dieser Schein nicht zu durchschauen. Wenn Sie damals eine dieser Plattformen genutzt haben, hatten Sie keine Möglichkeit, den Betrug anhand der Oberfläche allein zu erkennen. Auszahlungen ließen sich systematisch blockieren, ohne dass dies technisch offensichtlich war. Auf Basis von PumaTS sollen nach Erkenntnissen der GStA Bamberg knapp 400 betrügerische Plattformen betrieben worden sein, die insgesamt ca. 540 nachweislich Geschädigte im deutschsprachigen Raum um rund 44 Mio. EUR gebracht haben.

Das Verfahren gegen den 46-jährigen IT-Infrastruktur-Anbieter zeigt, dass die Softwaredimension noch tiefer geht: Neben PumaTS existierte eine davon getrennte technische Infrastruktur — Server, Telefonanlagen, proprietäre Software — die von einer anderen Tätergruppierung entgeltlich bereitgestellt wurde. Die Ermittlungskommission „Woki“ der Nürnberger Kriminalpolizei (Kommissariat 42) arbeitet diese Schicht seit März 2023 auf. Dabei wurden bereits Server in der Ukraine sichergestellt, Konten eingefroren und internationale Fahndungsmaßnahmen koordiniert. Das zeigt, wie vielschichtig das Ökosystem konstruiert war: Callcenter-Leiter kauften Software von Entwicklern, mieteten Infrastruktur von Dienstleistern und nutzten Scheinfirmen für die Geldströme — arbeitsteilig und international verzweigt.

Für Sie als Betroffene ist diese Erkenntnis bedeutsam: Je mehr Beteiligte identifiziert und verurteilt werden, desto breiter die Angriffsfläche für zivilrechtliche Regressansprüche. Das Blockchain-Tracing und die Blockchain-Forensik helfen dabei, Geldflüsse rückwärts zu verfolgen — auch wenn inzwischen Krypto-Konvertierungen stattgefunden haben.


Was bedeutet § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO für die Restitution der Opfer?

Das Urteil gegen Mikheil B. vom Februar 2026 enthält neben der Freiheitsstrafe eine Einziehungsanordnung in Höhe von ca. 2,4 Mio. EUR gem. § 73 StGB. Diese Norm verpflichtet das Gericht, deliktisch erlangte Vermögensvorteile zugunsten der Geschädigten einzuziehen. Im Zusammenhang mit § 111e StPO — der vorläufigen Sicherstellung im Ermittlungsverfahren — ergibt sich eine direkte Linie von der strafrechtlichen Sicherung zur zivilrechtlichen Restitution: Eingefrorene Konten, beschlagnahmtes Bargeld und gesperrte Bitcoin-Wallets aus dem „Action Day“ im November 2022 können grundsätzlich als Restitutionsmasse dienen.

Die Einziehungssumme von 2,4 Mio. EUR ist im Verhältnis zum Gesamtschaden von über 52 Mio. EUR (nachgewiesen) gering. Sie deckt keineswegs alle Ansprüche ab. Für Sie als Geschädigte bedeutet das: Die strafrechtliche Einziehung ist nur ein Mosaikstein. Der Hauptweg zur Rückgewinnung verläuft parallel — über das Zivilrecht, das Adhäsionsverfahren und, wo möglich, über die Bankhaftung. Wenn Sie noch keine Strafanzeige erstattet haben, ist das der erste Schritt: Denn nur durch die Anzeige werden Sie in die laufenden Ermittlungsverfahren einbezogen und können von gesicherten Vermögenswerten profitieren.

Im Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO können Sie Ihre Schadensersatzansprüche direkt im laufenden Strafprozess geltend machen — ohne ein separates Zivilverfahren einzuleiten. Das spart Zeit und prozessuale Ressourcen. Die Voraussetzung: Der Antrag ist rechtzeitig vor dem Ende der Hauptverhandlung zu stellen. Bei einem am 06.05.2026 beginnenden Verfahren besteht — je nach Verhandlungsdauer — noch Handlungsspielraum. Eine spezialisierte Kanzlei kann für Sie prüfen, ob und in welcher Form ein Adhäsionsantrag sinnvoll ist und welche Dokumentation Sie dafür einreichen sollten.

Neben dem Adhäsionsverfahren steht der klassische Zivilrechtsweg offen. Aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB ergibt sich ein deliktischer Schadensersatzanspruch: Wer ein Schutzgesetz — und § 263 StGB ist ein solches — vorsätzlich verletzt und dadurch Schaden verursacht, haftet zivilrechtlich auf Ersatz. Ergänzend greift § 826 BGB, der die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung als eigenständigen Haftungsgrund normiert. Beide Anspruchsgrundlagen können auch gegen Personen geltend gemacht werden, die selbst keine Haupttäter waren, aber wissentlich an der Tat mitgewirkt haben — also etwa IT-Dienstleister, die entgeltlich Infrastruktur für Betrugszwecke bereitstellten. Das eröffnet für Sie eine erweiterte Kreis potenzieller Haftungsadressaten.


Können Opfer ihre Hausbank für Verluste aus Milton-Group-Plattformen in Haftung nehmen?

Dieser Aspekt wird von Geschädigten häufig übersehen, ist aber in einer Reihe von Konstellationen tragfähig. Die Mehrzahl der Opfer im Milton-Group-Komplex überwies ihr Geld zu Beginn über klassische Bankverbindungen — an Konten, die auf Scheinfirmen in Osteuropa, Zypern oder anderen Jurisdiktionen liefen. Wenn Sie auf diesem Weg geschädigt wurden, ist § 675u BGB eine prüfenswerte Norm.

§ 675u BGB regelt die Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. In bestimmten Konstellationen — insbesondere wenn die Bank Warnpflichten nach §§ 675v Abs. 3, 675l BGB verletzt hat oder wenn Anhaltspunkte für betrügerische Zahlungsströme hätten erkannt werden können — besteht eine Erstattungspflicht. Die Rechtsprechung entwickelt sich in diesem Bereich dynamisch; einzelne Banken wurden zur Rückerstattung verurteilt, wenn sie trotz offensichtlicher Red Flags keine Schutzmaßnahmen ergriffen hatten. Ob dies in Ihrem Fall greift, hängt von der konkreten Zahlungshistorie, der Bankkommunikation und dem Zeitpunkt der Überweisung ab. Diese Analyse ist individuell und erfordert die Auswertung Ihrer Kontoauszüge und der Korrespondenz mit Ihrer Bank.

Für Fälle mit einer Krypto-Komponente — also wenn nach der initialen Überweisung Gelder in Bitcoin oder andere Kryptowerte umgewandelt wurden — ist Asset Tracing mittels Blockchain-Forensik der ergänzende Ansatz. Die Bewegungen auf der Blockchain sind dauerhaft gespeichert; spezialisierte Tools können Wallets identifizieren, die zu Exchanges oder anderen bekannten Adressen gehören. Eingefrorene Exchanges kooperieren in Strafverfahren häufig mit Behörden — ein weiterer Hebel, den Sie als Geschädigte nutzen können.

Dass die Bankhaftung bei Kryptobetrug ein eigenständiges und ausbaufähiges Rechtsfeld ist, belegen inzwischen mehrere Instanzentscheidungen. Entscheidend ist stets die individuelle Sachverhaltsanalyse: Wann haben Sie überwiesen? An welches Institut? Gab es vorherige Kontokommunikation mit Ihrer Bank? Lag ein Dauerauftrag vor? Diese Fragen lassen sich nur anhand Ihrer konkreten Unterlagen beantworten.

Eine erste rechtliche Einschätzung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden — schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de mit kurzer Sachverhaltsschilderung, Datum und Höhe des Schadens.


Was ist der rechtliche Unterschied zwischen Adhäsionsverfahren und paralleler Zivilklage?

Viele Betroffene fragen sich, ob sie im laufenden Strafverfahren aktiv werden oder lieber auf ein separates Zivilverfahren setzen sollen. Beide Wege schließen sich nicht aus — und in komplexen Fällen wie dem Milton-Group-Komplex empfiehlt sich oft eine Kombination. Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg für Sie der richtige ist, hilft die folgende Gegenüberstellung.

Das Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) hat den Vorteil der Prozessökonomie: Der Strafrichter entscheidet gleichzeitig über den zivilrechtlichen Anspruch. Ein rechtskräftiges Adhäsionsurteil ist sofort vollstreckbar. Der Nachteil: Das Gericht kann im Zweifel von einer Entscheidung absehen und den Anspruch ins Zivilverfahren verweisen, etwa wenn die Sache zu komplex ist oder die Verhandlungsführung dadurch zu sehr belastet wird. Ein Adhäsionsantrag ist deshalb keine Garantie für eine vollständige Schadensersatzerkennung im Strafprozess — aber er ist der schnellste Weg, wenn das Gericht mitspielt.

Die parallele Zivilklage nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB und § 826 BGB bietet mehr Spielraum: Zuständigkeitsunabhängig können auch Co-Täter, Teilnehmer und wirtschaftlich Begünstigte als Beklagte benannt werden. Zudem kann ein bereits ergangenes Strafurteil im Zivilprozess verwertet werden — die Feststellungen des LG Bamberg im Mikheil-B.-Verfahren erleichtern es, den objektiven und subjektiven Tatbestand im Zivilrechtsstreit zu belegen. Das Strafurteil schafft für Sie faktisch eine günstige Beweislage für nachfolgende Schadensersatzklagen. Sie sollten deshalb das Urteil gegen Mikheil B. vom Februar 2026 dokumentieren und in einer etwaigen Zivilklage verwerten.

Auch die Perspektive auf den koordinierten europäischen Verfolgungsdruck gegen Cyberbetrug-Netzwerke zeigt: Internationale Täter werden zunehmend gefasst, ausgeliefert und verurteilt. Vollstreckungsmöglichkeiten im Ausland bestehen über europäische Vollstreckungsabkommen und — bei israelischen Staatsangehörigen mit Vermögenswerten in der EU — über die einschlägigen EU-Vollstreckungsverordnungen. Wenn Sie bereits ein rechtskräftiges Urteil haben, können Sie von diesen Instrumenten profitieren.


Wann scheidet eine Mandatierung aus?

Eine Mandatierung scheidet aus, wenn der Sachverhalt offenkundig aussichtslos ist, wenn keine forensisch tragfähigen Anknüpfungspunkte für eine Bankhaftung oder Tracing-Maßnahme bestehen oder wenn der Schaden in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Prozessaufwand steht. Diese Prüfung erfolgt vor Mandatsannahme und kostenfrei für Sie. Insbesondere bei Kleinstschäden unter einer bestimmten Schwelle ist eine realistische Kosten-Nutzen-Analyse geboten; hier empfiehlt sich die Prüfung, ob eine Sammelklage oder Nebenklage zusammen mit anderen Geschädigten effektiver ist als ein Einzelmandat. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Fall in diese Kategorie fällt, lohnt sich in jedem Fall die Ersteinschätzung — denn manchmal erschließen sich Tracing-Ansätze erst bei näherer Betrachtung der Unterlagen.


Welche Bedeutung hat die Verfahrensserie für Geschädigte von Fake-Trading-Plattformen?

Der Milton-Group-Komplex ist mehr als ein Einzelfall. Er ist das bislang umfassendste strafrechtlich aufgearbeitete Beispiel dafür, wie arbeitsteilige, international aufgestellte Callcenter-Netzwerke mit Fake-Trading-Software systematisch deutschen, österreichischen und schweizerischen Sparern schaden können. Die Verfahrensreihe in Bamberg — Urteil gegen Mikheil B., Verfahren gegen den 46-jährigen IT-Anbieter, neues Verfahren gegen den 32-jährigen Israeli ab 06.05.2026 — zeigt, dass die Zentralstelle Cybercrime Bayern die gesamte Wertschöpfungskette des Betrugsökosystems verfolgt: Callcenter-Leiter, Software-Anbieter, Infrastruktur-Dienstleister und weitere Beteiligte.

Für aktuelle Opfer von Fake-Trading-Plattformen, die noch keinen Strafanzeigeerfolg verzeichnet haben, bieten diese Verfahren mehrere Anknüpfungspunkte. Wenn Sie Opfer einer Plattform geworden sind, die in irgendeiner Form mit dem Milton-Group-Ökosystem oder PumaTS verbunden war, können die bereits ermittelten Fakten Ihre eigene Strafanzeige substanziell unterstützen. Die Erkenntnisse der ZCB über technische Infrastruktur, Serverstandorte und typische Scheinfirmenstrukturen sind in laufenden Ermittlungen verwertbar — ein Vorteil, den Sie nutzen sollten. Die zunehmende Professionalität von KI-gestütztem Kryptobetrug zeigt zwar, dass neue Generationen dieser Plattformen bereits aktiv sind; die rechtlichen Werkzeuge dagegen sind jedoch dieselben.

Die Einziehungsanordnungen aus laufenden und künftigen Urteilen — gestützt auf § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO — können eine reale Rückflussquelle darstellen. Allerdings reichen die gesicherten Vermögenswerte erfahrungsgemäß nicht aus, um alle Geschädigten vollständig zu entschädigen. Die Restitution über das Zivilrecht bleibt für Sie daher unverzichtbar. Wenn Sie jetzt handeln, können Sie von den Erkenntnissen der ZCB profitieren und Ihren Fall auf einer bereits breit ausgeleuchteten Tatsachenbasis aufbauen.

Der nächste Verhandlungstag in Bamberg ist der 06.05.2026. Ein weiteres Stück des Mosaiks wird sichtbar. Für Geschädigte, die noch keine rechtlichen Schritte unternommen haben, ist das ein Weckruf: Die Verjährungsfristen laufen. Strafanzeigen, Adhäsionsanträge und Zivilklagen erfordern rechtzeitiges Handeln. Wenn Sie Ihren Schaden dokumentiert haben und eine erste Einschätzung einholen möchten, zählt der heutige Tag.


Häufige Fragen (FAQ) zum Milton-Group-Prozess Bamberg

Worum geht es im Verfahren, das am 06.05.2026 am LG Bamberg beginnt?

Nach Angaben von Radio Bamberg beginnt am 06.05.2026 vor der Cyber-Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bamberg ein Strafprozess gegen einen 32-jährigen israelischen Staatsangehörigen wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs nach § 263 Abs. 5 StGB. Dieser Beschuldigte ist weder mit dem bereits im Februar 2026 verurteilten Mikheil B. (50 Jahre, 7,5 Jahre Freiheitsstrafe) noch mit dem 46-jährigen IT-Infrastruktur-Anbieter aus der GStA-Pressemitteilung 7/2026 identisch. Es handelt sich nach aktuellem Recherchestand um ein eigenständiges, drittes Verfahren innerhalb des Milton-Group-Gesamtkomplexes vor dem LG Bamberg.

Was ist die Milton Group und welchen Schaden hat sie verursacht?

Die Milton Group bezeichnet ein georgisch-israelisches Netzwerk aus kriminellen Callcentern, das laut Anklage rund 400 betrügerische Fake-Trading-Plattformen weltweit gespeist hat. Im deutschsprachigen Raum sind nach dem bisherigen Ermittlungsstand über 1.000 Geschädigte mit einem belegten Schaden von ca. 52 Mio. EUR bekannt. Der geschätzte weltweite Gesamtschaden liegt laut Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg bei mindestens ca. 180 Mio. EUR. Ein einzelner österreichischer Geschädigter verlor über die Plattform CryptoKartal in nur sieben Monaten über 11 Mio. EUR.

Können Geschädigte im laufenden Strafprozess Schadensersatz geltend machen?

Ja. Im Wege des Adhäsionsverfahrens nach §§ 403 ff. StPO können Betroffene ihre zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche direkt im Strafprozess anmelden und einen vollstreckbaren Titel gegen den Angeklagten erhalten, sofern das Gericht die Ansprüche nicht ins Zivilverfahren verweist. Parallel dazu bleibt die eigenständige Zivilklage auf Grundlage von § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB sowie § 826 BGB möglich — beide Wege schließen sich nicht aus. Eine spezialisierte Kanzlei kann prüfen, welcher Weg im Einzelfall sinnvoller ist.

Welche Rolle spielt die Hausbank bei der Rückforderung?

Viele Opfer der Milton-Group-Plattformen überwiesen ihr Geld zunächst über klassische Bankverbindungen. Wenn die Hausbank trotz Warnhinweisen oder atypischer Transaktionsmuster keine Sicherungsmaßnahmen ergriffen hat, kann § 675u BGB eine Erstattungspflicht begründen. Ob dieser Anspruch greift, hängt von der konkreten Zahlungsmodalität, dem Zeitpunkt der Überweisung und dem Verhalten der Bank im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten ab. Die Prüfung erfordert eine spezialisierte Analyse der Kontounterlagen und Bankkorrespondenz.

Was ist, wenn Geld über Kryptowährungen abgeflossen ist?

Selbst wenn eingezahltes Kapital intern in Kryptowährungen umgewandelt und über mehrere Wallets bewegt wurde, sind diese Transaktionen dauerhaft auf der Blockchain dokumentiert. Mittels spezialisierter Blockchain-Forensik lassen sich Transferwege rekonstruieren, beteiligte Exchanges identifizieren und ggf. noch nicht abgeflossene Vermögenswerte lokalisieren. In laufenden Strafverfahren kooperieren Exchanges auf Behördenanfrage häufig bei der Kontosperrung. Das Asset Tracing ist deshalb auch nach Jahren noch sinnvoll — vorausgesetzt, der Sachverhalt wird von einer spezialisierten Kanzlei fachgerecht aufgearbeitet.

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— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern


Quellen: GStA Bamberg, PM 1/2026 (07.01.2026) · GStA Bamberg, PM 7/2026 (10.03.2026) · Bild.de, 14.02.2026 · Radio Bamberg, 06.05.2026 · kryptoschaden.de, Urteil LG Bamberg